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Sammlung ansehenEine gut strukturierte Finanzierung stärkt das Unternehmen, eine schlecht strukturierte hingegen schwächt es. Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und Finanziers zu Kreditdokumentation, Sicherheiten, Nachrangigkeit, gesamtschuldnerischer Haftung und Gläubigerbeziehungen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen prüfen nicht nur den Finanzierungsvertrag, sondern auch dessen steuerliche, gesellschaftsrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Auswirkungen.
Jedes Unternehmen hat irgendwann mit Finanzierungen zu tun: Bankfinanzierung, Leasing, Factoring, nachrangige Darlehen von Gesellschaftern oder Investoren, Mezzanine-Kapital und ähnliche Strukturen. Finanzierungen erfordern fast immer Sicherheiten für den Finanzier: Verpfändung, Hypothek, Bürgschaft, gesamtschuldnerische Haftung oder eine Erklärung gemäß § 403. Die Rechtsform bestimmt nicht nur die Position von Finanzier und Kreditnehmer, sondern auch den Handlungsspielraum bei Verkauf, Refinanzierung, Umstrukturierung oder Insolvenz.
Wir unterstützen Unternehmer, Geschäftsführer, Inhaber, Holdinggesellschaften, Private-Equity-Gesellschaften und Familienunternehmen bei Finanzierungsfragen. Darüber hinaus beraten wir Banken und Nichtbanken, Leasinggesellschaften, Factoring-Unternehmen und informelle Kreditgeber. Unsere Rolle variiert je nach Position: Für Kreditnehmer liegt der Fokus auf der Begrenzung der Sicherheiten und der Wahrung der Flexibilität; für Finanzierer auf der Sicherung solider Sicherheiten und effektiver Rückforderungsstrategien.
Ein Finanzierungsvertrag regelt unter anderem die Kreditlinie, den Zinssatz, die Laufzeit, den Tilgungsplan, die Kreditbedingungen (Finanzkennzahlen, Offenlegungspflichten, Rückerstattungsverpflichtungen), den Ausfallgrund und die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte. Bei größeren Finanzierungen werden häufig standardisierte Dokumente (LMA- oder NVB-Modelle) verwendet, gefolgt von spezifischen Verhandlungen für jede einzelne Transaktion. Wir prüfen die Dokumentation sorgfältig auf Kreditbedingungen, die künftig Wachstums- oder strategische Entscheidungen einschränken könnten.
Die Verpfändung ist das gebräuchlichste Sicherungsrecht an beweglichen Sachen, Forderungen, Aktien und Rechten an geistigem Eigentum. Eine Forderungsverpfändung wird häufig durch eine Sammelverpfändungsurkunde mit regelmäßiger Wiederholung begründet, um auch künftige Forderungen abzudecken. Für eine Aktienverpfändung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Eine Verpfändung von Rechten an geistigem Eigentum muss beim Bundesamt für geistiges Eigentum (BBIE) oder beim Europäischen Patentamt (EUIPO) eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu sein.
Das Hypothekenrecht regelt das Sicherungsrecht an unbeweglichem Vermögen, das durch notarielle Urkunde begründet und in den öffentlichen Registern eingetragen wird. Eine Hypothek kann für eine bestimmte Forderung oder für zukünftige Forderungen (Kredithypothek oder Bankhypothek) bestellt werden. Die Rangfolge der Hypothekenschuldner unter mehreren Schuldnern ergibt sich aus der Eintragung in den Registern.
Die Bürgschaft (Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ist eine Form der persönlichen Sicherheit, bei der ein Dritter sich verpflichtet, die Schulden des Hauptschuldners zu begleichen, falls dieser in Zahlungsverzug gerät. Bei privaten Bürgen findet Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung: Die Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist erforderlich, es sei denn, die Bürgschaft wird im Rahmen der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Bürgen oder von einem Geschäftsführer und Hauptgesellschafter für eine übliche laufende Geschäftsschuld übernommen (Oberster Gerichtshof, 14. April 2000, Soetelieve/Stienstra).
Eine Muttergesellschaft kann sich auf verschiedene Weise für die Schulden ihrer Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch haften lassen. Die Erklärung nach § 403 (Artikel 2:403 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gewährt der Tochtergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Veröffentlichungspflicht im Gegenzug für die gesamtschuldnerische Haftung der Muttergesellschaft. Der Rücktritt von der Haftungserklärung lässt die Haftung für bestehende Schulden und, je nach Unternehmensstruktur, auch für künftige Schulden während einer Übergangszeit bestehen.
Sind mehrere Finanziers beteiligt, regelt eine Gläubigervereinbarung deren Verhältnis zueinander: Rangfolge, Zahlungsreihenfolge, Stillhaltefristen und Verhaltensregeln im Falle eines Zahlungsausfalls. Die Nachrangigkeit kann zwischen einzelnen Gläubigern oder gegenüber allen vorrangigen Gläubigern bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden nachrangige Darlehen steuerlich als Kapital behandelt und spielen häufig eine Rolle bei Finanzierungsstrukturen mit Gesellschafterdarlehen.
