Inkasso

Wir sind hier, um Sie bei Ihrem Inkassoverfahren zu unterstützen

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Einen Gerichtsvollzieher beauftragen

Gerichtsvollzieher

Wann benötigen Sie einen Gerichtsvollzieher und was kann er für Sie tun?

Nur ein Gerichtsvollzieher ist befugt, Vorladungen und Urteile zuzustellen sowie Vermögenswerte zu pfänden. MKBjuristen beauftragt für Sie einen spezialisierten Gerichtsvollzieher – zum richtigen Zeitpunkt, ohne dass Sie Ihre Ansprechpartner wechseln müssen.

  • Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
  • Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
  • Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden. Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen. Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt: Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie möchten Ihren Schuldner vorladen. Nur ein Gerichtsvollzieher darf dem Schuldner die Vorladung persönlich zustellen. Ohne Gerichtsvollzieher können Sie keine Vorladung ausstellen. Sie haben ein Urteil erwirkt, aber der Schuldner zahlt nicht. Der Gerichtsvollzieher stellt das Urteil zusammen mit einer zweitägigen Zahlungsaufforderung zu. Zahlt der Schuldner nicht, pfändet der Gerichtsvollzieher Vermögenswerte. Sie möchten ein Bankkonto, Ihr Haus oder Fahrzeuge pfänden lassen. Nur ein Gerichtsvollzieher darf Vermögenswerte und Einkommen pfänden. Sie möchten ein Urteil an einen Sachverständigen übergeben. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt das Urteil, einschließlich der Zwangsversteigerung gepfändeter Vermögenswerte. Sie möchten vor Zustellung einer Vorladung wissen, ob Ihr Schuldner Ihnen Rechtsbehelfe anbietet. Der Gerichtsvollzieher konsultiert das digitale Pfändungsregister und berät Sie ehrlich über die Erfolgsaussichten der Vollstreckung.

Die Zahlungsfrist ist abgelaufen

Die Rechnung ist noch offen und der Kunde reagiert nicht oder verzögert die Zahlung immer wieder.

Der Kunde beanstandet die Rechnung

Der Kunde bemängelt die Qualität der Arbeit, obwohl Sie sie abgeliefert haben.

Es besteht die Gefahr einer schlechten Kritik

Der Kunde setzt Druckmittel ein, sodass Sie nicht wissen, wie Sie reagieren sollen.

Sie wollen eine Eskalation verhindern

Sie möchten die Zahlung erzwingen, ohne sofort ein langwieriges Verfahren einzuleiten.

Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.

Was ist ein Gerichtsvollzieher?

Ein Gerichtsvollzieher ist ein von der Krone ernannter Beamter mit gesetzlichen Befugnissen, die Inkassobüros und gewöhnliche Anwälte nicht besitzen. Die Begriffe Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieher bezeichnen dasselbe – in den Niederlanden ist jeder Gerichtsvollzieher auch Gerichtsvollzieher.

Das Besondere an einem Gerichtsvollzieher ist seine ausschließliche Befugnis, offizielle Rechtsakte vorzunehmen: die Zustellung von Vorladungen und Urteilen sowie die Pfändung von Vermögenswerten und Einkommen. Inkassobüros sind dazu nicht befugt. Auch Anwälte dürfen nicht selbstständig Vorladungen ausstellen – dies obliegt dem Gerichtsvollzieher. Erst nach Rechtskraft eines Urteils darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung einleiten.

Was macht ein Gerichtsvollzieher?

Die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers sind gesetzlich festgelegt. Im Rahmen des Inkassoverfahrens hat der Gerichtsvollzieher drei Hauptaufgaben.

Im außergerichtlichen Verfahren kann ein Gerichtsvollzieher dieselben Aufgaben wie ein Inkassobüro übernehmen: Mahnungen und Zahlungsaufforderungen versenden, telefonisch Kontakt aufnehmen und Zahlungsvereinbarungen aushandeln. Ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers hat besonderes rechtliches Gewicht, da der Empfänger weiß, dass der Gerichtsvollzieher sofort Maßnahmen ergreifen kann.

Im Gerichtsverfahren stellt der Gerichtsvollzieher dem Beklagten die Vorladung persönlich zu. Dies ist ausschließlich einem gerichtlich bestellten Gerichtsvollzieher gestattet – nicht einem Inkassobüro oder einem Anwalt. Nach der Verhandlung stellt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner das Urteil zu und setzt eine zweitägige Zahlungsfrist.

Im Vollstreckungsverfahren pfändet der Gerichtsvollzieher das Vermögen und Einkommen des Schuldners, wenn dieser auch nach dem Urteil nicht zahlt. Die gepfändeten Vermögenswerte werden durch eine Versteigerung oder Zwangsvollstreckung eingezogen, und der Erlös wird an den Gläubiger überwiesen.

Welche Vermögenswerte kann der Gerichtsvollzieher beschlagnahmen?

Mit einem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher praktisch das gesamte Vermögen des Schuldners beschlagnahmen: Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenbestände, Aktien und Forderungen gegen Dritte.

Für Privatschuldner gilt ein pfändungsfreier Betrag – ein Mindestbetrag, den der Schuldner für seinen Lebensunterhalt behalten kann. Bestimmte Güter, wie beispielsweise ein Bett, Kleidung und Grundnahrungsmittel, dürfen niemals gepfändet werden.

Bei der Drittpfändung beschlagnahmt der Gerichtsvollzieher Forderungen, die der Schuldner gegen einen Dritten – seinen Arbeitgeber, Kunden oder Mieter – hat. Dieser Dritte erhält einen Zahlungsbefehl, den Betrag nicht an den Schuldner, sondern direkt an den Gläubiger zu überweisen.

Wann beauftragt man einen Gerichtsvollzieher?

In drei Situationen benötigen Sie einen Gerichtsvollzieher.

Wenn Sie ein Gerichtsverfahren einleiten möchten, muss zunächst der Gerichtsvollzieher die Ladung erstellen und sie dem Beklagten persönlich zustellen. Ohne Gerichtsvollzieher kann keine Ladung ausgestellt werden.

Zweitens, wenn Sie ein ergangenes Urteil vollstrecken möchten. Der Gerichtsvollzieher stellt das Urteil zu, setzt eine zweitägige Zahlungsfrist und beschlagnahmt Vermögenswerte, falls die Zahlung nicht erfolgt.

Drittens, wenn Sie eine vorläufige Pfändung nach einem rechtskräftigen Urteil in eine Vollstreckungspfändung umwandeln möchten, wird dies nach Zustellung des Urteils vom Gerichtsvollzieher veranlasst.

Gerichtsvollzieher gegen Inkassobüro

Im außergerichtlichen Verfahren dürfen Inkassobüros und Gerichtsvollzieher dasselbe tun: Mahnungen versenden, telefonisch Kontakt aufnehmen und verhandeln. Der Unterschied liegt in den Möglichkeiten im Anschluss.

Ein Inkassobüro hat keine rechtliche Befugnis. Es darf weder Vorladungen ausstellen, noch Vermögenswerte pfänden oder ein Urteil zustellen. Scheitert das außergerichtliche Verfahren, muss die Akte an einen Gerichtsvollzieher oder Anwalt übergeben werden.

Ein Gerichtsvollzieher kann sofort Maßnahmen ergreifen, wenn das außergerichtliche Verfahren zu keinem Ergebnis führt – von der Aufforderung über die Vorladung bis hin zur Beschlagnahme, ohne dass die Akte übergeben wird.

