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Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
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Über SME-AnwälteRechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen drehen sich um die Beilegung von Geschäftskonflikten: von Vertragsverletzungen und unbezahlten Rechnungen bis hin zu ins Stocken geratenen Partnerschaften – durch Verhandlungen, summarische Verfahren, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer mit praxisnaher und juristisch fundierter Expertise, gestützt auf die einschlägigen Gesetze.
Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen drehen sich um die Beilegung von Geschäftskonflikten: von Vertragsverletzungen und unbezahlten Rechnungen bis hin zu ins Stocken geratenen Partnerschaften – durch Verhandlungen, summarische Verfahren, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer mit praxisnaher und juristisch fundierter Expertise, gestützt auf die einschlägigen Gesetze.
Eine Haftungsklage oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt sowohl Ihren Fall als auch Ihren Ruf. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Fachkräfte und Betroffene in Disziplinarverfahren und Haftungsfällen.
Seite anzeigenWerden Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht, oder möchten Sie einen Geschäftsführer haftbar machen? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie in jeder Phase des Rechtsstreits.
Seite anzeigenEin Handelsvertrag regelt Leistung, Preise, Garantien und Haftung. Sollte es zu Streitigkeiten hinsichtlich Auslegung oder Erfüllung kommen, unterstützen Sie unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung – von der Mahnung und Auflösung des Unternehmens bis hin zu Gerichtsverfahren, Eilverfahren und Pfändungen. Sowohl für den Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenKonflikte über einen Vertriebsvertrag? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen sowohl Lieferanten als auch Vertriebshändler, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEin Konflikt zwischen Aktionären kann ein Unternehmen lahmlegen. Wir unterstützen Sie von der Mediation bis zur Unternehmenskammer – sowohl für den internationalen Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEin Konflikt im Zusammenhang mit Ihrem Franchiseverhältnis? Wir unterstützen sowohl den Franchisegeber hinter dem Franchisekonzept als auch den einzelnen Franchisenehmer, von internationalen Konzernen bis zum Bäcker an der Ecke, und führen gegebenenfalls Prozesse gemäß dem Franchisegesetz.
Seite anzeigenVon Gläubigern mit Sicherungsrechten bis hin zu Unternehmen – wir vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten, Insolvenzverfahren und Sanierungen. Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDank unserer umfassenden Expertise können wir ein Team zusammenstellen, das optimal auf den jeweiligen Wirtschaftsstreit zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigen wir lokale und internationale Gesetze und Vorschriften, sprachliche Anforderungen sowie notwendiges Fachwissen. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir ihre Geschäftsinteressen während des gesamten Schiedsverfahrens konsequent in unsere Beratung einbeziehen.
Seite anzeigenRechtsstreitigkeiten umfassen die Durchführung von Gerichtsverfahren: die Beilegung eines Konflikts vor Gericht, in einem Schiedsverfahren oder durch verbindliche Gutachten. Im Mittelpunkt der Streitigkeiten steht der eigentliche Konfliktgegenstand – eine unbezahlte Rechnung, eine gescheiterte Zusammenarbeit, die Nichterfüllung eines Vertrags durch einen Lieferanten oder ein Konflikt zwischen Gesellschaftern. Das Verfahrensrecht regelt anschließend die Spielregeln: Fristen, Beweismittel und den Zugang zum zuständigen Gericht. Der Grundsatz ist klar: Wer etwas behauptet, muss es beweisen.
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Während sich viele Kanzleien auf große, komplexe Fälle konzentrieren, helfen wir auch Unternehmern bei alltäglichen Streitigkeiten – konkret, praxisnah und mit den relevanten juristischen Fachartikeln zur Hand, damit Sie Ihre Rechtslage stets im Blick haben.
Ein Gerichtsverfahren beginnt nicht mit der Klage, sondern mit Ihrer Beweislage. Liegen Ihnen die entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen vor? Stimmt der Sachverhalt? Können Sie Ihre Ansprüche belegen? Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Deshalb prüfen wir zunächst Ihre Verträge, E-Mails und Korrespondenz. Oft ist ein gut formuliertes Schreiben oder eine Verhandlung schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Nur wenn das scheitert, ziehen wir ein Gerichtsverfahren bewusst in Betracht.
