Sachverstand

Unternehmensführung

Strukturierung von Governance, Aufsicht und Verantwortlichkeit innerhalb Ihres Unternehmens

Gute Unternehmensführung ist kein Luxus, sondern eine operative Notwendigkeit. Wir beraten Sie bei der Strukturierung von Management und Aufsicht, Satzungsänderungen, Regelungen, Entscheidungsfindung, Interessenkonflikten und der Anwendung relevanter Governance-Kodizes. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen betreuen börsennotierte Unternehmen, KMU, Familienunternehmen, Stiftungen, Vereine und (halb-)öffentliche Organisationen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Corporate Governance: die Organisation von Management und Aufsicht

Corporate Governance umfasst die Strukturierung von Management, Aufsicht und Verantwortlichkeit innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Gute Corporate Governance schafft Klarheit hinsichtlich Pflichten und Befugnissen, trägt zu effektiven Entscheidungen bei, schützt vor Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen von Geldgebern, Aktionären und anderen Stakeholdern. Mangelhafte oder unklare Corporate Governance hingegen ist häufig der Nährboden für nachfolgende Konflikte um Befugnisse, Interessenkonflikte oder Aufsichtsversäumnisse.

Für wen arbeiten wir?

Wir beraten ein breites Spektrum an Organisationen. Zu unseren Mandanten zählen börsennotierte Unternehmen und multinationale Konzerne, KMU und Familienunternehmen, Portfoliogesellschaften von Private-Equity-Gesellschaften, Stiftungen und Vereine, Wohnungsbaugesellschaften und Gesundheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kulturinstitutionen sowie (halb-)staatliche Einrichtungen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der erstmaligen Etablierung von Governance-Strukturen als auch bei grundlegenden Neubewertungen nach Fusionen, Übernahmen, Satzungsänderungen oder Richtlinienänderungen.

Das Governance-Modell: einstufig oder zweistufig?

Das niederländische Gesellschaftsrecht kennt zwei Governance-Modelle. Im klassischen zweistufigen Modell wird der Vorstand (Art. 2:129 und 2:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) von einem separaten Aufsichtsrat (Art. 2:140 und 2:250 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) überwacht. Im einstufigen Modell (Art. 2:129a und 2:239a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gibt es ein einziges Leitungsorgan, bestehend aus geschäftsführenden und nicht-geschäftsführenden Direktoren. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile hinsichtlich Entscheidungsgeschwindigkeit, Informationsasymmetrie und Aufsicht. Wir beraten Sie bei der Wahl zwischen diesen beiden Modellen und der jeweils entsprechenden gesetzlichen und regulatorischen Struktur.

Interessenkonflikt

Ein wichtiger Bestandteil der Corporate Governance ist die Regelung von Interessenkonflikten. Artikel 2:129 Absatz 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (NV) und Artikel 2:239 Absatz 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BV) legen fest, dass ein Geschäftsführer nicht an Beratungen und Entscheidungen teilnehmen darf, wenn er ein direktes oder indirektes persönliches Interesse hat, das mit den Interessen des Unternehmens kollidiert. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zur Anfechtbarkeit der Entscheidung und gegebenenfalls zur Haftung des Geschäftsführers führen. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Fall Bruil hat die Kriterien weiter präzisiert: Es geht um ein persönliches Interesse, das so stark überwiegt, dass der Geschäftsführer die Interessen des Unternehmens nicht mehr als Richtschnur heranziehen kann.

Der niederländische Corporate Governance Kodex

Für börsennotierte Unternehmen gilt der niederländische Corporate Governance Kodex mit dem Prinzip „Befolgen oder Erklären“. Der Kodex wurde zuletzt 2022 überarbeitet und enthält Grundsätze und Empfehlungen zu bewährten Verfahren, unter anderem in Bezug auf langfristige Wertschöpfung, Risikomanagement, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Vergütung und Aktionärsstruktur. Verstöße müssen im Jahresbericht erläutert werden. Für nicht börsennotierte Unternehmen gilt der Kodex nicht direkt, seine Bestimmungen können jedoch einen normativen Rahmen bilden.

Branchenspezifische Governance-Kodizes

Verschiedene (halb-)öffentliche Sektoren haben ihre eigenen Governance-Kodizes. Für Wohnungsbaugenossenschaften gilt der Governance-Kodex für Wohnungsbaugenossenschaften (Aedes), für das Gesundheitswesen der Governance-Kodex für das Gesundheitswesen (Brancheorganisaties Zorg), für den Bildungsbereich unterschiedliche Kodizes je nach Bildungssektor und für gemeinnützige Organisationen das Anerkennungssystem des CBF. Darüber hinaus gibt es für Kultureinrichtungen den Governance-Kodex für Kultur. Wir beraten Sie bei der Implementierung und regelmäßigen Überprüfung.

