Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutzprüfung

Prüfen Sie Ihre DSGVO-Konformität und managen Sie Ihre Datenschutzrisiken

Hält Ihr Unternehmen nachweislich die DSGVO ein? Mit einem Datenschutz-Audit analysieren unsere Anwälte und internen Rechtsberater Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Risiken und Schwachstellen – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke – und liefern einen Bericht mit klaren Prioritäten.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Eine Organisation ist verpflichtet, die ihr nach dem Datenschutzrecht obliegenden Pflichten zu erfüllen. Verstöße können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Unsere Datenschutzexperten im Bereich Datenschutz führen Datenschutz-Audits durch. Diese ermöglichen eine Analyse der Datenschutzrisiken, denen eine Organisation ausgesetzt ist.

Darüber hinaus berät unsere Praxisgruppe bei der Erstellung von Datenschutzprotokollen. Ein Datenschutzprotokoll legt beispielsweise das Vorgehen im Falle einer Datenschutzverletzung fest.

Haben Sie Fragen zu einem Datenschutz-Audit? Bitte kontaktieren Sie uns.

Was ist ein Datenschutz-Audit?

Ein Datenschutz-Audit ist eine systematische Bewertung der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen im Vergleich zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) und des DSGVO-Umsetzungsgesetzes. Das Audit deckt auf, wo Ihr Unternehmen die Vorgaben erfüllt und wo nicht, und liefert einen konkreten Bericht mit priorisierten Ergebnissen, Risiken und Handlungsempfehlungen. Ein Datenschutz-Audit ist somit kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für fundierte Entscheidungen: Sie wissen, welche Maßnahmen Sie zuerst ergreifen sollten und welche warten können. Für unsere Mandanten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke – passen unsere Anwälte und internen Rechtsberater den Umfang des Audits individuell an die Größe und die Risiken Ihres Unternehmens an.

Rechenschaftspflicht: Warum ein Datenschutz-Audit?

Die DSGVO begründet eine Rechenschaftspflicht. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 DSGVO müssen Sie nicht nur die Grundsätze der Datenverarbeitung einhalten, sondern dies auch nachweisen . Ein Datenschutz-Audit liefert genau diese Dokumentation und Nachweise: ein fundiertes Bild Ihrer tatsächlichen Situation. Bei Nichteinhaltung kann die niederländische Datenschutzbehörde (AP) Maßnahmen ergreifen, darunter die Verhängung einer Geldbuße. Gemäß Artikel 83 DSGVO kann diese Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Neben dem Risiko von Geldbußen spielen auch Reputationsschäden und die Haftung gegenüber betroffenen Personen (Artikel 82 DSGVO) eine Rolle. Ein Audit hilft, diese Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu managen.

Was untersuchen wir bei einer Datenschutzprüfung?

Im Rahmen eines umfassenden Datenschutz-Audits beurteilen unsere Spezialisten unter anderem die folgenden Komponenten:

  • Verarbeitungsverzeichnis – handelt es sich um ein gemäß Artikel 30 DSGVO erforderliches, stets aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, und umfasst es alle Verarbeitungsvorgänge?
  • Rechtsgrundlagen – Stützt sich jede Verarbeitung auf eine gültige Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 DSGVO (Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Verpflichtung, lebenswichtiges Interesse, öffentliche Aufgabe oder berechtigtes Interesse)? Für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt die strengere Regelung des Artikels 9 DSGVO.
  • Transparenz – Entspricht die Datenschutzerklärung den Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO?
  • Datenverarbeitungsvereinbarungen – Wurden mit allen Auftragsverarbeitern Vereinbarungen gemäß Artikel 28 der DSGVO getroffen?
  • Sicherheit – Wurden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen (Artikel 32 DSGVO)?
  • Datenschutzverletzungen – Gibt es ein Verfahren zur Meldung einer Datenschutzverletzung an die Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen (Artikel 33 und 34 DSGVO)?
  • Aufbewahrungsfristen – Werden Daten nicht länger als nötig aufbewahrt und ist eine Aufbewahrungsrichtlinie vorhanden?
  • Rechte der betroffenen Person – Kann die Organisation Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit (Artikel 15 bis 22 DSGVO) zeitnah bearbeiten?
  • Datenschutz-Folgenabschätzung und Datenschutzbeauftragter – Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35 DSGVO) für risikoreiche Verarbeitungsvorgänge durchgeführt und wurde gegebenenfalls ein Datenschutzbeauftragter bestellt ?

Unser Vorgehen: So läuft die Prüfung ab

Ein Datenschutz-Audit bei MKB Juristen erfolgt in klar definierten Schritten. Zunächst ermitteln wir den Umfang: Welche Prozesse, Abteilungen und Systeme verarbeiten personenbezogene Daten? Anschließend erfassen wir die Verarbeitungstätigkeiten und die zugehörigen Rechtsgrundlagen, Datenflüsse, Dienstleister und Aufbewahrungsfristen. Daraufhin bewerten wir die Ist-Situation anhand der DSGVO und der UAVG und dokumentieren die Ergebnisse in einem Bericht mit Prioritätenliste. Abschließend besprechen wir die Ergebnisse und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Behebung etwaiger Schwachstellen – beispielsweise durch ein Datenschutzprotokoll, angepasste Auftragsverarbeitungsvereinbarungen oder einen Verbesserungsplan. Da unsere Teams aus Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen bestehen, verbinden wir die rechtliche Bewertung mit praktischer Umsetzung.

