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Über SME-AnwälteDas Vertragsrecht regelt, wie Verträge zustande kommen, welche Erwartungen die Vertragsparteien haben und was bei Vertragsbruch zu tun ist – von der Vertragsgestaltung und -auslegung über Allgemeine Geschäftsbedingungen bis hin zur Nichterfüllung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Vertragsrecht regelt, wie Verträge zustande kommen, welche Erwartungen die Vertragsparteien haben und was bei Vertragsbruch zu tun ist – von der Vertragsgestaltung und -auslegung über Allgemeine Geschäftsbedingungen bis hin zur Nichterfüllung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Eine Schiedsklausel legt fest, wo, wie und in welcher Sprache Ihr Streitfall beigelegt wird. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater entwerfen rechtssichere Klauseln und unterstützen Sie in Schiedsverfahren – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Vertragsrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Stakeholdern. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenMöchten Sie einen Vertrag kündigen oder sind Sie mit einer Auflösung nicht einverstanden? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob Sie zur Auflösung oder Kündigung des Vertrags berechtigt sind und ergreifen die entsprechenden Maßnahmen – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenHaben Sie durch einen Vertragsbruch oder eine unerlaubte Handlung einen Schaden erlitten? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater helfen Ihnen, Schadensersatz zu erhalten oder sich gegen Ansprüche zu verteidigen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Vertragsrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Stakeholdern. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenGrundsätzlich unterliegt eine Vereinbarung keinen formalen Anforderungen, und die Parteien bestimmen den Inhalt selbst. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen Sie dabei, diese Freiheit optimal zu nutzen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke – und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu wahren.
Seite anzeigenDas Vertragsrecht regelt, wie Verträge zustande kommen, welche Erwartungen die Parteien aneinander haben und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die andere Partei den Vertrag nicht einhält. Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande (Artikel 6:217 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und ist für die Parteien auch dann bindend, wenn er mündlich geschlossen wurde. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den lokalen Bäcker bei der Erstellung rechtssicherer Verträge – und gegebenenfalls auch bei deren Auflösung.
Wo sich Mitbewerber in allgemeinen Versprechungen verlieren, machen wir es konkret: Welcher Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet, welchen Schritt Sie jetzt unternehmen und welche Folgen das für Sie hat. Praktisch und verständlich, dabei aber juristisch fundiert.
Ein guter Vertrag beginnt mit klaren Vereinbarungen zu Preis, Lieferung, Laufzeit, Kündigung, Haftung und Streitbeilegung. Wir erstellen maßgeschneiderte Verträge für Ihr Unternehmen – von der einfachen Auftragsbestätigung bis hin zur mehrjährigen Lieferbeziehung. Auch die Beendigung übernehmen wir: Wie und wann der Vertrag gekündigt werden kann und was mit den laufenden Verpflichtungen geschieht. Ein gut durchdachter Vertrag beugt den meisten späteren Streitigkeiten vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Artikel 6:231 bis 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) sind nur dann verbindlich, wenn die andere Vertragspartei sie vernünftigerweise hätte kennen können. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung stellen müssen (Artikel 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); ein nachträglicher Hinweis auf der Rechnung ist zu spät. Darüber hinaus sind bestimmte Klauseln zum Nachteil von Verbrauchern gemäß der schwarzen Liste (Artikel 6:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) anfechtbar oder gemäß der grauen Liste (Artikel 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) mutmaßlich unangemessen belastend. Wir erstellen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder prüfen deren Gültigkeit.
Die Bedeutung eines Vertrags hängt nicht allein vom Wortlaut ab. Gemäß dem Haviltex-Standard kommt es auf die Bedeutung an, die die Parteien den Bestimmungen unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise beimessen konnten und was sie gegenseitig erwarten konnten. Darüber hinaus gelten die Grundsätze der Angemessenheit und Billigkeit (Art. 6:248 und 6:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), die eine Vereinbarung ergänzen oder in Ausnahmefällen außer Kraft setzen können. Im Falle eines Auslegungsstreits erstellen wir die Akte so, dass Ihre Auslegung die stärksten Beweise liefert.
