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Über SME-AnwälteEine Klage oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt sowohl Ihren Ruf als auch Ihre berufliche Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilienmakler, Ärzte und andere Berufsgruppen in zivilrechtlichen Haftungs- und Disziplinarverfahren. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen kennen die Wechselwirkungen zwischen Zivil- und Berufsrecht und prüfen sorgfältig die Sachlage, die Beweislage und die Strategie, bevor sie inhaltlich Stellung nehmen.
Ein Freiberufler, dem ein Fehler unterläuft oder der von einem Mandanten oder Dritten verklagt wird, sieht sich typischerweise zwei Fronten gleichzeitig gegenüber: der zivilrechtlichen (Schadensersatzklage aufgrund beruflicher Haftung) und der disziplinarischen (Beschwerde bei der zuständigen Disziplinarkammer). Beide Verfahren haben ihre eigenen Standards, Beweisregeln und Konsequenzen. Eine disziplinarische Entscheidung kann als zivilrechtliches Beweismittel gelten, und umgekehrt kann ein zivilrechtliches Urteil Auswirkungen auf das Disziplinarverfahren haben. In beiden Verfahren ist schnelles und sorgfältiges Handeln unerlässlich.
Wir betreuen ein breites Spektrum an Berufsgruppen. Zu unseren Mandanten zählen Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und -gutachter, Ärzte, Rettungssanitäter, Finanzberater und Versicherungsvermittler, Rechtsdienstleister, Architekten und Bauberater sowie Interim-Manager und -Berater. Wir beraten sowohl selbstständige als auch angestellte Fachkräfte und vertreten Mandanten, die Ansprüche oder Beschwerden gegen einen Berufsträger geltend machen möchten.
Die Berufshaftung ist im Wesentlichen eine Form der vertraglichen oder außervertraglichen Haftung, die sich aus einer Verletzung des Dienstleistungsvertrags (Art. 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder aus einer unerlaubten Handlung gegenüber einem Dritten (Art. 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ergibt. Maßgeblich ist die Haftung des vernünftigerweise kompetenten und angemessen handelnden Berufsangehörigen, wie sie unter anderem im Urteil Klein/Reinders Folmer (Oberster Gerichtshof 1981) für Rechtsanwälte definiert ist, mit spezifischen Ausführungen für Notare, Wirtschaftsprüfer und Fachärzte. Die Beurteilung erfordert eine gründliche Analyse der Beweismittel, der Dokumentation, der Kommunikation mit dem Mandanten und der einschlägigen Berufsstandards.
Das Disziplinarrecht ist ein eigenständiges Rechtsverfahren, durch das die Berufsgruppe selbst die Qualität und Integrität der Berufsausübung sichert. Für Rechtsanwälte erfolgt das Disziplinarrecht über den Disziplinarrat und die höchste Instanz, das Disziplinargericht (Art. 46 ff. Rechtsanwaltsgesetz). Für Notare ist es zuständig für die Notarkammer und das Amsterdamer Berufungsgericht (Notargesetz). Für Wirtschaftsprüfer ist es zuständig für die Wirtschaftsprüferkammer und das Berufungsgericht für den Wirtschaftssektor (Wirtschaftsprüfer-Disziplinargerichtsbarkeitsgesetz). Für Angehörige der Gesundheitsberufe sind die regionalen und die zentrale Disziplinarkammer zuständig (Gesundheitsberufsgesetz). Die Sanktionen reichen von einer Verwarnung und Rüge bis hin zur Suspendierung, Amtsenthebung oder Streichung aus dem Berufsregister.
Zivil- und Disziplinarverfahren laufen oft parallel. Eine begründete Disziplinarklage kann in einem Zivilverfahren als Beweismittel dienen und unter Umständen sogar als endgültiger Beweis gelten (abhängig von der konkreten Entscheidung und der zivilrechtlichen Beurteilung). Umgekehrt führt die zivilrechtliche Feststellung eines Vertragsbruchs oder rechtswidrigen Verhaltens zu einem Disziplinarverfahren. Diese enge Verknüpfung macht eine abgestimmte Strategie unerlässlich. Eine erste Reaktion auf eine Disziplinarklage kann Jahre später zivilrechtliche Folgen haben, und umgekehrt.
