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Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
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Über SME-AnwälteDas Gesellschaftsrecht regelt die Struktur, die Geschäftsführung und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern Ihres Unternehmens – von der Gründung und der Unternehmensführung bis hin zur Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafterstreitigkeiten. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Wählen Sie das Thema, das am besten zu Ihrer Frage passt. Unsere Praxisgruppe Gesellschaftsrecht deckt unter anderem folgende Bereiche ab: Fusionen und Übernahmen, Gesellschaftervereinbarungen, Finanzierung und Wertpapiere, Corporate Governance, Restrukturierung und WHOA (Wholesale Outstanding Act), Insolvenzrecht, Gesellschafterstreitigkeiten, Partnerstreitigkeiten, Haftung von Geschäftsführern und Unternehmensnachfolge. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Weg der richtige ist, können Sie Ihre Situation auch zunächst mit uns besprechen.
Konflikte zwischen Gesellschaftern beeinträchtigen fast immer sowohl die gegenseitige Beziehung als auch den Fortbestand des Unternehmens. Wir beraten und vertreten Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter, Geschäftsführer, Investoren und Familiengesellschafter in Streitigkeiten über Entscheidungsfindung, Dividenden, Information, Bestellung, Ausstieg, Bewertung und Verletzung der Gesellschaftervereinbarung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen sind mit Streitbeilegungsverfahren, Untersuchungsverfahren und allen Möglichkeiten einer gütlichen Einigung vertraut und streben, wo immer möglich, eine pragmatische Lösung an, ohne dabei die prozessuale Position aus den Augen zu verlieren.
Seite anzeigenEine Klage oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt sowohl Ihren Ruf als auch Ihre berufliche Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilienmakler, Ärzte und andere Berufsgruppen in zivilrechtlichen Haftungs- und Disziplinarverfahren. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen kennen die Wechselwirkungen zwischen Zivil- und Berufsrecht und prüfen sorgfältig die Sachlage, die Beweislage und die Strategie, bevor sie inhaltlich Stellung nehmen.
Seite anzeigenDroht Ihnen als Geschäftsführer eine persönliche Haftung oder möchten Sie wissen, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind? Wir prüfen die Grundlage, die Fakten, die Beweislage und mögliche Verteidigungsstrategien gegen Ansprüche von Gläubigern, Insolvenzverwaltern, Aktionären oder dem Unternehmen selbst. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen sind mit dem Zusammenspiel von Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (interne Haftung), Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (externe rechtswidrige Handlung) und den Artikeln 2:138/2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (unsachgemäße Geschäftsführung im Insolvenzverfahren) vertraut und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die den Gegebenheiten und dem Streitwert gerecht wird.
Seite anzeigenGute Unternehmensführung ist kein Luxus, sondern eine operative Notwendigkeit. Wir beraten Sie bei der Strukturierung von Management und Aufsicht, Satzungsänderungen, Regelungen, Entscheidungsfindung, Interessenkonflikten und der Anwendung relevanter Governance-Kodizes. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen betreuen börsennotierte Unternehmen, KMU, Familienunternehmen, Stiftungen, Vereine und (halb-)öffentliche Organisationen.
Seite anzeigenEine gut strukturierte Finanzierung stärkt das Unternehmen, eine schlecht strukturierte hingegen schwächt es. Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und Finanziers zu Kreditdokumentation, Sicherheiten, Nachrangigkeit, gesamtschuldnerischer Haftung und Gläubigerbeziehungen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen prüfen nicht nur den Finanzierungsvertrag, sondern auch dessen steuerliche, gesellschaftsrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Auswirkungen.
Seite anzeigenEine Fusion oder Übernahme zählt zu den folgenreichsten Entscheidungen in der Unternehmensgeschichte. Wir begleiten den gesamten Transaktionsprozess – von der ersten Beratung und der Vertraulichkeitsvereinbarung über die Absichtserklärung, die Due-Diligence-Prüfung und den Kaufvertrag bis hin zur Unterzeichnung und dem Abschluss. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater arbeiten in festen Teams mit Spezialisten für Steuer- und Arbeitsrecht zusammen – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer.
