Inkasso

Wir sind hier, um Sie bei Ihrem Inkassoverfahren zu unterstützen

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Außergerichtliches Inkassoverfahren

Außergerichtliches Inkassoverfahren

Wie funktioniert die Beitreibung von Schulden ohne Richter – und wann ist sie ausreichend?

Ein außergerichtliches Inkassoverfahren ermöglicht die Beitreibung Ihrer Forderung ohne Richter, Vorladung oder sonstige gerichtliche Schritte. MKBjuristen übernimmt den gesamten Prozess selbst und beauftragt bei Bedarf einen Anwalt. Bei unstrittigen B2B-Forderungen zwischen 1.500 € und 25.000 € gilt: Keine Zahlung bei Nichterfüllung der Forderungsbedingungen.

  • Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
  • Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
  • Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden. Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen. Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt: Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder? Dann ist ein außergerichtliches Inkassoverfahren wahrscheinlich der richtige nächste Schritt.

Erinnerungen haben keine Wirkung gezeigt

Sie haben bereits selbst eine oder mehrere Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen verschickt, aber der Schuldner zahlt nicht und reagiert nicht.

Sie möchten Schulden professionell und ohne formelles Verfahren eintreiben

Sie möchten Ihre Schulden eintreiben, aber kein Gerichtsverfahren einleiten – am besten schnell und ohne Richter.

Sie möchten die Kundenbeziehung so weit wie möglich aufrechterhalten

Sie möchten bezahlt werden, aber Sie möchten die Geschäftsbeziehung nicht unnötig durch ein hartes juristisches Vorgehen schädigen.

Sie zweifeln daran, ob sich ein Rechtsstreit lohnt

Sie wissen nicht, ob Ihre Beweislage ausreichend ist oder ob der Schuldner Rechtsmittel hat – und Sie möchten dies zunächst abklären lassen.

Die Forderung ist unbestritten, aber der Schuldner zahlt nicht

Der Kunde beanstandet die Rechnung nicht, zahlt aber einfach nicht. In diesem Fall ist das Inkassoverfahren „Keine Zahlung, keine Behandlung“ der schnellste Weg.

Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.

Was ist ein außergerichtliches Inkassoverfahren?

Ein außergerichtliches Inkassoverfahren – auch gütliches Inkassoverfahren genannt – ist ein Verfahren zur Beitreibung ausstehender Schulden ohne richterliche Intervention. Es erfolgt weder eine Vorladung noch eine Anhörung oder ein Urteil.

Es ist stets der erste Schritt im Inkassoverfahren. Die meisten Forderungen werden in dieser Phase beigelegt: Der
Schuldner zahlt, eine Zahlungsvereinbarung wird getroffen oder die Parteien einigen sich. Erst wenn das außergerichtliche Verfahren ergebnislos bleibt, wird der Gang vor Gericht erwogen.

Wie funktioniert das außergerichtliche Inkassoverfahren?

Der Prozess besteht aus einer festgelegten Abfolge von Schritten, die zunehmend Druck auf den Schuldner ausüben.

Zunächst ein Mahnschreiben. MKBjuristen versendet
in Ihrem Namen ein rechtsverbindliches Mahnschreiben an den Schuldner. Darin werden der ausstehende Betrag, die Zahlungsfrist – in der Praxis oft drei bis fünf Werktage – und die Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte bei Zahlungsverzug aufgeführt. Die Forderung ist im Schreiben bereits um gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten erhöht. Ein Schreiben einer spezialisierten Anwaltskanzlei wirkt
überzeugender als das eines gewöhnlichen Inkassobüros.

Zweitens nehmen wir Kontakt zum Schuldner auf. Reagiert dieser nicht auf das Mahnschreiben, kontaktieren wir ihn telefonisch
. Wir prüfen, ob stichhaltige Einwände vorliegen oder ob der Schuldner schlichtweg nicht zahlen will oder kann. Darauf basierend legen wir das weitere Vorgehen fest.

Drittens folgt ein zweites Mahnschreiben oder eine Eskalation. Reagiert der Schuldner nicht oder verweigert er die Zahlung, wird ein zweites Schreiben mit einer kürzeren Frist und der klaren Ankündigung rechtlicher Schritte versandt.
In vielen Fällen zahlt der Schuldner dann doch – die Androhung eines Verfahrens zeigt
Wirkung.

Viertens, eine Zahlungsvereinbarung oder ein Vergleich. Kann der Schuldner
den vollen Betrag nicht sofort begleichen, verhandeln wir eine Zahlungsvereinbarung und lassen diese rechtsverbindlich dokumentieren.

Welche Kosten entstehen durch ein außergerichtliches Inkassoverfahren?

