Sachverstand

Rechtliche Verpflichtungen des Franchisenehmers

Beratung zu den Rechten und Pflichten des Franchisenehmers gemäß dem Franchisegesetz

Das Franchisegesetz verpflichtet nicht nur den Franchisegeber, sondern räumt dem Franchisenehmer auch Rechte und Pflichten ein. Was sollten Sie vor Vertragsabschluss selbst prüfen, welche Informationen können Sie erwarten, in welchem ​​Umfang sind Sie während der Vertragslaufzeit gebunden und welchen Schutz bietet Ihnen das Gesetz? Wir beraten Franchisenehmer zu ihrer Position, ihren Pflichten und ihren Rechten – von der Vertragsphase bis zur Vertragsbeendigung.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Die Stellung des Franchisenehmers gemäß dem Franchisegesetz

Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger Unternehmer, der sich an die Vorgaben des Franchisegebers bindet. Diese Bindung bringt Rechte, aber auch Pflichten mit sich. Das Franchisegesetz (Art. 7:911 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) hat die Position des Franchisenehmers in einigen Punkten gestärkt, insbesondere in der vorvertraglichen Phase, bei Änderungen der Vorgaben und bei Vertragsbeendigung. Gleichzeitig bleibt der Franchisenehmer an die vertraglichen Vereinbarungen und seine Sorgfaltspflichten gebunden. Ein umfassendes Verständnis dieser Rechte und Pflichten ist daher unerlässlich für eine gute Vorbereitung.

Für wen arbeiten wir?

Wir unterstützen angehende Franchisenehmer, die den Beitritt zu einem Franchisesystem erwägen, bestehende Franchisenehmer, die ihre Pflichten und Rechte kennen möchten, sowie Franchisenehmer, die mit ihrem Franchisegeber in Konflikt über die Auslegung des Vertrags oder die Einhaltung geltenden Rechts geraten. Wir prüfen den Vertrag, erläutern die Rechte und Pflichten und beraten Sie im Streitfall.

Die gegenseitige Sorgfaltspflicht

Artikel 7:912 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet sowohl den Franchisegeber als auch den Franchisenehmer zur Sorgfalt: Die Parteien verhalten sich einander gegenüber so, wie es sich für einen guten Franchisegeber und einen guten Franchisenehmer gehört. Für den Franchisenehmer bedeutet dies unter anderem, dass er sich aktiv informiert, die Vereinbarungen loyal umsetzt und den Franchisegeber zeitnah über relevante Entwicklungen in Kenntnis setzt. Die gegenseitige Sorgfaltspflicht prägt die gesamte Geschäftsbeziehung und spielt in nahezu jedem Streitfall eine Rolle.

Die Untersuchungspflicht in der vorvertraglichen Phase

Obwohl das Franchisegesetz die Informationspflichten des Franchisegebers erweitert hat, entbindet dies den Franchisenehmer nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht. Der potenzielle Franchisenehmer muss die bereitgestellten Informationen kritisch prüfen, eigene Recherchen zum lokalen Markt und zur finanziellen Machbarkeit durchführen und gegebenenfalls Expertenrat einholen. Die vierwöchige Stillhaltefrist dient ausdrücklich diesem Zweck. Das Verhältnis zwischen der Informationspflicht des Franchisegebers und der Prüfungspflicht des Franchisenehmers ist in Streitigkeiten oft ausschlaggebend.

Verpflichtungen während der Laufzeit

Während der Vertragslaufzeit ist der Franchisenehmer an die Bestimmungen des Vertrags und des Handbuchs gebunden: Betrieb gemäß der vorgegebenen Rezeptur, Einhaltung der Einkaufs- und Qualitätsvorgaben, Zahlung der Gebühren, Geheimhaltung und Mitwirkung bei der Qualitätskontrolle. Diese Verpflichtungen dürfen jedoch nicht gegen zwingendes Recht verstoßen: So darf beispielsweise eine Wettbewerbsverbotsklausel während der Vertragslaufzeit nicht unangemessen weit gefasst sein, und der Franchisegeber darf ohne die gesetzlich erforderliche Zustimmung keine wesentlichen Änderungen an der Rezeptur vornehmen.

Die Rechte und der Schutz des Franchisenehmers

Diesen Pflichten stehen Rechte gegenüber. Der Franchisenehmer hat Anspruch auf rechtzeitige und vollständige vorvertragliche Information, auf mindestens jährliche Konsultation, auf Zustimmung zu wesentlichen Änderungen der Rezeptur (Art. 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), auf eine Abfindung bei Vertragsbeendigung (Art. 7:920 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und auf Schutz vor einer übermäßig weit gefassten Wettbewerbsverbotsklausel. Vertragsbestimmungen, die zum Nachteil des Franchisenehmers von zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen abweichen, sind im gesetzlich vorgesehenen Umfang nichtig oder anfechtbar.

