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Über SME-AnwälteEine Schiedsklausel legt fest, wo, wie und in welcher Sprache Ihr Streitfall beigelegt wird. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater entwerfen rechtssichere Klauseln und unterstützen Sie in Schiedsverfahren – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Ein Schiedsverfahren findet in der Regel auf freiwilliger Basis statt. Das bedeutet, dass die Parteien die Wahl haben, ein Schiedsverfahren anstelle einer herkömmlichen Klage zu beantragen. Die Parteien unterwerfen ihren Streitfall einem oder mehreren Schiedsrichtern (dies wird auch als Schiedsvereinbarung bezeichnet). Beim Abschluss einer Schiedsvereinbarung ist es ratsam, sich fachkundig beraten zu lassen.
Die Wahl der Schiedsrichter wird oft von den Schiedsrichtern selbst beeinflusst. Unsere Experten verfügen über Erfahrung als professionelle und neutrale Schiedsrichter. Wir können Sie auch während des gesamten Prozesses beratend, begleitend oder vermittelnd unterstützen. Unternehmen verwenden mitunter sogenannte Schiedsklauseln. Das bedeutet, dass eine Organisation oder ein Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hat, dass bestimmte Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden.
Wir unterstützen eine Vielzahl von Mandanten bei der Erstellung, Prüfung und Auslegung von Verträgen. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Konflikten aus Vertragsverhältnissen. Diese betreffen beispielsweise die Auslegung von Vertragsbestimmungen, Vertragsverletzungen (Nichterfüllung) und Schadensersatzansprüche. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, sowohl durch Verhandlungen als auch durch Gerichtsverfahren. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Form der Streitbeilegung, die ihren Ursprung im Vertrag selbst hat. Die Parteien vereinbaren in ihrer Vereinbarung, dass etwaige Streitigkeiten nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem oder mehreren unabhängigen Schiedsrichtern entschieden werden. Folglich ist die Schiedsgerichtsbarkeit untrennbar mit dem Vertragsrecht: Die Schiedsklausel ist eine Vertragsbestimmung, und der Schiedsrichter beurteilt den Streit auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und des anwendbaren Schuldrechts. Das niederländische Schiedsrecht ist im Vierten Buch der Zivilprozessordnung (Schiedsgerichtsgesetz, modernisiert am 1. Januar 2015) geregelt. Daher unterliegen der Abschluss und die Auslegung einer Schiedsklausel teils den allgemeinen Regeln der Vertragsauslegung, teils den Sonderregeln des Vierten Buches der Zivilprozessordnung.
Ob Sie ein international tätiger Konzern mit grenzüberschreitenden Lieferverträgen oder der Bäcker um die Ecke mit einem Streit über einen Dienstleistungsvertrag sind: Eine gut durchdachte Schiedsklausel hilft dabei, Ort, Art und Sprache der Konfliktbeilegung festzulegen. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen beraten Sie, ob ein Schiedsverfahren in Ihrem Fall ratsam ist und, falls ja, wie Sie eine rechtssichere Klausel formulieren.
Grundlage des Schiedsverfahrens ist die Schiedsvereinbarung. Gemäß Artikel 1021 der Zivilprozessordnung muss diese Vereinbarung schriftlich vorliegen; eine Schiedsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend sein. Liegt eine wirksame Schiedsklausel vor, muss das zuständige Gericht gemäß Artikel 1022 der Zivilprozessordnung seine Unzuständigkeit erklären, sobald die Gegenpartei diese geltend macht, noch bevor sie Einreden erheben kann. Vorläufige und einstweilige Maßnahmen sind weiterhin durch die ordentlichen Gerichte möglich (Artikel 1022a und 1022b der Zivilprozessordnung).
Vorsicht im Umgang mit Verbrauchern: Eine Schiedsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verbrauchervertrags steht auf der Liste der verbotenen Bestimmungen gemäß Artikel 6:236 Abs. n des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und ist grundsätzlich unangemessen belastend, es sei denn, dem Verbraucher wird eine Frist von mindestens einem Monat eingeräumt, um stattdessen ein staatliches Gericht anzurufen. Für den Bäcker an der Ecke, der mit Verbrauchern Verträge abschließt, ist dies ein entscheidender Punkt; dieser Schutz gilt nicht für Verträge zwischen Unternehmen. Wir prüfen die Gültigkeit Ihrer Klauseln und formulieren sie so, dass sie auch im Geschäftsverkehr Bestand haben.
Ein Schiedsverfahren bietet im Vergleich zu einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht klare Vorteile, aber auch Nachteile. Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, anstatt blind eine Standardklausel zu übernehmen.
Fachkompetenz: Sie können Schiedsrichter mit spezifischen Branchenkenntnissen (z. B. Bauwesen, IKT oder internationaler Handel) benennen. Vertraulichkeit: Im Gegensatz zu Zivilverfahren wird ein Schiedsspruch nicht öffentlich bekannt gegeben, wodurch Ruf und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Flexibilität: Die Parteien bestimmen weitgehend selbst die Verfahrensregeln, die Sprache und das Tempo. Internationale Vollstreckbarkeit: Dank des New Yorker Übereinkommens von 1958 ist ein Schiedsspruch in über 170 Ländern relativ einfach vollstreckbar, oft einfacher als ein Urteil eines niederländischen Gerichts.
