Was ist ein Inkassoverfahren?
Ein Inkassoverfahren ist der rechtliche Prozess zur Eintreibung einer ausstehenden Schuld von einem zahlungsunwilligen Schuldner. Das Verfahren umfasst vier aufeinanderfolgende Phasen – von einer freundlichen Zahlungserinnerung bis zur Vollstreckung eines Gerichtsurteils. Wie weit das Verfahren geht, hängt vom Schuldner und seiner Zahlungsbereitschaft ab.
In den meisten Fällen genügt die erste oder zweite Phase. Ein Schreiben einer spezialisierten Anwaltskanzlei
macht einen größeren Eindruck als eine direkte Zahlungsaufforderung und führt in der Praxis wesentlich häufiger zu einer zügigen Zahlung.
Phase 1: Vorbereitungsprozess für die Inkassotätigkeit – Selbstständiges Versenden von Erinnerungen
Bevor Sie ein externes Inkassounternehmen einschalten, geben Sie dem Schuldner die Möglichkeit, selbst zu zahlen. Dies geschieht mit einer Zahlungserinnerung und ein oder zwei Mahnschreiben.
Eine Zahlungserinnerung ist freundlich formuliert und bezieht sich auf die offene Rechnung. Ein Mahnschreiben ist formeller und setzt eine strikte Zahlungsfrist. Nach dem Mahnschreiben können Sie die Forderung an MKBjuristen weiterleiten.
Für Geschäftskunden (B2B) besteht keine gesetzliche Pflicht, zunächst ein formelles Mahnschreiben zu versenden. Sie können die Forderung direkt nach Ablauf der Zahlungsfrist an das Inkassobüro übergeben. Verbrauchern gegenüber müssen Sie hingegen zunächst ein kostenloses formelles Mahnschreiben mit einer Frist von mindestens 14 Tagen – das sogenannte 14-Tage-Schreiben – versenden, bevor Sie Inkassokosten berechnen dürfen.
Phase 2: Außergerichtliches Inkassoverfahren
Im außergerichtlichen Verfahren versuchen wir, die Forderung ohne richterliche Einschaltung einzutreiben. In Ihrem Namen versenden wir ein Mahnschreiben, kontaktieren den Schuldner telefonisch und verhandeln die Zahlung oder eine Zahlungsvereinbarung.
In den meisten Fällen ist dies ausreichend. Ein Schreiben von MKBjuristen macht deutlich, dass es ihnen ernst ist – und dass rechtliche Schritte folgen werden, falls die Zahlung nicht eingeht. Im Durchschnitt dauert das außergerichtliche Verfahren 30 bis 45 Tage.
Die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens werden dem Schuldner gemäß dem Inkassokostengesetz (WIK) über außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung gestellt. Bei unstrittigen Forderungen zwischen 1.500 €
und 25.000 € arbeiten wir auf Erfolgsbasis (keine Kosten bei Nichterfolg).
Phase 3: Gerichtliches Beitreibungsverfahren
Wenn das außergerichtliche Verfahren ergebnislos bleibt, wendet man sich an das Gericht. Das Gerichtsverfahren beginnt mit einer Vorladung – einer schriftlichen Aufforderung an den Schuldner, vor dem Richter zu erscheinen.
Bei Streitwerten bis zu 25.000 € wenden Sie sich an das Amtsgericht. Dort können Sie ohne Anwalt klagen. Bei Streitwerten über 25.000 € ist die Beauftragung eines Anwalts erforderlich.
In 80 % der Fälle erscheint der Schuldner nicht vor Gericht. Der Richter erlässt dann ein Versäumnisurteil, in dem der Kläger fast automatisch im Recht ist.
Wenn der Schuldner Einspruch erhebt, setzt der Richter eine Anhörung an und verkündet anschließend sein Urteil. Im Falle eines positiven
Urteils wird der Schuldner zur Zahlung des Hauptbetrags, der Zinsen und der Anwaltskosten verpflichtet.
Phase 4: Ausführungsprozess
Zahlt der Schuldner auch nach dem Urteil nicht, beginnt die Vollstreckungsphase. Mit dem Urteil in der Hand besitzen Sie einen
vollstreckbaren Titel – Sie können einen Gerichtsvollzieher beauftragen, sämtliche
Vermögenswerte des Schuldners im Wege der Zwangsvollstreckung zu pfänden.
Die Pfändung kann sich auf Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Aktien, künftige Ansprüche gegen Dritte und in bestimmten Fällen auch auf Gehälter oder Sozialleistungen erstrecken. Der Erlös aus dem Verkauf der gepfändeten Vermögenswerte dient der Befriedigung Ihrer Ansprüche.
Streitgegenstand: Rechtsstreit
Wenn der Schuldner eine stichhaltige Einrede erhebt – etwa, dass die Rechnung fehlerhaft ist, die Arbeit nicht substanziell war oder die Vereinbarungen anders getroffen wurden –, handelt es sich nicht mehr um ein übliches Inkassoverfahren, sondern um einen Rechtsstreit. Die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen hängen dann von den Beweisen, dem Vertragsinhalt und der Rechtsstrategie ab.
Bei MKBjuristen bearbeiten wir auch strittige Forderungen – von der rechtlichen Beurteilung und dem Verfassen von Mahnschreiben bis hin zu Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Wir bieten diese Leistungen zum Festpreis an, nicht auf Stundenbasis.
Untersuchung der Rückforderung: Lohnt sich ein Rechtsstreit?
Ein Gerichtsverfahren lohnt sich nur, wenn der Schuldner über ausreichend Vermögen verfügt, um Ihr Urteil zu erfüllen. Ein Schuldner ohne Regressmöglichkeiten erhält selbst nach einem erfolgreichen Urteil nichts. Wir beraten Sie ehrlich zu Ihren Möglichkeiten der Beitreibung, bevor Ihnen Anwaltskosten entstehen.