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Über SME-AnwälteFlexible Arbeitsmodelle bieten Handlungsspielraum, unterliegen aber strengen Regeln. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung flexibler Verträge und der Vermeidung von Streitigkeiten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
In den Niederlanden sind flexible Beschäftigungsformen relativ weit verbreitet: Beispiele hierfür sind Abrufverträge wie Null-Stunden-Verträge und Verträge mit Mindest- und Höchstarbeitszeit, Zeitarbeitsfirmen, Lohnabrechnungsdienste und Freelance-Verträge. Diese flexiblen Beschäftigungsverhältnisse stehen aktuell im Fokus der Aufmerksamkeit. Für all diese Formen flexibler Beschäftigung gelten spezifische Gesetze und Verordnungen. Unsere Praxisgruppe beantwortet alle Fragen in diesem Bereich und unterstützt Ihr Unternehmen unter anderem bei:
Haben Sie Fragen zu flexiblen Beschäftigungsverhältnissen? Bitte kontaktieren Sie uns.
Flexible Beschäftigungsformen gibt es viele, jede mit ihren eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei Abrufverträgen – einschließlich Null-Stunden-Verträgen und Verträgen mit minimaler bis maximaler Stundenzahl – ist der Arbeitsumfang nicht klar definiert. Der befristete Arbeitsvertrag (Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) begründet ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und Auftraggeber. Lohnabrechnung erscheint auf den ersten Blick ähnlich, unterliegt aber seit dem Gesetz über einen ausgewogenen Arbeitsmarkt eigenen Regelungen (Artikel 7:692 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Der über die Lohnabrechnung beschäftigte Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie ein direkt beim Auftraggeber angestellter Arbeitnehmer. Darüber hinaus arbeiten Unternehmen mit Abordnungen, befristeten Verträgen und freiberuflichen Fachkräften auf Basis von Dienstleistungsverträgen. Welche Form angemessen ist, hängt von der konkreten Umsetzung ab – nicht von der Bezeichnung im Vertrag. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen Unternehmen jeder Größe – von internationalen Konzernen bis hin zur lokalen Bäckerei – bei der richtigen Wahl und der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Seit dem Gesetz über einen ausgewogenen Arbeitsmarkt (Wab, in Kraft getreten am 1. Januar 2020) genießen Abrufarbeiter einen besseren Schutz. Ein Arbeitnehmer ist nur dann verpflichtet, einem Abruf Folge zu leisten, wenn er mindestens vier Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch dazu aufgefordert wurde (Artikel 7:628a Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wird der Abruf innerhalb dieser Frist zurückgezogen oder geändert, behält der Abrufarbeiter den Anspruch auf Lohn für die ursprünglich angeforderten Stunden (Artikel 7:628a Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dem Abrufarbeiter nach zwölf Monaten ein Angebot für eine feste Stundenzahl unterbreiten, die auf dem Durchschnitt des Vorjahres basiert (Artikel 7:628a Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Unterlässt der Arbeitgeber dieses Angebot oder unterbreitet er es zu spät, kann dies leicht zu Lohnforderungen führen. Wir prüfen Abrufvereinbarungen, erstellen Musterverträge und vertreten Arbeitnehmer vor Gericht, wenn es zu Streitigkeiten über den Arbeitsumfang kommt.
Wer regelmäßig mehr Stunden arbeitet als schriftlich vereinbart, kann sich auf die gesetzliche Vermutung gemäß Artikel 7:610b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen: Der Umfang des Arbeitsverhältnisses wird auf den Durchschnitt der letzten drei Monate festgelegt. Für Abrufarbeiter ist dies ein wirksames Mittel, um eine feste Stundenzahl durchzusetzen; für Arbeitgeber ist es ein wichtiger Aspekt bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeiten. Wir beraten beide Parteien hinsichtlich der Beweislage und der lohnbezogenen Folgen und führen gegebenenfalls das Verfahren.
Befristete Arbeitsverträge sind beliebt, doch das Gesetz setzt ihnen Grenzen. Nach der Kettenregelung (Artikel 7:668a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sobald mehr als drei aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge abgeschlossen wurden oder die Kette länger als drei Jahre andauert. Grundsätzlich unterbricht eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten die Kette. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies durch einen Tarifvertrag abweichen. Eine fehlerhafte Beurteilung führt unbemerkt zur Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses – mit allen damit verbundenen Konsequenzen für Kündigung und Abfindung. Wir analysieren die Kette und beraten Sie umfassend zur Vertragsplanung. Lesen Sie mehr über Arbeitsverträge und Kündigungsrecht.
Flexible Beschäftigungsformen wirken sich auch auf die Kosten aus. Seit der Einführung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Wab) gilt für unbefristete, schriftliche Verträge ein niedriger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, für flexible Verträge hingegen ein hoher. Für Abrufarbeiter, die mehr als 30 % ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit leisten, kann der niedrigere Beitrag rückwirkend erlassen werden. Zeitarbeiter und Angestellte mit Lohnabrechnung haben Anspruch auf gleiches Gehalt wie ihre festangestellten Kollegen. Darüber hinaus ist grundsätzlich bei Beendigung eines befristeten oder flexiblen Arbeitsvertrags eine Übergangszahlung fällig (Artikel 7:673 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), die ab dem ersten Arbeitstag wirksam wird. Wir berechnen die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Der Einsatz von freiberuflichen Fachkräften bietet Flexibilität, birgt aber auch Risiken: Scheinselbstständigkeit. Erfüllt die tatsächliche Geschäftsbeziehung die Merkmale eines Arbeitsvertrags – Arbeit, Lohn und Befugnisse (Artikel 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) –, kann die freiberufliche Fachkraft rückwirkend als Angestellter eingestuft werden, was zu Steuernachzahlungen und Forderungen führen kann. Mit dem Auslaufen des Vollstreckungsstopps im Zusammenhang mit dem DBA-Gesetz ist dieses Risiko für unsere Mandanten dringlich geworden. Wir prüfen Auftragsverhältnisse, erstellen rechtssichere Dienstleistungsverträge und beurteilen, ob eine Geschäftsbeziehung die Kriterien für eine gültige Befugnis erfüllt.
Die Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung befinden sich weiterhin im Wandel. Mit dem Gesetzesvorschlag für mehr Sicherheit für flexible Beschäftigte wird erwartet, dass der klassische Null-Stunden-Vertrag verschwindet und durch einen Bandbreitenvertrag , der ein garantiertes Minimum und ein Maximum von maximal 130 % dieses Minimums vorsieht. Darüber hinaus wird die Unterbrechungsfrist gemäß der Kettenregel verlängert. Obwohl das genaue Inkrafttreten noch von den parlamentarischen Verfahren abhängt, sollten Arbeitgeber ihre flexible Arbeitszeitregelung jetzt zukunftssicher gestalten. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und geben darauf aufbauend konkrete Empfehlungen.
Flexible Arbeitsverhältnisse sind ein Spezialgebiet unserer umfassenden arbeitsrechtlichen. In unseren interdisziplinären Teams arbeiten Anwälte und (interne) Rechtsberater eng zusammen, um Ihnen sowohl fundierte Rechtsberatung als auch praktische Unterstützung zu bieten – egal ob Sie ein börsennotiertes Unternehmen oder ein Unternehmer mit wenigen Aushilfskräften sind. Von der Erstellung eines flexiblen Arbeitsvertrags bis hin zu Verfahren bezüglich des Umfangs des Arbeitsverhältnisses: Wir stehen Ihnen zur Seite. Auch bei der korrekten Ausgestaltung von Wettbewerbsverbotsklauseln in flexiblen Arbeitsverträgen unterstützen wir Sie gerne.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von einzelnen Musterverträgen bis hin zu umfassenden Flexibilisierungsrichtlinien: Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gesamten Bereich des Flexibilisierungsrechts.
Flexible Arbeitsmodelle erscheinen einfach, doch Fehleinschätzungen können schwerwiegende Folgen haben. Unbemerkt entsteht ein unbefristeter Vertrag, ein Mitarbeiter auf Abruf beansprucht mehr Stunden, oder ein Selbstständiger entpuppt sich doch als Angestellter. Wir analysieren diese Risiken im Vorfeld.
Wir beginnen mit der eigentlichen Umsetzung, nicht mit dem Vertrag selbst. Darauf aufbauend wählen wir die passende Vertragsform, stellen deren Rechtssicherheit sicher und überwachen die gesetzlichen Fristen. Bei drohenden Streitigkeiten wechseln unsere Anwälte in die Verhandlung oder vertreten Sie vor Gericht – stets mit Blick auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Von der Frage zur Lösung in wenigen klaren Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Arbeitsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Arbeitgeber und Arbeitnehmer am häufigsten zum Thema flexibles Arbeiten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des passenden Vertragsformulars und beugen unangenehmen Überraschungen vor.
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