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Über SME-AnwälteIm (halb-)öffentlichen Sektor werden Interessen anders gewichtet als in der Wirtschaft. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind sowohl mit dem Arbeitsrecht als auch mit den spezifischen Standards des öffentlichen Sektors vertraut – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Die Interessen im (halb-)öffentlichen Sektor werden mitunter anders gewichtet als beispielsweise in der Wirtschaft. Deshalb haben wir unsere Expertise im Arbeitsrecht und unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich in einer separaten Praxisgruppe gebündelt. Wir beraten und unterstützen proaktiv ein breites Spektrum an Mandanten – von Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen und Universitäten bis hin zu Wohnungsbaugesellschaften, Gesundheitsorganisationen und kirchlichen Einrichtungen. Darüber hinaus sind wir auf den Rechtsstatus von Beamten spezialisiert, der seit dem 1. Januar 2020 im Gesetz zur Normalisierung des Rechtsstatus von Beamten (Wnra) kodifiziert ist.
Charakteristisch für unseren Ansatz ist, dass wir über das reine Arbeitsrecht hinausgehen. Zunächst analysieren wir alle beteiligten Parteien und deren Interessen. Innerhalb dieses Rahmens suchen wir nach dem optimalen Rahmen für eine Verhandlung und der besten, nachhaltigsten Lösung. Auch Mediation ist in diesem Zusammenhang eine Option. Wir unterstützen die Organisation unter anderem bei Folgendem:
Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht im (halb-)öffentlichen Sektor? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Ein Krankenhaus, eine Gemeinde, eine Wohnungsbaugesellschaft oder eine Bildungseinrichtung ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber. Neben dem Arbeitsrecht spielen hier das öffentliche Interesse, politische Entscheidungsprozesse, die öffentliche Rechenschaftspflicht und ein komplexes Regelwerk eine Rolle. Beamte werden daher mitunter als „Beschäftigte mit Sonderstatus“ bezeichnet: Seit der Normalisierung des öffentlichen Dienstes gilt für sie zwar das allgemeine Arbeitsrecht, jedoch kommen zusätzliche Pflichten hinzu. Wer einen Fall in diesem Bereich ausschließlich nach den Kriterien des regulären Arbeitsrechts behandelt, verkennt die Tragweite der Situation. Wir vereinen genau diese beiden Perspektiven. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind sowohl mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Arbeidsrecht als auch mit den spezifischen Standards des öffentlichen Sektors vertraut – sowohl für international tätige Unternehmen mit öffentlich-privaten Aufgaben als auch für lokale Stiftungen.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Gesetz über den Rechtsstatus von Beamten (Wnra) für die meisten Beamten. Folglich wurde die einseitige Ernennung durch einen zweiseitigen Arbeitsvertrag im Sinne von Artikel 7:610 des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis:
Nicht alles hat sich für alle geändert. Bestimmte Gruppen sind von der Wnra ausgenommen und behalten ihren eigenen Rechtsstatus, darunter Militärangehörige, Polizeibeamte, Richter und politische Amtsträger. Für diese Gruppen gelten weiterhin gesonderte Regelungen. Wir ermitteln im Voraus, welche Regelung für Ihre Organisation oder Position gilt, um sicherzustellen, dass die gewählte Vorgehensweise nachhaltig ist.
Auch nach der Normalisierung bleiben die besonderen Verpflichtungen gemäß dem Beamtengesetz 2017 bestehen. Dazu gehören der Amtseid, die Meldepflicht für Nebentätigkeiten, die Schweigepflicht und die allgemeinen Verhaltensregeln im öffentlichen Dienst. Verhalten außerhalb der Arbeitszeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen für Beamte haben, da das öffentliche Amt eine Vorbildfunktion rund um die Uhr mit sich bringt. Integritätsfragen erfordern daher eine gründliche Untersuchung und ein korrektes Verfahren, insbesondere wenn sie zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder einer Entlassung führen. Dies berührt häufig Betrug, Compliance und Integrität. Wir begleiten die Sachverhaltsermittlung, das Anhörungsverfahren und die arbeitsrechtliche Entscheidung, gegebenenfalls mit einer Einigung oder durch Anrufung des Amtsgerichts.
