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Über SME-AnwälteDatenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten – von Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitungsverträgen bis hin zu Datenschutzverletzungen und der Durchsetzung durch die niederländische Datenschutzbehörde. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Datenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten – von Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitungsverträgen bis hin zu Datenschutzverletzungen und der Durchsetzung durch die niederländische Datenschutzbehörde. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Sind Sie sicher, dass die Cookies auf Ihrer Website gesetzeskonform sind? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten erfassen alle Ihre Cookies und sorgen für ein umfassendes Cookie-Banner und eine Cookie-Erklärung – für Konzerne und Kleinunternehmer.
Seite anzeigenIm Falle einer Datenschutzverletzung zählt jede Stunde. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, die Meldepflichten zu erfüllen, mit der niederländischen Datenschutzbehörde zu kommunizieren und das Risiko von Bußgeldern und Schadensersatzforderungen zu minimieren. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenTechnologische Innovationen und Daten eröffnen beispiellose Möglichkeiten. Je mehr Daten, desto besser, denn Daten steigern den Wert des Unternehmens. Aufgrund strenger Datenschutzbestimmungen haben sich die rechtlichen Risiken enorm erhöht, was schwerwiegende Folgen für den Fortbestand des Unternehmens haben kann. Große Datenmengen können zudem zu einer erhöhten Haftung führen. Unser Datenschutzteam unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die komplexen Datenschutzbestimmungen zu verstehen und anzuwenden.
Seite anzeigenVon internationalen E-Commerce-Giganten bis hin zum Bäcker mit Bestellseite: Wir machen Ihren Webshop datenschutzkonform, von Datenschutzerklärungen und Cookies bis hin zu Datenverarbeitungsvereinbarungen und Datenschutzverletzungen.
Seite anzeigenSind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, und wie gestalten Sie diese Rolle eigenständig? Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen analysieren Ihre Situation, fungieren auf Wunsch als externer Datenschutzbeauftragter und unterstützen Ihren internen Datenschutzbeauftragten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenHält Ihr Unternehmen nachweislich die DSGVO ein? Mit einem Datenschutz-Audit analysieren unsere Anwälte und internen Rechtsberater Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Risiken und Schwachstellen – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke – und liefern einen Bericht mit klaren Prioritäten.
Seite anzeigenUnsere Anwälte und internen Rechtsberater übernehmen die Rolle des externen Sicherheitsbeauftragten und setzen Artikel 32 DSGVO und NIS2 in überprüfbare Sicherheitsrichtlinien um – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenOrganisationen im Gesundheitswesen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten und müssen neben der DSGVO auch branchenspezifische Gesetze wie die WGBO und die Wabvpz einhalten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen nachweislich zu erfüllen.
Seite anzeigenDatenschutzgesetze regeln den Umgang von Organisationen mit personenbezogenen Daten: wann sie erhoben, genutzt, weitergegeben und geschützt werden dürfen. Kernstück sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das niederländische DSGVO-Umsetzungsgesetz (UAVG). Bei ordnungsgemäßer Anwendung beugen sie Bußgeldern, Datenschutzverletzungen und Reputationsschäden vor; im Falle von Fehlern bieten sie Möglichkeiten, den Schaden zu begrenzen.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke – von der Ausarbeitung einer Datenverarbeitungsvereinbarung bis hin zum Umgang mit einer Datenschutzverletzung oder einer Untersuchung durch die niederländische Datenschutzbehörde.
Die DSGVO gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von ihrer Größe – einschließlich Einzelunternehmen und Familienbetriebe. Jede Verarbeitungstätigkeit erfordert eine gültige Rechtsgrundlage (Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung): Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtiges Interesse, öffentliche Aufgabe oder berechtigtes Interesse. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie z. B. Gesundheits- oder Strafregisterdaten, gelten strengere Bestimmungen (Artikel 9 und 10 der DSGVO). Wir prüfen, welche Rechtsgrundlage für Sie infrage kommt, und unterstützen Sie bei der entsprechenden Dokumentation.
Wenn Sie einen externen Dienstleister mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beauftragen – beispielsweise Ihre Steuerberatungsgesellschaft, Ihren Hosting-Anbieter, Ihren CRM- oder E-Mail-Anbieter –, sind Sie verpflichtet, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen (Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung). In dieser Vereinbarung legen Sie unter anderem Zweck und Art der Verarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen, den Einsatz von Unterauftragnehmern, Prüfungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie die Rückgabe oder Löschung der Daten nach Abschluss der Verarbeitung fest. Der Verantwortliche bleibt letztlich verantwortlich. Wir erstellen Ihre Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder prüfen die Ihnen von Ihrem Dienstleister vorgelegte Vereinbarung.
Im Falle einer Datenschutzverletzung – von einem gestohlenen Laptop bis hin zu einer falsch adressierten E-Mail – müssen Sie diese grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Entdeckung der niederländischen Datenschutzbehörde melden (Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung). Besteht durch die Verletzung ein hohes Risiko für die betroffenen Personen, müssen Sie diese zusätzlich informieren (Artikel 34 DSGVO). Jede Datenschutzverletzung, auch solche, die nicht der Meldepflicht unterliegen, muss in einem internen Register für Datenschutzverletzungen erfasst werden. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Meldung erforderlich ist, erstellen den Bericht und übernehmen die Kommunikation mit den betroffenen Personen.