Seite anzeigenKonflikte zwischen Partnern oder Geschäftspartnern beeinträchtigen sowohl die gegenseitige Beziehung als auch die Geschäftstätigkeit. Wir beraten und vertreten Sie in Streitigkeiten innerhalb von offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Berufsverbänden und informellen Partnerschaften. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen analysieren die Sachlage, die Beweislage und das weitere Vorgehen und streben – wo immer möglich – eine praktikable Lösung an, ohne dabei die streitige Position aus den Augen zu verlieren.
Seite anzeigenWenn ein Unternehmen unter finanziellem Druck steht, zählt jede Woche. Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer, Finanziers und Gesellschafter bei finanziellen Restrukturierungen, WHOA-Verfahren, Zahlungsstopps, Insolvenzverfahren und Neustarts. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen kennen die Spielregeln im Umgang mit Banken, Lieferanten, Finanzbehörden und Insolvenzverwaltern und stellen sicher, dass Sie die richtigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt einleiten – unter Berücksichtigung der Haftung von Geschäftsführern und des Risikos betrügerischer Vermögensübertragungen.
Seite anzeigenDas Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Abläufe Ihres Unternehmens: Struktur, Management und Gesellschafterbeziehungen. Es legt fest, wer welche Kontrolle ausübt, wie Entscheidungen getroffen werden und wer wofür haftet. Richtig angewendet, beugt es Konflikten vor; sollte es zu Problemen kommen, bietet es Lösungswege.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Gründung einer Holdinggesellschaft bis hin zur Beilegung eines festgefahrenen Gesellschafterstreits.
Eine gut durchdachte Struktur spart später viel Geld. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Einrichtung einer Holding- und operativen Gesellschaftsstruktur sowie bei Kooperationsformen und erstellen die passenden Statuten. So strukturieren Sie Ihr Unternehmen optimal für Wachstum, Steuereffizienz und Risikominimierung.
Die meisten Konflikte zwischen Gesellschaftern lassen sich durch klare, im Voraus getroffene Vereinbarungen vermeiden. In einem Gesellschaftervertrag regeln Sie die Entscheidungsfindung, die Übertragung von Anteilen, einen Streitbeilegungsmechanismus und Ausstiegsszenarien. Wir erstellen diese Verträge oder prüfen Ihre bestehenden Verträge im Hinblick auf die Satzung.
Der Vorstand und die Hauptversammlung verfügen jeweils über eigene Befugnisse. Wir beraten Sie in Fragen der Unternehmensführung, der Aufgaben- und Befugnisverteilung sowie der rechtsgültigen Entscheidungsfindung. Fehlerhaft getroffene Entscheidungen sind anfechtbar oder nichtig; ein ordnungsgemäßes Verfahren verhindert die nachträgliche Aufhebung einer Entscheidung.
Grundsätzlich haftet ein Geschäftsführer nicht persönlich, jedoch bei schwerem Fehlverhalten. Intern gilt Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber dem Unternehmen; im Insolvenzfall die Artikel 2:138 und 2:248 BGB; und gegenüber Dritten gilt die Haftung für unerlaubte Handlungen (Artikel 6:162 BGB). In diesem Zusammenhang haften Geschäftsführer grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Wir unterstützen Geschäftsführer, die haftbar gemacht werden, sowie Unternehmen oder Insolvenzverwalter, die gegen einen Geschäftsführer vorgehen möchten.
Sollten die Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern scheitern, bietet der gesetzliche Streitbeilegungsmechanismus eine Lösung: die Zwangsenteignung der Anteile (Pfändungsbeschluss, Art. 2:336 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder das Recht auf Austritt (Art. 2:343 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Verdacht auf Missmanagement kann eine Untersuchung durch die Unternehmenskammer erfolgen (Art. 2:345 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Verhandlung, eine außergerichtliche Einigung oder die Anrufung der Unternehmenskammer angestrebt wird.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großkonzernen. Nicht bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Unkompliziert und praxisorientiert, dabei aber juristisch versiert – ohne unnötigen Fachjargon und mit einem klaren Weg zu Ihrem Ziel.
Für Informationen zum Kauf, Verkauf oder zur Fusion von Unternehmen, zur Due-Diligence-Prüfung und zur Transaktionsdokumentation besuchen Sie bitte unsere zum Thema Unternehmensführung, Fusionen und Übernahmen. Diese Seite konzentriert sich auf das laufende Geschäft: Aktionäre, Management und Unternehmensführung.
