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Über SME-AnwälteVon internationalen E-Commerce-Giganten bis hin zum Bäcker mit Bestellseite: Wir machen Ihren Webshop datenschutzkonform, von Datenschutzerklärungen und Cookies bis hin zu Datenverarbeitungsvereinbarungen und Datenschutzverletzungen.
Für E-Commerce-Unternehmen sind die Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz komplex. Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz zusätzliche Regelungen erlassen, was einen Mehraufwand bedeutet. Beispiele hierfür sind bestimmte Informationspflichten für Websites oder Vorschriften zu Cookies. Die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften ist zwingend erforderlich, da andernfalls von einer Aufsichtsbehörde Maßnahmen ergriffen werden können (z. B. in Form einer Geldbuße). Unsere Praxisgruppe verfügt über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Unternehmen in diesem Bereich rechtlich zu beraten.
Haben Sie Fragen zum Thema E-Commerce? Kontaktieren Sie uns.
Ein Online-Shop ist auf personenbezogene Daten angewiesen. Vom ersten Besuch auf der Website über Lieferung, Retouren und Kundendienst werden Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, Bestellhistorie und das Surfverhalten verarbeitet. Daher unterliegt jeder Webshop – vom internationalen E-Commerce-Konzern bis zum kleinen Bäcker um die Ecke – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem DSGVO-Umsetzungsgesetz. Diese Seite beleuchtet den E-Commerce speziell aus der Perspektive des Datenschutzes: nicht die allgemeinen Regeln des Verbraucherrechts, sondern die Frage, wie Sie Kundendaten rechtmäßig verarbeiten, sichern und dokumentieren. Unsere Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen übersetzen diese Regeln in praktikable Verträge, die auf die Größe und das Risikoprofil Ihres Webshops zugeschnitten sind.
Gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedarf jede Verarbeitung personenbezogener Daten einer gültigen Rechtsgrundlage. Im Falle eines Webshops basieren die zur Bearbeitung, Lieferung und Bezahlung einer Bestellung benötigten Daten in der Regel auf der Vertragserfüllung. Für Newsletter, personalisierte Angebote oder nicht-funktionale Cookies ist üblicherweise eine Einwilligung erforderlich. Darüber hinaus gelten gemäß Artikel 5 DSGVO die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für einen festgelegten Zweck notwendig sind, und diese dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden. Ein häufiger Fehler ist das standardmäßige Aktivieren der Marketing-Einwilligung oder die Speicherung vollständiger Bestellhistorien ohne Aufbewahrungsfrist. Wir ermitteln für jeden Datenstrom die korrekte Rechtsgrundlage und etablieren eine nachhaltige Aufbewahrungsrichtlinie.
Die DSGVO verpflichtet Sie, betroffene Personen im Voraus klar zu informieren (Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung). Ein Webshop benötigt daher eine leicht zugängliche und verständliche Datenschutzerklärung, die angibt, welche Daten Sie zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange Sie diese speichern und an wen Sie sie weitergeben. Zusätzlich zur DSGVO gilt auch Artikel 11.7a des Telekommunikationsgesetzes für Cookies: Für Tracking- und Analyse-Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist eine vorherige, aktive Einwilligung erforderlich – ein Cookie-Banner ohne echte Opt-out-Option ist nicht ausreichend. Die niederländische Datenschutzbehörde setzt dies strikt durch. Mit unserem Cookie-Scan ermitteln wir, welche Cookies Ihr Shop setzt, und konfigurieren die Einwilligung DSGVO-konform.
Ein Webshop agiert selten isoliert. Zahlungsdienstleister, Hosting-Anbieter, Fulfillment-Center, E-Mail- und Marketing-Tools sowie Paketdienste erhalten Zugriff auf Kundendaten. Gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Sie verpflichtet, mit jedem Datenverarbeiter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Diese muss unter anderem Vereinbarungen zu Sicherheit, Datenschutzverletzungen, Unterauftragnehmern und der Löschung der Daten nach Abschluss der Verarbeitung enthalten. Nutzen Sie Dienste außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – wie beispielsweise US-amerikanische Marketing- oder Analyseplattformen –, gelten zusätzliche Anforderungen an die Datenübermittlung gemäß Kapitel V der DSGVO. Wir prüfen und verhandeln diese Verträge und erstellen Musterverträge, die Sie immer wieder verwenden können.
Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Sie zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, wie z. B. einer sicheren (TLS-)Verbindung, hoher Zugriffssicherheit und Berechtigungsverwaltung in Ihrem Webshop und Ihren Kassensystemen. Im Falle eines Datenlecks müssen Sie die Datenschutzverletzung bewerten und diese gegebenenfalls innerhalb von 72 Stunden der niederländischen Datenschutzbehörde und gegebenenfalls dem Kunden melden (Artikel 33 und 34 DSGVO). Ihre Kunden haben darüber hinaus Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch (Artikel 15 bis 22 DSGVO). Für die Erstellung personalisierter Angebote gelten zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit Datenschutzverletzungen . Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kann für sensible oder umfangreiche Datenverarbeitungen erforderlich sein .
Die niederländische Datenschutzbehörde kann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen (Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung). Hinzu kommen Reputationsschäden und die Sperrung Ihres Vertriebskanals. Der Standard ist für große E-Commerce-Unternehmen und kleine Betriebe gleichermaßen gültig, die praktische Umsetzung jedoch unterschiedlich. Deshalb arbeiten wir mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen: von einer schnellen Compliance-Prüfung für einen Start-up-Webshop bis hin zu einem umfassenden Datenschutzprogramm für eine internationale Plattform. Wenn Sie zunächst Ihren aktuellen Stand ermitteln möchten, führen wir gerne ein Datenschutz-Audit oder benennen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) . Haben Sie Fragen zu E-Commerce und Datenschutz? Kontaktieren Sie uns gerne.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen den E-Commerce im gesamten Spektrum des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Webshops verarbeiten große Mengen an personenbezogenen Daten und binden zahlreiche externe Dienste ein. Ohne eine solide Infrastruktur riskieren Unternehmer rechtliche und finanzielle Schäden.
Wir beginnen mit der Analyse der Datenflüsse Ihres Webshops und ermitteln für jeden Fluss die Rechtsgrundlage, den Zweck und die Speicherdauer. Anschließend erstellen wir die erforderlichen Dokumente (Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, Verarbeitungsverzeichnis) und schließen die entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge ab. Für den kleinen Bäcker um die Ecke genügt oft ein kompakter Compliance-Check; für eine internationale Plattform entwickeln wir ein umfassendes Datenschutzprogramm mit Verfahren bei Datenschutzverletzungen und Übertragungsvereinbarungen. So gewährleisten wir einheitliche Standards für alle, der Ansatz ist aber stets individuell angepasst.
Von der ersten Bewertung bis zum nachweislich DSGVO-konformen Webshop in klaren Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.
Die Fragen, die uns Webshop-Betreiber am häufigsten zum Thema Datenschutz und Datensicherheit stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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