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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise im Arbeitsrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Organisationen und gemeinnützigen Einrichtungen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis zum einzelnen Mitarbeiter. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Bei Problemen und Konflikten auf Unternehmensebene sind wir der erfahrene Sparringspartner für Ihre Führungsebene. Wir behandeln komplexe Angelegenheiten mit größter Diskretion und Sorgfalt. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Phasen und auf allen Ebenen. Darüber hinaus sind wir in der Lage, Angelegenheiten und Probleme sowohl gerichtlich als auch durch Verhandlung, Schlichtung oder Mediation zu lösen. Beispiele hierfür sind:
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Das Unternehmensarbeitsrecht ist das Arbeitsrecht an der Schnittstelle zwischen Vorstand und Unternehmen. Es umfasst die arbeitsrechtlichen Aspekte der Managementbeziehungen: die Stellung des Geschäftsführers, Vergütung und Unternehmensführung, Mitarbeiterbeteiligung sowie die arbeitsrechtlichen Folgen von Fusionen und Übernahmen. Anders als bei regulären Arbeitnehmern berühren diese Themen stets zwei Rechtsgebiete gleichzeitig: Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Dies erfordert Rechtsexperten, die in beiden Bereichen versiert sind. Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen daher in gemischten Teams zusammen – für Mandanten vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke, der seinen ersten Geschäftsführer ernennt. Dieses Thema fällt unter unsere umfassende Expertise im Arbeitsrecht.
Kern des betrieblichen Arbeitsrechts ist die Sonderstellung des Geschäftsführers. Dieser steht in der Regel in einem doppelten Rechtsverhältnis: einem gesellschaftsrechtlichen (als vom zuständigen Organ bestellter Geschäftsführer) und einem arbeitsrechtlichen (als Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag). Seit den sogenannten Urteilen des Obersten Gerichtshofs vom 15. April 2005 gilt der Grundsatz, dass eine rechtswirksame gesellschaftsrechtliche Entscheidung zur Beendigung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich auch diesen beendet. Folglich genießt der Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz: Es gibt keine vorbeugende Überprüfung durch die UWV (niederländische Arbeitslosenversicherung) oder das Amtsgericht, wie dies bei einem regulären Arbeitnehmer der Fall ist. Ausnahmen bestehen jedoch, beispielsweise wenn ein Kündigungsverbot gemäß Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt (etwa im Krankheitsfall). Darüber hinaus setzt eine wirksame Kündigung triftige Gründe im Sinne von Artikel 7:669 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches voraus, und der Geschäftsführer behält den Anspruch auf die Abfindung gemäß Artikel 7:673 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie auf eine angemessene Kündigungsfrist. Weil ein einziger Fehler dazu führen kann, dass eine Entlassungsentscheidung nichtig oder anfechtbar wird, zahlt sich eine sorgfältige Vorbereitung immer aus.
Wer einen Geschäftsführer wirksam bestellen oder abberufen möchte, muss die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts strikt einhalten. Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt grundsätzlich durch die Hauptversammlung (Artikel 2:132 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Aktiengesellschaft (NV), Artikel 2:242 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV)). Die Befugnis zur Abberufung und Entlassung liegt ebenfalls bei dieser Hauptversammlung (Artikel 2:134 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die NV, Artikel 2:244 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die BV), sofern die Satzung kein anderes Organ bestimmt. Bei einer strukturierten Gesellschaft liegt diese Befugnis beim Aufsichtsrat. Für die Entscheidung über die Entlassung gelten strenge Formvorschriften: ordnungsgemäße Einberufung und Aufnahme in die Tagesordnung der Hauptversammlung, Anhörung beider Seiten (der Geschäftsführer muss seine Ansichten darlegen können) und das beratende Stimmrecht des Geschäftsführers. Darüber hinaus hat der Betriebsrat gemäß Artikel 30 des Betriebsratsgesetzes ein Mitspracherecht bei der Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers. Wir begleiten sowohl das Unternehmen als auch den Geschäftsführer von der sorgfältigen Entscheidungsfindung bis hin zu einer umfassenden Vergleichsvereinbarung, in der die Beendigung sowohl der Geschäftsführung als auch des Arbeitsvertrags gemeinsam geregelt wird.
Die Vergütung von Führungskräften wird genauestens geprüft. Wir beraten zu Anstellungsbedingungen, Bonus- und Optionsprogrammen, Abfindungszahlungen und deren Bezug zu guter Unternehmensführung. Dabei berücksichtigen wir branchenspezifische Rahmenbedingungen, die von der Hauptversammlung beschlossene Vergütungspolitik sowie die für die Vergütung von Topmanagern geltenden Transparenz- und Rechenschaftspflichten. Ziel ist ein für das Unternehmen tragbares, rechtlich einwandfreies Vergütungspaket, das mit den Governance-Vereinbarungen zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären übereinstimmt.
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen. Bei Entscheidungen über die Übertragung der Kontrolle, den Beginn oder die Beendigung einer bedeutenden Partnerschaft oder eine weitreichende Umstrukturierung ist der Betriebsrat gemäß Artikel 25 des Betriebsratsgesetzes zur Beratung berechtigt. Diese Beratung sollte zu einem Zeitpunkt eingeholt werden, an dem sie noch maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben kann – in der Praxis geschieht dies häufig im Zusammenhang mit der Absichtserklärung. Darüber hinaus schützen die Regelungen zur Betriebsübertragung die Arbeitnehmer: Im Falle einer Übertragung im Sinne von Artikel 7:662 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gehen die Rechte und Pflichten aus Arbeitsverträgen automatisch auf den Erwerber über (Artikel 7:663 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), als Umsetzung der europäischen Richtlinie 2001/23/EG. Der Veräußerer haftet für ein Jahr gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen, die vor der Übertragung entstanden sind. Wir führen arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen durch, begleiten den Prozess der Arbeitnehmerbeteiligung und stellen sicher, dass die personellen Aspekte der Transaktion keine Überraschungen bergen.
Sensible Konflikte entstehen häufig dort, wo die Interessen von Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Aktionären aufeinanderprallen. Wir unterstützen die Beteiligten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Suspendierung, Entlassung, Haftung und der Geschäftsführung innerhalb des Unternehmens. Manchmal ist ein Untersuchungsverfahren vor der Unternehmenskammer der geeignete Weg, um den Sachverhalt aufzuklären und Klarheit zu schaffen. Unsere Anwälte führen Prozesse, wenn nötig, suchen aber oft zunächst den Weg der Verhandlung, des Vergleichs oder der Mediation – diskret und mit Blick auf den Fortbestand des Unternehmens.
Das Arbeitsrecht für Unternehmen erfordert Rechtsexperten, die sowohl Arbeitsrecht als auch Gesellschaftsrecht beherrschen und die Dynamik in der Unternehmensführung verstehen. In unseren interdisziplinären Teams arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen Hand in Hand. So erhalten Sie juristische Expertise kombiniert mit praxisorientierter, wirtschaftsnaher Unterstützung – zu wettbewerbsfähigen Preisen. Ob Sie ein börsennotiertes Unternehmen in einem komplexen Streitfall im Aufsichtsrat sind oder ein Familienunternehmen, das sich von seinem Geschäftsführer verabschiedet: Wir denken vorausschauend – sowohl auf Aufsichtsratsebene als auch im operativen Geschäft. Einen vollständigen Überblick über unsere Leistungen finden Sie unter Arbeitsrecht.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Arbeitsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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