Bei unstrittigen Forderungen zwischen 1.500 € und 25.000 € arbeiten wir auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden dem Schuldner gemäß dem Inkassokostengesetz (WIK-Tarif) in Rechnung gestellt: mindestens 40 € und maximal 6.775 €, berechnet als fallender Prozentsatz der Hauptforderung.

Bestreitet der Schuldner die Forderung, handelt es sich nicht
mehr um ein außergerichtliches Inkassoverfahren, sondern um einen Rechtsstreit. In diesem Fall vereinbaren wir einen Festpreis für die Beratung.

Wann leitet man ein Gerichtsverfahren ein?

Wenn das außergerichtliche Verfahren – das im Durchschnitt 45 Tage dauert – ergebnislos bleibt, besprechen wir mit Ihnen, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll wäre. Dies hängt von drei Faktoren ab: der Stärke Ihrer Beweise, der Höhe der Forderung und der Fähigkeit des Schuldners, die Schulden einzutreiben.

Zunächst führen wir eine Vermögensermittlung durch, sofern dies angebracht ist.
Schließlich ist ein Gerichtsverfahren gegen einen Schuldner, der keine pfändbaren Vermögenswerte anbietet, kostspielig und sinnlos. Sollte ein Gerichtsverfahren ratsam erscheinen, beauftragen wir einen
spezialisierten Anwalt mit der Erstellung der Klageschrift und der Durchführung des Verfahrens.

Vorteile des außergerichtlichen Verfahrens

Das außergerichtliche Verfahren ist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Es fallen keine
Gerichtsgebühren und keine Kosten für den Gerichtsvollzieher an. Die Mandantenbeziehung wird weniger belastet als bei einem Gerichtsverfahren. Und falls es doch zu einem Verfahren kommt, ist die Akte bereits vollständig angelegt.

Wie können wir helfen?

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.

1

Senden Sie ein Aufforderungsschreiben

In Ihrem Namen senden wir Ihnen ein rechtskräftiges Mahnschreiben mit Angabe des ausstehenden Betrags, der Zahlungsfrist und einer Ankündigung der weiteren Schritte. Die Forderung hat sich bereits um Zinsen und Inkassokosten erhöht.

2

Kontakt mit dem Schuldner

Reagiert der Schuldner nicht, nehmen wir telefonisch Kontakt auf. Wir prüfen, ob ein triftiger Einwand vorliegt oder ob der Schuldner schlichtweg nicht zahlen will oder kann.

3

Erhöhen Sie den Druck oder treffen Sie Vorkehrungen

Zahlt der Schuldner nach dem ersten Mahnschreiben nicht, folgt ein zweites Mahnschreiben mit kürzerer Zahlungsfrist. Kann der Schuldner nicht sofort zahlen, werden wir eine Zahlungsvereinbarung aushandeln.

4

Hinweise zum nächsten Schritt

Sollte das außergerichtliche Verfahren zu keinem Ergebnis führen, beraten wir Sie ehrlich darüber, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist – basierend auf Beweismitteln, Ansprüchen und Erfolgsaussichten.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen einem außergerichtlichen und einem gerichtlichen Inkassoverfahren?

Bei einem außergerichtlichen Verfahren ist kein Richter beteiligt. Wir versuchen, die Zahlung durch Mahnschreiben, telefonische Kontaktaufnahme und Verhandlungen durchzusetzen. In einem gerichtlichen Verfahren laden wir den Schuldner vor, und ein Richter ordnet die Zahlung per Urteil an. Das außergerichtliche Verfahren ist stets der erste Schritt – schneller, kostengünstiger und schonender für die Mandantenbeziehung.

Wie lange dauert ein außergerichtliches Inkassoverfahren?

Im Durchschnitt 45 Tage. In vielen Fällen zahlt der Schuldner bereits nach der ersten Mahnung. Sollte der Prozess länger dauern, besprechen wir mit Ihnen, ob ein Gerichtsverfahren ratsam ist.

Welche Kosten entstehen durch das außergerichtliche Verfahren?

Bei unstrittigen Forderungen zwischen 1.500 € und 25.000 € arbeiten wir auf Erfolgsbasis – Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden dem Schuldner gemäß der WIK-Gebührenordnung in Rechnung gestellt.

Werden die Inkassokosten immer vom Schuldner zurückgefordert?

Grundsätzlich ja – das Gesetz verpflichtet den Schuldner zur Übernahme der außergerichtlichen Inkassokosten, wenn er in Zahlungsverzug gerät. Ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich einen Betrag erhalten, hängt von der Zahlungsbereitschaft des Schuldners und den Eintreibungsmöglichkeiten ab.

