Was sind außergerichtliche Inkassokosten?
Außergerichtliche Inkassokosten sind die Kosten, die Ihnen entstehen, um eine ausstehende Forderung ohne richterliche Anordnung einzutreiben. Beispiele hierfür sind das Versenden von Mahnungen, die Beauftragung eines Anwalts oder Inkassobüros sowie der damit verbundene Verwaltungsaufwand. Sie können diese Kosten an den Kunden weitergeben – gesetzlich sind jedoch Obergrenzen für deren Höhe festgelegt.
Diese Grenzen sind im Inkassokostengesetz (WIK),
offiziell Gesetz über die Standardisierung der außergerichtlichen Inkassokosten, festgelegt, das am 1. Juli 2012 in Kraft trat und auf Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Dekret über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten basiert.
Die WIK-Skala: Wie viel können Sie verlangen?
Die Inkassokosten werden als sinkender Prozentsatz des Kapitalbetrags berechnet, mit einem Minimum von 40 € und einem Maximum von 6.775 €:
Auf die ersten 2.500 €: 15 %;
auf den Betrag über 2.500 € bis zu 5.000 €: 10 %;
auf den Betrag über 5.000 € bis zu 10.000 €: 5 %;
auf den Betrag über 10.000 € bis zu 200.000 €: 1 %;
auf Beträge über 200.000 €: 0,5 %
Berechnungsbeispiel für eine Forderung von 3.000 €:
15 % von 2.500 € = 375 €,
10 % von 500 € = 50 €.
Gesamt: 425 € Inkassokosten
Bitte beachten Sie: Die Gebührenstaffelung basiert auf dem Kapitalbetrag ohne Mehrwertsteuer. Sie dürfen den Kapitalbetrag vor der Berechnung der Inkassokosten nicht um aufgelaufene Zinsen erhöhen – mit Ausnahme von Forderungen, die älter als ein Jahr sind.
Verbraucherhinweis: Das 14-tägige Schreiben ist verpflichtend
Haben Sie einen Kunden, der nicht zahlt? Dann gelten strengere Regeln. Bevor Sie Inkassogebühren erheben dürfen, sind Sie verpflichtet, eine kostenlose Mahnung zu versenden – das sogenannte 14-Tage-Schreiben oder WIK-Schreiben.
In diesem Schreiben: – nennen Sie den ausstehenden Betrag – räumen Sie dem Verbraucher eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen ein, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen – geben Sie die genaue Höhe der Inkassokosten an, die im Falle der Nichtzahlung anfallen.
Die 14-tägige Frist beginnt am Tag nach dem Erhalt des Schreibens – nicht am Tag des Versands. Ist die Fristangabe fehlerhaft oder fehlen Pflichtangaben? In diesem Fall sind die Inkassokosten nicht erstattungsfähig, selbst wenn das Gericht den Hauptbetrag zuspricht.
Für Verbraucher dürfen Sie nicht zum Nachteil des Schuldners von der WIK-Skala abweichen. Inkassokosten, die
die gesetzlichen Höchstbeträge überschreiten, sind daher unzulässig, unabhängig von den Bestimmungen Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschäftskunden: Mehr Freiheit, aber beweisen Sie es
Für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) gelten andere Regeln. Ist die Zahlungsfrist abgelaufen und befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug, können Sie sofort Inkassokosten erheben – ohne vorherige Mahnung.
Darüber hinaus können Sie gegenüber Geschäftskunden in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der WIK-Skala abweichen. Sie können
höhere Inkassogebühren oder einen Festbetrag vereinbaren. Dies muss jedoch angemessen sein und schriftlich festgehalten werden. Andernfalls gelten automatisch die gesetzlichen Höchstbeträge des WIK.
Praktischer Tipp: Geben Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer ausdrücklich an, dass die Inkassokosten im Falle einer verspäteten Zahlung vom Kunden getragen werden. Dies beugt späteren Streitigkeiten vor.
Gesetzliche Zinsen zusätzlich zu den Inkassokosten
Zusätzlich zu den Inkassokosten können Sie auch gesetzliche Zinsen für den Zeitraum geltend machen, in dem der Schuldner in Zahlungsverzug ist. Bei Geschäftstransaktionen gelten die gesetzlichen Handelszinsen. Bei Verbraucherforderungen gelten die üblichen gesetzlichen Zinsen.
Erwähnen Sie den Zinsanspruch in Ihrer Mahnung oder Rechnung, damit Sie später den vollen Schadenersatz geltend machen können.
Was passiert, wenn der Richter die Beitreibungskosten ablehnt?
Wenn Ihre förmliche Mahnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht – beispielsweise die falsche Frist, die fehlende Angabe des Betrags oder der verspätete Versand –, kann der Richter die geltend gemachten Inkassokosten ablehnen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Hauptklage gewinnen. Ein solcher häufiger Fehler, der sich durch eine korrekte förmliche Mahnung vollständig vermeiden lässt.