Kosten: Die Parteien tragen die Gebühren der Schiedsrichter und die Verwaltungskosten der Institution selbst, wodurch ein Schiedsverfahren teurer sein kann als ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeit: Ein Rechtsmittel gegen ein Schiedsurteil ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben; andernfalls ist der Schiedsspruch grundsätzlich endgültig. Eine Aufhebung ist vor dem Berufungsgericht nur aus bestimmten Gründen möglich (Art. 1064a und Art. 1065 der Zivilprozessordnung), beispielsweise bei Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung oder bei Verstoß gegen die öffentliche Ordnung.
Ein Schiedsspruch ist bindend, kann aber nicht ohne Weiteres vollstreckt werden. Für die Vollstreckung in den Niederlanden ist gemäß Artikel 1062 der niederländischen Zivilprozessordnung die Genehmigung (Exequatur) des Richters für einstweilige Verfügungen erforderlich. Ausländische Schiedssprüche werden in den Niederlanden durch die Artikel 1075 und 1076 der niederländischen Zivilprozessordnung in Verbindung mit dem New Yorker Übereinkommen von 1958 anerkannt und für vollstreckbar erklärt.
Gegen einen Schiedsspruch ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Eine Partei kann jedoch gemäß Artikel 1064a der Zivilprozessordnung (ZPO) die Aufhebung des Schiedsspruchs beim Berufungsgericht beantragen. Die in Artikel 1065 ZPO genannten Gründe sind abschließend. In bestimmten Fällen kann auch die Aufhebung beantragt werden. Da diese Gründe eng auszulegen sind, ist eine sorgfältige Formulierung der Klausel und des Verfahrens im Vorfeld unerlässlich. Unsere Anwälte unterstützen Sie in Aufhebungs- und Exequaturverfahren – von internationalen Konzernen bis hin zu Einzelunternehmern.
Schiedsverfahren sind nicht die einzige außergerichtliche Streitbeilegungsmethode und auch nicht immer die beste. Bei einer verbindlichen Beratung legen die Parteien einen Streitfall einem Dritten zur Entscheidung vor. Das Ergebnis ähnelt jedoch einer Vergleichsvereinbarung und unterliegt einer anderen Überprüfung als ein Schiedsspruch. Bei einer Mediation behalten Sie die Kontrolle: Ein Mediator begleitet die Parteien zu einer eigenen Lösung, ohne eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Beziehung der Parteien, der Bedeutung des Falles, dem Bedürfnis nach Vertraulichkeit und dem Wunsch nach Fortsetzung der Beziehung ab.
Gängige Schiedsinstitutionen sind das Niederländische Schiedsinstitut (NAI), der Rat für Schiedsgerichtsbarkeit im Bauwesen sowie international die ICC und die LCIA. Darüber hinaus bieten wir Ad-hoc-Schiedsverfahren an, beispielsweise nach den UNCITRAL-Regeln. Wir beraten Sie hinsichtlich der Institution, der Art des Schiedsverfahrens und der Verfahrensregeln, die am besten zu Ihrem Vertrag und Ihrer Branche passen.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So können wir Prozesskompetenz mit praxisorientierter, wirtschaftsnaher Beratung verbinden. Wir entwerfen Schiedsklauseln und prüfen bestehende Klauseln, vertreten Sie als Bevollmächtigte in NAI- und anderen Schiedsverfahren, bieten Ihnen Beratung und Mediation während des gesamten Prozesses und führen gegebenenfalls Exequatur- oder Aufhebungsverfahren durch. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke: Wir passen das Schiedsrecht an Ihre spezifische Situation an. Informieren Sie sich auch über unsere umfassende Expertise im Vertragsrecht .Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern begleiten Sie durch jede Phase des Schiedsverfahrens.
Eine unachtsam formulierte Schiedsklausel kann sich als kostspielig und unbeabsichtigt erweisen. Wir identifizieren die häufigsten Risiken, bevor sie zu einem Problem werden.
Wir beginnen mit der Frage, ob ein Schiedsverfahren in Ihrem Fall ratsam ist. Ist dies der Fall, erstellen wir eine rechtssichere Klausel mit der passenden Institution, dem geeigneten Schiedsrichter, der passenden Sprache und den entsprechenden Verfahrensregeln. Besteht bereits ein Streitfall, entwickeln wir die Strategie, führen das Verfahren und begleiten den Weg zur Durchsetzung oder, falls erforderlich, zur Aufhebung. Wir vereinen die Prozesskompetenz von Anwälten mit der unternehmerischen Denkweise von Unternehmensjuristen.
Von der Schiedsklausel zum vollstreckbaren Urteil – Schritt für Schritt.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Schiedsverfahren stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Ob Sie eine Schiedsklausel entwerfen möchten oder sich bereits in einem Streitfall befinden: Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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