Vertragsrecht

Auflösung und Beendigung

Einen Vertrag ohne unnötiges Risiko beenden

Möchten Sie einen Vertrag kündigen oder sind Sie mit einer Auflösung nicht einverstanden? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob Sie zur Auflösung oder Kündigung des Vertrags berechtigt sind und ergreifen die entsprechenden Maßnahmen – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Auflösung und Beendigung

Manche Verträge sehen eine Kündigungsfrist vor (z. B. ein Arbeitsvertrag). Diese Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Für die Beendigung eines Vertrags gibt es keine Kündigungsfrist. Kommt eine der Parteien ihren Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen nicht nach, kann der Vertrag gekündigt werden.

Im rechtlichen Rahmen gibt es zwei Voraussetzungen für die Auflösung eines Vertrags. Diese Voraussetzungen sind:

  1. Eine der Parteien hat ihre Verpflichtungen nicht erfüllt
  2. Der Verstoß muss so schwerwiegend sein, dass er die Auflösung rechtfertigt.

Stellt sich heraus, dass die Nichterfüllung nicht schwerwiegend genug war, stellt dies keinen gültigen Kündigungsgrund wegen Vertragsbruchs dar. Die andere Vertragspartei kann dann Schadensersatz verlangen, da die Kündigung nicht aus triftigen Gründen erfolgte.

Wir unterstützen eine Vielzahl von Mandanten bei der Erstellung, Prüfung und Auslegung von Verträgen. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Konflikten aus Vertragsverhältnissen. Diese betreffen beispielsweise die Auslegung von Vertragsbestimmungen, Vertragsverletzungen (Nichterfüllung) und Schadensersatzansprüche. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, sowohl durch Verhandlungen als auch durch Gerichtsverfahren. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Beendigung, Auflösung oder Annullierung: Worin liegt der Unterschied?

Wer einen Vertrag kündigen möchte, muss zunächst wissen, welcher Weg rechtlich korrekt ist. Die drei Hauptformen unterscheiden sich grundlegend:

  • Die Kündigung beendet eine (oftmals noch laufende) Vereinbarung für die Zukunft. Kündigung ist gesetzlich nicht als allgemeiner Begriff geregelt; ob und wie eine Kündigung möglich ist, ergibt sich in der Regel aus dem Vertrag selbst, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Art der Vereinbarung. Ein Vertragsbruch der anderen Partei ist hierfür nicht erforderlich.
  • Die Auflösung eines Vertrags ist das Rechtsmittel bei Vertragsbruch: Die andere Partei erfüllt ihre Verpflichtungen nicht (ordnungsgemäß). Die Rechtsgrundlage findet sich in Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Die Annullierung bezieht sich nicht auf ein späteres Versäumnis, sondern auf einen Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (einen Willensmangel wie Irrtum, Betrug, Nötigung oder Missbrauch von Umständen). Die Annullierung wirkt rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Der Vertrag gilt als nie zustande gekommen.

Im Gegensatz zur Annullierung hat die Auflösung keine rückwirkende Wirkung. Für alle, die sich erst mit dem umfassenderen Kontext auseinandersetzen, ist unsere Seite zum Vertragsrecht ein guter Ausgangspunkt.

Wann kann man das Gesetz aufheben? Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6:265 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (CB) sieht vor, dass jede Nichterfüllung den anderen Vertragspartner zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags berechtigt, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt aufgrund ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung keine solche Auflösung und deren Folgen. Der Ausgangspunkt ist daher weit gefasst: Grundsätzlich rechtfertigt jede Nichterfüllung die Auflösung, und es obliegt dem säumigen Vertragspartner, nachzuweisen, dass die Nichterfüllung zu geringfügig ist. Ob eine Nichterfüllung „hinreichend schwerwiegend“ ist, beurteilt das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Gemäß Artikel 6:265 Absatz 2 des CB besteht das Recht zur Auflösung nur dann, wenn die Vertragserfüllung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist oder wenn sich der Schuldner im Verzug .

Zahlungsverzug und Mahnung: Die Falle, die zum Scheitern von Unternehmen führt

Die meisten Vertragsauflösungen scheitern nicht an inhaltlichen, sondern an formalen Gründen. Solange die Vertragserfüllung noch möglich ist, kann der Vertrag nur aufgelöst werden, wenn die andere Partei in Verzug ist (Artikel 6:81 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Gemäß Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches tritt der Verzug nach einer Mahnung: einer schriftlichen Aufforderung mit einer angemessenen Frist zur Vertragserfüllung. Kommt die andere Partei dieser Frist nicht nach, gerät sie in Verzug, und der Weg zur Vertragsauflösung (und zum Schadensersatz) ist frei.

In einigen Fällen ist keine Mahnung erforderlich, und der Zahlungsverzug tritt automatisch ein (Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies gilt beispielsweise bei Ablauf einer festen Frist , bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung oder wenn der Gläubiger aus einer Mitteilung des Schuldners auf dessen Zahlungsverzug schließen muss. Eine Fehlinterpretation dieser Regeln – etwa die zu schnelle Auflösung des Vertrags ohne wirksame Mahnung – ist ein klassischer Fehler, der Ihren Fall gefährden kann. Wir prüfen im Vorfeld, ob Sie die richtigen Schritte unternommen haben.

