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Über SME-AnwälteEine Fusion oder Übernahme zählt zu den folgenreichsten Entscheidungen in der Unternehmensgeschichte. Wir begleiten den gesamten Transaktionsprozess – von der ersten Beratung und der Vertraulichkeitsvereinbarung über die Absichtserklärung, die Due-Diligence-Prüfung und den Kaufvertrag bis hin zur Unterzeichnung und dem Abschluss. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater arbeiten in festen Teams mit Spezialisten für Steuer- und Arbeitsrecht zusammen – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer.
Eine Fusion oder Übernahme ist kein linearer Prozess, sondern ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und menschlichen Faktoren. Eine kompetente Beratung entscheidet über eine reibungslose Transaktion oder über Streitigkeiten, die Jahre später zu Garantien, Earn-outs oder Mitarbeiterpositionen führen. Wir begleiten M&A-Prozesse für KMU-Unternehmer, Familienunternehmen, Private-Equity-Gesellschaften, strategische Käufer, börsennotierte Unternehmen und ausländische Investoren.
Wir unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer. Zu unseren Mandanten zählen Inhaber und Geschäftsführer, die ihre Unternehmen veräußern, Management-Buy-out- (MBO) und Management-Buy-in-Strategie-Teams (MBI) bei Unternehmenserwerben, strategische Käufer, die Marktanteile gewinnen, Private-Equity-Gesellschaften und Family Offices, unabhängige Investoren und Management-Investoren, börsennotierte Unternehmen bei Zukäufen sowie Aktionäre bei Ausgliederungen und Spin-offs. Darüber hinaus beraten wir regelmäßig Managementteams bei der Ausgestaltung ihrer Positionen nach der Transaktion (z. B. Managementbeteiligungspläne, Vesting-Klauseln, Austrittsklauseln).
Die Wahl zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal ist von grundlegender Bedeutung. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile am Zielunternehmen sowie alle damit verbundenen Rechte, Pflichten und (historischen) Verbindlichkeiten. Bei einem Asset Deal werden spezifische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übertragen, was zwar eine stärkere Anpassung erfordert, aber auch einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich die beiden Formen erheblich: Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer auf die Übertragung eines laufenden Unternehmens (Artikel 37d des UStG 1968), die Behandlung des Firmenwerts sowie die Anwendbarkeit der Regelungen zur Unternehmensnachfolge (Business Succession Scheme, BOR) und zur Übertragung von Unternehmensanteilen (Rollover Relief Scheme, DSR).
Eine Geheimhaltungsvereinbarung wird üblicherweise vor dem Informationsaustausch geschlossen. Wichtige Aspekte sind der Umfang, die Dauer, Ausnahmen (öffentlich zugängliches Wissen, Betriebsgeheimnisse, rechtliche Verpflichtungen) und die Folgen eines Verstoßes.
Die Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) oder das Term Sheet legt die Eckpunkte der geplanten Transaktion fest: Kaufpreis oder Bewertungsmethode, Transaktionsstruktur, Due-Diligence-Prüfung, Exklusivität, Laufzeit und etwaige aufschiebende Bedingungen. Obwohl eine Absichtserklärung grundsätzlich nicht bindend ist, enthält sie häufig verbindliche Elemente (Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostenverteilung). Eine unachtsam formulierte Absichtserklärung kann nachfolgende Verhandlungen erheblich behindern.
Die Due-Diligence-Prüfung ist die vom Käufer durchgeführte Untersuchung zur Identifizierung von Risiken und zur entsprechenden Anpassung der Transaktionsbedingungen. Die rechtliche Due-Diligence-Prüfung umfasst die Beurteilung von Unternehmensdokumenten, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, materiellen Verträgen, Arbeitsverträgen und Pensionsplänen, Genehmigungen, laufenden Rechtsstreitigkeiten, geistigem Eigentum, Immobilien, Finanzierungen, Sicherheiten, DSGVO- und Geldwäschebestimmungen sowie (gegebenenfalls) Umwelt-, IT-Sicherheits- und branchenspezifischen Vorschriften. Die steuerliche Due-Diligence-Prüfung läuft parallel.
Der Kaufvertrag (Aktienkaufvertrag oder Vermögens- und Haftungsvertrag) bildet das Herzstück der Transaktion. Wichtige Bestandteile sind der Kaufpreismechanismus (verwahrte Abschlusskonten), etwaige Earn-out-Zahlungen, Kaufpreisanpassungen, Gewährleistungen und Freistellungen, der Kenntnisstandard, Wesentlichkeitsschwellen und Haftungsobergrenzen, Treuhandvereinbarungen, die MAC-Klausel, Wettbewerbsverbote und Vertraulichkeitsklauseln sowie Strafklauseln. Die Aufteilung der Gewährleistungen und Freistellungen zwischen Käufer und Verkäufer ist in der Regel Gegenstand intensiver Verhandlungen.