MKBjuristen organisiert den Gerichtsvollzieher für Sie

Sie müssen keinen Gerichtsvollzieher suchen oder beauftragen. MKBjuristen verfügt über direkte Kontakte zu spezialisierten Gerichtsvollziehern und kümmert sich um deren Einsatz – zum richtigen Zeitpunkt im Verfahren. Sie haben von der Zahlungsaufforderung bis zur Vollstreckung einen einzigen Ansprechpartner.

Wie können wir helfen?

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.

1

Aktivierungszeit bestimmen

Wir prüfen, wann ein Gerichtsvollzieher benötigt wird – für die Zustellung der Vorladung, nach dem Urteil oder für eine vorläufige Pfändung – und veranlassen dessen Beauftragung.

2

Vorladung oder Zustellung

Der Gerichtsvollzieher stellt die Vorladung persönlich zu oder übermittelt das Urteil zusammen mit einer zweitägigen Zahlungsaufforderung.

3

Pfändung von Vermögenswerten bei Nichtzahlung

Zahlt der Schuldner nach Zustellung der Forderung nicht, beschlagnahmt der Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsvollstreckung die wirksamsten Vermögenswerte.

4

Vollstreckung und Schadensregulierung

Der Gerichtsvollzieher nimmt die beschlagnahmten Vermögenswerte in Besitz und überweist den Erlös – einschließlich Zinsen und Vollstreckungskosten.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Gerichtsvollzieher und einem Inkassobüro?

In der außergerichtlichen Phase dürfen beide Parteien dasselbe tun: Mahnschreiben versenden, telefonisch Kontakt aufnehmen und verhandeln. Der Unterschied liegt in ihren Befugnissen. Ein Inkassobüro darf keine Vorladung ausstellen, kein Urteil zustellen oder Vermögenswerte pfänden. Ein Gerichtsvollzieher hingegen besitzt diese Befugnisse – er kann sofort Maßnahmen ergreifen, wenn der gütliche Einigungsprozess ergebnislos bleibt.

Wann benötige ich einen Gerichtsvollzieher?

In drei Fällen: Wenn Sie eine Vorladung ausstellen lassen möchten – diese darf nur vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Wenn Sie ein Urteil vollstrecken möchten – der Gerichtsvollzieher stellt das Urteil zu und beschlagnahmt im Falle der Nichtzahlung Vermögenswerte. Und wenn Sie eine vorläufige Pfändung nach einem rechtskräftigen Urteil in eine Vollstreckungspfändung umwandeln lassen möchten.

Muss ich den Gerichtsvollzieher selbst suchen?

Nein. MKBjuristen verfügt über direkte Verbindungen zu spezialisierten Gerichtsvollziehern und veranlasst deren Beauftragung zum richtigen Zeitpunkt für Sie. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner – vom Mahnschreiben bis zur Vollstreckung.

Was kostet ein Gerichtsvollzieher?

Die Gebühren eines Gerichtsvollziehers sind im Dekret über die Gebühren für amtliche Vollstreckungshandlungen (BTAG) gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art und Umfang der Vollstreckungshandlungen. Im Erfolgsfall werden die Gebühren des Gerichtsvollziehers in den meisten Fällen von der unterlegenen Partei zurückgefordert.

Kann der Gerichtsvollzieher Vermögenswerte immer beschlagnahmen?

Nur mit einem rechtskräftigen Eigentumsnachweis – in den meisten Fällen einem Gerichtsurteil. Ohne Urteil kann der Gerichtsvollzieher keine Pfändung durchführen. Eine vorläufige Pfändung bedarf der Genehmigung des Richters für einstweilige Verfügungen und muss von einem Anwalt beantragt werden.

Was passiert, wenn der Schuldner kein Vermögen besitzt, das eingetrieben werden kann?

In diesem Fall bringt die Pfändung wenig. Der Gerichtsvollzieher konsultiert das digitale Pfändungsregister und berät Sie zu den Möglichkeiten der Beitreibung. Auf Wunsch führen wir im Vorfeld eine Ermittlung zur Beitreibung durch, um unnötige Vollstreckungskosten zu vermeiden.

