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Über SME-AnwälteKonflikte über einen Vertriebsvertrag? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen sowohl Lieferanten als auch Vertriebshändler, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Die Vertriebsbeziehung ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Lieferanten und einem Vertriebshändler. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertriebshändler über einen längeren Zeitraum mit Produkten zu beliefern. Der Vertriebshändler ist für den Verkauf dieser Produkte auf eigenes Risiko und eigene Kosten verantwortlich. Die Vertriebsbeziehung wird in einem Vertriebsvertrag geregelt. Vertriebsverträge sind spezielle, langfristig angelegte Verträge. Sie können unter anderem Exklusivitätsklauseln, Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums und spezielle Kündigungsregelungen enthalten. Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, Sie bei Abschluss und Auslegung von Vertriebsverträgen sowie bei daraus entstehenden Konflikten zu beraten und zu vertreten.
Wir verfügen über die Erfahrung und das Fachwissen, um das Unternehmen hinsichtlich der zu ergreifenden Schritte zu beraten und es von Anfang bis Ende zu begleiten.
Plant das Unternehmen, als Lieferant Vertriebsverträge abzuschließen? Es empfiehlt sich, sich bei den Vertragsverhandlungen von Experten beraten oder vertreten zu lassen. Besteht ein Konflikt mit einem Vertriebspartner? Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, das Unternehmen hinsichtlich der Auslegung von Vertriebsverträgen und daraus resultierenden Konflikten zu beraten oder zu vertreten.
Im Bereich Prozessführung/Streitbeilegung dreht sich ein Vertriebskonflikt selten ausschließlich um die Hauptverpflichtung. Die meisten Streitigkeiten entstehen im Zusammenhang mit den Nebenbedingungen des Vertriebsvertrags: Verletzung der Exklusivität, Nichterreichen von Abnahmezielen oder Mindestabnahmeverpflichtungen, (zu) abrupte Kündigung, Streitigkeiten über Verkaufspreise und Margen sowie die Regelung von Lagerbeständen und geistigem Eigentum nach Vertragsbeendigung. Da das Gesetz keine gesonderte Regelung für Vertriebsverträge vorsieht, unterliegt ein solcher Streit dem allgemeinen Vertragsrecht und den Bestimmungen des Vertrags selbst. Daher ist eine genaue Prüfung des Vertrags und der Sachlage entscheidend. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen vertreten sowohl internationale Konzerne als auch unabhängige Vertriebspartner – von spezialisierten Großhändlern bis hin zum lokalen Bäcker, der eine Marke exklusiv vertreibt.
Der größte Streitpunkt ist üblicherweise die Kündigung. Ein Vertriebsvertrag ist ein langfristiger Vertrag, dessen Kündigung nicht durch eine einheitliche gesetzliche Regelung geregelt ist. Enthält der Vertrag eine Kündigungsklausel, dient diese als Ausgangspunkt; fehlt eine solche, prüft das Gericht den Fall anhand der in Artikel 6:248 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Anforderungen an Angemessenheit und Billigkeit. Diese Anforderungen können bedeuten, dass eine Kündigung nur aus schwerwiegenden Gründen zulässig ist, eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten werden muss und/oder eine Entschädigung oder ein Schadensersatz angeboten werden muss. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Rahmen unter anderem in den Urteilen De Ronde Venen/Stedin (2011) und Auping/Beverslaap (2013). Je länger die Geschäftsbeziehung bestanden hat und je abhängiger der Vertriebspartner geworden ist, desto länger ist die vom Gericht als angemessen erachtete Kündigungsfrist; in der Praxis reicht diese von wenigen Monaten bei einer kurzen Geschäftsbeziehung bis zu einem Jahr oder mehr nach einer langfristigen Zusammenarbeit. Wir prüfen sowohl für den Lieferanten als auch für den Vertriebshändler, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist und welche Kündigungsfrist und Entschädigung angemessen sind.
Neben der Kündigung spielen auch die Vertragsauflösung und die Vertragserfüllung eine wichtige Rolle bei Vertriebsstreitigkeiten. Im Falle einer Nichterfüllung kann die Gegenpartei den Vertrag gemäß Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ganz oder teilweise auflösen, sofern die Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt und die Erfüllung noch möglich ist, nach einer Mahnung gemäß Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei plötzlicher Aussetzung der Lieferung oder Abnahme sind summarische Verfahren zur Vertragserfüllung oft das schnellste Mittel, die Lieferung oder den Absatz vorübergehend sicherzustellen. Ändern sich die Umstände so drastisch, dass die Aufrechterhaltung des unveränderten Vertrags unzumutbar ist, bietet Artikel 6:258 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (unvorhergesehene Umstände) die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern oder zu kündigen. Wir prüfen im Einzelfall, welcher Weg – Vertragserfüllung, Vertragsauflösung, Schadensersatz oder eine Kombination – den Interessen des Unternehmens am besten dient.
Viele Vertriebsstreitigkeiten drehen sich um Exklusivität und Zielvorgaben. Verstößt der Lieferant gegen die vereinbarte Exklusivität, indem er im zugewiesenen Gebiet direkt oder über Dritte verkauft, stellt dies einen Vertragsbruch dar, der zu Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags führen kann. Umgekehrt kann die Nichterreichung der vereinbarten Mindestabnahmemenge durch den Vertriebspartner einen Kündigungsgrund darstellen. Gleichzeitig gelten die Grenzen des Wettbewerbsrechts: Exklusive und selektive Vertriebsvereinbarungen sind grundsätzlich nach der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen zulässig, sofern sowohl Lieferant als auch Vertriebspartner im Allgemeinen unter einem Marktanteil von 30 % bleiben. Verbotene Kernbeschränkungen – wie die Festlegung fester oder minimaler Verkaufspreise oder ein absolutes Gebietsverbot – können eine Klausel jedoch unwirksam machen. Wir prüfen die Wirksamkeit von Vertriebsklauseln und wenden diese Prüfung in Gerichtsverfahren offensiv oder defensiv an.
Nicht jeder Vertriebsstreit gehört vor Gericht. Gemeinsam mit dem Unternehmen ermitteln wir den Weg, der den Geschäftsinteressen dient: eine Verhandlungslösung oder eine Vergleichsvereinbarung zur Sicherung der Geschäftsbeziehung, Mediation, Schiedsverfahren (sofern vertraglich vorgesehen, z. B. bei internationalen Handelsketten) oder ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht. Bei grenzüberschreitendem Vertrieb prüfen wir zunächst die Gerichtsbarkeit und das anwendbare Recht, da das Ergebnis maßgeblich davon abhängt. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern agieren als Vermittler zwischen dem Konzern, der ein globales Vertriebsnetz verteidigt, und dem kleinen Unternehmen, das seinen Alleinlieferanten verliert – stets mit dem gleichen Ziel, ein rechtlich tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der drohenden Kündigung bis hin zum vollständigen Gerichtsverfahren: Wir begleiten das Unternehmen von Anfang bis Ende.
Da Vertriebsverträge gesetzlich nicht gesondert geregelt sind, kommt es stark auf den Vertrag selbst sowie auf die Anforderungen an Angemessenheit und Fairness an. Eine ungeschickte Kündigung oder das Vergessen einer Kündigungsfrist können ein Unternehmen zu erheblichen Schadensersatzzahlungen verpflichten; eine nichtige Exklusivitäts- oder Preisklausel kann einen gesamten Vertrag zunichtemachen.
Wir beginnen mit einer gründlichen Prüfung des Vertrags und der Fakten und ermitteln anschließend die Vorgehensweise, die den Geschäftsinteressen am besten dient: eine Verhandlungslösung zur Rettung der Geschäftsbeziehung oder, falls erforderlich, ein Gerichtsverfahren. Bei grenzüberschreitendem Vertrieb prüfen wir zunächst die Gerichtsbarkeit und das anwendbare Recht. Unsere interdisziplinären Teams bringen die Interessen einer Unternehmensgruppe mühelos mit denen des Kleinunternehmers in Einklang.
Von der ersten Analyse zur Lösung in vier Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten unterstützt Sie in vielfältigen Streitfällen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und Entschlossenheit, um zielgerichtet und effizient zu arbeiten. Wir verstehen sowohl die juristische Welt als auch den Unternehmergeist und können daher flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Konflikten im Zusammenhang mit Vertriebsvereinbarungen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Ob Sie Lieferant oder Händler, ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind: Kontaktieren Sie uns für eine präzise Einschätzung Ihres Vertriebsstreits.
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