Von der Strukturierung Ihres Unternehmens bis zur Beilegung einer Pattsituation – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Gesellschaftsrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir ein Schreiben versenden oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir Ihre Satzung, den Gesellschaftervertrag und den Sachverhalt. So können wir den Weg wählen – Verhandlung, Vergleich oder die Unternehmenskammer –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihr Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen und Ihre Ziele und prüfen die Satzung und die Verträge.
Wir prüfen Ihre Rechtslage und die Dokumente und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Verhandlung, Einigung oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen alle Aufgaben: von der Erstellung von Dokumenten bis hin zur Prozessführung vor der Handelskammer.
Als Anwalt werde ich häufig mit Streitigkeiten konfrontiert. Meistens ist eine pragmatische Lösung die schnellste. Wenn ein Fall jedoch außer Kontrolle gerät, hilft unsere Erfahrung, dennoch ein gutes Ergebnis zu erzielen.
Unsere Spezialisten verbinden fundiertes gesellschaftsrechtliches Fachwissen mit praktischer Erfahrung in den Bereichen Transaktionen, Unternehmensführung und Streitbeilegung für Unternehmer, Geschäftsführer und Investoren.
Das Team für Gesellschaftsrecht bei MKBjuristen.nl besteht aus Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen, die auf Bereiche wie Fusionen und Übernahmen, Corporate Governance, Restrukturierung und Insolvenz, Finanzierung, Gesellschafterstreitigkeiten und die Haftung von Geschäftsführern spezialisiert sind. Unsere Rechtsexperten haben ihre Kompetenz in Fällen mit KMU-Unternehmern, Familienunternehmen, börsennotierten Unternehmen, Private-Equity-Gesellschaften, Stiftungen und (halb-)staatlichen Einrichtungen unter Beweis gestellt.
Bei Bedarf ziehen wir spezialisierte Kollegen aus anderen Praxisgruppen hinzu: Arbeitsrecht (bei Unternehmens- oder Geschäftsführerübertragungen), Steuerrecht (bei Strukturierung, BOR/DSR, Umsatzsteuer), Immobilienrecht (bei Immobilientransaktionen), IT-Recht und Datenschutz (bei SaaS und datengetriebenen Zielunternehmen), Immaterialgüterrecht (bei IP-Transaktionen) und Insolvenzrecht (bei notleidenden M&A-Transaktionen und Pre-Pack-Insolvenzen). Für internationale Fälle arbeiten wir mit einem breiten Netzwerk ausländischer Korrespondenten zusammen.
Unsere Rechtsexperten betrachten Sachverhalte über die rein rechtlichen Standards hinaus und berücksichtigen Beweise, zeitliche Abläufe, steuerliche Auswirkungen und wirtschaftliche Interessen. Mandanten schätzen unseren unkomplizierten Ansatz, die direkte Kommunikation und die klare Kommunikation. Seit 2001 arbeiten wir für Unternehmer und verfügen über Dutzende von Rechtsexperten in verschiedenen Fachbereichen.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Grundsätzlich haftet ein Geschäftsführer nicht persönlich, jedoch bei schwerem Fehlverhalten. Intern gilt für das Unternehmen Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches; im Falle eines Konkurses finden die Artikel 2:138 und 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung; gegenüber Dritten gelten die Bestimmungen für rechtswidrige Handlungen (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Es beginnt oft mit der Gesellschaftervereinbarung und der Satzung. Scheitert eine einvernehmliche Einigung, bietet der gesetzliche Streitbeilegungsmechanismus eine Lösung: den Zwangserwerb von Anteilen (Ausschluss, Art. 2:336 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder den Ausschluss (Art. 2:343 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Falle von Missmanagement kann eine Untersuchung durch die Unternehmenskammer folgen (Art. 2:345 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlungen reicht oft ein interner Rechtsberater aus. Für Gerichtsverfahren, beispielsweise vor der Wirtschaftskammer, ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Dies umfasst unter anderem Entscheidungsprozesse, die Übertragung von Anteilen, einen Streitbeilegungsmechanismus, Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie das Vorgehen beim Ausscheiden oder Tod eines Anteilseigners. Eine gute Vereinbarung beugt den meisten Konflikten vor.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch Existenzgründer aus der Nachbarschaft. Gerade für kleinere Unternehmen beugen eine gute Struktur und klare Vereinbarungen späteren Problemen vor.
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