Satzung, Geschäftsordnung und Beschlussfassung

Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage jeder juristischen Person. Darüber hinaus verwenden Organisationen Geschäftsordnungen für den Vorstand, den Aufsichtsrat, etwaige Ausschüsse (z. B. für Prüfung, Vergütung, Auswahl und Ernennung) sowie die Hauptversammlung. Geschäftsordnungen bieten Flexibilität für Angelegenheiten, die in der Satzung nicht (oder nicht vollständig) geregelt sind. Wir erstellen Satzungen und Geschäftsordnungen, überarbeiten diese bei Änderungen und beraten zu Entscheidungsfragen wie Quorumsanforderungen, schriftlichen Beschlüssen außerhalb von Sitzungen, Zustimmung und Genehmigung.

Gesetz über die Unternehmensführung und Aufsicht über juristische Personen (WBTR)

Das Gesetz über die Unternehmensführung und Aufsicht von juristischen Personen trat am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt für Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Das Gesetz regelt unter anderem die Möglichkeit der Einrichtung eines Aufsichtsrats oder eines einstufigen Gremiums für diese Rechtsformen, die Regeln zu Interessenkonflikten, die Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Abberufungsbestimmungen. Für viele bestehende Stiftungen und Vereine hat das Gesetz Auswirkungen auf ihre Satzung und Geschäftsordnung.

Unsere Arbeitsweise

Wir beginnen mit der Erfassung der aktuellen Governance-Struktur: Satzung, Geschäftsordnung, Entscheidungsprozesse, gegebenenfalls anwendbare Governance-Kodizes und die tatsächliche Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigentümern bzw. Gesellschaftern. Anschließend erarbeiten wir Verbesserungsvorschläge und begleiten deren Umsetzung, gegebenenfalls auch durch Satzungsänderungen. Für große Organisationen bieten wir zudem Governance-Reviews, -Bewertungen und Schulungen für Geschäftsführung und Aufsichtsrat bzw. Vorstand an.

Haftung der Geschäftsführer: Unternehmensführung als Schutz

Gute Unternehmensführung ist die erste Verteidigungslinie gegen die Haftung von Geschäftsführern im Gesellschaftsrecht . Gemäß Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Für die interne Haftung gegenüber der juristischen Person gelten hohe Anforderungen: Es muss eine mangelhafte Geschäftsführung vorliegen, für die dem Geschäftsführer eine erhebliche Schuld . Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (Oberster Gerichtshof, Staleman/Van de Ven). Faktoren wie die Art der Tätigkeit, die verfügbaren Informationen und die interne Aufgabenverteilung werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung eine kollektive Verantwortung: Grundsätzlich haftet jeder Geschäftsführer für das Ganze, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn persönlich keine erhebliche Schuld trifft und dass er es nicht versäumt hat, Maßnahmen zur Abwendung der Folgen zu ergreifen (Entlastung). Klare Unternehmensführung, dokumentierte Entscheidungsfindung und eine solide Informations- und Archivierungspolitik sind daher keine Formalität, sondern die Beweismittel, mit denen sich ein Geschäftsführer später verteidigen kann. Zur Frage der Haftung selbst verweisen wir auf unsere Seite zur Geschäftsführerhaftung. Aus Sicht der Unternehmensführung konzentrieren wir uns auf die präventive Struktur.

Entlassung, Unternehmensführung und die Grenzen der Entschädigung

Die Hauptversammlung kann den Vorstand von der Haftung für die verfolgte Geschäftspolitik entbinden, üblicherweise mit der Verabschiedung des Jahresabschlusses. Eine erteilte Entbindung gilt jedoch nur für Tatsachen, die sich aus dem Jahresabschluss ergeben oder der Hauptversammlung anderweitig bekannt waren, und betrifft ausschließlich die interne Haftung gemäß Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung gegenüber Dritten oder dem Insolvenzverwalter (beispielsweise gemäß Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches im Falle eines Insolvenzverfahrens) bleibt unberührt. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von Entbindungsbeschlüssen, Freistellungsvereinbarungen und der D&O-Versicherung und stellen sicher, dass die Governance-Strukturen im Bereich der Rechenschaftspflicht und Genehmigung so gestaltet sind, dass die Entbindung tatsächlich wirksam ist.

Risikomanagement und interne Kontrolle

Ein zentrales Element moderner Unternehmensführung ist ein funktionierendes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem. Der niederländische Corporate Governance Kodex 2022 legt dem Vorstand ausdrücklich die Verantwortung auf, Risiken zeitnah zu identifizieren und zu steuern, um Kontinuität und langfristige Wertschöpfung zu gewährleisten. Das Fehlen oder die mangelhafte Funktion eines Risikomanagementsystems kann selbst zu der Annahme führen, dass Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Wir unterstützen sowohl große Unternehmen mit Prüfungsausschuss als auch KMU, in denen die Geschäftsführung die Kontrolle persönlich ausübt, bei der Erstellung von Risikorichtlinien, internen Kontrollverfahren, Eskalationswegen und der entsprechenden Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden.

