Inkasso

Wir sind hier, um Sie bei Ihrem Inkassoverfahren zu unterstützen

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Insolvenzantrag als Methode zur Schuldenbeitreibung

Insolvenz anmelden

Das stärkste Druckmittel gegen einen notorischen Zahlungsausfaller – aber nur dann nützlich, wenn der Schuldner *zahlen kann*, *aber nicht will*.

Zahlt Ihr Schuldner trotz aller Bemühungen nicht? Die Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist die drastischste Maßnahme. In den meisten Fällen führt allein die Androhung einer Zahlung oder einer außergerichtlichen Einigung dazu, dass der Schuldner zahlt. MKBjuristen prüft, ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist und beauftragt umgehend einen spezialisierten Anwalt.

  • Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
  • Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
  • Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden. Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen. Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt: Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

In solchen Situationen ist ein Insolvenzantrag der richtige Weg.

Der Schuldner ist zahlungsfähig, weigert sich aber zu zahlen

Alle anderen Inkassomaßnahmen blieben erfolglos. Der Schuldner verfügt über Vermögen, weigert sich aber hartnäckig zu zahlen.

Andere Erhebungsmethoden blieben wirkungslos

Das Mahnschreiben, das außergerichtliche Verfahren und die Vorladung führten weder zu einer Zahlung noch zu einer Einigung.

Sie möchten maximalen Druck ausüben, ohne sofort rechtliche Schritte einzuleiten

Ein als Drohbrief getarnter Entwurf eines Insolvenzantrags führt oft zur Zahlung – noch bevor dieser beim Gericht eingereicht wird.

Der Schuldner droht, sein Vermögen beiseitezuschaffen

Ein Insolvenzantrag in Verbindung mit einer vorläufigen Pfändung stellt eine Kombination aus maximalem Druck und Vermögenssicherung dar.

Sie möchten Ihre Forderung bei einem Schuldner geltend machen, der bereits insolvent ist

Ist Ihr Schuldner bereits insolvent, reichen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter ein. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess.

Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.

Insolvenzantrag als Hebel

Ein Insolvenzantrag ist das schärfste Druckmittel im Inkassoverfahren. Kein Unternehmer möchte insolvent werden – die Folgen sind weitreichend und unumkehrbar. Der Schuldner verliert die Verfügungsgewalt über sein Vermögen, ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung, und alle bestehenden Verträge geraten in Gefahr.

Genau diese Drohung macht einen Insolvenzantrag als Inkassoinstrument so wirksam. In der Praxis zahlen die meisten Schuldner letztendlich doch – oder vereinbaren einen Zahlungsplan – bevor es zur Verhandlung kommt.

Ein Insolvenzantrag ist jedoch kein Instrument, das leichtfertig eingesetzt werden sollte. Wir prüfen stets zunächst, ob er rechtlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Wann ist ein Insolvenzantrag sinnvoll?

Ein Insolvenzantrag wirkt nur dann als Druckmittel, wenn der Schuldner zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig ist. Besteht Zahlungsunwilligkeit – der Schuldner verfügt über Vermögen, weigert sich aber zu zahlen –, dann ist diese Maßnahme wirksam.

Ist der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig, bringt ein Insolvenzantrag kaum Vorteile. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, man reiht sich als ungesicherter Gläubiger in die Warteschlange des Insolvenzverwalters ein, und die Chance auf eine vollständige Befriedigung der Forderungen ist gering. In der Praxis enden die meisten Insolvenzen mit unzureichendem Vermögen, um die Gläubiger zu befriedigen.

Eine Vermögensermittlung hilft bei der Beurteilung: Verfügt der Schuldner über ausreichend Vermögen zur Zahlung, oder ist er tatsächlich zahlungsunfähig?

Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag

Das Gericht erklärt den Konkurs, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind.

Zunächst muss der Schuldner die Zahlungen eingestellt haben. Das heißt: Er befindet sich in einem Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, der nicht vorübergehend ist.

Zweitens ist eine Mehrheit der Gläubiger erforderlich. Sie können zwar als Einzelgläubiger selbst Insolvenz anmelden, doch für die Erteilung des Insolvenzbeschlusses muss mindestens ein weiterer Gläubiger mit einer durchsetzbaren Forderung – einer sogenannten unterstützenden Forderung – vorhanden sein. Sollten Sie selbst keine solche unterstützende Forderung kennen, können wir diese über unser Netzwerk für Sie ermitteln.

