Was ist gerichtliche Schuldenbeitreibung?
Die gerichtliche Beitreibung von Schulden ist die Eintreibung einer Forderung über die Gerichte. Sie ist der nächste Schritt, wenn außergerichtliche Maßnahmen – Mahnschreiben, telefonische Kontaktaufnahme und Verhandlungen – erfolglos geblieben sind.
Der Richter prüft Ihre Forderung und erlässt ein Urteil. Mit diesem Urteil erhalten Sie einen rechtskräftigen Eigentumstitel und können die Zwangsvollstreckung in sämtliche Vermögenswerte des Schuldners einleiten: Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Aktien und Forderungen gegen Dritte.
Wann leitet man rechtliche Schritte zur Beitreibung von Schulden ein?
Die gerichtliche Beitreibung ist der richtige Schritt, wenn das außergerichtliche Verfahren erfolglos geblieben ist und der Schuldner die Zahlung beharrlich verweigert. Dies gilt auch, wenn der Schuldner eine stichhaltige, aber rechtlich unzureichende Einrede vorgebracht hat und Sie eine gerichtliche Entscheidung wünschen.
Je länger Sie warten, desto größer ist das Risiko, dass andere Gläubiger Ihnen zuvorkommen und nichts mehr einzutreiben ist. Sollten Sie Anzeichen dafür haben, dass der Schuldner droht, sein Vermögen beiseitezuschaffen, können Sie gleichzeitig eine vorläufige Pfändung beantragen.
Wie funktioniert das gerichtliche Inkassoverfahren?
Das Verfahren folgt einer festgelegten Reihenfolge.
Zunächst die Ladung. Ein Anwalt oder ein Bevollmächtigter erstellt die Ladung. Ein Gerichtsvollzieher stellt die Ladung dem Schuldner persönlich zu. Sie enthält die Forderung, die Gründe und den Termin, an dem der Schuldner vor Gericht erscheinen muss. Die Erstellung der Ladung bei MKBjuristen kostet 129 €.
Zweitens die mündliche Verhandlung. Dem Schuldner wird Gelegenheit zur Verteidigung gegeben. Erhält er keine Verteidigung,
erlässt der Richter ein Versäumnisurteil, in dem der Kläger fast automatisch im Recht ist.
Drittens das Urteil. Der Richter verkündet das Urteil. Im Falle eines Obsiegens wird der Schuldner zur Zahlung des Hauptbetrags, der Zinsen und der Gerichtskosten verurteilt.
Viertens, die Zwangsvollstreckung. Zahlt der Schuldner auch nach dem Urteil nicht, beauftragen wir einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung. Der Gerichtsvollzieher kann sämtliche Vermögenswerte des Schuldners pfänden, bis die gesamte Forderung beglichen ist.
Unterbezirksgericht oder Bezirksgericht?
Die Wahl hängt von der Höhe der Forderung ab.
Bei Streitwerten bis zu 25.000 € wenden Sie sich an das Amtsgericht. Dort können Sie ohne Anwalt klagen – MKBjuristen kann Sie dabei vertreten. Die Gerichtsgebühren sind niedriger und das Verfahren einfacher.
Bei Forderungen über 25.000 € ist der Gang vor Gericht erforderlich, und Sie müssen einen Anwalt beauftragen. Ausnahme: In Miet- und Arbeitsrechtsangelegenheiten können Sie bei Beträgen über 25.000 € auch vor dem Amtsgericht klagen.
Ehrliche Beratung zur Machbarkeit
Bevor wir ein Gerichtsverfahren einleiten, prüfen wir ehrlich, ob dies ratsam ist. Drei Fragen leiten diese Prüfung: Wie stichhaltig ist Ihre Beweislage? Wie stehen die Chancen auf ein erfolgreiches Urteil? Und verfügt der Schuldner über ausreichend Vermögen, um Ihre Forderung im Falle eines Urteils zu befriedigen?
Wenn eine Geltendmachung der Forderung unwahrscheinlich ist, raten wir Ihnen von einer Klage ab. Dadurch sparen Sie Kosten und Zeit. Eine Ermittlung der Erfolgsaussichten unterstützt diese Einschätzung.