Was ist ein außergerichtliches Inkassoverfahren?
Ein außergerichtliches Inkassoverfahren – auch gütliches Inkassoverfahren genannt – ist ein Verfahren zur Beitreibung ausstehender Schulden ohne richterliche Intervention. Es erfolgt weder eine Vorladung noch eine Anhörung oder ein Urteil.
Es ist stets der erste Schritt im Inkassoverfahren. Die meisten Forderungen werden in dieser Phase beigelegt: Der
Schuldner zahlt, eine Zahlungsvereinbarung wird getroffen oder die Parteien einigen sich. Erst wenn das außergerichtliche Verfahren ergebnislos bleibt, wird der Gang vor Gericht erwogen.
Wie funktioniert das außergerichtliche Inkassoverfahren?
Der Prozess besteht aus einer festgelegten Abfolge von Schritten, die zunehmend Druck auf den Schuldner ausüben.
Zunächst ein Mahnschreiben. MKBjuristen versendet
in Ihrem Namen ein rechtsverbindliches Mahnschreiben an den Schuldner. Darin werden der ausstehende Betrag, die Zahlungsfrist – in der Praxis oft drei bis fünf Werktage – und die Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte bei Zahlungsverzug aufgeführt. Die Forderung ist im Schreiben bereits um gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten erhöht. Ein Schreiben einer spezialisierten Anwaltskanzlei wirkt
überzeugender als das eines gewöhnlichen Inkassobüros.
Zweitens nehmen wir Kontakt zum Schuldner auf. Reagiert dieser nicht auf das Mahnschreiben, kontaktieren wir ihn telefonisch
. Wir prüfen, ob stichhaltige Einwände vorliegen oder ob der Schuldner schlichtweg nicht zahlen will oder kann. Darauf basierend legen wir das weitere Vorgehen fest.
Drittens folgt ein zweites Mahnschreiben oder eine Eskalation. Reagiert der Schuldner nicht oder verweigert er die Zahlung, wird ein zweites Schreiben mit einer kürzeren Frist und der klaren Ankündigung rechtlicher Schritte versandt.
In vielen Fällen zahlt der Schuldner dann doch – die Androhung eines Verfahrens zeigt
Wirkung.
Viertens, eine Zahlungsvereinbarung oder ein Vergleich. Kann der Schuldner
den vollen Betrag nicht sofort begleichen, verhandeln wir eine Zahlungsvereinbarung und lassen diese rechtsverbindlich dokumentieren.
Welche Kosten entstehen durch ein außergerichtliches Inkassoverfahren?
Bei unstrittigen Forderungen zwischen 1.500 € und 25.000 € arbeiten wir auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden dem Schuldner gemäß dem Inkassokostengesetz (WIK-Tarif) in Rechnung gestellt: mindestens 40 € und maximal 6.775 €, berechnet als fallender Prozentsatz der Hauptforderung.
Bestreitet der Schuldner die Forderung, handelt es sich nicht
mehr um ein außergerichtliches Inkassoverfahren, sondern um einen Rechtsstreit. In diesem Fall vereinbaren wir einen Festpreis für die Beratung.
Wann leitet man ein Gerichtsverfahren ein?
Wenn das außergerichtliche Verfahren – das im Durchschnitt 45 Tage dauert – ergebnislos bleibt, besprechen wir mit Ihnen, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll wäre. Dies hängt von drei Faktoren ab: der Stärke Ihrer Beweise, der Höhe der Forderung und der Fähigkeit des Schuldners, die Schulden einzutreiben.
Zunächst führen wir eine Vermögensermittlung durch, sofern dies angebracht ist.
Schließlich ist ein Gerichtsverfahren gegen einen Schuldner, der keine pfändbaren Vermögenswerte anbietet, kostspielig und sinnlos. Sollte ein Gerichtsverfahren ratsam erscheinen, beauftragen wir einen
spezialisierten Anwalt mit der Erstellung der Klageschrift und der Durchführung des Verfahrens.
Vorteile des außergerichtlichen Verfahrens
Das außergerichtliche Verfahren ist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Es fallen keine
Gerichtsgebühren und keine Kosten für den Gerichtsvollzieher an. Die Mandantenbeziehung wird weniger belastet als bei einem Gerichtsverfahren. Und falls es doch zu einem Verfahren kommt, ist die Akte bereits vollständig angelegt.