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Über SME-AnwälteEine Sanierungsprüfung untersucht die finanzielle Lage und die Möglichkeiten der Beitreibung Ihres Schuldners. Sie beantwortet eine Frage: Lohnt sich ein Gerichtsverfahren?
Sie können einen Prozess gewinnen und trotzdem leer ausgehen – wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen besitzt. Ein Urteil gegen einen Schuldner ohne Regressmöglichkeit bringt Ihnen nichts und kostet Sie lediglich die Anwaltskosten. Eine Regressprüfung verhindert genau diese Situation.
Eine Vermögensermittlung ist ratsam, wenn Sie Zweifel daran haben, ob der Schuldner über ausreichend Vermögen verfügt, um Ihre Forderung zu befriedigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
Der Schuldner gibt Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten – überfällige Zahlungen, Ankündigungen von Geschäftsübertragungen oder -auflösungen, Meldungen über Liquiditätsprobleme.
Die Forderung ist beträchtlich genug, um die Anwaltskosten zu rechtfertigen, aber Sie möchten Gewissheit über die Durchführbarkeit nach einem Urteil.
Sie haben bereits ein Urteil erwirkt, aber der Gerichtsvollzieher teilt Ihnen mit, dass nichts einzutreiben sei – während Sie vermuten, dass der Schuldner über Vermögen verfügt.
Sie erwägen die Anordnung einer vorläufigen Pfändung und möchten wissen, bei welchen Vermögenswerten dies sinnvoll wäre.
Im Rahmen der Vermögensermittlung wird die finanzielle Lage des Schuldners analysiert. Je nach Sachlage kann dies Folgendes umfassen:
Immobilien: Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien, Grundstücke – einschließlich der Höhe etwaiger Hypotheken und
Eigenkapitalanteile.
Bankkonten: Welche Banken und Konten bekannt sind. Der Kontostand selbst kann nicht angefordert werden, das Konto kann jedoch gepfändet werden.
Fahrzeuge: Pkw, Lkw, sonstige zugelassene Fahrzeuge.
Aktien: Anteile an Unternehmen.
Ansprüche gegen Dritte: Kunden des Schuldners, gegen die eine Drittpfändung erwirkt werden kann.
Unternehmensstruktur: Bei einem Unternehmen werden auch die Direktoren, Aktionäre und verbundenen Unternehmen erfasst.
Anzeichen für ein Insolvenzverfahren: laufende Verfahren, Beschlagnahmungen, Gläubigerlisten.
Die Untersuchung wird mit einem Bericht abgeschlossen, der konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen enthält: Klageerhebung, Pfändung, Insolvenzantrag oder Forderungsabschreibung.
Die Studie liefert Ihnen drei mögliche Ergebnisse.
Der Schuldner verfügt über ausreichend Vermögen zur Beitreibung. Sie können daher getrost ein Gerichtsverfahren einleiten oder eine einstweilige Pfändung beantragen. Wir beraten Sie, welche Art der Vermögenspfändung am effektivsten ist.
Dem Schuldner stehen nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Gerichtsverfahren ist zwar riskant, aber nicht aussichtslos. Wir beraten Sie hinsichtlich einer Strategie zur Risikominimierung – beispielsweise durch die Sicherung von Vermögenswerten vor Einleitung des Verfahrens.
Der Schuldner verfügt über kein Vermögen, das eingefordert werden könnte. Ein Rechtsstreit ist sinnlos und würde Ihnen nur zusätzliche Kosten verursachen. Sie können die Forderung abschreiben oder abwarten, bis sich die finanzielle Situation des Schuldners verbessert.
Eine Vermögensermittlung konzentriert sich speziell auf die Möglichkeiten der Vermögenssicherung bei einem konkreten Anspruch – welche Vermögenswerte existieren und welche können beschlagnahmt werden? Ein Kreditbericht bietet einen allgemeinen Überblick über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Beide können zusammen verwendet werden, um ein vollständiges Bild zu erhalten.