Darf der Gerichtsvollzieher immer Einkommen pfänden?

Für Privatschuldner gilt ein pfändungsfreier Betrag – ein Mindestbetrag, den der Schuldner für seinen Lebensunterhalt behalten kann. Der Gerichtsvollzieher berechnet diesen pfändungsfreien Betrag und pfändet nur den Teil, der diesen Mindestbetrag übersteigt.

Schildern Sie Ihre Situation unverbindlich

Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Benötigen Sie Hilfe bei diesem Problem?

Besprechen Sie Ihre Situation, bevor Sie eine formelle Forderung stellen, Drohungen aussprechen oder weitere Schritte unternehmen.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Beurteilung Ihrer Position und Ihrer Beweise
  • Ratschläge zum Versenden von Erinnerungen oder zum Verhandeln
  • Feste Zinssätze, wo möglich
Besprechen Sie den Gerichtsvollzieher

Lassen Sie eine Vorladung zustellen

ab 129 € einmalig

Wir entwerfen die Vorladung und beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der persönlichen Zustellung an den Beklagten.

  • Erstellung einer Vorladung durch einen Rechtsexperten oder Anwalt
  • Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
  • Versäumnisurteil, wenn der Beklagte nicht erscheint
Besprechen Sie die Vorladung

Vollstreckungsbeschlagnahme

auf Anfrage einmalig

Urteil ergangen, aber Schuldner zahlt nicht? Wir beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung und Pfändung.

  • Zustellung des Urteils mit Zahlungsanordnung
  • Beschlagnahme von Bankkonten, Immobilien oder Fahrzeugen
  • Durchsetzung durch Zwangsversteigerung
Die Durchführung besprechen

Konservierungsmittelhaftung

auf Anfrage einmalig

Vermögenswerte vor Einleitung des Verfahrens sichern – in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden.

  • Genehmigung des Richters für einstweilige Anordnungen durch den Anwalt
  • Beschlagnahme durch den Gerichtsvollzieher
  • Wird nach einem gewonnenen Urteil automatisch vollstreckbar
Anfälle besprechen

Story-Recherche

auf Anfrage einmalig

Verfügt der Schuldner über ausreichend Vermögen? Wir prüfen dies, bevor der Gerichtsvollzieher tätig wird.

  • Untersuchung der Vermögenswerte und Möglichkeiten zur Rückgewinnung
  • Beratung zum effektivsten Vermögenswert für die Beschlagnahme
  • Verhindert unnötige Ausführungskosten
Erörtern Sie narrative Forschung
Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Inkassorecht · Unternehmensjurist

Ein Gerichtsvollzieher ist das Bindeglied zwischen Recht und Vollstreckung. Ohne Gerichtsvollzieher gibt es keine Vorladung, keine Zustellung des Urteils und keine Pfändung. Wir kümmern uns um seinen Einsatz zum richtigen Zeitpunkt – Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.

Anmerkung

  • Nur ein Gerichtsvollzieher darf eine Vorladung zustellen – nicht Sie oder ein Inkassobüro
  • Führen Sie zunächst eine Vermögensermittlung durch, wenn Sie Zweifel daran haben, ob der Schuldner über pfändbare Vermögenswerte verfügt
  • Bevor Sie den Gerichtsvollzieher beauftragen, stellen Sie sicher, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar erklärt wurde
  • Führen Sie die Arbeiten nicht sofort ohne Rechtsberatung durch, wenn ein Rechtsmittelverfahren anhängig ist – Sie könnten haftbar gemacht werden
  • Bewahren Sie sämtliche Korrespondenz und Dokumente für die Akte des Gerichtsvollziehers auf

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter 085 25000 44Wir werden dann kurz mit Ihnen besprechen, was der sinnvolle nächste Schritt ist.

Direkter Kontakt mit uns

Denian Wielhouwer

Wir besprechen Ihre Situation gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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