Hinsichtlich der von Geschäftsführern und ihren Partnern übernommenen Bürgschaften beachten wir Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Verstoß führt dazu, dass die Bürgschaft vom nicht zustimmenden Partner innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung anfechtbar ist. Darüber hinaus sind Banken zur Aufklärung verpflichtet: Die Bank muss den Bürgen, insbesondere bei Bürgschaften außerhalb des Geschäftsbetriebs, klar auf die Risiken hinweisen. Im Falle einer drohenden Insolvenz des Hauptschuldners kann der Bürge aus seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden, was erhebliche finanzielle Folgen für die Familie haben kann.
Bei Umstrukturierungen oder Refinanzierungen werden häufig alle Finanzierungsdokumente erneut geprüft. Wichtige Fragen sind: Können bestehende Sicherheiten beibehalten oder müssen sie neu bestellt werden? Wie ist die Pauliana-Grenze (Artikel 42 und 47 des Insolvenzgesetzes) bei der Bestellung von Sicherheiten für bestehende Forderungen anzuwenden? Und wie wird die Freistellung der ausscheidenden Muttergesellschaft oder des Bürgen von der gesamtschuldnerischen Haftung geregelt? In WHOA-Verfahren spielt die Stellung der besicherten Gläubiger eine entscheidende Rolle für die Klassifizierung der Gläubigerklassen und die Gestaltung der Vereinbarung.
Sie erhalten keine abstrakte Rechtsanalyse, sondern eine praxisorientierte Bewertung der Finanzierungsstruktur, der Sicherheiten und der Risiken. Wir prüfen die Dokumentation sorgfältig auf potenzielle Schwachstellen, erörtern Alternativen und verhandeln gegebenenfalls. In jedem Fall denken wir voraus: Was geschieht im Falle eines Verkaufs, einer Refinanzierung, einer Umstrukturierung oder einer drohenden Insolvenz? Wir entwickeln diese Szenarien im Vorfeld.
Man liest einen Finanzierungsvertrag vor allem dann, wenn es schlecht läuft. Erst dann wird deutlich, ob die Vertragsbedingungen angemessen sind, ob die Sicherheiten ausreichend strukturiert sind und ob eine Refinanzierung möglich ist. Eine gute Dokumentation erspart später viel Ärger.
Wir unterstützen Unternehmer, Geschäftsführer und Finanziers bei Finanzierungsfragen, bei denen Dokumentation, Sicherheiten und Haftung im Mittelpunkt stehen.
Sämtliche Finanzierungsdokumente sollten vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden. Klauseln, die heute angemessen erscheinen, können sich im Zuge von Wachstums- oder strategischen Entscheidungen später als einschränkend erweisen. Sicherheiten, die jetzt selbstverständlich wirken, können sich bei einer Refinanzierung oder einem Verkauf als kompliziert erweisen. Darüber hinaus haben Bürgschaften von Geschäftsführern häufig Auswirkungen auf das Privatvermögen und das Familienleben.
Eine gute Finanzierungsdokumentation ist eine Investition. Die rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung verursacht in der Regel nur einen Bruchteil der Kosten, die später anfallen, wenn sich Klauseln als restriktiv erweisen, Sicherheiten sich anders darstellen oder die Bank von ihren Kündigungsrechten Gebrauch macht. Wir prüfen nicht nur den Inhalt, sondern auch fehlende Punkte: Stillhalteklausel im Falle eines Zahlungsausfalls, Fristen zur Behebung von Mängeln, Offenlegungspflichten gegenüber der Bank und klare Wege zur Refinanzierung oder Übertragung.
Wir prüfen die Dokumentation sorgfältig auf mögliche Engpässe, diskutieren Alternativen und verhandeln gegebenenfalls.
Wir erörtern den Finanzierungsbedarf, die geplante Struktur und mögliche Problemfelder.
Wir prüfen das Term Sheet, den Kreditvertrag, die Sicherungsdokumentation und etwaige Vereinbarungen zwischen den Gläubigern.
Wir identifizieren Schwachstellen in Bezug auf Vertragsklauseln, Wertpapiere, gesamtschuldnerische Haftung und verwandte Themen.
Wir verhandeln mit dem Finanzier über kritische Komponenten und unterbreiten realistische Vorschläge.
Wir unterstützen Sie bei der Unterzeichnung, Änderungen bei der Handelskammer, Registrierungen und allen notwendigen notariellen Urkunden.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Das Team für Gesellschaftsrecht bei MKBjuristen.nl berät Unternehmer, Geschäftsführer, Finanzierer und Investoren zu Finanzierungsdokumenten und Sicherheiten. Wir sind mit den Modellen der LMA und NVB, den Praktiken von Banken und alternativen Finanzierern sowie den rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Nachrangigkeit, gesamtschuldnerischer Haftung und Erklärungen gemäß § 403 vertraut.
Bei Bedarf ziehen wir Fachkollegen hinzu: Immobilienrecht in Bezug auf Hypothekenfragen bei Gewerbeimmobilien; Insolvenzrecht in Bezug auf Sanierungs- und Pauliana-Gespräche; Steuerrecht in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Zinsen und Nachrangigkeit; und Familienvermögensrecht in Bezug auf Bürgschaften, sofern Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet.
Im Folgenden beantworten wir zwölf häufig gestellte Fragen zu Kreditdokumentation, Sicherheiten, Bürgen und Haftung.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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