Was ist eine Vorladung?
Eine Vorladung ist eine schriftliche Aufforderung an Ihren Schuldner, vor dem Richter zu erscheinen. Sie ist der erste formelle Schritt im Gerichtsverfahren und wird dem Schuldner persönlich von einem
Gerichtsvollzieher zugestellt.
Die Ladung enthält Angaben zum Kläger, zum Streitgegenstand, zu dessen Begründung und zum Termin für das Erscheinen des Schuldners vor dem Richter. Die Ladung muss vom zustellenden Gerichtsvollzieher unterzeichnet werden.
Die Zustellung einer Klage ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Nur ein
Gerichtsvollzieher darf eine Klage zustellen. Für die Erstellung der Klage und die Durchführung des Gerichtsverfahrens ist bei Streitwerten über 25.000 € ein Rechtsanwalt erforderlich.
Wann laden Sie Ihren Schuldner vor?
Wenn die außergerichtlichen Inkassomaßnahmen – Mahnschreiben, telefonische Kontaktaufnahme und Verhandlungen – erfolglos geblieben sind, ist eine Klageerhebung der nächste Schritt. Sie haben dem Schuldner ausreichend Gelegenheit zur Zahlung gegeben. Nun muss der Richter entscheiden.
Je länger Sie warten, desto größer ist das Risiko, dass andere Gläubiger Ihnen zuvorkommen und am Ende nichts mehr vom Schuldner einzutreiben ist. Schnelles Handeln ist in Gerichtsverfahren entscheidend – insbesondere bei Anzeichen einer drohenden Insolvenz oder Vermögensflucht.
Wie viel kostet eine Vorladung?
Die Erstellung der Vorladung durch MKBjuristen kostet 129 €. Hinzu kommen Kosten für den Gerichtsvollzieher, der die Vorladung zustellt, sowie Gerichtsgebühren.
Im Erfolgsfall werden diese Kosten in den meisten Fällen von der unterlegenen Partei zurückgefordert. Sie wissen im Voraus genau, woran Sie sind – keine versteckten Kosten, keine unerwarteten Stundensätze.
Warum zahlen die meisten Schuldner sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung?
In der Praxis begleichen viele Schuldner die ausstehende Schuld unmittelbar nach Zustellung der Vorladung durch den Gerichtsvollzieher – ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Der Grund ist einfach: Der Schuldner versteht, dass es Ihnen ernst ist und dass weiterer Widerstand ihn mehr kosten wird als die Zahlung selbst.
Gibt das Gericht dem Kläger Recht, wird der Schuldner nicht nur zur Zahlung der Hauptforderung, sondern auch zur Erstattung der Rechtskosten – Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Gerichtsgebühren – verpflichtet. Daher ist eine Zahlung vor der Verhandlung für den Schuldner attraktiver als nach einem verlorenen
Verfahren.
Wenn der Schuldner keine Verteidigungsschrift einreicht, erlässt der Richter ein Versäumnisurteil. In diesem Urteil entscheidet der Richter fast automatisch zugunsten des Klägers.
Was muss in einer Vorladung enthalten sein?
Eine Ladung muss strengen rechtlichen Anforderungen genügen. Ein Fehler in der Ladung kann zur Nichtigkeit des Verfahrens führen. Die Ladung muss mindestens Folgendes enthalten:
– Zustellungsdatum
– Name, Anschrift und Wohnort des Klägers
– Name und Anschrift des Gerichtsvollziehers – Name
und Wohnort des Beklagten –
Klage und Klagegründe
– Beweismittel
– Gerichtsstand
– Datum und Uhrzeit der mündlichen Verhandlung
– Name und Anschrift des Rechtsanwalts oder Bevollmächtigten
Wir stellen sicher, dass die Vorladung rechtlich einwandfrei ist und Ihr Anspruch bestmöglich präsentiert wird.
Benötige ich einen Anwalt für eine Vorladung?
Bei Streitigkeiten bis zu 25.000 € (Verfahren vor dem Amtsgericht) können Sie ohne Anwalt klagen. Wir unterstützen Sie dabei
als Ihr Bevollmächtigter.
Bei Forderungen über 25.000 € ist die Beauftragung eines Anwalts für das Klageverfahren erforderlich. Ausnahme: In Miet- und Arbeitsrechtsangelegenheiten können Sie
bei Streitwerten über 25.000 € auch ohne Anwalt vor dem Amtsgericht klagen.
MKBjuristen beauftragt umgehend den passenden Anwalt, basierend auf der Höhe und Art Ihres Anspruchs – ohne dass
Sie selbst suchen müssen.
Was geschieht nach einem erfolgreichen Eingriff?
Wenn der Richter zu Ihren Gunsten entscheidet, erhalten Sie ein Urteil. Mit diesem Urteil besitzen Sie einen vollstreckbaren Titel und
können sämtliche Vermögenswerte des Schuldners pfänden: Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Aktien und Forderungen gegen Dritte.
Wenn der Schuldner auch nach dem Urteil die Zahlung verweigert, werden wir einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.