Im (halb-)öffentlichen Sektor gelten zusätzliche Regelungen hinsichtlich Vergütung und Meldung von Fehlverhalten. Das Gesetz zur Standardisierung von Spitzeneinkommen (WNT) begrenzt die Vergütung und Abfindungszahlungen von Führungskräften in staatlichen und halböffentlichen Einrichtungen. Vereinbarungen, die diesen Standard überschreiten, sind rechtswidrig und müssen zurückgefordert werden, was bei Einstellung und Ausscheiden zu schwierigen Situationen führen kann. Darüber hinaus schützt das Hinweisgeberschutzgesetz Beschäftigte vor Benachteiligung, die in gutem Glauben einen Verdacht auf Fehlverhalten melden. Organisationen müssen über ein internes Meldeverfahren verfügen und Meldungen sorgfältig behandeln. Wir prüfen Anstellungsbedingungen und Abfindungspakete anhand des WNT und unterstützen Sie beim Aufbau eines umfassenden Meldesystems, damit eine Meldung nicht zu einem unnötigen Arbeitskonflikt eskaliert.
Nach dem Wnra wird die Rechtsstellung vieler Beamter durch branchenspezifische Tarifverträge bestimmt, beispielsweise den Tarifvertrag für Gemeinden, den Tarifvertrag für Provinzen, den Tarifvertrag für die Zentralregierung sowie die Tarifverträge für das Bildungs- und Gesundheitswesen. Diese Tarifverträge sind oft detaillierter und verbindlicher als jene im freien Markt. Darüber hinaus spielen das Betriebsratsgesetz und politische Entscheidungsprozesse eine wichtige Rolle bei Umstrukturierungen, Fusionen und Budgetkürzungen; der Betriebsrat hat ein Beratungsrecht und teilweise ein Zustimmungsrecht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Umstrukturierungen, die Arbeitnehmerbeteiligung und das Kündigungsrecht. Wir begleiten den gesamten Prozess: von der Sozialplanung und der Auslegung des Tarifvertrags über die Konsultation der Arbeitnehmerbeteiligungsgremien bis hin zur individuellen Regelung nach Arbeitsrecht.
Fallen alle Beamten seit dem Wnra unter das allgemeine Arbeitsrecht?
Nein. Die meisten Beamten zwar, aber Gruppen wie Militärangehörige, Polizisten, Richter und politische Amtsträger sind ausgenommen und behalten ihren eigenen Rechtsstatus.
Wie läuft die Entlassung eines Beamten heutzutage ab?
Nach den üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Je nach Grund ist hierfür die Genehmigung der UWV (Nationale Arbeitsvermittlungsbehörde) erforderlich oder die Entlassung durch das Amtsgericht, basierend auf den in Artikel 7:669 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Entlassungsgründen, mit Anspruch auf eine Übergangszahlung.
Gelten nach der Normalisierung weiterhin besondere Pflichten für Beamte?
Ja. Das Beamtengesetz von 2017 legt unter anderem Anforderungen hinsichtlich des Amtseides bzw. -versprechens, der Meldung von Nebentätigkeiten, der Vertraulichkeit und des dienstlichen Verhaltens fest. Diese Pflichten gelten weiterhin neben dem Arbeitsrecht.
Was bedeutet das WNT für Abfindungen?
Das Gesetz zur Standardisierung der Spitzeneinkommen (WNT) begrenzt die Vergütung und Abfindung von Führungskräften im (halb-)öffentlichen Sektor. Vereinbarungen, die den Standard überschreiten, sind rechtswidrig und werden zurückgefordert; daher muss eine Abfindung dem WNT entsprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir beraten öffentliche und halböffentliche Organisationen im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts und der spezifischen Standards des öffentlichen Dienstes.
Die alleinige Behandlung eines Falles im (halb-)öffentlichen Sektor nach den Kriterien des regulären Arbeitsrechts führt zu einer unvollständigen Analyse. Besondere Pflichten im öffentlichen Dienst, die WNT (Standards für die Vergütung von Spitzenbeamten) und die geltenden Tarifverträge werden dabei außer Acht gelassen, was verfahrenstechnische und finanzielle Risiken birgt.
Zunächst analysieren wir das gesamte Umfeld der beteiligten Parteien, Interessen und Regelungen. Innerhalb dieses Rahmens suchen wir nach dem optimalen Verhandlungsspielraum und der nachhaltigsten Lösung, gegebenenfalls durch Mediation. Wir verknüpfen Arbeitsrecht mit den spezifischen Normen des öffentlichen Rechts und legen im Vorfeld fest, welche Regelung Anwendung findet, um die Nachhaltigkeit des gewählten Weges zu gewährleisten.
Von der ersten Analyse bis zum Abschluss behalten wir das gesamte Spielfeld im Blick.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Arbeitsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf die Fragen, die uns Organisationen im (halb-)öffentlichen Sektor stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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