Zahlungserinnerung senden
Zahlungserinnerung
Wann versendet man eine Zahlungserinnerung und wann geht man zu einem Mahnschreiben oder Inkassoverfahren über?
Zahlt Ihr Kunde nicht? Eine Zahlungserinnerung ist der erste Schritt. MKBjuristen erklärt, wann Sie eine solche Erinnerung versenden sollten, was sie enthalten muss und wann es Zeit für ein formelles Mahn- oder Inkassoverfahren ist.
- Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
- Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
- Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
- Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden.
Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen.
Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt:
Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder? Dann ist eine Zahlungserinnerung wahrscheinlich der richtige erste Schritt.
Die Zahlungsfrist ist soeben abgelaufen
Die Rechnung ist noch offen, aber Sie sind sich nicht sicher, ob der Kunde sie erhalten hat oder ob es sich um einen unabsichtlichen Fehler handelt.
Der Kunde reagiert nicht auf Ihre erste Erinnerung
Sie haben bereits eine freundliche Zahlungserinnerung gesendet, aber es gab weder eine Antwort noch eine Zahlung.
Sie möchten die Beziehung zum Kunden aufrechterhalten
Sie möchten die Zahlung erhalten, aber die Beziehung nicht unnötig belasten, indem Sie zu schnell formale Schritte einleiten.
Sie möchten Ihre Akte für ein mögliches Inkassoverfahren zusammenstellen
Eine schriftliche Zahlungserinnerung bildet die Grundlage für eine rechtlich stichhaltige Inkassoakte.
Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.
Zahlungserinnerung
Im Rahmen eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens ist das Versenden einer Zahlungserinnerung oft der erste Schritt. Der Schuldner wird formell kontaktiert und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Dies ist daher ein guter Ausgangspunkt für den Einzug ausstehender Forderungen. Ein außergerichtliches Inkassoverfahren findet ohne die Beteiligung eines Richters statt. In vielen Fällen reichen Mahnschreiben und Benachrichtigungen über den Zahlungsverzug aus, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Sollte dies nicht ausreichen, um Druck auszuüben, können weitere Schritte eingeleitet werden.
Wir sind ein zuverlässiger und effizienter Partner im Bereich Forderungseinzug. Wir nehmen Ihnen die Last ab und sorgen für den Zahlungseingang. Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um verschiedene Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Forderungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Wie können wir helfen?
Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.
1
Zahlungserinnerung senden
Senden Sie eine freundliche Zahlungserinnerung mit Angabe des ausstehenden Betrags, der abgelaufenen Frist und einer neuen Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen.
2
Antwort wird erwartet
Geben Sie dem Kunden die Möglichkeit zu reagieren. Für Geschäftskunden 7 bis 14 Tage, für Privatkunden mindestens 14 Tage.
3
Keine Antwort? Erinnerung senden
Reagiert der Kunde nicht, sollten Sie ein formelles Mahnschreiben mit einer strikten Fristsetzung und einem Hinweis auf die Inkassokosten sowie weitere Schritte verfassen.
4
Sammlung starten
Wenn auch die formelle Zahlungsaufforderung erfolglos bleibt, leiten wir das Inkassoverfahren ein – bei unstrittigen Forderungen zwischen 1.500 € und 25.000 € gilt: Keine Einigung, keine Zahlung.