Was passiert, wenn der Schuldner eine Zahlungsvereinbarung wünscht?

Kann der Schuldner den vollen Betrag nicht auf einmal begleichen, vereinbaren wir eine Ratenzahlung und lassen diese rechtsverbindlich dokumentieren. Dies schafft Planungssicherheit hinsichtlich der Zahlung in Raten.

Was passiert, wenn der Schuldner die Rechnung bestreitet?

In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um ein außergerichtliches Inkassoverfahren, sondern um einen Rechtsstreit. Wir analysieren Ihre Position, die Beweislage und die Verteidigung des Schuldners und beraten Sie hinsichtlich des erfolgversprechendsten nächsten Schrittes. Diesen Service bieten wir zum Festpreis an.

Wann lohnt sich ein Gerichtsverfahren?

Wenn das außergerichtliche Verfahren zu keinem Ergebnis führt, Ihre Forderung rechtlich stark ist und der Schuldner einen Rechtsbehelf anbietet, führen wir zunächst eine Untersuchung der Rechtsbehelfsmöglichkeiten durch, sofern dies angebracht ist – gegen einen Schuldner ohne Rechtsbehelf zu prozessieren ist kostspielig und sinnlos.

Schildern Sie Ihre Situation unverbindlich

Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Benötigen Sie Hilfe bei diesem Problem?

Besprechen Sie Ihre Situation, bevor Sie eine formelle Forderung stellen, Drohungen aussprechen oder weitere Schritte unternehmen.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Beurteilung Ihrer Position und Ihrer Beweise
  • Ratschläge zum Versenden von Erinnerungen oder zum Verhandeln
  • Feste Zinssätze, wo möglich
Sammlung einreichen

Keine Heilung, keine Zahlung – Inkasso

ohne einmalige Anzahlung

Unbestrittene B2B-Forderung zwischen 1.500 € und 25.000 €? Wir leiten das außergerichtliche Verfahren ohne Vorauszahlung ein.

  • Zahlung erst nach Ergebnis
  • Mahnschreiben und Nachfassaktion von MKBjuristen
  • Die Inkassokosten werden vom Schuldner zurückgefordert
Sammlung einreichen

Streitige Behauptung

von einem festen Einmalpreis

Bestreitet der Schuldner die Rechnung? Wir prüfen Ihre Position und erstellen das entsprechende Schreiben zum Festpreis.

  • Bewertung von Vertrag, Beweismitteln und Verteidigung
  • Rechtssicheres Aufforderungsschreiben oder Antwortschreiben
  • Kein Stundensatz, keine Büroänderung
Lassen Sie den Fall prüfen

Gerichtliches Schuldenbeitreibungsverfahren

auf Anfrage einmalig

Sollte das außergerichtliche Verfahren zu keinem Ergebnis führen, werden wir einen Anwalt für das Gerichtsverfahren beauftragen.

  • Vorladung durch einen spezialisierten Anwalt
  • Unterstützung bei der Anhörung
  • Vollstreckung nach Urteil durch den Gerichtsvollzieher
Vorgehensweise besprechen

Story-Recherche

auf Anfrage einmalig

Lohnt sich ein Rechtsstreit? Wir prüfen zunächst, ob der Schuldner über Vermögenswerte verfügt, die zurückgefordert werden können, bevor Ihnen Kosten entstehen.

  • Untersuchung der Vermögenswerte und Möglichkeiten zur Rückgewinnung
  • Ehrliche Beratung zu Chancen und Kosten
  • Verhindert sinnlose Verfahren
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Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Inkassorecht · Unternehmensjurist

Die meisten Forderungen werden außergerichtlich beigelegt. Ein Schreiben einer spezialisierten Anwaltskanzlei ist wirksamer als eines eines Inkassobüros. Und falls der Schuldner dennoch nicht zahlt, beauftragen wir umgehend einen Anwalt – ohne weitere Überweisung.

Anmerkung

  • Leiten Sie das außergerichtliche Verfahren so bald wie möglich nach Ablauf der Zahlungsfrist ein
  • Gewähren Sie dem Schuldner keine Fristverlängerung ohne Rechtsberatung
  • Bewahren Sie alle Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Korrespondenz auf
  • Lassen Sie eine strittige Forderung rechtlich prüfen, bevor Sie mit dem Inkasso beginnen
  • Führen Sie eine Vermögensermittlung durch, bevor Sie ein Gerichtsverfahren einleiten

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter 085 25000 44Wir werden dann kurz mit Ihnen besprechen, was der sinnvolle nächste Schritt ist.

Direkter Kontakt mit uns

Denian Wielhouwer

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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