Was ist ein Gerichtsvollzieher?
Ein Gerichtsvollzieher ist ein von der Krone ernannter Beamter mit gesetzlichen Befugnissen, die Inkassobüros und gewöhnliche Anwälte nicht besitzen. Die Begriffe Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieher bezeichnen dasselbe – in den Niederlanden ist jeder Gerichtsvollzieher auch Gerichtsvollzieher.
Das Besondere an einem Gerichtsvollzieher ist seine ausschließliche Befugnis, offizielle Rechtsakte vorzunehmen: die Zustellung von Vorladungen und Urteilen sowie die Pfändung von Vermögenswerten und Einkommen. Inkassobüros sind dazu nicht befugt. Auch Anwälte dürfen nicht selbstständig Vorladungen ausstellen – dies obliegt dem Gerichtsvollzieher. Erst nach Rechtskraft eines Urteils darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung einleiten.
Was macht ein Gerichtsvollzieher?
Die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers sind gesetzlich festgelegt. Im Rahmen des Inkassoverfahrens hat der Gerichtsvollzieher drei Hauptaufgaben.
Im außergerichtlichen Verfahren kann ein Gerichtsvollzieher dieselben Aufgaben wie ein Inkassobüro übernehmen: Mahnungen und Zahlungsaufforderungen versenden, telefonisch Kontakt aufnehmen und Zahlungsvereinbarungen aushandeln. Ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers hat besonderes rechtliches Gewicht, da der Empfänger weiß, dass der Gerichtsvollzieher sofort Maßnahmen ergreifen kann.
Im Gerichtsverfahren stellt der Gerichtsvollzieher dem Beklagten die Vorladung persönlich zu. Dies ist ausschließlich einem gerichtlich bestellten Gerichtsvollzieher gestattet – nicht einem Inkassobüro oder einem Anwalt. Nach der Verhandlung stellt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner das Urteil zu und setzt eine zweitägige Zahlungsfrist.
Im Vollstreckungsverfahren pfändet der Gerichtsvollzieher das Vermögen und Einkommen des Schuldners, wenn dieser auch nach dem Urteil nicht zahlt. Die gepfändeten Vermögenswerte werden durch eine Versteigerung oder Zwangsvollstreckung eingezogen, und der Erlös wird an den Gläubiger überwiesen.
Welche Vermögenswerte kann der Gerichtsvollzieher beschlagnahmen?
Mit einem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher praktisch das gesamte Vermögen des Schuldners beschlagnahmen: Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenbestände, Aktien und Forderungen gegen Dritte.
Für Privatschuldner gilt ein pfändungsfreier Betrag – ein Mindestbetrag, den der Schuldner für seinen Lebensunterhalt behalten kann. Bestimmte Güter, wie beispielsweise ein Bett, Kleidung und Grundnahrungsmittel, dürfen niemals gepfändet werden.
Bei der Drittpfändung beschlagnahmt der Gerichtsvollzieher Forderungen, die der Schuldner gegen einen Dritten – seinen Arbeitgeber, Kunden oder Mieter – hat. Dieser Dritte erhält einen Zahlungsbefehl, den Betrag nicht an den Schuldner, sondern direkt an den Gläubiger zu überweisen.
Wann beauftragt man einen Gerichtsvollzieher?
In drei Situationen benötigen Sie einen Gerichtsvollzieher.
Wenn Sie ein Gerichtsverfahren einleiten möchten, muss zunächst der Gerichtsvollzieher die Ladung erstellen und sie dem Beklagten persönlich zustellen. Ohne Gerichtsvollzieher kann keine Ladung ausgestellt werden.
Zweitens, wenn Sie ein ergangenes Urteil vollstrecken möchten. Der Gerichtsvollzieher stellt das Urteil zu, setzt eine zweitägige Zahlungsfrist und beschlagnahmt Vermögenswerte, falls die Zahlung nicht erfolgt.
Drittens, wenn Sie eine vorläufige Pfändung nach einem rechtskräftigen Urteil in eine Vollstreckungspfändung umwandeln möchten, wird dies nach Zustellung des Urteils vom Gerichtsvollzieher veranlasst.
Gerichtsvollzieher gegen Inkassobüro
Im außergerichtlichen Verfahren dürfen Inkassobüros und Gerichtsvollzieher dasselbe tun: Mahnungen versenden, telefonisch Kontakt aufnehmen und verhandeln. Der Unterschied liegt in den Möglichkeiten im Anschluss.
Ein Inkassobüro hat keine rechtliche Befugnis. Es darf weder Vorladungen ausstellen, noch Vermögenswerte pfänden oder ein Urteil zustellen. Scheitert das außergerichtliche Verfahren, muss die Akte an einen Gerichtsvollzieher oder Anwalt übergeben werden.
Ein Gerichtsvollzieher kann sofort Maßnahmen ergreifen, wenn das außergerichtliche Verfahren zu keinem Ergebnis führt – von der Aufforderung über die Vorladung bis hin zur Beschlagnahme, ohne dass die Akte übergeben wird.
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