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Expertenteam für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsverhältnisse, Verträge und Kündigungen aus rechtlicher Sicht ordnungsgemäß regeln möchten.

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vom Arbeitsvertrag und den Beschäftigungsbedingungen bis hin zu Krankheit, Kündigung und Abfindungsvereinbarungen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert, unter umfassender Anwendung der Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Arbeitsrechtler und Unternehmensjuristen in einem Team. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: Verträge, Kündigung, Krankheit und Klauseln. Praktische, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachkundige Beratung im Arbeitsrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Transparenz hinsichtlich Ablauf, Vorgehensweise und nächster Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
Spezifischer Entladungsweg

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Entlassungsfälle erfordern eine zügige und sorgfältige Prüfung. Wählen Sie unten die auf Sie zutreffende Situation aus.

Fachkenntnisse im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vom Arbeitsvertrag und den Beschäftigungsbedingungen bis hin zu Krankheit, Kündigung und Abfindungsvereinbarungen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert, unter umfassender Anwendung der Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

(Halb-)öffentlicher Sektor

Im (halb-)öffentlichen Sektor werden Interessen anders gewichtet als in der Wirtschaft. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind sowohl mit dem Arbeitsrecht als auch mit den spezifischen Standards des öffentlichen Sektors vertraut – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Arbeitsverträge

Ein guter Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für ein gesundes Arbeitsverhältnis und beugt Streitigkeiten vor. Wir erstellen, prüfen und ändern Arbeitsverträge – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Arbeitsunfähigkeit

Von Lohnfortzahlung und Wiedereingliederung bis hin zu Lohnsanktionen, Kündigung und Abfindungen: Unsere Arbeitsrechtsexperten begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Arbeitsunfähigkeit. Für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.

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Tarifvertrag und Streikrecht

Von der Anwendbarkeit eines Tarifvertrags und allgemeingültiger Erklärungen bis hin zu einem (drohenden) Streik: MKB Juristen berät und vertritt Mandanten auf höchstem Niveau. Gemischte Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen – für internationale Konzerne ebenso wie für den Unternehmer um die Ecke.

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Wettbewerbsverbotsklausel

Eine Wettbewerbsverbotsklausel schützt Ihr Know-how, Ihre Kunden und Ihren Firmenwert, muss aber rechtlich einwandfrei sein. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und (Unternehmens-)Rechtsexperten erstellen die Klausel, prüfen bestehende Klauseln und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Unternehmensarbeitsrecht

Mit unserer umfassenden Expertise im Arbeitsrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Organisationen und gemeinnützigen Einrichtungen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis zum einzelnen Mitarbeiter. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

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Flexible Beschäftigungsverhältnisse

Flexible Arbeitsmodelle bieten Handlungsspielraum, unterliegen aber strengen Regeln. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung flexibler Verträge und der Vermeidung von Streitigkeiten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Betrug, Compliance und Integrität

Betrug und Integritätsverstöße bergen Unruhe und rechtliche Risiken. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Internationales Arbeitsrecht

Ist Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig? Wir ermitteln, welches Arbeitsrecht Anwendung findet, welches Gericht zuständig ist und wo Ihre Mitarbeiter sozialversichert sind – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Kündigungsgesetz

Eine Kündigung muss rechtlich einwandfrei sein: die richtigen Gründe, das korrekte Verfahren und die angemessene Abfindung müssen gewährleistet sein. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen begleiten Sie durch jedes Kündigungsverfahren, vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Unternehmensübertragung

Bei einem Betriebsübergang wechseln die Arbeitnehmer kraft Gesetzes. Wir beraten Arbeitgeber, Käufer, Verkäufer und Arbeitnehmer zu den rechtlichen Konsequenzen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Datenschutz im Arbeitsrecht

Arbeitgeber verarbeiten ständig personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter. Unsere Anwälte und Experten für Unternehmensrecht unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Gestaltung dieser Datenverarbeitung gemäß DSGVO – von Videoüberwachung bis hin zu Datenschutzverletzungen.

