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Über SME-AnwälteBei einem Betriebsübergang wechseln die Arbeitnehmer kraft Gesetzes. Wir beraten Arbeitgeber, Käufer, Verkäufer und Arbeitnehmer zu den rechtlichen Konsequenzen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Das Gesetz sieht zwei Bedingungen für die Übertragung eines Unternehmens vor. Erstens muss die Übertragung auf einer Vereinbarung, einer Fusion oder einer Spaltung beruhen. Zweitens muss die Identität des übertragenden Unternehmens erhalten bleiben. Ob die Identität erhalten bleibt, wird anhand konkreter Umstände geprüft (z. B. durch die Übernahme des Kundenstamms oder die Übernahme des Personals).
Im Falle eines Betriebsübergangs werden die Beschäftigten des bisherigen Betriebs automatisch in den neuen Betrieb übernommen. So geht beispielsweise der Tarifvertrag, an den der bisherige Arbeitgeber gebunden war, auf den neuen Arbeitgeber über. Auch die mit dem bisherigen Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsverträge werden übertragen. Ein Beschäftigter kann gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegen.
Benötigen Sie Rechtsberatung bezüglich der Unternehmensübertragung? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Der rechtliche Rahmen ist in den Artikeln 7:662 bis 7:666 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) festgelegt, mit denen die europäische Richtlinie 2001/23/EG in niederländisches Recht umgesetzt wird. Gemäß Artikel 7:662 Absatz 2 BW erfolgt ein Betriebsübergang mit der Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit, die ihre Identität behält. Eine wirtschaftliche Einheit ist ein organisierter Bestand an Ressourcen, der zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt ist.
Das Gericht prüft anhand der sogenannten Spijkers-Kriterien, ob die Unternehmensidentität erhalten bleibt: Art des Unternehmens, Vermögensübertragung, Personalübernahme, Kundenstammübernahme, Fortführung der Geschäftstätigkeit und Dauer etwaiger Unterbrechungen. In arbeitsintensiven Branchen (wie Reinigung oder Gastronomie) ist die Übernahme eines wesentlichen Teils des Personals von großer Bedeutung; in kapitalintensiven Branchen hingegen die Übertragung von Betriebsvermögen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen prüfen im Einzelfall, ob es sich tatsächlich um eine Unternehmensübertragung oder um eine gewöhnliche Vermögenstransaktion ohne Personalübernahme handelt.
Gemäß Artikel 7:663 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Die Arbeitnehmer treten daher automatisch in das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber ein, ohne dass neue Verträge erforderlich sind. Dies betrifft unter anderem:
Gehalt, Arbeitszeit und Arbeitsinhalt;
angesammelte Dienstzeit, Urlaubstage und Urlaubsanspruch;
Vereinbarungen aus dem anwendbaren Tarifvertrag;
Klauseln wie die Wettbewerbsverbotsklausel und die Abwerbeverbotsklausel (siehe auch unsere Seite zur Wettbewerbsverbotsklausel).
Gemäß Artikel 7:663 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Veräußerer (ehemalige Arbeitgeber) zusammen mit dem Erwerber für ein Jahr nach dem Übergang gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, die vor dem Übergang entstanden sind. Eine Ausnahme gilt für die Altersversorgung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Erwerber seine eigene Altersversorgungsregelung anwenden (Artikel 7:664 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die Übertragung eines Betriebs an sich stellt keinen gültigen Kündigungsgrund dar. Artikel 7:670 Absatz 8 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches enthält ein Kündigungsverbot: Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag nicht aufgrund der Betriebsübertragung kündigen. Eine Kündigung aus anderen Gründen, wie etwa betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten oder einer gleichzeitigen Umstrukturierung, ist weiterhin nach den allgemeinen Bestimmungen des Kündigungsrechts.
Eine häufige Falle für übernehmende Unternehmen ist der Wunsch, die Beschäftigungsbedingungen anzugleichen, sodass übernommene Mitarbeiter die gleichen Konditionen wie die bestehenden Mitarbeiter erhalten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die übernommenen Bedingungen beibehalten werden; eine einseitige Kürzung ist grundsätzlich unzulässig, selbst wenn die Übernahme mit Zustimmung des Unternehmens erfolgt. Wir begleiten Arbeitgeber durch einen rechtssicheren Angleichungsprozess.
Artikel 7:666 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass die Schutzbestimmungen für den Betriebsübergang grundsätzlich nicht gelten, wenn der Arbeitgeber für insolvent erklärt wurde und der Betrieb zur Insolvenzmasse gehört. In diesem Fall erfolgt kein automatischer Übergang des Personals, und der Insolvenzverwalter kann selektiver vorgehen.
