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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise im Vertragsrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Stakeholdern. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Wenn eine Partei die Vereinbarungen nicht vollständig oder ordnungsgemäß einhält, stellt dies eine Nichterfüllung dar. Dies wird auch als „Nichterfüllung“ bezeichnet. Wenn eine Partei die Vereinbarungen nicht einhält, erleidet die andere Partei einen Schaden. Die geschädigte Partei wird als die geschädigte Partei bezeichnet.
Die geschädigte Partei hat dann Anspruch auf Schadensersatz. Der Anspruch auf Schadensersatz kann erst geltend gemacht werden, wenn ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
Es ist wichtig, dass der Gläubiger dem Schuldner Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gibt. Dies wird auch als „Mängelanzeige“ bezeichnet. Nach Ablauf einer angemessenen Frist und ohne dass der Schuldner die Mängel behoben hat, kann der Gläubiger eine schriftliche Zahlungsaufforderung versenden. In dieser Zahlungsaufforderung muss klar dargelegt werden, warum der Gläubiger den Schuldner für den entstandenen Schaden haftbar macht.
Wir unterstützen eine Vielzahl von Mandanten bei der Erstellung, Prüfung und Auslegung von Verträgen. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Konflikten aus Vertragsverhältnissen. Diese betreffen beispielsweise die Auslegung von Vertragsbestimmungen, Vertragsverletzungen (Nichterfüllung) und Schadensersatzansprüche.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, sowohl durch Verhandlungen als auch durch Gerichtsverfahren. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Nicht jede Nichterfüllung führt zu einer Haftung. Gemäß Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Schuldner nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Nichterfüllung zur Last gelegt werden kann. Ist ihm die Nichterfüllung nicht zur Last zu legen, liegt höhere Gewalt vor (Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Höhere Gewalt liegt beispielsweise bei unvorhergesehenen Umständen vor, die außerhalb des Verschuldens des Schuldners liegen und nicht von ihm zu vertreten sind. Ob ein Umstand als höhere Gewalt gilt, hängt oft von den vertraglichen Vereinbarungen und der Art der Vereinbarung ab. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen im Einzelfall, ob eine Geltendmachung höherer Gewalt Aussicht auf Erfolg hat – sei es für einen internationalen Konzern oder für den Bäcker um die Ecke.
Ist die Vertragserfüllung noch möglich, entsteht der Anspruch auf Schadensersatz erst mit Eintritt des Verzugs (Artikel 6:81 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Verzug tritt grundsätzlich nach einer Mahnung ein: einer schriftlichen Aufforderung, in der dem Schuldner eine angemessene Frist zur weiteren Vertragserfüllung eingeräumt wird (Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
In einigen Fällen ist jedoch keine Mahnung erforderlich, und der Verzug tritt automatisch ein (Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine feste Leistungsfrist abläuft, wenn die Verpflichtung aus einer unerlaubten Handlung entsteht oder wenn der Gläubiger aus einer Mitteilung des Schuldners schließen muss, dass dieser nicht leisten wird. Darüber hinaus können die Grundsätze der Billigkeit und Billigkeit auch ohne Mahnung einen Verzug bedingen. In der Praxis ist die korrekte und fristgerechte Zustellung einer Mahnung oft entscheidend für den Erfolg einer späteren Forderung; wir erstellen diese für Sie oder prüfen, ob in Ihrem Fall bereits ein Verzug eingetreten ist.
Wird der Vertrag nicht erfüllt, stehen Ihnen als Geschädigter mehrere Optionen zur Verfügung. Diese lassen sich oft kombinieren:
Ein geringfügiger Verstoß rechtfertigt keine Auflösung; daher ist es wichtig, die richtige Vorgehensweise zu wählen. Wir beraten Sie hinsichtlich des effektivsten Vorgehens, sei es durch Verhandlungen oder ein Gerichtsverfahren.
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten von Schadensersatz. Bei verspäteter oder mangelhafter Leistung können Sie neben der eigentlichen Leistung auch Schadensersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Wenn Sie die ursprüngliche Leistung durch einen Geldbetrag ersetzen möchten, spricht man von Ersatzschadenersatz (Artikel 6:87 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für Ersatzschadenersatz ist, wie auch bei der Auflösung des Vertrags, grundsätzlich ein Verzug erforderlich. Unsere Rechtsexperten berechnen den Schaden gemeinsam mit Ihnen und ermitteln, welche Schadensersatzform Ihrer Situation am besten entspricht.
Viele Verträge enthalten Klauseln, die die Haftung einschränken oder ausschließen: sogenannte Haftungsfreistellungsklauseln. Diese können die Höhe des Schadensersatzes erheblich begrenzen. Allerdings sind sie nicht uneingeschränkt gültig: Die Berufung auf eine Haftungsfreistellungsklausel kann nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness unzulässig sein, beispielsweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Prüfung oder Erstellung eines Vertrags nehmen wir diese Klauseln daher genau unter die Lupe, damit Ihr Unternehmen keine unangenehmen Überraschungen erlebt. Eine sorgfältige Dokumentation im Vorfeld beugt späteren Streitigkeiten vor.
Die Nichterfüllung von Verträgen ist Teil unseres umfassenden Tätigkeitsfelds Vertragsrecht. Innerhalb dieses Bereichs beraten wir Sie im gesamten Lebenszyklus eines Vertrags: von der Erstellung und dem Inhalt bis hin zu Streitigkeiten über Auslegung, Kündigung und Schadensersatzansprüche. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Konzerne als auch Einzelunternehmer.
Worin besteht der Unterschied zwischen Vertragsbruch und Nichterfüllung?
Rechtlich gesehen gibt es kaum einen. „Vertragsbruch“ ist der ältere Begriff; seit 1992 spricht man im Gesetz von einer „zurechnungsfähigen Nichterfüllung“. In der Praxis werden beide Begriffe synonym verwendet.
Ist immer eine Mahnung erforderlich?
Nein. Solange die Vertragserfüllung noch möglich ist, tritt der Verzug grundsätzlich erst nach Zustellung einer Mahnung ein. In den in Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Fällen, beispielsweise bei einer festen Zahlungsfrist, tritt der Verzug jedoch automatisch ein, und eine Mahnung ist nicht erforderlich.
Kann ich den Vertrag im Falle eines Vertragsbruchs sofort kündigen?
Nicht immer. Eine Kündigung ist zwar im Falle eines Vertragsbruchs möglich, ein geringfügiger Verstoß rechtfertigt jedoch keine Kündigung. Ist die Vertragserfüllung weiterhin möglich, ist grundsätzlich ein Verzug erforderlich.
Innerhalb welcher Frist muss ich handeln?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz nach fünf Jahren. Warten Sie daher nicht zu lange und lassen Sie Ihre Situation zeitnah prüfen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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