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Reorganisation und Mitarbeiterbeteiligung

Von der Anfrage an den Betriebsrat bis hin zur Massenentlassung und dem Sozialplan: Wir begleiten Ihre Organisation durch den gesamten Prozess – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Krankheit und Wiedereingliederung

Die Erkrankung eines Mitarbeiters zieht strenge Pflichten und Fristen nach sich. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung begleiten Sie durch das Gatekeeper Improvement Act, von der ersten Meldung der Erkrankung bis zum Ende der Wartezeit.

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Was ist Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: vom Abschluss des Arbeitsvertrags bis zu dessen Beendigung. Der Arbeitsvertrag ist im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 7:610) definiert: Der Arbeitnehmer erbringt für einen bestimmten Zeitraum Arbeitsleistungen für den Arbeitgeber gegen Entgelt. Ein Großteil des Rechtsrahmens dreht sich darum – von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Kündigungsschutz. Bei ordnungsgemäßer Regelung beugt das Arbeitsrecht Konflikten vor; sollte es dennoch zu Problemen kommen, bietet es Lösungswege.

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke – sowohl den Arbeitgeber, der Mitarbeiter einstellt, als auch den Unternehmer, der sich von einem Mitarbeiter trennen muss.

Der Arbeitsvertrag und die Beschäftigungsbedingungen

Ein guter Arbeitsvertrag ist die Basis. Wir erstellen und prüfen Verträge: befristete oder unbefristete Verträge, Probezeit (Artikel 7:652 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), Wettbewerbs- und Abwerbeverbote (Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), Vertraulichkeit und eine gesetzlich vorgeschriebene Übergangszahlung. Seit dem Gesetz über transparente und vorhersehbare Beschäftigungsbedingungen gelten zudem strengere Anforderungen an die Offenlegung von Informationen und an Nebentätigkeiten. Sorgen Sie für einen rechtssicheren Arbeitsvertrag– das erspart Ihnen später viele Streitigkeiten.

Entlassung: Die acht Entlassungsgründe

Kündigungen in den Niederlanden unterliegen einem geschlossenen System. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur aus einem der in Artikel 7:669 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter a bis i aufgeführten Gründe beenden oder auflösen, beispielsweise aus betrieblich bedingten Gründen (a), bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit (b), bei mangelhafter Leistung (d), bei schuldhaftem Verhalten (e) oder bei gestörtem Arbeitsverhältnis (g). Der Kündigungsgrund muss in jedem Fall vollständig begründet sein. Kündigungen aus betrieblich bedingten Gründen und bei langfristiger Krankheit werden vom Arbeitsamt (UWV) bearbeitet; in den übrigen Fällen vom Amtsgericht. Im Falle einer Kündigung gelten die Bestimmungen des Artikels 7:671 BGB, und grundsätzlich ist eine Abfindung fällig (Artikel 7:673 BGB). Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte auch unsere Seite zum Thema Kündigung.

Die Vergleichsvereinbarung

In der Praxis werden die meisten Arbeitsverhältnisse im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet. Diese Vereinbarung regelt das Enddatum, eine etwaige Abfindung, die Aufteilung des Urlaubsanspruchs sowie die Klauseln zu Wettbewerbsverbot und endgültiger Kündigung. Wichtig sind die zweiwöchige Bedenkzeit (Artikel 7:670b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und eine korrekte Formulierung, damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bleibt. Wir erstellen Aufhebungsvereinbarungen oder prüfen Ihnen vorgelegte Vorschläge – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Kranker Mitarbeiter, Kündigungsverbot und Wiedereingliederung

Während einer Krankheit gilt ein Kündigungsverbot (Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Grundsätzlich darf der Arbeitsvertrag in den ersten zwei Jahren nicht gekündigt werden. In dieser Zeit ist das Gehalt weiterhin zu zahlen (Artikel 7:629 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und die Wiedereingliederungspflichten des Gatekeeper Improvement Act gelten. Wer diese Schritte nicht ordnungsgemäß dokumentiert, riskiert eine Lohnsanktion durch die UWV und ein drittes Krankheitsjahr. Wir begleiten Arbeitgeber durch den gesamten Prozess und unterstützen Arbeitnehmer, die mit einem ungerechtfertigten Lohnstopp oder einem nicht realisierbaren Wiedereingliederungsplan konfrontiert sind.