Wenn Ihre Gegenpartei eine Verpflichtung nicht erfüllt, liegt ein Vertragsbruch vor. Sie können gemäß Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadensersatz verlangen. In vielen Fällen ist zunächst ein Verzug erforderlich: Sie setzen die andere Partei schriftlich in Verzug und räumen ihr eine angemessene Nachfrist ein (Artikel 6:82 BGB). Bei einer festen Frist oder dauerhafter Unmöglichkeit tritt der Verzug automatisch ein (Artikel 6:83 BGB). Eine korrekte Verzugsanzeige ist oft der entscheidende Schritt; fehlt diese, kann ein Anspruch bereits vor der Klärung der Sachlage scheitern. Wir erstellen diese Anzeigen gerne für Sie – siehe auch unsere Muster- Verzugsanzeige.
Im Falle eines Vertragsbruchs haben Sie die Wahl. Sie können die Vertragserfüllung durchsetzen, den Vertrag auflösen (Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder Schadensersatz verlangen – oder eine Kombination dieser Möglichkeiten. Grundsätzlich ist eine Auflösung bei jedem Vertragsbruch möglich, es sei denn, dieser ist so geringfügig, dass er keine Auflösung rechtfertigt. Darüber hinaus spielt oft auch das Deliktsrecht (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) eine Rolle, beispielsweise beim Abbruch von Verhandlungen oder bei der Bereicherung aus dem Vertragsbruch einer anderen Partei. Wir werden gemeinsam mit Ihnen klären, welcher Weg Ihren Interessen am besten entspricht.
Manchmal lässt sich das Hauptverfahren nicht abwarten. Im Eilverfahren (Artikel 254 der niederländischen Zivilprozessordnung) beantragen Sie beim Eilrichter eine dringende Maßnahme, wie beispielsweise die Erfüllung eines Vertrages, die Zahlung eines Vorschusses oder eine einstweilige Verfügung. Um sicherzustellen, dass Sie später noch etwas zurückfordern können, können Sie mit Genehmigung des Richters eine einstweilige Pfändung (Artikel 700 der niederländischen Zivilprozessordnung) erwirken, beispielsweise auf ein Bankkonto oder Betriebsvermögen. Dies übt Druck aus und sichert Ihre Ansprüche. Im Hinblick auf Gerichtsverfahren gilt: In Vorladungsverfahren vor dem Amtsgericht ist die Beihilfe eines Anwalts obligatorisch.
Ein Anspruch verjährt. Für die meisten Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (Art. 3:307 und 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), grundsätzlich mit einer Höchstfrist von zwanzig Jahren. Sie können die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Aufforderung oder Mitteilung unterbrechen, in der Sie sich Ihr Recht unmissverständlich vorbehalten (Art. 3:317 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wer zu lange untätig bleibt, kann einen an sich aussichtsreichen Fall verlieren. Wir überwachen diese Fristen und unterbrechen sie gegebenenfalls rechtzeitig.
Rechtsstreitigkeiten kosten Geld und Zeit. Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Anwaltskosten (Artikel 237 der niederländischen Zivilprozessordnung). Diese Kostenerstattung ist jedoch meist ein Pauschalbetrag und deckt selten die gesamten Anwaltskosten. Wir verschaffen Ihnen im Vorfeld Einblick in das Risiko: Wie stichhaltig ist Ihre Beweislage, welches Ergebnis ist zu erwarten und welches Vorgehen ist sinnvoll – die Angelegenheit weiter zu verfolgen, eine außergerichtliche Einigung oder, falls vertraglich vorgesehen, ein Schiedsverfahren einzuleiten (Artikel 1020 der niederländischen Zivilprozessordnung). So vermeiden Sie teure, rein prinzipielle Gerichtsverfahren.
Von internationalen Konzernen mit komplexen Vertragsansprüchen bis hin zu Bäckern mit offenen Rechnungen – unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen denkt mit Ihnen auf Augenhöhe. Wir sind verständlich und pragmatisch, dabei aber juristisch versiert, haben die relevanten Rechtsartikel stets griffbereit und ebnen Ihnen den Weg zum Ziel.
Wenn es in Ihrem Fall hauptsächlich um die Frage geht, ob eine Verpflichtung besteht, wie ein Vertrag auszulegen ist oder ob ein rechtswidriges Verhalten vorliegt, besuchen Sie bitte auch unsere Seite zum Schuldrecht. Dort finden Sie Informationen zur Streitbeilegung: Verfahren, Beweismittel und Strategie. Geht es um die Beitreibung einer unstrittigen Forderung, unterstützt Sie unser Inkassoteamschneller und kostengünstiger.