Außergerichtliche oder gerichtliche Auflösung

Die Auflösung einer Ehe bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung. Gemäß Artikel 6:267 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt die Auflösung entweder durch eine schriftliche Auflösungserklärung an den anderen Ehepartner oder durch ein Gerichtsurteil. In der Praxis wird die Auflösung häufig zunächst außergerichtlich durch ein gut begründetes Schreiben vollzogen. Führt dies zu einem Streitfall, kann die Auflösung (und ihre Folgen) anschließend dem Gericht vorgelegt werden. Eine sorgfältig formulierte Erklärung – mit der korrekten Rechtsgrundlage, zum richtigen Zeitpunkt und an den richtigen Ehepartner gerichtet – verhindert, dass die Auflösung später aufgehoben wird.

Was geschieht nach der Auflösung? Rückerstattung und Entschädigung

Die Auflösung eines Ehevertrags befreit die Parteien von ihren zukünftigen Verpflichtungen, führt aber nicht einfach zum Erlöschen bereits erbrachter Leistungen. Artikel 6:271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches begründet eine Rückerstattungspflicht: Bereits erbrachte Leistungen (z. B. eine Zahlung oder eine Lieferung) müssen grundsätzlich rückgängig gemacht oder – falls eine Rückabwicklung nicht möglich ist – gleichwertig ersetzt werden. Darüber hinaus kann die durch den Vertragsbruch geschädigte Partei Schadensersatz . Umgekehrt kann die andere Partei Sie im Falle einer fehlerhaften Auflösung schadenersatzpflichtig machen. Wir berechnen die finanziellen Folgen für Sie, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Beendigung langfristiger Verträge

Bei langfristigen Verträgen auf unbestimmte Zeit – beispielsweise mit einem festen Lieferanten, im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft oder einer Partnerschaft – stellt sich oft die Frage nach der Zulässigkeit und der einzuhaltenden Kündigungsfrist. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist ein solcher Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich kündbar. Die Grundsätze der Angemessenheit und Fairness können jedoch die Einhaltung einer Kündigungsfrist , die Angabe eines zwingenden Grundes oder die Zahlung einer Entschädigung erfordern. Eine zu abrupte Kündigung kann daher rechtswidrig sein. Wir prüfen, welche Kündigungsfrist angemessen ist und wie Sie die Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß und ohne unnötige Ansprüche beenden können.

Anwälte und Rechtsexperten, die mit Ihnen mitdenken

Auflösung und Kündigung hängen von Zeitpunkt, Formulierung und Beweislage ab. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen beraten sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: von der Prüfung Ihrer Auflösungsberechtigung über die Erstellung einer rechtssicheren Mahnung und Auflösungserklärung bis hin zur Durchführung von Verhandlungen oder – falls erforderlich – gerichtlichen Schritten. Wir denken wirtschaftlich: Manchmal ist die Fortsetzung des Rechtsstreits der beste Weg, oft genügt aber ein gut getimtes Schreiben. Möchten Sie wissen, wie Ihre Rechtslage aussieht? Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über unsere umfassende Expertise im Vertragsrecht.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Ob Sie kündigen möchten oder eine Kündigung anfechten, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

  • Beurteilung, ob Sie auflösen oder beenden können
  • Ausarbeitung einer endgültigen Mahnung und Auflösungserklärung
  • Verteidigung gegen unrechtmäßige Auflösung oder Kündigung
  • Bewertung von Wiedergutmachung und Entschädigung
  • Aushandlung einer reibungslosen Beendigung
  • Führen Sie gegebenenfalls einen Rechtsstreit

Wo die Dinge schiefgehen

Die meisten Auflösungen scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Form. Eine zu schnelle Auflösung ohne gültige Mahnung, ein zu geringfügiger Verstoß oder eine unpassende Erklärung können tatsächlich zu Schadensersatzansprüchen führen.

  • Auflösung ohne Zahlungsverzug der anderen Partei
  • Ein Mangel, der zu geringfügig ist, um eine Auflösung zu rechtfertigen
  • Das Versäumnis, eine Mahnung zu versenden, oder das Versenden einer ungültigen Mahnung
  • Vernachlässigung der Wiedergutmachungspflichten
  • Die zu abrupte Beendigung eines langfristigen Vertrags ohne angemessene Ankündigung

Unser Ansatz

Wir denken wirtschaftlich. Manchmal genügt ein gut getimtes und rechtlich einwandfreies Schreiben, um Ihr Ziel zu erreichen; manchmal ist die Fortsetzung des Rechtsstreits der beste Weg. Wir berechnen die finanziellen Auswirkungen, bevor Sie sich entscheiden, damit Sie eine fundierte Wahl treffen können.

Schritt für Schritt

Durch ein sorgfältiges Verfahren wird ein späteres Zusammenbrechen des Auflösungsprozesses verhindert.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Auflösung und Beendigung von Unternehmensauflösungen und -beendigungen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Den Vertrag kündigen oder anfechten?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten. Wir analysieren Ihre Situation und ergreifen die richtigen Maßnahmen – egal ob Sie Ihr Unternehmen auflösen, beenden oder sich verteidigen möchten.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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