Nahezu jeder Freiberufler ist über eine BAVAM-Police oder eine ähnliche Versicherung gegen Berufshaftpflicht abgesichert. Die Police deckt in der Regel Schäden bis zu einer Versicherungssumme abzüglich einer Selbstbeteiligung. Es ist wichtig, den Schadenfall fristgerecht gemäß den Versicherungsbedingungen zu melden, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Der Versicherer kann Einfluss auf die Verteidigungsstrategie, die Anwaltswahl und die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung nehmen. Konflikte bezüglich des Versicherungsschutzes, der Ausschlussklauseln oder der Wahl des Rechtsbeistands kommen regelmäßig vor.
Im Falle einer Haftungsklage oder eines Disziplinarverfahrens ist eine erste Reaktion selten die richtige. Wir prüfen zunächst den Fall, die relevanten Berufsstandards, die Akte, die Kommunikation mit dem Mandanten und die Position des Versicherers. Anschließend entscheiden wir, ob eine Verteidigung, Vergleichsverhandlungen, Mediation oder ein Gerichtsverfahren die effektivste Vorgehensweise darstellt. Bei jedem Schritt denken wir voraus: Was geschieht, wenn sich das Disziplinarverfahren als begründet erweist? Welche zivilrechtlichen Konsequenzen ergeben sich? Wie lässt sich der Schaden begrenzen? Und wie wird Ihr Ruf geschützt?
MKBjuristen.nl verfügt über langjährige Erfahrung im Berufshaftungs- und Disziplinarrecht für verschiedene Berufsgruppen. Wir verstehen das Zusammenspiel von Zivil- und Disziplinarrecht, die Funktionsweise der BAVAM-Richtlinien und die psychologischen und verfahrenstechnischen Dynamiken von Disziplinarausschüssen. Fachberatung ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt., mit klaren Vereinbarungen im Voraus bezüglich Umfang und Kosten.
Wer einen Freiberufler haftbar machen möchte, muss zwei voneinander unabhängige Fristen beachten. Gemäß Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Gläubiger innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder nach dessen vernünftigerweise möglicher Entdeckung Beschwerde einlegen. Unterlässt er dies, erlischt das Recht, den Mangel geltend zu machen, selbst wenn die Klage selbst noch nicht verjährt ist. Was als „angemessene Frist“ gilt, hängt von den Umständen ab: In der Rechtsprechung wurden Zeiträume von wenigen Monaten bis weit über drei Jahren als fristgerecht anerkannt. Zusätzlich gilt die Verjährungsfrist gemäß Artikel 3:310 BGB: Ein Schadensersatzanspruch verjährt grundsätzlich fünf Jahre, nachdem der Geschädigte den Schaden und den Haftenden erkannt hat, mit einer absoluten Verjährungsfrist von zwanzig Jahren ab dem schadensverursachenden Ereignis. Sowohl für den beklagten Freiberufler als auch für den Kläger ist eine rechtzeitige und sorgfältige Prüfung dieser Fristen von großer Bedeutung. Ob Sie einen internationalen Konzern oder den Bäcker an der Ecke unterstützen: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beurteilen die Zeiträume, bevor ein unumkehrbarer Schritt unternommen wird.
Im Gesellschaftsrecht berührt die Berufshaftung häufig die Haftung des Geschäftsführers selbst. Wird ein Geschäftsführer von seinem eigenen Unternehmen wegen Pflichtverletzung verklagt, gilt der Grundsatz des Artikels 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Geschäftsführer haftet nur dann intern, wenn ihm ein schwerwiegender Vorwurf gemacht werden kann. In seinem Urteil vom 26. April 2024 (ECLI:NL:HR:2024:681) entschied der Oberste Gerichtshof, dass sich ein Geschäftsführer gegen eine solche interne Klage nicht mit der Beschwerdepflicht nach Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verteidigen kann. Die Pflichten eines Geschäftsführers sind dafür zu umfassend und lassen sich nicht auf eine einzige konkrete, klar definierte Handlung reduzieren. Es wäre zudem unzumutbar, vom Unternehmen zu verlangen, sich rechtzeitig über Missmanagement zu beschweren, von dem es noch keine Kenntnis hatte. Für Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Aktionäre, die mit einer Haftungsklage konfrontiert sind, bedeutet dies, dass sich die Verteidigung auf den Inhalt des schwerwiegenden Vorwurfs und die Beweislast konzentrieren muss, nicht auf formale Einreden, die hier nicht anwendbar sind.
