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Über SME-AnwälteVon der Anwendbarkeit eines Tarifvertrags und allgemeingültiger Erklärungen bis hin zu einem (drohenden) Streik: MKB Juristen berät und vertritt Mandanten auf höchstem Niveau. Gemischte Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen – für internationale Konzerne ebenso wie für den Unternehmer um die Ecke.
Die kollektive Regelung der Beschäftigungsbedingungen ist im niederländischen Arbeitsrecht von großer Bedeutung. Die Mehrheit der niederländischen Arbeitnehmer ist durch einen Tarifvertrag abgedeckt. Daher ergeben sich in der Praxis viele Fragen zu Tarifverträgen. Unsere Praxisgruppe verfügt über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung in diesem Spezialgebiet. Als proaktiver Wissenspartner stellen wir Ihrem Unternehmen zeitnah aktuelle Informationen zur Verfügung, beantworten alle Ihre Fragen und beraten Sie umfassend. Wir bieten Ihnen bei Bedarf auch praktische Unterstützung und vertreten Ihre rechtlichen Interessen vor Gericht. Beispiele hierfür sind:
Haben Sie Fragen zu Tarifverträgen und Streikrecht? Kontaktieren Sie uns.
Tarifverträge und Streikrecht bilden den kollektiven Teil des Arbeitsrechts. Das individuelle Arbeitsrecht hingegen konzentriert sich auf das Verhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer und betrifft Vereinbarungen und Konflikte auf Ebene von Arbeitnehmergruppen, Gewerkschaften und Arbeitgebern (bzw. Arbeitgeberverbänden). Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So können wir sowohl international tätigen Konzernen mit mehreren Tarifverträgen als auch Unternehmern, die erstmals mit einem tarifgebundenen Tarifvertrag konfrontiert sind – vom Fabrikbetreiber bis zum Bäcker um die Ecke –, umfassende Unterstützung bieten.
Die erste Frage lautet fast immer: Gilt ein Tarifvertrag, und wenn ja, wer ist daran gebunden? Das Tarifvertragsgesetz regelt die Bindungswirkung. Ein organisierter Arbeitgeber – also ein Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat – ist unmittelbar gebunden, ebenso wie Arbeitnehmer, die Mitglied einer relevanten Gewerkschaft sind. Für nicht organisierte Arbeitnehmer tritt der Tarifvertrag durch eine sogenannte Einbeziehungsklausel im individuellen Arbeitsvertrag in Kraft, in der die Geltung des Tarifvertrags erklärt wird. Wir prüfen für Sie, welcher (branchen- oder betriebsspezifische) Tarifvertrag Anwendung findet, wie weit gefasst sein Geltungsbereich ist und ob Ihr Unternehmen tatsächlich darunter fällt. In der Praxis ist diese Frage des Geltungsbereichs oft der eigentliche Streitpunkt.
Gemäß dem Gesetz über die Erklärung von Bestimmungen in Tarifverträgen als allgemein verbindlich oder nicht verbindlich kann der Minister Bestimmungen eines branchenweiten Tarifvertrags für allgemein verbindlich erklären. Die Folgen sind weitreichend: Auch nicht organisierte Arbeitgeber der Branche müssen die allgemein verbindlichen Bestimmungen anwenden, unabhängig davon, ob sie an den Verhandlungen beteiligt waren. Für viele KMU-Unternehmer wird das Arbeitsrecht damit plötzlich konkret. Wir beraten Sie zu den Folgen einer allgemein verbindlichen Erklärung, zur Möglichkeit einer Befreiung (z. B. bei einem gleichwertigen betriebsspezifischen Tarifvertrag) und zu den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen. Sollte sich der Anwendungsbereich für Sie als nachteilig erweisen, unterstützen wir Sie in Widerspruchs- und Verteidigungsverfahren.
Grundsätzlich werden die Bestimmungen von Tarifverträgen gegenüber gebundenen Dritten objektiv ausgelegt: Nicht die Absicht der Vertragsparteien, sondern der Wortlaut, im Lichte des gesamten Vertragstextes und etwaiger Erläuterungen, ist maßgeblich (sogenannter Tarifvertragsstandard). Dies macht die genaue Formulierung insbesondere hinsichtlich Gehaltsstufen, Zulagen, Stellenklassifizierung und Übergangsregelungen entscheidend. Läuft ein Tarifvertrag aus, ohne dass ein neuer in Kraft getreten ist, können erworbene Rechte durch Fortgeltungswirkung im individuellen Arbeitsvertrag fortbestehen. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der Auslegung, der Fortgeltungswirkung und des Umfangs der Änderung von Beschäftigungsbedingungen – ob einseitig oder anderweitig – und vertreten sie gegebenenfalls vor Gericht.
Das Streikrecht in den Niederlanden ist nicht in einem gesonderten Gesetz geregelt, sondern leitet sich direkt aus Artikel 6 Absatz 4 der Europäischen Sozialcharta (ESK) ab. Dieser Artikel erkennt das Recht auf kollektives Handeln in Interessenkonflikten an, beispielsweise bei Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag, Löhne oder einen Sozialplan. Seit den Urteilen Enerco (Oberster Gerichtshof, 31. Oktober 2014) und Amsta (Oberster Gerichtshof, 19. Juni 2015) gelten die bisherigen „Spielregeln“ – Ankündigungsfrist und Streik als letztes Mittel – nicht mehr als starre Voraussetzungen, sondern als Aspekte im Rahmen einer umfassenden Beurteilung. Kollektives Handeln, das nachweislich zu effektiven Tarifverhandlungen beiträgt, ist grundsätzlich rechtmäßig.