Unterzeichnung und Abschluss erfolgen bei Transaktionen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig gleichzeitig, können aber bei Transaktionen mit aufschiebenden Bedingungen (Wettbewerbsgenehmigung, Finanzierung, Zustimmung Dritter) auch getrennt erfolgen (getrennte Unterzeichnung/Abwicklung). Nach dem Abschluss sind Themen wie Integration, endgültige Abrechnung, Freigabe des Treuhandkontos und mögliche Nichteinhaltung von Gewährleistungen von Bedeutung.
Bei einer Aktientransaktion ändert sich der Arbeitgeber grundsätzlich nicht, und Artikel 7:662 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Betriebsübergang) findet keine Anwendung. Bei einer Transaktion, die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten tauscht, handelt es sich hingegen häufig um einen Betriebsübergang, der die automatische Übertragung der Arbeitnehmer unter Beibehaltung ihrer Rechte und Pflichten zur Folge hat. Der Betriebsrat hat gemäß Artikel 25 des Betriebsratsgesetzes ein Beratungsrecht bei wichtigen Entscheidungen, einschließlich der Kontrollübertragung. Für einige Transaktionen sind zudem die SER-Verhaltensregeln für Fusionen relevant.
Aus steuerlicher Sicht unterscheidet sich eine Aktientransaktion in nahezu allen Punkten von einer Vermögens-Schuld-Transaktion. Beim Verkauf von Aktien durch eine natürliche Person gilt die Regelung zur wesentlichen Beteiligung (Kasten 2); beim Verkauf über eine Holdinggesellschaft findet die Beteiligungsbefreiung Anwendung. Vermögens-Schuld-Transaktionen unterliegen der Umsatzsteuer (Artikel 37d UStG über die Übertragung eines laufenden Geschäftsbetriebs), der Grunderwerbsteuer und der steuerlichen Behandlung des Firmenwerts. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Regelungen zur Unternehmensnachfolge (Business Succession Scheme, BOR) und zur Übertragung von Steuerschulden (Roll-over Relief Scheme, DSR) die mit der Unternehmensnachfolge verbundene Steuerbelastung erheblich reduzieren.
Sie erhalten ein engagiertes Team, ein transparentes Budget und realistische Erwartungen. Wir denken voraus: Was passiert, wenn die Gegenpartei nach Abschluss der Transaktion in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Wie wird die Earn-out-Zahlung praktisch abgewickelt? Und welche Dokumentation dient als Grundlage für spätere Gewährleistungsansprüche? Unsere Erfahrung mit Streitigkeiten nach der Transaktion ermöglicht eine präzisere Dokumentation im Vorfeld – nicht um die Transaktion zu verkomplizieren, sondern um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Fusion“ und „Übernahme“ oft synonym verwendet, rechtlich unterscheiden sie sich jedoch. Bei einer Übernahme erwirbt ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes (über Anteile oder Vermögenswerte), wobei beide Rechtseinheiten weiterhin bestehen. Bei einer echten Fusion werden Unternehmen zusammengeführt. In der Praxis gibt es drei Hauptformen:
Die Wahl zwischen diesen Formen – und die Abwägung mit dem zuvor besprochenen Aktientausch oder Asset Deal – hängt von steuerlichen Auswirkungen, Haftungsfragen, Mitarbeiterbeteiligung und der gewünschten Endstruktur ab. Wir beraten Sie in Angelegenheiten, die von der Umstrukturierung einer Tochtergesellschaft durch einen internationalen Konzern bis hin zur Fusion des Bäckers um die Ecke mit dem eines Kollegen reichen.
Ein Zusammenschluss oder eine Übernahme kann eine Konzentration darstellen, die der niederländischen Wettbewerbsbehörde (ACM) vorab gemeldet werden muss. Gemäß dem Wettbewerbsgesetz (Artikel 26 bis 49) besteht eine Meldepflicht, wenn die beteiligten Unternehmen zusammen einen weltweiten Jahresumsatz von 150 Millionen Euro oder mehr erzielen und mindestens zwei von ihnen jeweils einen Umsatz von 30 Millionen Euro oder mehr in den Niederlanden erwirtschaften. Bei Überschreitung höherer europäischer Schwellenwerte ist gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung die Europäische Kommission und nicht die ACM zuständig.
Ist eine Anmeldung erforderlich, darf die Transaktion erst nach Genehmigung abgeschlossen werden. Während einer vierwöchigen Anmeldephase prüft die ACM, ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde; in komplexen Fällen folgt eine dreizehnwöchige Genehmigungsphase. Die ACM kann einen Zusammenschluss genehmigen, ihn unter Auflagen (z. B. der Veräußerung von Vermögenswerten) genehmigen oder ihn untersagen. Wer die Anmeldepflicht missachtet oder die Transaktion vor der Genehmigung abschließt (sogenanntes „ Gun Jumping“), riskiert erhebliche Geldbußen. Die Aufsicht kann auch unterhalb der Schwellenwerte erfolgen, wenn ein Erwerber eine marktbeherrschende Stellung innehat. Wir prüfen frühzeitig im Prozess, ob eine Anmeldung erforderlich ist, und nehmen gegebenenfalls eine wettbewerbsrechtliche Aussetzungsklausel in den Kaufvertrag auf.
