Was versteht man unter maßgeschneidertem Forderungseinzug?
Nicht jede Forderung ist gleich. Eine unbezahlte Rechnung über 3.000 €, auf die der Kunde nicht reagiert, erfordert ein anderes Vorgehen als eine Forderung über 18.000 €, bei der der Kunde stichhaltige Einwände erhebt. Ebenso verhält es sich mit Mietrückständen, bei denen es auch um eine Räumungsklage geht. Oder mit einer Forderung gegen einen Schuldner, der von Insolvenz bedroht ist und bei der eine einstweilige Pfändung erforderlich ist.
Maßgeschneidertes Inkasso bedeutet, dass wir jede Forderung individuell bewerten und die Vorgehensweise an Ihre spezifische Situation anpassen: die Höhe der Forderung, die Haltung des Schuldners, die verfügbaren Beweise,
die Dringlichkeit und Ihre geschäftlichen Interessen.
Wann ist ein maßgeschneidertes Inkassoverfahren die richtige Wahl?
Das Standard-Inkassoverfahren „Keine Einigung, keine Zahlung“ eignet sich hervorragend für unstrittige B2B-Forderungen zwischen 1.500 € und
25.000 €. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Standardansatz nicht ausreicht.
Maßgeschneidertes Inkasso ist bei größeren Forderungen über 25.000 € ratsam, da hier Vorgehen und Strategie individuell angepasst werden müssen. Es eignet sich auch für Forderungen, bei denen der Schuldner die Rechnung inhaltlich bestreitet, Widerklage erhebt oder sich rechtlich verteidigt. Darüber hinaus findet es Anwendung in Situationen, in denen neben dem Inkasso weitere rechtliche Schritte erforderlich sind – wie beispielsweise eine einstweilige Pfändung, ein Eilverfahren, ein Insolvenzantrag oder die Auflösung des Vertrags.
Darüber hinaus bei der Einziehung von Mieten im Zusammenhang mit Räumungsverfahren, bei Ansprüchen mit mehreren Schuldnern oder bei Wirtschaftsstreitigkeiten, bei denen zusätzlich zur Forderung auch Schadensersatz geltend gemacht werden muss.
Unser Ansatz: von der Bewertung zum Ergebnis
Wir beginnen stets mit einer gründlichen Prüfung Ihrer Unterlagen. Wir prüfen den Vertrag, die Rechnungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Korrespondenz – und beraten Sie ehrlich zu den Erfolgsaussichten, den Kosten und dem
sinnvollsten Vorgehen.
Als Nächstes legen wir gemeinsam das Vorgehen fest. Das könnte beispielsweise so aussehen:
Ein außergerichtliches Verfahren mittels Aufforderungsschreiben und Verhandlung – in vielen Fällen der schnellste und kostengünstigste Weg, selbst bei größeren Forderungen.
Ein rechtliches Verfahren, bei dem wir einen spezialisierten Anwalt für eine Vorladung, eine vorläufige Pfändung oder einen Insolvenzantrag beauftragen.
Ein kombiniertes Verfahren, bei dem wir gleichzeitig außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen ergreifen – zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben in Verbindung mit einer vorläufigen Pfändung im Falle von Anzeichen für eine Vermögensflucht.
Oder ein Verhandlungsprozess, in dem wir in Ihrem Namen eine Einigung, eine Zahlungsvereinbarung oder einen Vergleich aushandeln.
Was kostet ein individuelles Inkassoverfahren?
Die Kosten hängen von der für Ihre Situation sinnvollsten Vorgehensweise ab. Wir informieren Sie transparent über die Kosten, bevor wir beginnen.
Bei unstrittigen Forderungen bis zu 25.000 € arbeiten wir auf Erfolgsbasis (keine Kosten bei Nichterfolg). Bei höheren Forderungen oder komplexeren Verfahren vereinbaren wir im Voraus einen Festpreis oder eine Kombination aus Festpreis und Erfolgshonorar. Rechtskosten wie Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren werden in den meisten Fällen von der unterlegenen Partei erstattet.
Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen beim Stundensatz. Sie wissen von Anfang an genau, was Sie erwartet.
Ein einziger Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Bei MKBjuristen haben Sie während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner. Wir leiten das außergerichtliche Verfahren selbst ein und beauftragen bei Bedarf umgehend einen spezialisierten Anwalt – ohne dass Sie die Kanzlei wechseln müssen, ohne Übertragungsverluste und ohne dass Ihr Fall erneut erläutert werden muss.