Die Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsklausel

Eine Wettbewerbsverbotsklausel schränkt die Rechte eines Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein und bedarf daher der Schriftform (Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In einem befristeten Arbeitsvertrag ist sie nur bei Vorlage eines substanziellen, schriftlichen Nachweises eines geschäftlichen Interesses wirksam. Das Gericht kann eine übermäßig belastende Klausel abschwächen oder für nichtig erklären. Wir beraten Sie bei der Formulierung, Geltendmachung und Anfechtung einer Wettbewerbsverbotsklausel und prüfen deren Wirksamkeit in Ihrem konkreten Fall.

Gute Arbeitgeberpflichten und Arbeitgeberhaftung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, als guter Arbeitgeber zu handeln (Artikel 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und hat eine umfassende Sorgfaltspflicht für einen sicheren Arbeitsplatz (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Erleidet ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden, haftet der Arbeitgeber grundsätzlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Wir beraten Sie zu Arbeitsbedingungen, Haftung und zur Minimierung des Schadensrisikos.

Arbeitsrecht für KMU und Konzerne

Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf großen Arbeitgebern mit eigener Personalabteilung. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke bei der Einstellung seines ersten Mitarbeiters. Verständlich und praxisorientiert, dabei aber juristisch versiert – wir wenden die Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und ohne unnötigen Fachjargon an. Sollten Sie neben dem Arbeitsrecht auch Fragen zu Ihrer Unternehmensstruktur oder einer Unternehmensübernahme haben, besuchen Sie bitte unsere zum Gesellschaftsrecht.

Wobei wir helfen

Von der Erstellung eines Arbeitsvertrags bis zur Durchführung von Kündigungsverfahren – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Beschäftigungsbedingungen
  • Abweisung durch das UWV und das Unterbezirksgericht aufgrund von Artikel 7:669 des niederländischen Zivilgesetzbuches
  • Ausarbeitung und Prüfung von Vergleichsvereinbarungen (Artikel 7:670b des niederländischen Zivilgesetzbuches)
  • Berechnung und Anfechtung der Übergangszahlung (Artikel 7:673 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Leitfaden zu Krankheit, Wiedereingliederung und Lohnsanktionen (Gatekeeper Improvement Act)
  • Ausarbeitung, Geltendmachung oder Anfechtung von Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsklauseln (Artikel 7:653 des niederländischen Zivilgesetzbuches)
  • Kurzfristige Abweisung: Gewährung, Anfechtung und Begrenzung der Folgen
  • Umstrukturierung, Massenentlassung und Beratung zum Spiegelungsprinzip
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Mediation und Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht
  • Arbeitgeberhaftung und Arbeitsbedingungen (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)

Wann binden Sie dieses Team ein?

Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.

Sie stellen Ihren ersten oder einen neuen Mitarbeiter ein und möchten den Vertrag ordnungsgemäß gestalten

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten sich von einem Mitarbeiter verabschieden und suchen nach dem richtigen Weg

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erhalten oder versenden eine Vergleichsvereinbarung und wünschen sich Rechtssicherheit

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Mitarbeiter befindet sich im Langzeitkrankenstand und die Wiedereingliederung stockt

Schildern Sie Ihre Situation

Es kommt zu einem Arbeitskonflikt oder einem angespannten Arbeitsverhältnis

Schildern Sie Ihre Situation

Sie sind sich unsicher, ob eine Wettbewerbsverbots- oder Abwerbeverbotsklausel Bestand haben wird