Fusionen und Übernahmen sind Teil unseres umfassenden Gesellschaftsrechts. Eine Transaktion steht selten isoliert da: Sie berührt die Corporate Governance, das Verhältnis zwischen den Aktionären und damit verbundene Aktionärsstreitigkeitensowie, im Falle finanzieller Schwierigkeiten, Restrukturierung, Insolvenz und Konkurs. Da MKB Juristen mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen arbeitet, begleiten wir die Transaktion im Zusammenhang mit diesen Begleitumständen – sowohl für den internationalen Konzern als auch für den Einzelunternehmer.
Bei Fusionen und Übernahmen (M&A) liegt der Unterschied zwischen einem erfolgreichen und einem weniger erfolgreichen Projekt oft in den Bestimmungen der Absichtserklärung und der Ausgestaltung der Garantien. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung an, nicht erst, wenn der Aktienkaufvertrag (SPA) vorliegt.
Wir begleiten M&A-Prozesse für KMU-Unternehmer, Familienunternehmen, Private-Equity-Gesellschaften und strategische Käufer.
Fusionen und Übernahmen sind kein Prozess, den man selbst in die Hand nehmen sollte. Eine unüberlegte Absichtserklärung kann nachfolgende Verhandlungen stören, eine unzureichende Due-Diligence-Prüfung kann nach dem Abschluss zu erheblichen Rückschlägen führen, und Garantien ohne klare Wesentlichkeits- und Haftungsgrenzen können endlose Streitigkeiten nach dem Abschluss nach sich ziehen. Ziehen Sie daher rechtzeitig einen Rechtsbeistand hinzu, idealerweise bereits während der ersten ernsthaften Gespräche.
Eine erfolgreiche Transaktion beginnt mit einer klaren Strategie: Welches wirtschaftliche Ziel wird verfolgt, welche Parteien passen gut zusammen, welche Transaktionsstruktur ist steuerlich optimal und welche Risiken müssen minimiert werden? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, folgt die Dokumentation. Von Anfang an bringen wir Ideen zur Positionierung, zum Term Sheet, zum Umfang der Due Diligence und zur Verteilung der Sicherheiten ein und behalten dabei stets die Transaktion als Ganzes im Blick.
Wir begleiten den gesamten Prozess in festen Teams mit klaren Budgets und realistischen Zeitplänen.
Wir erörtern Ziele, Transaktionsstruktur und Risikoprofil.
Wir entwerfen oder prüfen Verträge unter Berücksichtigung von Exklusivität, verbindlichen Bestandteilen und Kostenverteilung.
Wir führen rechtliche Due-Diligence-Prüfungen durch und stimmen diese mit steuerlichen, finanziellen und kaufmännischen Due-Diligence-Prüfungen ab.
Wir entwerfen, verhandeln und koordinieren Steuer- und Arbeitsrechtsberatung.
Wir kümmern uns um die Checkliste für den Abschluss, die Urkunden und die Änderungen bei der Handelskammer.
Wir kümmern uns um die endgültige Abrechnung, die Freigabe des Treuhandkontos und alle Gewährleistungsansprüche.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Das M&A-Team von MKBjuristen.nl verfügt über langjährige Erfahrung mit Fusionen und Übernahmen in verschiedenen Branchen – von Familienunternehmen und KMU bis hin zu mittelständischen Private-Equity-Transaktionen und internationalen Transaktionen. Wir sind versiert in der Erstellung von Absichtserklärungen (LOI), Due-Diligence-Prüfungen, Kaufvertragsverhandlungen, Vertragsunterzeichnung, Abschluss und der Beilegung von Streitigkeiten nach dem Abschluss.
Wir arbeiten strukturell mit Kanzleien in den Bereichen Steuerrecht (Strukturierung, Unternehmensnachfolgeregelungen, Datenschutzverordnung, Mehrwertsteuer), Arbeitsrecht (Betriebsübergänge, Betriebsräte, Managementbeteiligungsprogramme), Immobilienrecht (Vermögenstransaktionen mit Immobilien), IT-Recht und Datenschutz (SaaS und Datenziele), Recht des geistigen Eigentums (IP-Transfer) und Insolvenzrecht (M&A in Krisensituationen) zusammen.
Im Folgenden beantworten wir zwölf häufig gestellte Fragen zu M&A, Due Diligence, Kaufvertrag, Garantien und der Abwicklung der Transaktion.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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