Von der ersten Unterlassungsaufforderung bis zur Gerichtsverhandlung – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in jeder Phase von Rechtsstreitigkeiten.
Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto stärker ist Ihre Position und desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Im Falle eines Rechtsstreits ist Ihre Ausgangslage entscheidend für den Ausgang. Bevor wir eine formelle Mitteilung versenden oder eine Klage einreichen, analysieren wir Ihre Verträge, Korrespondenz und den Sachverhalt und bewerten Ihre Beweislage – schließlich muss derjenige, der etwas behauptet, es auch beweisen. So wählen wir bewusst den Weg, der Ihren Interessen am besten dient: ein prägnantes Schreiben, Verhandlungen, eine außergerichtliche Einigung, ein summarisches Verfahren oder ein ordentliches Gerichtsverfahren – anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Vom Konflikt zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen den Konflikt, Ihr Ziel und den Zeitrahmen und prüfen Verträge und Korrespondenz.
Wir beurteilen Ihre Beweislage und Ihre rechtliche Position im Hinblick auf das Gesetz und erstellen einen Überblick über Chancen, Risiken und Zeitrahmen.
Wir wählen den Weg – formelle Aufforderung, Verhandlung, Vergleich, summarisches Verfahren oder Hauptverfahren – und die Beauftragung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir vollstrecken: von der Mahnung und Pfändung bis zur mündlichen Verhandlung und dem Urteil.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Rechtsexperten und Anwälten ist auf Prozessführung spezialisiert. Wir bieten umfassende Rechtsberatung zu allen Fragen der Prozessführung. Wir vertreten Sie vor Gericht sowie in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Unsere Prozessrechtsabteilung verfügt über alle notwendigen Kenntnisse im Zivilprozessrecht und kann Unternehmen daher optimal vertreten. Bei Bedarf arbeitet unsere Prozessrechtsabteilung eng mit anderen Fachgruppen zusammen, um spezialisiertes juristisches Fachwissen zu ergänzen.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragsgestaltung, Mahnungen und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Verfahren vor dem Landgericht, dem Berufungsgericht oder der Handelskammer ist die anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was angemessen ist – ohne unnötige und kostspielige Eingriffe.
Häufig ja. Um Schadensersatz geltend zu machen, ist in der Regel ein Verzug erforderlich, der üblicherweise erst nach einer schriftlichen Verzugsanzeige mit angemessener Frist eintritt (Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei einer festen Frist oder dauerhafter Unmöglichkeit tritt der Verzug automatisch ein (Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine fehlerhafte oder fehlende Verzugsanzeige kann zum Scheitern der Ansprüche führen.
Das summarische Verfahren (Artikel 254 der niederländischen Zivilprozessordnung) ist ein beschleunigtes Verfahren vor dem Eilrichter. Sie wählen diese Option, wenn Sie schnell eine einstweilige Maßnahme benötigen, beispielsweise die Erfüllung eines Vertrages, eine Vorauszahlung oder eine einstweilige Verfügung. Es ist schneller als ein Hauptsacheverfahren, allerdings erlässt der Richter nur eine einstweilige Entscheidung.
Nicht unbegrenzt. Die meisten Ansprüche verjähren nach fünf Jahren (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie können die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Aufforderung unterbrechen, in der Sie sich Ihr Recht vorbehalten (Artikel 3:317 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Warten Sie nicht zu lange: Untätigkeit kann zum Verlust eines ansonsten aussichtsreichen Falles führen. Lassen Sie Ihre Fristen rechtzeitig prüfen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich trägt der Verlierer die Anwaltskosten (Artikel 237 der niederländischen Zivilprozessordnung), doch diese Entschädigung ist ein Pauschalbetrag und deckt selten die gesamten Anwaltskosten. Wir verschaffen Ihnen im Vorfeld Einblick in das Risiko und wägen bewusst zwischen einer Klage, einem Vergleich oder einem Schiedsverfahren ab, damit Sie nicht aus Prinzip ein teures Verfahren anstrengen müssen.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Gerade bei kleineren Streitigkeiten, wie etwa einer unbezahlten Rechnung oder einem nicht vertragsgemäßen Lieferanten, verhindert eine frühzeitige und praxisorientierte Beratung eine Eskalation der Situation.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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