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erwägen eine fristlose Entlassung oder eine Umstrukturierung

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im Arbeitsrecht ist Ihre Ausgangslage entscheidend für den Ausgang. Bevor wir eine Kündigung aussprechen oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir den Arbeitsvertrag, die Personalakte und den Sachverhalt und prüfen die Kündigungsgründe anhand von Artikel 7:669 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. So wählen wir den Weg – Verhandlung, Abfindung oder Anrufung der UWV (niederländische Arbeitslosenversicherung) oder des Amtsgerichts –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einen ersten Schritt zu unternehmen, der Ihnen später Probleme bereiten könnte.

Unser Ansatz

Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen Ihre Situation, das Arbeitsverhältnis und Ihr Ziel und prüfen den Vertrag und die Akte.

2

Analyse

Wir prüfen Ihre Position im Hinblick auf das Gesetz (Artikel 7:669 ff. des niederländischen Zivilgesetzbuches) und die Dokumente und ermitteln Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Verhandlung, Vergleichsvereinbarung oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir übernehmen alles von der Erstellung von Dokumenten bis hin zur Prozessführung vor dem UWV oder dem Unterbezirksgericht.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im Arbeitsrecht

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Arbeitsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Die Fragen, die uns Arbeitgeber und Arbeitnehmer am häufigsten stellen.

Aus welchen Gründen darf ich einen Mitarbeiter entlassen?

Eine Kündigung ist nur aus einem der in Artikel 7:669 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (a bis i) genannten Gründe möglich, beispielsweise aus betrieblich bedingten Gründen, bei Langzeitkrankheit, mangelnder Leistung, schuldhaftem Verhalten oder gestörtem Arbeitsverhältnis. Der Kündigungsgrund muss vollständig begründet sein. Kündigungen aus betrieblich bedingten Gründen und bei Langzeitkrankheit werden von der UWV (Unabhängige Arbeitsgerichtsbarkeit) bearbeitet, die übrigen Kündigungsgründe vom Amtsgericht.

Was ist eine Vergleichsvereinbarung und worauf sollte ich achten?

Damit beenden Sie den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Beachten Sie die zweiwöchige Widerrufsfrist (Artikel 7:670b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), eine neutrale Formulierung, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren, sowie die Regelung von Urlaubstagen, Abfindungen und etwaigen weiteren Vereinbarungen. Lassen Sie sich einen Vorschlag immer vor der Unterzeichnung prüfen.

Darf ich einen kranken Mitarbeiter entlassen?

Grundsätzlich nein: Während der ersten zwei Krankheitsjahre gilt ein Kündigungsverbot (Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie zahlen weiterhin Ihr Gehalt und müssen die Wiedereingliederungsauflagen erfüllen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten kann die UWV eine Lohnsanktion verhängen. Eine Kündigung während der Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Ist eine Wettbewerbsverbotsklausel immer gültig?

Nicht automatisch. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform (Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und ist bei befristeten Verträgen nur bei Vorliegen eines zwingenden, schriftlich begründeten wirtschaftlichen Interesses zulässig. Das Gericht kann eine zu weit gefasste Klausel einschränken oder für nichtig erklären. Ob sie in Ihrem Fall Bestand hat, hängt vom Wortlaut und den Umständen ab.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragsgestaltung, Vergleichsvereinbarungen und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Verfahren vor dem Amtsgericht ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Unsere Kanzlei verfügt über interne Rechtsberater und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, welche Option am besten geeignet ist.

Ist dieses Team auch für kleine Arbeitgeber geeignet?

Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Existenzgründer bei der Einstellung ihres ersten Mitarbeiters. Gerade für kleinere Unternehmen beugen ein guter Vertrag und eine sorgfältig geführte Personalakte späteren Problemen vor.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl große Arbeitgeber als auch kleine Unternehmen und deren Mitarbeiter. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb eines einzigen Gesprächs, wie Ihre Rechtslage aussieht.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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