Die Rolle der Hauptversammlung und der Aktionäre

Governance umfasst nicht nur Management und Aufsicht, sondern auch die Position der Eigentümer. Die Hauptversammlung hat satzungsmäßige Befugnisse hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern, der Verabschiedung des Jahresabschlusses, der Satzungsänderungen und der Genehmigung weitreichender Managemententscheidungen (Art. 2:107a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus können die Satzungen Genehmigungs- und Weisungsbefugnisse vorsehen. Wir beraten Sie hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen entscheidungsfreudigem Management und angemessener Aktionärskontrolle sowie bei Entscheidungen mit mehreren Aktionären oder Stimmrechtsvereinbarungen. Sollte die Zusammenarbeit scheitern, steht Ihnen unsere Expertise in Aktionärsstreitigkeiten.

Aktionärsvereinbarung und Satzung aufeinander abgestimmt

Der Gesellschaftervertrag und die Satzung regeln die Unternehmensführung der Gesellschafter. Die Satzung ist öffentlich, gilt für das Unternehmen und alle Gesellschafter und wird notariell beurkundet. Ein Gesellschaftervertrag ist eine private Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, die flexibel ist, aber grundsätzlich nur unter dem Obligationenrecht zwischen den Parteien gilt. Übliche Themen sind Entscheidungs- und Vetorechte, die Pflicht zur Aktienabgabe und Sperrklausel, Klauseln für Good Leaver und Bad Leaver, Mitwirkungs- und Mitverkaufsrechte sowie Streitbeilegungsmechanismen. Wir erstellen beide Dokumente gemeinsam, sodass sie sich gegenseitig ergänzen und nicht widersprechen – sowohl für ein Start-up mit zwei Gründern als auch für eine mehrstufige Private-Equity-Struktur.

Aufgabenteilung, Delegation und Entscheidungsfindung innerhalb des Vorstands

Bei einem mehrköpfigen Vorstand ist eine klare Aufgabenteilung sowohl für die Effektivität als auch für die Haftungsfrage unerlässlich. Obwohl der Vorstand kollektiv verantwortlich bleibt, können bestimmte Aufgaben gemäß der Satzung einzelnen Vorstandsmitgliedern zugewiesen werden. Diese interne Aufgabenteilung spielt eine Rolle bei der Beurteilung schwerwiegenden Fehlverhaltens nach Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir legen die Aufgabenteilung, die Zuständigkeiten, die Vertretungsbefugnisse (Artikel 2:130 und 2:240 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie die internen Genehmigungsschwellen in der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands fest und beraten bei Entscheidungen in Fällen von Stimmengleichheit, Abwesenheit und Verhinderung.

Governance für jede Größenordnung: vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke

Gute Unternehmensführung ist nicht nur börsennotierten Unternehmen vorbehalten. In unseren interdisziplinären Teams arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen Hand in Hand, sodass wir sowohl komplexe Konzerne als auch kleine Unternehmen optimal betreuen können. Für einen internationalen Konzern bedeutet gute Unternehmensführung eine durchdachte Holdingstruktur, Konzernrichtlinien, einen Prüfungsausschuss und die Koordination mit ausländischen Gesellschaften. Für den lokalen Bäcker oder Familienbetrieb hingegen bedeutet sie einfache, verständliche Satzung, klare Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und dokumentierte Entscheidungsprozesse, die Streitigkeiten und Haftungsrisiken vorbeugen. Wir passen unsere Beratung individuell an den jeweiligen Bedarf an: nicht mehr als nötig, aber ausreichend, um Sicherheit, Klarheit und Schutz zu gewährleisten.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Gute Unternehmensführung ist keine rein theoretische Angelegenheit. Ihr Wert liegt in transparenten Entscheidungen, der zeitnahen Information der Aufsichtsbehörden und einer Kultur, in der Interessenkonflikte offen angesprochen werden können. Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten und trennen dabei Struktur und Praxis.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder, Aktionäre, Mitglieder und Aufsichtsbehörden bei Fragen der Struktur, Entscheidungsfindung und Compliance.