Eine Einschränkung oder ein Verbot ist nur möglich, wenn dies gemäß Artikel G der Europäischen Sozialcharta als dringend notwendig erachtet wird. Der Richter wägt dabei alle Umstände ab: Art und Dauer der Maßnahme, das Verhältnis zwischen Maßnahme und Ziel, den entstandenen Schaden und die Interessen schutzbedürftiger Dritter. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber, der im Eilverfahren ein Streikverbot oder eine Streikbeschränkung anstrebt. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Unternehmen, die mit einem (angekündigten) Streik, einer Blockade oder einer Dienstverweigerung konfrontiert sind, und beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Eilverfahren und der Prozessstrategie.
Ein Tarifvertrag kann eine Friedensverpflichtung enthalten: Solange der Tarifvertrag gilt, dürfen die beteiligten Gewerkschaften keine Maßnahmen in Bezug auf die im Tarifvertrag geregelten Themen ergreifen. Während eines rechtmäßigen Streiks erlischt der Lohnanspruch der streikenden Beschäftigten grundsätzlich – „keine Arbeit, kein Lohn“. Anders verhält es sich mit denjenigen, die arbeiten möchten, aber aufgrund der Streikmaßnahmen nicht können. Diese Fragen zur Lohnfortzahlung, zur Stellung der Arbeitswilligen, zu Aussperrungen und zum Einsatz von Ersatzkräften sind rechtlich komplex und geschäftskritisch. Wir beraten Sie zu den finanziellen und organisatorischen Folgen und unterstützen Sie dabei, eine Streikphase ohne unnötige rechtliche Risiken zu bewältigen.
Unterliegt mein Unternehmen einem Tarifvertrag, obwohl ich keinem angehöre?
Möglicherweise. Bei einem allgemein verbindlichen, branchenspezifischen Tarifvertrag müssen Sie dessen Bestimmungen auch ohne Mitgliedschaft anwenden, sofern Sie in dessen Geltungsbereich fallen. Wir prüfen diesen Geltungsbereich für Sie.
Kann ich einen angekündigten Streik einfach verbieten lassen?
Nein. Streiks sind grundsätzlich nach Artikel 6 Absatz 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK) zulässig. Ein Verbot oder eine Einschränkung ist nur möglich, wenn Sie im Eilverfahren nachweisen, dass dies nach Artikel G EMK dringend erforderlich ist – beispielsweise wegen eines unverhältnismäßigen Schadens für Dritte.
Muss ein Streik immer im Voraus angekündigt werden? Eine
vorherige Ankündigung ist zwar keine zwingende Voraussetzung mehr, bleibt aber ein wichtiger Faktor. Fehlende oder verspätete Ankündigungen können sich negativ auf die Beurteilung der Gewerkschaft auswirken.
Kann ich als Unternehmer eine Ausnahme von einem Tarifvertrag erhalten?
Unter Umständen ja, beispielsweise wenn Sie einen eigenen, gleichwertigen betrieblichen Tarifvertrag haben. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und übernehmen die Beantragung oder Abwehr der Ausnahme.
Ob Sie ein international tätiger Konzern mit mehreren Tarifverträgen und einem Betriebsrat sind oder als Unternehmer erstmals mit einer verbindlichen Erklärung oder einem drohenden Streik konfrontiert werden: Bei MKB Juristen steht Ihnen ein gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen zur Seite, das juristische Expertise mit praktischer Umsetzbarkeit verbindet. Bei Bedarf arbeiten wir mit verwandten Fachgebieten des Arbeitsrechts, wie beispielsweise Umstrukturierung und Arbeitnehmerbeteiligung, Betriebsübergänge und Unternehmensarbeitsrecht. Haben Sie Fragen zum Tarifvertrags- und Streikrecht? Kontaktieren Sie uns.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Arbeitgeber und Unternehmen in allen Fragen rund um Tarifverträge und Streiks, von der strategischen Beratung bis hin zur Prozessführung.
Tarifverträge und das Streikrecht betreffen große Gruppen von Beschäftigten gleichzeitig; ein Fehltritt hat kollektive Folgen und ist schwer rückgängig zu machen. Die Risiken sind rechtlicher, finanzieller und reputationsbezogener Natur.
Wir beginnen mit den Fakten: Welcher Tarifvertrag, welcher Anwendungsbereich, welche Verbindlichkeit und welcher Interessenkonflikt liegen konkret vor? Darauf aufbauend wählen wir die Vorgehensweise, die Ihrem Ziel am besten entspricht – Deeskalation und Verhandlung, wo möglich, konsequente Prozessführung, wo nötig. Im Falle einer Sammelklage wägen wir die Rechtsprechung (Enerco, Amsta) realistisch ab und empfehlen ein Eilverfahren nur dann, wenn Artikel G des ESH-Gesetzes tatsächlich Anwendung findet. Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen arbeiten als ein Team zusammen, um die rechtliche Tragfähigkeit und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Ein klarer Prozess von der Ausgangsfrage bis zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Arbeitsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu Tarifverträgen und dem Streikrecht stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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