Wie läuft das Verfahren ab?

Nur ein Rechtsanwalt kann im Namen eines Gläubigers einen Insolvenzantrag beim Gericht einreichen. Wir beauftragen umgehend einen spezialisierten Anwalt.

Das Verfahren läuft üblicherweise wie folgt ab: Zunächst senden wir dem Schuldner einen Entwurf des Insolvenzantrags als Druckmittel – oft zahlt der Schuldner zu diesem Zeitpunkt. Reagiert er nicht, reicht der Anwalt den Antrag beim Gericht ein.

Die Anhörung findet innerhalb von drei bis vier Wochen nach Antragstellung statt. In der Zeit zwischen Antragstellung und Anhörung ist der Druck am größten – der Schuldner weiß, dass ihm nur noch wenig Zeit bleibt, um die Insolvenz abzuwenden.

Möchten Sie den Druck noch etwas länger aufrechterhalten? Die Hauptverhandlung kann für maximal acht Wochen ausgesetzt werden, solange Sie noch über eine Zahlungsvereinbarung verhandeln. Dies verschafft Ihnen bis zum Schluss ein starkes Druckmittel.

Der Anwalt kann den Antrag auch mündlich in der Anhörung zurückziehen, wenn der Schuldner zahlt oder eine Einigung erzielt.

Risiko: Haftung für unberechtigte Anwendung

Ein Insolvenzantrag ist nicht ohne Risiko. Wenn der Antrag von vornherein zum Scheitern verurteilt ist – weil die Forderung inhaltlich bestritten wird oder der Schuldner nachweislich seine Zahlungen nicht eingestellt hat – können Sie für die dem Schuldner entstandenen Rechtskosten haftbar gemacht werden.

Bevor wir weitere Schritte einleiten, prüfen wir stets zunächst, ob ein Insolvenzantrag rechtlich gerechtfertigt ist. Im Falle einer strittigen Forderung ist ein ordentliches Gerichtsverfahren der bessere Weg.

Was passiert, wenn tatsächlich Insolvenz erklärt wird?

Wird der Schuldner für insolvent erklärt, übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verwaltung des Vermögens. Sie reichen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter ein. Ob und in welcher Höhe Sie eine Entschädigung erhalten, hängt vom verfügbaren Vermögen und der Rangfolge der Gläubiger ab. Reicht das Vermögen nicht aus, erhalten Sie nichts.

Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person und wird das Insolvenzverfahren mangels Vermögen aufgehoben? Dann wird Ihr Anspruch wieder geltend gemacht, und Sie können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erneut Ansprüche geltend machen.

Wie können wir helfen?

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.

1

Machbarkeit prüfen

Wir prüfen, ob der Schuldner zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig ist, ob ein unterstützender Anspruch vorliegt und ob der Antrag rechtlich zulässig ist.

2

Antragsentwurf als Drohbrief

Wir übermitteln dem Schuldner einen Entwurf des Insolvenzantrags als Druckmittel. In vielen Fällen zahlt der Schuldner in diesem Stadium.

3

Die Petition kann über einen Anwalt eingereicht werden

Reagiert der Schuldner nicht, reicht ein spezialisierter Anwalt den Antrag beim Gericht ein. Die Anhörung findet innerhalb von drei bis vier Wochen statt.

4

Zahlung oder Insolvenz

Zahlt der Schuldner vor der Anhörung? Ziel erreicht. Zahlt er nicht? Dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet, und Sie reichen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter ein.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Insolvenzantrag als Instrument zur Schuldenbeitreibung nützlich?

Wenn der Schuldner zahlen *kann*, aber *nicht* will, handelt es sich um Zahlungsunwilligkeit, nicht um Zahlungsunfähigkeit. Ist der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig, ist die Beantragung eines Insolvenzverfahrens als Druckmittel wenig zielführend, und Sie werden sich dem Insolvenzverwalter als ungesicherter Gläubiger anschließen.

Benötige ich einen Anwalt für einen Insolvenzantrag?

Ja. Nur ein Anwalt darf im Namen eines Gläubigers den Insolvenzantrag beim Gericht einreichen. MKBjuristen beauftragt umgehend einen spezialisierten Anwalt.

Was ist ein unterstützender Anspruch und warum brauche ich einen?