  • Änderung der Satzung und Festlegung des Governance-Modells
  • Ein- und zweistufige Vorstandsstrukturen
  • Geschäftsordnung für Vorstand, Aufsichtsrat, Kuratorium und Ausschüsse
  • Verfahren bei Interessenkonflikten und Transaktionen
  • Anwendung des niederländischen Corporate-Governance-Kodex
  • Governance-Kodizes für das Gesundheitswesen, Wohnungsbaugesellschaften, das Bildungswesen und die Kultur
  • Gesetz über die Unternehmensführung und Aufsicht über juristische Personen (WBTR)
  • Entscheidungsfindung und Quorumsanforderungen
  • Schriftliche Entscheidungsfindung außerhalb einer Sitzung
  • Überprüfung und Bewertung der Unternehmensführung
  • Schulung für Management und Aufsicht
  • Organisation der Aktionärsversammlung und des Mitgliederrats

Wann ist eine Überprüfung der Unternehmensführung ratsam?

Eine Überprüfung der Unternehmensführung ist ratsam, wenn die Organisation wächst, fusioniert, umstrukturiert wird, neue Finanzmittel erhält oder Konflikte hinsichtlich Befugnissen oder Aufsicht auftreten. Eine erneute Bewertung wird auch bei Gesetzesänderungen (wie der WBTR) oder nach Kritik seitens des Wirtschaftsprüfers, der Aufsichtsbehörde oder des Kundenbeirats empfohlen. Eine solide Unternehmensführung beugt künftigen Konflikten und der Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern vor.

  • Die Satzung ist veraltet oder unvollständig
  • Es herrscht Unsicherheit hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands und des Aufsichtsgremiums
  • Für den Vorstand oder den Aufsichtsrat gibt es keine Regelungen
  • Interessenkonflikte wurden weder geregelt noch befolgt
  • Die Entscheidungspraxis weicht von der Satzung ab
  • Das WBTR wurde noch nicht implementiert
  • Ein neuer Finanzier oder Aktionär fordert Anpassungen der Unternehmensführung
  • Ein Vorgesetzter oder Buchhalter hat Kommentare abgegeben
  • Zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bzw. den Mitgliedern droht ein Konflikt

Gute Regierungsführung ist operativ

Gute Unternehmensführung ist keine reine Theorie. Eine solide Governance-Grundlage entfaltet ihre volle Wirkung erst, wenn sie im täglichen Handeln gelebt wird: klare Zielsetzung, dokumentierte Entscheidungsfindung, zeitnahe Meldung von Interessenkonflikten, angemessene Information der Aufsichtsbehörde und transparente Rechenschaftspflicht gegenüber Eigentümern oder Gesellschaftern. Wir beraten Sie nicht nur zur Struktur, sondern auch zur operativen Umsetzung und berücksichtigen dabei die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.

Unser Ansatz

Wir erfassen zunächst die aktuelle Governance-Struktur und legen dann die zu ergreifenden Schritte fest, wobei wir auf Gesetzgebung, Kodizes und die operative Umsetzung achten.

01

Aufnahme- und Governance-Scan

Wir stellen die aktuelle Satzung, die Bestimmungen und die Entscheidungsprozesse dar.

02

Analyse- und Beratungsbericht

Sie erhalten einen klaren Überblick über Engpässe, rechtliche Risiken und Verbesserungspotenziale.

03

Strategie und Planung

Gemeinsam legen wir die Prioritäten fest: Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung oder betriebliche Verbesserungen.

04

Ausführung

Wir erstellen Dokumente, begleiten Entscheidungsprozesse in Hauptversammlungen oder im Mitgliederrat und fertigen notarielle Urkunden an.

05

Implementierung und Überwachung

Auch nach der Implementierung stehen wir weiterhin für Fragen, Bewertungen und regelmäßige Neukalibrierungen zur Verfügung.

Spezialisten für Unternehmensführung

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Das Team für Gesellschaftsrecht bei MKBjuristen.nl verfügt über umfassende Erfahrung in Governance-Fragen verschiedenster Branchen: von börsennotierten Unternehmen und Familienbetrieben über Wohnungsbaugesellschaften, Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen bis hin zu Kulturorganisationen. Wir sind mit dem niederländischen Corporate Governance Kodex, dem WBTR, branchenspezifischen Governance-Kodizes sowie der Rechtsprechung zu Interessenkonflikten, Entscheidungsfindung und der Haftung von Geschäftsführern bestens vertraut.

Wo nötig, ziehen wir spezialisierte Kollegen hinzu: Arbeitsrecht im Hinblick auf die Bestellung und Entlassung von Geschäftsführern, Steuerrecht im Hinblick auf Vergütungsstrukturen und Verwaltungsrecht bei Fragen, die den (halb-)öffentlichen Bereich betreffen.

Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensführung

Im Folgenden beantworten wir zwölf häufig gestellte Fragen zur Struktur von Management und Aufsicht, Entscheidungsfindung, Interessenkonflikten und Governance-Kodizes.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

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Möchten Sie Ihr Governance-Modell überprüfen, Ihre Satzung modernisieren oder eine Governance-Analyse durchführen lassen? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Unternehmensanwalt oder Ihrem internen Rechtsberater.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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