Datenschutzprüfung, Cookie-Scan und Datenschutz-Folgenabschätzung

Ein Datenschutz-Audit steht selten für sich allein. Für Websites und Online-Dienste ist oft auch eine Cookie-Analyse sinnvoll, da die Verwendung von Cookies unter Telekommunikationsvorschriften und die DSGVO fällt. Werden im Audit risikoreiche Verarbeitungstätigkeiten identifiziert, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) der logische nächste Schritt. Verarbeiten Sie große Mengen an Mitarbeiterdaten, berührt das Audit auch den arbeitsrechtlichen Datenschutz. All diese Themen fallen in unseren Kernbereich Datenschutz und Datensicherheit, sodass Sie sich an ein einziges Team wenden können.

Häufig gestellte Fragen zur Datenschutzprüfung

Für wen ist ein Datenschutz-Audit sinnvoll? Für jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von ihrer Größe. Der Detaillierungsgrad variiert: Ein Großkonzern mit internationalem Datenverkehr benötigt eine gründlichere Untersuchung als ein lokales Unternehmen, die Rechenschaftspflicht gilt jedoch für beide.

Wie lange dauert ein Datenschutz-Audit? Das hängt von der Größe und Komplexität Ihrer Verarbeitungstätigkeiten ab. Ein Schnell-Scan für ein kleineres Unternehmen ist oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen; ein vollständiges Audit in einem größeren Unternehmen benötigt mehr Zeit.

Was sind die Vorteile? Ein Bericht mit konkreten Ergebnissen, einer Risikobewertung und einer Prioritätenliste, damit Sie Ihre DSGVO-Pflichten gezielt und nachweisbar erfüllen können.

Ist ein Audit verpflichtend? Die DSGVO schreibt kein regelmäßiges Audit vor, verlangt aber die Rechenschaftspflicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 DSGVO. Ein Audit ist das Instrument, mit dem Sie dieser Pflicht nachkommen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was unsere Datenschutzspezialisten für Sie tun

Ein Datenschutz-Audit wird individuell auf Ihre Organisation zugeschnitten. Wir passen den Umfang an und unterstützen Sie auch bei der Nachbereitung.

  • Durchführung einer vollständigen Datenschutzprüfung oder eines Schnellscans
  • Aufstellung oder Überprüfung des Verarbeitungsverzeichnisses (Artikel 30 DSGVO)
  • Beurteilung der Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (Artikel 6 und 28 DSGVO)
  • Ausarbeitung eines Datenschutzprotokolls und eines Verfahrens bei Datenschutzverletzungen
  • Unterstützung bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Risiken der Nichteinhaltung

Wer die Einhaltung der DSGVO nicht nachweisen kann, riskiert Maßnahmen der niederländischen Datenschutzbehörde. Neben einer Geldbuße kann gemäß Artikel 83 DSGVO ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Auch Reputationsschäden und die Haftung gegenüber betroffenen Personen (Artikel 82 DSGVO) spielen eine Rolle.

  • Zahlungsbefehl oder Strafverfügung der niederländischen Datenschutzbehörde
  • Haftung gegenüber betroffenen Personen gemäß Artikel 82 der DSGVO
  • Reputationsschaden infolge einer Datenschutzverletzung oder Beschwerde
  • Keine gültige Rechtsgrundlage oder fehlende Auftragsverarbeitungsvereinbarung
  • Keine nachweisbare Einhaltung der Rechenschaftspflicht

Unsere Strategie

Wir beginnen mit den Fakten: Welche Daten verarbeiten Sie, warum und mit welchen Risiken? Auf Basis dieser Bestandsaufnahme bewerten wir die Einhaltung der DSGVO und der UAVG und erstellen daraus eine Prioritätenliste. Da unsere Teams aus Juristen und Unternehmensjuristen bestehen, beschränkt sich unsere Arbeit nicht auf einen Bericht: Wir unterstützen Sie dabei, Schwachstellen nachweislich zu beseitigen – individuell abgestimmt auf die Größe und das Risikoprofil Ihres Unternehmens.

So funktioniert eine Datenschutzprüfung

In klaren Schritten von der Zielsetzung über die Berichterstattung bis hin zur Nachbereitung.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Datenschutz-Audit.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Eine Datenschutzprüfung anfordern?

Möchten Sie wissen, ob Ihre Organisation nachweislich die DSGVO einhält? Kontaktieren Sie unsere Datenschutzexperten für ein unverbindliches Erstgespräch.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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