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist eine Mehrheit der Gläubiger erforderlich – es muss mindestens einen weiteren Gläubiger mit einer durchsetzbaren Forderung geben. Diese Forderung dient als Grundlage für die Insolvenzanmeldung. Sie können zwar auch als Einzelgläubiger Insolvenz anmelden, ohne Grundlage wird das Gericht Ihren Antrag jedoch ablehnen. Wir können Ihnen über unser Netzwerk bei der Suche nach einer solchen Grundlage behilflich sein.

Wie schnell dauert der Eingriff?

Der Antrag kann schnell eingereicht werden. Die Anhörung findet innerhalb von drei bis vier Wochen nach Antragstellung statt. Auf Ihren Antrag hin kann das Verfahren um maximal acht Wochen vertagt werden, falls Sie sich noch in Verhandlungen mit dem Schuldner befinden.

Was passiert, wenn der Schuldner vor der Verhandlung zahlt?

Der Anwalt zieht den Antrag daraufhin zurück – entweder mündlich in der Anhörung oder schriftlich vor der Anhörung. Ziel erreicht. Ihnen entstehen lediglich die Anwaltskosten für den Antrag.

Kann ich haftbar gemacht werden, wenn ich Insolvenz anmelde?

Ja. Wenn der Antrag von vornherein zum Scheitern verurteilt ist – die Forderung inhaltlich bestritten wird oder der Schuldner nachweislich seine Zahlungen nicht eingestellt hat – können Sie für die Anwaltskosten des Schuldners haftbar gemacht werden. Wir prüfen stets zunächst die rechtliche Zulässigkeit des Antrags.

Was passiert, wenn tatsächlich Insolvenz erklärt wird?

Sie reichen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter ein. Ob und in welcher Höhe Sie eine Entschädigung erhalten, hängt vom verfügbaren Vermögen und der Rangfolge der Gläubiger ab. In den meisten Insolvenzverfahren reichen die Vermögenswerte nicht aus, um alle Gläubiger vollständig zu befriedigen. Im Falle einer natürlichen Person wird Ihre Forderung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder geltend gemacht.

Ist ein Insolvenzantrag besser als eine Vorladung?

Das hängt von den Umständen ab. Bei einer unstrittigen Forderung und einem zahlungsunwilligen Schuldner mit Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Bei einer strittigen Forderung ist ein ordentliches Gerichtsverfahren der bessere Weg – ein Insolvenzverfahren in einem solchen Fall ist rechtlich riskant.

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Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Besprechen Sie Ihre Situation, bevor Sie eine formelle Forderung stellen, Drohungen aussprechen oder weitere Schritte unternehmen.

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auf Anfrage einmalig

Wir prüfen die Machbarkeit und beauftragen einen spezialisierten Anwalt mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens, um Druckmittel einzusetzen.

  • Antragsentwurf als Drohbrief
  • Die Petition wurde über einen Anwalt beim Gericht eingereicht
  • Die Behandlung wurde bis zu 8 Wochen lang fortgesetzt, um den maximalen Druck zu erreichen
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Verfügt der Schuldner über Vermögen? Wir prüfen dies, bevor Sie den Insolvenzantrag stellen.

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Gerichtliches Schuldenbeitreibungsverfahren

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Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Inkassorecht · Unternehmensjurist

Ein Insolvenzantrag ist kein Instrument, das leichtfertig eingesetzt werden sollte. Wir prüfen stets zunächst, ob der Schuldner tatsächlich zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig ist, ob eine entsprechende Forderung besteht und ob der Antrag rechtlich gerechtfertigt ist. Erst dann setzen wir dieses Instrument – ​​und zwar effektiv – ein.

Anmerkung

  • Ein Insolvenzantrag sollte nur bei Zahlungsunwilligkeit gestellt werden – nicht bei Zahlungsunfähigkeit
  • Führen Sie vor dem Einreichen des Antrags eine Hintergrundprüfung durch
  • Stellen Sie stets sicher, dass Ihre Forderung begründet ist – ohne eine Mehrheit der Gläubiger wird der Antrag abgelehnt
  • Melden Sie bei einer strittigen Forderung keinen Konkurs an – Sie könnten haftbar gemacht werden
  • Nur ein Rechtsanwalt darf den Antrag beim Gericht einreichen

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Rufen Sie uns unter 085 25000 44Wir werden dann kurz mit Ihnen besprechen, was der sinnvolle nächste Schritt ist.

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Denian Wielhouwer

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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