Bezüglich des sogenannten Pre-Pack (einer vor der Insolvenz vorbereiteten Sanierung) wurde diese Ausnahme durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (einschließlich des Smallsteps-Urteils) und des Bundesgerichtshofs stark differenziert: Wenn die Sanierung tatsächlich auf die Fortführung des Geschäftsbetriebs und nicht auf dessen Liquidation abzielt, kann der Arbeitnehmerschutz weiterhin gelten. Diese Angelegenheit ist faktisch und rechtlich komplex; unsere Anwälte beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer zu den Risiken einer Sanierung.
Im Falle eines Betriebsübergangs hat der Betriebsrat gemäß Artikel 25 des Betriebsratsgesetzes (BGR) das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Entscheidung zum Betriebsübergang oder -erwerb um eine Stellungnahme bitten, damit diese noch maßgeblich Einfluss nehmen kann. Wird dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß eingehalten, kann der Betriebsrat Beschwerde bei der Gewerbekammer einlegen. Die korrekte Einhaltung dieses Verfahrens ist daher von großer Bedeutung; bitte lesen Sie dazu auch unsere Seite zur Umstrukturierung und Arbeitnehmerbeteiligung.
Die Betriebsübergabe spielt bei Fusionen, Übernahmen und Ausgliederungen fast immer eine Rolle. Für den Käufer stellen die Mitarbeiter einen erheblichen Kosten- und Risikofaktor dar: Beim Kauf von Vermögenswerten übernimmt man unter Umständen auch die Mitarbeiter. Daher ist eine sorgfältige arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfung unerlässlich. Wir ermitteln im Vorfeld, welche Mitarbeiter übertragen werden, welche Verpflichtungen damit verbunden sind und wie diese im Kaufvertrag (SPA oder Asset-Deal) sowie in den Gewährleistungen und Haftungsfreistellungen geregelt sind. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen nach der Transaktion. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen arbeiten in diesem Bereich eng zusammen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke, der sein Geschäft übergibt.
MKB Juristen vereint Rechtsanwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater in einem Team und bietet Ihnen so sowohl prozessuale Expertise als auch eine praxisorientierte unternehmerische Perspektive. Wir beraten Arbeitgeber, Käufer, Verkäufer und Arbeitnehmer in allen Aspekten von Unternehmensübertragungen: von der ersten Prüfung der Anwendbarkeit von Regelungen über die Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsverfahrens bis hin zur Erstellung der Transaktionsdokumentation. Ob Sie ein Familienunternehmen erwerben oder einen Geschäftsbereich veräußern – wir berücksichtigen sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen. Diese Seite ist Teil unserer im Arbeitsrecht.
Werden alle Mitarbeiter automatisch übernommen? Ja, gemäß Artikel 7:663 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Mitarbeiter des übernehmenden Unternehmens kraft Gesetzes übernommen, wobei ihre Rechte und Pflichten erhalten bleiben. Der Mitarbeiter kann die Übernahme ablehnen, verliert in diesem Fall jedoch grundsätzlich seinen Arbeitsvertrag.
Darf der neue Arbeitgeber die Anstellungsbedingungen ändern? Grundsätzlich nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs. Die Bedingungen bleiben unverändert. Eine nachträgliche Änderung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Gilt der Betriebsübergang auch im Falle einer Insolvenz? Im Falle einer tatsächlichen Insolvenz greift dieser Schutz grundsätzlich nicht (Artikel 7:666 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies kann bei einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren oder einem Neustart anders sein; lassen Sie dies daher immer rechtlich prüfen.
Benötigen Sie Rechtsberatung im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung, einer Übernahme oder einem Neustart? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern übernehmen den gesamten arbeitsrechtlichen Aspekt einer Betriebsübertragung.
Bei einem Unternehmensübergang lauern sowohl für Käufer als auch für Verkäufer kostspielige Fehler. Wir identifizieren die Risiken im Vorfeld und sorgen dafür, dass sie beherrschbar bleiben.
Wir verbinden Prozesskompetenz mit unternehmerischem Denken. Zunächst prüfen wir, ob die Regelungen zur Betriebsübergabe (Art. 7:662 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) Anwendung finden und welche Mitarbeiter übernommen werden. Anschließend strukturieren wir die Mitarbeiterbeteiligung und den Informationsprozess und übertragen die entsprechenden Auswirkungen in die Transaktionsdokumentation. So vermeiden wir Überraschungen nach der Übernahme.
Ein strukturierter Prozess von der Datenerfassung bis zur Umsetzung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Arbeitsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf die Fragen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer uns am häufigsten zum Thema Betriebsübergabe stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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