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Über SME-AnwälteEin Handelsvertrag regelt Leistung, Preise, Garantien und Haftung. Sollte es zu Streitigkeiten hinsichtlich Auslegung oder Erfüllung kommen, unterstützen Sie unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung – von der Mahnung und Auflösung des Unternehmens bis hin zu Gerichtsverfahren, Eilverfahren und Pfändungen. Sowohl für den Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke.
Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie im gesamten Prozess, von der Vertragserstellung bis zur Rechtsvertretung im Streitfall. Im Bereich Prozessführung beraten wir Unternehmen vor Gericht oder außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen.
Ein Vertrag regelt die Bedingungen für die Geschäftsbeziehung oder Zusammenarbeit der Vertragsparteien. Sollte es zu Streitigkeiten über die Auslegung von Vertragsbestimmungen kommen, unterstützen unsere Rechtsexperten und Anwälte Sie gerne bei der Einleitung rechtlicher Schritte.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Handelsverträge spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Ein Handelsvertrag regelt die gegenseitigen Erwartungen der Vertragsparteien: Leistung, Preise, Lieferzeiten, Garantien und Haftung. Doch genau hier entstehen die meisten Streitigkeiten im Geschäftsleben. Diese betreffen häufig die Auslegung einer Vertragsklausel, die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten oder Kunden, mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen oder die abrupte Beendigung der Zusammenarbeit durch eine Partei. Im Bereich Prozessführung/Streitbeilegung unterstützen Sie unsere Anwälte und internen Rechtsberater, sobald die Beratungsphase abgeschlossen ist und ein tatsächlicher Konflikt vorliegt – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke.
Erfüllt Ihr Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht, verspätet oder nicht ordnungsgemäß, liegt eine Vertragsverletzung vor. Die Rechtsgrundlage für Schadensersatz bei einer ihm zurechenbaren Vertragsverletzung ist Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW). In den meisten Fällen entsteht dieser Anspruch erst, wenn sich Ihr Vertragspartner im Verzug befindet. Dies erfordert üblicherweise eine Mahnung: eine schriftliche Aufforderung, in der Sie eine angemessene Frist zur weiteren Vertragserfüllung einräumen (Artikel 6:82 BW). Manchmal tritt der Verzug kraft Gesetzes ein – beispielsweise bei einer festen Frist oder wenn die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich ist (Artikel 6:83 BW). Eine korrekte Mahnung ist für das Verfahren von entscheidender Bedeutung: Fehlt sie, scheitert ein späterer Anspruch auf Vertragsauflösung oder Schadensersatz häufig genau an diesem Punkt.
Im Falle eines Vertragsbruchs haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen der Durchsetzung der Vertragserfüllung, der Auflösung des Vertrags oder der Geltendmachung von Schadensersatz. Die Auflösung aufgrund eines Vertragsbruchs ist in Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Jeder Vertragsbruch begründet ein Recht auf Auflösung, es sei denn, die geringfügige Bedeutung des Vertragsbruchs rechtfertigt dies nicht. Nach der Auflösung können Sie zudem Schadensersatz für die Ihnen durch die Auflösung entstandenen Schäden verlangen (Artikel 6:277 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie können den Vertrag jedoch nicht gleichzeitig auflösen und Schadensersatz fordern – diese schließen sich gegenseitig aus. Welcher Weg die besten Ergebnisse erzielt, hängt von Ihren Interessen ab: Wollen Sie die Zusammenarbeit beenden oder die vereinbarte Leistung erhalten? Wir werden diese Überlegung sorgfältig mit Ihnen besprechen, bevor Sie einen endgültigen Schritt unternehmen, denn eine unberechtigte Auflösungserklärung kann Sie selbst in Verzug bringen.
Viele Streitigkeiten drehen sich nicht um die Fakten, sondern um die Auslegung einer Bestimmung. Niederländische Gerichte legen Verträge nicht rein sprachlich aus, sondern berücksichtigen, was die Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten konnten (Haviltex-Standard). Darüber hinaus spielen die ergänzenden und einschränkenden Wirkungen von Angemessenheit und Billigkeit eine Rolle (Art. 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oft Gegenstand von Streitigkeiten: Welche gelten (Formenstreit), ist eine Haftungsfreistellungs- oder Strafklausel wirksam, und wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig bereitgestellt? Im Falle eines Irrtums oder Betrugs kann der Vertrag zudem für nichtig erklärt werden (Art. 6:228 bzw. Art. 3:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Unsere Rechtsexperten und Anwälte kennen die Stärken und Schwächen Ihres Vertrags.
Sollten die Verhandlungen scheitern, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Streitigkeiten bis zu 25.000 € werden vom Amtsgericht (ohne Pflichtverteidiger) verhandelt; höhere Beträge fallen unter das Zivilgericht, wo ein Anwalt obligatorisch ist. Ordentliche Verfahren in der Sache beginnen mit einer Klage. Ist Eilverfahren erforderlich, beispielsweise zur Durchsetzung einer Lieferung oder Zahlung, bietet das Eilverfahren eine Lösung (Artikel 254 der niederländischen Zivilprozessordnung). Um die Geltendmachung Ihrer Forderung zu sichern, können wir vorsorglich eine vorläufige Pfändung des Vermögens Ihrer Gegenpartei veranlassen (Artikel 700 der niederländischen Zivilprozessordnung). So stellen wir sicher, dass nach einem erfolgreichen Verfahren tatsächlich ein Betrag zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass die unterlegene Partei in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Anwaltskosten erstattet bekommt; wir wägen stets das Prozessrisiko gegen den zu erwartenden Erfolg ab.
Wer einen Anspruch geltend macht, muss diesen auch vor Gericht beweisen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation – Korrespondenz, E-Mails, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und eine rechtskräftige Mahnung – ist oft ausschlaggebend für den Ausgang. Ansprüche unterliegen zudem der Verjährung. Ein Anspruch auf Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren (Art. 3:307 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), mit einer Höchstverjährungsfrist von zwanzig Jahren (Art. 3:306 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie können die Verjährung durch eine schriftliche Mitteilung rechtzeitig unterbrechen (Art. 3:317 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir überwachen diese Fristen und stellen sicher, dass Ihre Rechte nicht unbemerkt verfallen.
Nicht jeder Streitfall gehört vor Gericht. Auf Grundlage der zugrunde liegenden Vereinbarungen beraten wir Sie, ob eine gütliche Einigung möglich ist oder ob ein Gerichtsverfahren der richtige Weg ist. Viele Handelsverträge enthalten eine Gerichtsstands- oder Schiedsklausel; in solchen Fällen wird der Streitfall durch ein Schiedsverfahren oder eine verbindliche Empfehlung und nicht vor ordentlichen Gerichten beigelegt. Bei internationalen Verträgen kann das niederländische Handelsgericht (NCC), das in englischer Sprache verhandelt, eine Lösung bieten. Auch die Mediation – eine von einem neutralen Mediator geleitete Streitbeilegung – trägt oft zum Erhalt einer wertvollen Geschäftsbeziehung bei. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir den Gerichtsstand, der Ihren Interessen, Ihrem Vertrag und dem gewünschten Tempo am besten entspricht.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen Unternehmen jeder Größe – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Ob es um einen säumigen Lieferanten, einen nicht zahlenden Kunden, eine gestörte Vertriebsbeziehung oder einen Konflikt im Zusammenhang mit einem Franchise- oder Übernahmevertrag: Wir vereinen die Expertise eines Prozessanwalts mit der praktischen Erfahrung eines Unternehmensjuristen. So behalten wir Ihre wirtschaftlichen Interessen auch in Konfliktsituationen stets im Blick.
Was genau ist ein Vertragsbruch?
Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn Ihr Vertragspartner einer Verpflichtung nicht nachkommt: Er erfüllt die vereinbarte Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß. Gemäß Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches können Sie dann – in der Regel nach Eintritt des Verzugs – Schadensersatz verlangen.
Muss ich immer zuerst eine Mahnung senden?
Oft ja. Eine Mahnung (Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) setzt Ihrer Gegenpartei eine letzte, angemessene Frist zur Vertragserfüllung und versetzt sie in Verzug. Nur in bestimmten Fällen – wie etwa bei einer festen Frist oder dauerhafter Unmöglichkeit – tritt der Verzug kraft Gesetzes ein (Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Kann ich den Vertrag einfach auflösen?
Eine Auflösung gemäß Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist im Falle eines Vertragsbruchs möglich, es sei denn, der Vertragsbruch ist zu geringfügig, um eine Auflösung zu rechtfertigen. Eine ungerechtfertigte Auflösung kann jedoch zu einem Vertragsbruch Ihrerseits führen; lassen Sie Ihre Rechtslage daher vorher prüfen.
Wie lange habe ich noch Zeit, um eine Klage einzureichen?
Ein Anspruch auf Erfüllung verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren (Artikel 3:307 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie können die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Mitteilung unterbrechen (Artikel 3:317 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Handeln Sie daher rechtzeitig.
Prozess oder Vergleich?
Das hängt vom Prozessrisiko, den Kosten, der Dauer und der Bedeutung der Geschäftsbeziehung ab. Wir beraten Sie im Einzelfall, ob ein Vergleich, ein Schiedsverfahren, eine Mediation oder ein Gerichtsverfahren die beste Vorgehensweise ist.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Mahnung bis hin zu Verfahren vor Gericht oder Schiedsrichter.
Bei Vertragsstreitigkeiten steht der Ausgang oft schon früh fest. Diese Risiken beobachten wir am häufigsten.
Wir vereinen die strategische Schärfe eines Prozessanwalts mit dem wirtschaftlichen Verständnis eines Unternehmensjuristen. Zunächst analysieren wir Ihre Rechtslage und das Prozessrisiko; anschließend wählen wir den Weg, der Ihren Interessen am besten dient: eine außergerichtliche Einigung, wo immer möglich, und ein Gerichtsverfahren, wo es notwendig ist.
Ein Streitfall im Zusammenhang mit einem Handelsvertrag durchläuft typischerweise diese Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Prozessführung umfasst alle Aspekte von Gerichtsverfahren. Dazu gehört unter anderem die Einleitung von Gerichtsverfahren sowie die Rechtsvertretung in Schiedsverfahren. Innerhalb unserer Praxisgruppe betreuen wir ein breites Spektrum an Mandanten, darunter Organisationen vom (großen) Mittelstand über multinationale Konzerne bis hin zu gemeinnützigen Organisationen.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu Vertragsstreitigkeiten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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