Unsere Arbeitsweise

Wir prüfen den Franchisevertrag und erläutern Ihnen Ihre Pflichten und Rechte verständlich. Vor der Unterzeichnung besprechen wir den Vertrag und die vorvertraglichen Informationen und weisen auf wichtige Punkte hin. Während der Vertragslaufzeit beraten wir Sie hinsichtlich der Auslegung Ihrer Pflichten und Ihrer Rechte bei Vertragsänderungen oder Streitigkeiten. Im Konfliktfall ermitteln wir die effektivste Vorgehensweise.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Ein Franchisenehmer ist ein selbstständiger Unternehmer, jedoch innerhalb des vorgegebenen Rahmens und der Vereinbarung. Wer sich vor Vertragsunterzeichnung über die damit verbundenen Bedingungen und seine gesetzlichen Rechte im Klaren ist, ist langfristig besser aufgestellt.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen angehende und bestehende Franchisenehmer bei der Beurteilung ihrer Rechte und Pflichten gemäß dem Franchisegesetz.

  • Prüfung des Franchisevertrags vor der Unterzeichnung
  • Erläuterung der Rechte und Pflichten
  • Untersuchungspflicht in der vorvertraglichen Phase
  • Gegenseitige Sorgfaltspflicht (Artikel 7:912 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Verpflichtungen während der Laufzeit
  • Einkaufs-, Qualitäts- und Gebührenverpflichtungen
  • Wettbewerbsverbot während und nach der Vertragslaufzeit
  • Recht auf Zustimmung zu Änderungen (Artikel 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Firmenwertrechte (Artikel 7:920 des niederländischen Zivilgesetzbuches)
  • Beurteilung nichtiger oder anfechtbarer Klauseln
  • Beratung bei einer Streitigkeit mit dem Franchisegeber
  • Verhandlung und Verfahren

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Ein Franchisenehmer, der den Vertrag unterzeichnet, ohne die Rechte und Pflichten zu prüfen, riskiert, jahrelang an Bedingungen gebunden zu sein, die sich später als ungünstig oder gar ungültig erweisen. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung prüfen und Ihre Position klären, falls es zu Konflikten mit dem Franchisegeber bezüglich Änderungen, Gebühren oder Kündigung kommt.

  • Sie erwägen die Unterzeichnung eines Franchisevertrags
  • Sie möchten genau wissen, wozu Sie verpflichtet sind
  • Der Franchisegeber ändert die Formel
  • Es gibt Diskussionen über Gebühren oder Kaufverpflichtungen
  • Die Wettbewerbsverbotsklausel erscheint zu weit gefasst
  • Sie zweifeln an der Gültigkeit bestimmter Klauseln
  • Der Franchisegeber erfüllt seine Verpflichtungen nicht
  • Ein Streit über die Vereinbarung droht

Zu wissen, worauf man sich einlässt

Der beste Schutz für Franchisenehmer ist Transparenz: zu wissen, worauf man sich einlässt und welche Rechte einem gesetzlich zustehen. Wir prüfen den Vertrag und die vorvertraglichen Informationen vor der Unterzeichnung und weisen auf ungünstige oder potenziell ungültige Klauseln hin. Während der Vertragslaufzeit beurteilen wir, ob der Franchisegeber im Rahmen des Vertrags und des Gesetzes handelt, insbesondere hinsichtlich Vertragsänderungen, Gebühren und der Wettbewerbsklausel. Im Streitfall vertreten wir Ihre Position auf Grundlage des Vertrags und des zwingenden Rechtsschutzes des Franchisegesetzes.

Unser Ansatz

Wir prüfen den Vertrag, erläutern Rechte und Pflichten und beraten Sie zu Ihrer Position.

01

Aufnahme und Beurteilung

Wir besprechen Ihre Situation und prüfen die Vereinbarung sowie die vorvertraglichen Informationen.

02

Analyse der Rechte und Pflichten

Wir legen Ihre Pflichten und Ihre Rechte dar.

03

Prüfung auf Übereinstimmung mit zwingenden Gesetzen

Wir prüfen, ob Klauseln gültig sind oder gegen das Franchisegesetz verstoßen.

04

Beratung

Sie erhalten vor oder während der Amtszeit klare Hinweise zu Ihrer Position und den zu beachtenden Punkten.

05

Ausführung

Im Falle einer Streitigkeit verhandeln wir oder führen gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren durch.

Franchise-Spezialisten

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Das Franchise-Team von MKBjuristen.nl unterstützt Franchisenehmer von der Vorvertragsphase bis zur Vertragsbeendigung. Wir prüfen Verträge, erläutern Rechte und Pflichten und bewerten Klauseln im Hinblick auf den zwingenden Rechtsschutz des Franchisegesetzes.

Wo nötig, ziehen wir weitere Spezialisten hinzu: Vertragsrecht für die Auslegung der Vereinbarung und etwaige Fehler, Gesellschaftsrecht für die Struktur des Unternehmens sowie Arbeitsrecht und Steuerrecht für die Art des Franchiseverhältnisses und die steuerlichen Auswirkungen.

Häufig gestellte Fragen zu den Pflichten des Franchisenehmers

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Rechten und Pflichten des Franchisenehmers gemäß dem Franchisegesetz.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position als Franchisenehmer

Möchten Sie wissen, welche Verpflichtungen Sie eingehen und welche Rechte Sie als Franchisenehmer haben? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder Ihrem Unternehmensjuristen. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Rechte, Pflichten und der möglichen Handlungsoptionen.

Kontaktieren Sie uns

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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