Drei Pflichten werden in KMU systematisch vernachlässigt. Das Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert alle Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Zwecke, Aufbewahrungsfristen und Sicherheitsmaßnahmen (Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung). Für Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) obligatorisch (Artikel 35 DSGVO). Verarbeiten Sie zudem in großem Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten oder überwachen Sie diese systematisch, müssen Sie unter Umständen einen Datenschutzbeauftragten benennen (Artikel 37 DSGVO). Wir zeigen Ihnen, was für Sie verpflichtend ist, und setzen es praxisnah um.
Kunden, Website-Besucher und Mitarbeiter haben Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Artikel 15 bis 21 der Datenschutz-Grundverordnung). Sie müssen diese Personen im Voraus klar und deutlich in einer Datenschutzerklärung informieren (Artikel 13 und 14 DSGVO). Wir erstellen Ihre Datenschutzerklärung und interne Datenschutzrichtlinie und unterstützen Sie bei der korrekten und fristgerechten Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen.
Die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) kann Verstöße streng durchsetzen. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen beträgt die Höchststrafe 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei schwerwiegenden Verstößen 20 Millionen Euro oder 4 % (Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung). Betroffene können darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend machen (Artikel 82 DSGVO). Wir unterstützen Sie bei Ermittlungen und Vollstreckungsverfahren der Behörde sowie bei Datenschutzstreitigkeiten und sorgen für eine ordnungsgemäße Verteidigung und Aktenführung.
Datenschutz steht selten isoliert da. Geht es um Software, SaaS, Cloud-Dienste oder allgemeines Digitalrecht, besuchen Sie bitte auch unsere zum Thema Geistiges Eigentum und IP-Recht; bei Veröffentlichungen, Persönlichkeitsrechten oder Online-Äußerungen finden Sie weitere Informationen im Bereich Medienrecht. Diese Seite konzentriert sich auf den Schutz personenbezogener Daten selbst: Rechtsgrundlagen, Datenverarbeitungsvereinbarungen, Datenschutzverletzungen und deren Durchsetzung.
Von der Ordnung Ihrer DSGVO-Dokumente bis hin zur Begleitung bei einer Datenschutzverletzung oder einer Untersuchung durch die Datenschutzbehörde – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Datenschutzrechts.
Oftmals ist bereits etwas im Gange, bevor es rechtlich dringlich wird. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen offen. Wenn Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.
Im Datenschutzrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir eine Datenschutzverletzung melden oder eine Verteidigung bei der niederländischen Datenschutzbehörde einreichen, analysieren wir Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen und Dokumentation. So können wir den Weg wählen – Beratung, Sicherstellung der Vollständigkeit der Dokumentation, Meldung oder Einreichung einer Verteidigung –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach den erstbesten Schritt zu tun.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Organisation, Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Ihre Fragestellung und prüfen bestehende Vereinbarungen und Dokumente.
Wir beurteilen Ihre Situation im Hinblick auf die DSGVO und die UAVG und ermitteln die rechtlichen Grundlagen, Pflichten und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Ordnung der Dokumente, Berichterstattung oder Verteidigung – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen: von der Erstellung eines Datenverarbeitungsvertrags bis hin zur Unterstützung bei der Kommunikation mit der niederländischen Datenschutzbehörde.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zur DSGVO stellen.
Ja. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Auch Einzelunternehmer, Freiberufler und Familienbetriebe müssen personenbezogene Daten sorgfältig behandeln, eine Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO) haben und Datenschutzverletzungen melden. Gerade im KMU-Bereich beugt eine solide Grundlage größeren Problemen vor.
Sobald ein externer Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, beispielsweise Ihre Steuerberatungsgesellschaft, Ihr Hosting-Anbieter oder Ihr CRM-Anbieter, sind Sie verpflichtet, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen (Art. 28 DSGVO). Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten der Verarbeitung, die Sicherheit, die Einbeziehung von Unterauftragnehmern und die Vertraulichkeit. Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung tragen Sie die letztendliche Verantwortung.
Grundsätzlich müssen Sie die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung des Vorfalls informieren (Art. 33 DSGVO). Besteht durch den Vorfall ein hohes Risiko für die betroffenen Personen, müssen Sie diese ebenfalls informieren (Art. 34 DSGVO). Darüber hinaus müssen Sie jeden Datenschutzvorfall in einem internen Register für Datenschutzvorfälle erfassen, auch wenn keine Meldepflicht besteht.
Die Datenschutzbehörde kann bei weniger schwerwiegenden Verstößen Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes und bei schwerwiegenden Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % verhängen (Art. 83 DSGVO). Betroffene Personen können darüber hinaus Schadensersatz geltend machen (Art. 82 DSGVO).
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Erstellung einer Datenverarbeitungsvereinbarung oder Datenschutzerklärung sowie die Bewältigung von Datenschutzverletzungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über beides im Unternehmen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Der Verantwortliche legt Zweck und Mittel der Verarbeitung fest und bleibt letztlich verantwortlich. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nach Weisung und unter Leitung des Verantwortlichen. Die gegenseitigen Vereinbarungen werden in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgehalten (Art. 28 DSGVO).
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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