Eine begründete Disziplinarklage führt nicht automatisch zu zivilrechtlicher Haftung: Disziplinarrecht und Zivilrecht haben jeweils ihre eigenen Standards und Beweisregeln. Zwar hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein Zivilgericht einem Disziplinarurteil Bedeutung beimessen kann, muss aber eine nachvollziehbare Begründung für eine Abweichung liefern, wenn es zu einem anderen Ergebnis gelangt (siehe u. a. HR 3. April 2015, ECLI:NL:HR:2015:831). Daher dienen Disziplinarverfahren oft als Vorstufe zu einer Schadensersatzklage, und umgekehrt kann ein zivilrechtliches Urteil eine Disziplinarklage begründen. Wer eine Disziplinarklage erhält, sollte daher von Anfang an die zivilrechtlichen Folgen bedenken. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung koordinieren beide Verfahren und stellen sicher, dass Ihre Verteidigung in einem Verfahren Ihre Position im anderen nicht schwächt.
Im Berufshaftungs- und Disziplinarrecht geht es selten allein um den Fehler selbst. Es geht um Dokumentation, Kommunikation mit dem Mandanten, Berufsstandards und das Zusammenspiel zwischen zivil- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten. Eine wohlüberlegte erste Reaktion ist oft entscheidend für den gesamten Ausgang.
Wir unterstützen Fachleute bei Schadensfällen, Disziplinarbeschwerden und Versicherungsangelegenheiten, bei denen sich Berufspraxis, Reputation und Schadensrisiken überschneiden.
Eine Schadenersatzforderung oder Disziplinarbeschwerde sollte nicht allein bewältigt werden. Eine erste, unüberlegte Reaktion kann Jahre später in Verfahren gegen Sie verwendet werden, und die Überschneidungen zwischen zivil- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten machen jede Aussage heikel. Suchen Sie daher umgehend rechtlichen Beistand, sobald Sie eine Schadenersatzforderung oder Beschwerde erhalten, und benachrichtigen Sie Ihren BAVAM-Versicherer zeitnah.
Eine erste Reaktion auf eine Schadensmeldung oder ein Disziplinarverfahren ist selten die richtige. Wir prüfen zunächst die Schadensmeldung oder das Disziplinarverfahren, die einschlägigen Berufsstandards, die Akte und die Position des Versicherers. Erst dann entscheiden wir, ob die effektivste Vorgehensweise in einer inhaltlichen Verteidigung, Vergleichsverhandlungen, einer Mediation oder einem Gerichtsverfahren liegt. In Fällen mit Überschneidungen zwischen zivil- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist eine abgestimmte Strategie unerlässlich: Eine im Disziplinarverfahren getätigte Aussage kann zivilrechtliche Folgen haben und umgekehrt. Wir stimmen die Verteidigungsstrategien beider Rechtsgebiete aufeinander ab.
Wir prüfen zunächst den Sachverhalt und die Beweislage, bevor wir die effektivste Vorgehensweise festlegen. Sie erhalten von uns Klarheit über die Erfolgsaussichten, die Kosten und die nächsten Schritte.
Wir besprechen die Forderung oder Beschwerde, die Akte und die relevanten Dokumente.
Wir steuern bzw. übernehmen die rechtzeitige Benachrichtigung gemäß den Versicherungsbedingungen.
Wir beurteilen professionelles Verhalten, professionelle Standards, die Dokumentation und die Kommunikation mit dem Mandanten.
Sie erhalten Beratung zu Sachverteidigung, Vergleichsverhandlungen, Mediation oder Gerichtsverfahren, wobei das Zusammenspiel zwischen zivilrechtlichen und disziplinarischen Angelegenheiten besonders berücksichtigt wird.
Wir führen den Schriftwechsel, reichen die Verteidigungsschrift ein, beraten uns mit dem Versicherer und führen gegebenenfalls Prozesse.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Das Team von MKBjuristen.nl unterstützt seit Jahren Angehörige verschiedener Berufsgruppen in Schadenersatz- und Disziplinarverfahren, darunter Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Fachärzte und Finanzberater. Wir sind mit der Arbeitsweise des Disziplinarrats, des Disziplinargerichts, der Wirtschaftsprüferkammer, der Notariatskammern, der regionalen Disziplinargerichte nach dem Gesundheitsberufegesetz und der Schlichtungsstellen von Kifid bestens vertraut.
Bei Bedarf ziehen wir spezialisierte Kollegen hinzu: Versicherungsrecht bei Streitigkeiten über den Versicherungsschutz, Vertragsrecht im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Kundenbeziehung und Arbeitsrecht, wenn ein Arbeitnehmer involviert ist.
Im Folgenden beantworten wir zwölf häufig gestellte Fragen zur zivilrechtlichen Berufshaftung, zu Disziplinarverfahren und zu Versicherungsfragen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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