Was versteht man unter Mieteinzug?
Mieteinzug bezeichnet den Prozess, überfällige Mieten von Mietern einzutreiben, die nicht oder verspätet zahlen. Mit jedem Monat, in dem sich Mietrückstände ohne Eingreifen anhäufen, steigt die Gesamtverschuldung und die Chance auf vollständige Rückzahlung sinkt. Ein frühzeitiges Eingreifen ist daher entscheidend.
Die Mieteinziehung unterscheidet sich von der üblichen Geschäftseinziehung, da neben den Mietrückständen weitere rechtliche Fragen aufgeworfen werden: Möchten Sie den Mietvertrag fortsetzen oder kündigen? Ist eine Räumungsklage möglich? Haben Sie als Vermieter die Mietrückstände der Gemeinde gemeldet? Diese Fragen bestimmen das sinnvollste Vorgehen.
Für wen ist der Mieteinzug zuständig?
MKBjuristen übernimmt die Mieteinziehung für gewerbliche Vermieter von Geschäftsräumen, Büroflächen und Lagerflächen. Dazu gehören Hausverwaltungen, Investmentgesellschaften, Unternehmer, die Gewerbeimmobilien vermieten, und private Investoren mit Gewerbeimmobilien.
Für die Einziehung von Wohnraummieten gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen – darunter die Mietkommission und ein umfassender
Mieterschutz. Wir prüfen, welches Mietrecht Anwendung findet und welche Auswirkungen dies auf
Ihr Vorgehen hat.
Außergerichtliche Mieteinziehung
Der erste Schritt ist stets ein außergerichtliches Inkassoverfahren. In Ihrem Namen senden wir dem Mieter ein rechtskräftiges Mahnschreiben, nehmen telefonisch Kontakt auf und setzen uns für die Zahlung ein, ohne ein Gerichtsverfahren anzustrengen.
In vielen Fällen begleicht der Mieter die Mietrückstände nach Erhalt eines Schreibens einer spezialisierten
Anwaltskanzlei. Sollte dies nicht der Fall sein, besprechen wir das weitere Vorgehen.
Gerichtliche Mieteintreibung und Zwangsräumung
Wenn die außergerichtliche Beitreibung erfolglos bleibt, gibt es zwei rechtliche Wege.
Der erste Weg ist das Zahlungsverfahren. Wir laden den Mieter vor das Amtsgericht und fordern die Zahlung der gesamten Mietrückstände einschließlich Zinsen und Inkassokosten. Nach einem erfolgreichen Urteil können wir eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Mieters veranlassen.
Der zweite Weg ist die Auflösung und Räumung. Wenn Sie den Mietvertrag aufgrund von Mietrückständen kündigen möchten, leiten wir ein gerichtliches Auflösungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht ein. Der Richter kann den Mietvertrag auflösen und den Mieter zur Räumung des Mietobjekts verpflichten.
Beide Verfahren können kombiniert werden: Zahlung der Mietrückstände und Auflösung mit Räumung
in einem einzigen Verfahren.
Meldepflicht der Gemeinde bezüglich rückständiger Wohnungsmieten
Vermieten Sie Wohnimmobilien? Falls ja, sind Sie als Vermieter verpflichtet, Mietrückstände der Gemeinde zu melden,
bevor Sie ein Kündigungsverfahren einleiten. Versäumen Sie dies, kann das Gericht die Kündigung ablehnen – selbst
wenn die Mietrückstände objektiv gerechtfertigt sind. Wir überwachen die Einhaltung dieser Verpflichtung in Ihrer Akte.
Schäden, die vom Mieter verursacht wurden
Neben den Mietrückständen entstehen Vermietern oft auch Schäden durch den Mieter: Beschädigungen am Objekt,
zurückgelassene Möbel oder Kosten für den Austausch
von Schlössern. Wir machen diese Schäden ebenfalls im Verfahren geltend
, sodass Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen.