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Über SME-AnwälteDas Rückforderungsrecht ist das gesetzliche Recht eines Lieferanten, gelieferte bewegliche Sachen von einem Käufer zurückzufordern, der den Kaufpreis nicht bezahlt hat. Mit der Geltendmachung des Rückforderungsrechts
wird der Kaufvertrag aufgelöst und das Eigentumsrecht des Käufers erlischt sofort – die Ware geht in das Eigentum des Lieferanten zurück.
Das Rückforderungsrecht ist in Artikel 7:39 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es handelt sich um ein gesetzliches Recht, das
mit jeder Lieferung beweglicher Güter automatisch entsteht. Eine gesonderte Vereinbarung im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich – es gilt kraft Gesetzes.
Dies macht das Rückforderungsrecht zu einem oft übersehenen, aber wirkungsvollen Rechtsbehelf. Insbesondere in Fällen, in denen
keine Eigentumsvorbehaltsvereinbarung getroffen wurde.
Das Rückforderungsrecht kann unter drei Bedingungen geltend gemacht werden.
Zunächst einmal haben Sie bewegliche Sachen bereitgestellt. Das Rückforderungsrecht gilt nur für bewegliche Sachen, die
nicht im Grundbuch eingetragen sind. Dazu gehören beispielsweise Maschinen, Lagerbestände, Rohstoffe, Fahrzeuge oder Waren. Nicht jedoch für
Flugzeuge, Schiffe oder Immobilien.
Zweitens wurde der Kaufpreis nicht (vollständig) bezahlt. Die Zahlungsfrist ist abgelaufen, und der Käufer befindet sich im Zahlungsverzug.
Drittens befinden sich die Waren noch im selben Zustand. Die gelieferten Waren wurden weder verarbeitet, verändert noch mit anderen Gegenständen verbunden. Wurden die Waren bereits zu einem neuen Endprodukt verarbeitet, erlischt das Reklamationsrecht.
Dies ist der entscheidende Punkt hinsichtlich des Rückforderungsrechts. Das Recht erlischt, sobald beide der folgenden Fristen abgelaufen sind:
Sechs Wochen nach Fälligkeit Ihres Zahlungsanspruchs – also sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Sechzig Tage, nachdem die Ware tatsächlich an den Käufer geliefert oder vom Käufer eingelagert wurde.
Solange Sie innerhalb einer dieser beiden Fristen handeln, können Sie Ihr Beschwerderecht noch geltend machen. Sind beide Fristen abgelaufen, erlischt das Recht endgültig.
Das bedeutet: Handeln Sie schnell. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor die Frist abläuft.
Sie machen Ihr Rückforderungsrecht durch eine schriftliche Erklärung an den Käufer geltend. In dieser Erklärung geben Sie an, dass Sie Ihr Rückforderungsrecht geltend machen und die Ware zurückfordern.
Stellen Sie sicher, dass die Erklärung klarstellt, dass Sie Ihr Rückforderungsrecht geltend machen – und nicht lediglich den Vertrag kündigen. Dies ist ein wichtiger rechtlicher Unterschied.
Bewahren Sie den Versandbeleg auf. Senden Sie die Erklärung per E-Mail mit Lesebestätigung und, bei wichtigen Interessen, zusätzlich per Einschreiben.
Das Rückforderungsrecht gilt auch im Falle der Insolvenz des Käufers – und das ist der große Vorteil gegenüber einer normalen Auflösung oder einer ungesicherten Forderung.
Im Falle einer ordentlichen Insolvenz stehen Sie als Lieferant in der Gläubigerliste des Insolvenzverwalters zusammen mit den anderen Gläubigern. Mit dem Rückforderungsrecht können Sie die Ware als Eigentümer zurückfordern – unabhängig von der Rangfolge der Gläubiger.
In diesem Fall richten Sie die schriftliche Erklärung an den Treuhänder. Dieser hat dann eine angemessene Frist – in der Regel 14 Tage –, den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheiten dafür zu leisten. Kommt der Treuhänder dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie die Ware zurückfordern.
Sowohl das Rückforderungsrecht als auch der Eigentumsvorbehalt bieten die Möglichkeit, Waren im Falle der Nichtzahlung zurückzufordern. Es gibt jedoch zwei entscheidende Unterschiede.
Das Rückforderungsrecht ist ein gesetzliches Recht – Sie müssen ihm nicht im Voraus zustimmen. Sie müssen die Eigentumsvorbehaltsklausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ihren Vertrag aufnehmen, bevor Sie liefern.
Das Rückforderungsrecht ist streng verjährt. Der Eigentumsvorbehalt hingegen ist zeitlich unbegrenzt und bleibt so lange gültig, wie ein Anspruch besteht.
In der Praxis ist eine gute Eigentumsvorbehaltsklausel stärker als das Rückforderungsrecht – aber das Rückforderungsrecht ist das Sicherheitsnetz, falls man vergessen hat, einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.