Manchmal ist ein Vertrag anfechtbar, weil er aufgrund eines Willensmangels zustande gekommen ist. Im Falle eines Irrtums kann der Vertrag aufgehoben werden, wenn Sie ihn bei korrekter Kenntnis der Tatsachen nicht abgeschlossen hätten (Artikel 6:228 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Betrug, Nötigung oder Missbrauch von Umständen findet Artikel 3:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Wir prüfen, ob Sie sich auf einen Willensmangel berufen können – oder ob Sie sich stattdessen gegen einen solchen Anspruch der anderen Partei verteidigen müssen.
Kommt Ihr Vertragspartner einer Verpflichtung nicht nach, liegt ein Vertragsbruch vor. Im Falle eines ihm zurechenbaren Vertragsbruchs haben Sie Anspruch auf Vertragserfüllung und Schadensersatz (Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Grundsätzlich ist für einen Vertragsbruch eine angemessene Mahnung erforderlich (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, der Vertragsbruch tritt kraft Gesetzes ein (Art. 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), beispielsweise bei einer festen Frist. Bei einem schwerwiegenden Vertragsbruch können Sie den Vertrag ganz oder teilweise auflösen (Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir werden gemeinsam mit Ihnen die effektivste Vorgehensweise festlegen: Durchsetzung der Vertragserfüllung, Auflösung des Vertrags, Geltendmachung von Schadensersatz oder eine Kombination dieser Maßnahmen.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großkonzernen. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer. Ob es um einen Kaufvertrag für ein Einzelunternehmen oder eine mehrjährige Rahmenvereinbarung zwischen Unternehmen geht – wir arbeiten verständlich, ohne unnötigen Fachjargon und mit einem klaren Ziel vor Augen.
Wenn es nicht um den Vertrag selbst geht, sondern um die Folgen eines Vertragsbruchs, einer unerlaubten Handlung oder die Schadensberechnung im weiteren Sinne, besuchen Sie bitte unsere Seite zum Vertragsrecht. Diese Seite befasst sich mit dem Vertrag: seiner Erstellung, Auslegung, Erfüllung und Beendigung.
Von der Ausarbeitung eines wasserdichten Vertrags bis zur Beilegung eines Vertragsstreits – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts.
Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Vertragsrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir eine förmliche Mitteilung versenden oder den Vertrag kündigen, analysieren wir den Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Schriftverkehr und die Sachlage. Dies verhindert eine vorzeitige Kündigung oder ein Handeln ohne gültige Mahnung und ermöglicht uns, den Weg – Vertragserfüllung, Schadensersatz, Kündigung oder Verhandlung – zu wählen, der Ihren Interessen am besten entspricht.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Situation und Ihr Ziel und prüfen den Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Korrespondenz.
Wir beurteilen Ihre Position anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Vereinbarungen und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Ausarbeitung, Verhandlung oder Prozessführung – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen die Ausführung: von der Erstellung eines wasserdichten Vertrags bis zur Durchsetzung der Einhaltung vor Gericht.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Ja. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande (Artikel 6:217 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und ist grundsätzlich auch mündlich bindend. Das Problem liegt im Beweis: Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, was vereinbart wurde. Daher empfehlen wir, wichtige Vereinbarungen stets schriftlich festzuhalten.
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die andere Vertragspartei nur dann verbindlich, wenn diese sie vernünftigerweise hätte kennen können. Sie müssen diese vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung stellen (Artikel 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); ein nachträglicher Hinweis auf der Rechnung ist zu spät. Darüber hinaus gelten die schwarzen und grauen Listen (Artikel 6:236 und 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) für Verbraucher.
Im Falle einer Ihnen zurechenbaren Vertragsverletzung haben Sie Anspruch auf Erfüllung und Schadensersatz (Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Häufig müssen Sie die andere Partei zunächst mit einer angemessenen Frist in Verzug setzen (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ist die Vertragsverletzung schwerwiegend genug, können Sie den Vertrag auflösen (Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Manchmal ist dies der Fall. Wurde der Vertrag unter Zwang (Artikel 6:228 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder durch Betrug, Nötigung oder Missbrauch von Umständen (Artikel 3:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) geschlossen, ist er anfechtbar. Ein schwerwiegender Vertragsbruch der anderen Partei kann ebenfalls ein Auflösungsrecht begründen. Wir prüfen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragserstellung und -prüfung sowie Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist in vielen Fällen ein Anwalt erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten passt.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Gerade für kleinere Unternehmen beugen ein guter Vertrag und klare Geschäftsbedingungen späteren, kostspieligen Problemen vor.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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