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Über SME-AnwälteEine Haftungsklage oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt sowohl Ihren Fall als auch Ihren Ruf. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Fachkräfte und Betroffene in Disziplinarverfahren und Haftungsfällen.
Kunden sind in der Regel mit den erbrachten Leistungen zufrieden. In bestimmten Fällen kann ein Kunde jedoch ein Unternehmen haftbar machen oder eine Disziplinarklage einreichen. Eine Haftungsklage hat weitreichende Konsequenzen. Neben den geschäftlichen Auswirkungen kann sie auch persönliche Folgen haben.
Im Falle einer Haftungsklage oder eines Disziplinarverfahrens kann Ihnen unsere Kanzlei rechtliche Unterstützung bieten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer (drohenden) Haftungsklage oder einem Disziplinarverfahren umgehend an einen Rechtsexperten oder Anwalt zu wenden.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist spezialisiert auf Berufshaftungs- und Disziplinarrecht. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Berufliche Fahrlässigkeit kann zu Streitigkeiten auf zwei Ebenen führen. Im Disziplinarverfahren prüft der Disziplinarrichter, ob der Betroffene gemäß den geltenden Berufs- und Ethikregeln gehandelt hat. Im Zivilprozess geht es um die Frage, ob ein Schaden entstanden ist, der einen Anspruch auf Entschädigung begründet. Beide Verfahrensarten haben ihre eigenen Standards, Beweisregeln und Ergebnisse. Daher führt eine begründete Disziplinarklage nicht automatisch zu einer zivilrechtlichen Haftung und umgekehrt. Die Entscheidung des Disziplinarrichters kann jedoch im Zivilprozess eine wichtige Rolle spielen: Weicht ein Zivilrichter davon ab, muss er dies nachvollziehbar begründen. In unserer für Prozessführung und Streitbeilegungüberwachen unsere Anwälte und internen Rechtsberater beide Verfahrensarten parallel, um sicherzustellen, dass die Verteidigung in der einen die Verteidigung in der anderen nicht beeinträchtigt.
Ob ein beruflicher Fehler vorliegt, wird nach Zivilrecht anhand der Frage beurteilt, ob der Berufsangehörige so gehandelt hat, wie es ein vernünftigerweise kompetenter und sachkundiger Kollege unter denselben Umständen getan hätte. Diese Sorgfaltspflicht ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag (Artikel 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und im Falle eines Verstoßes aus Artikel 6:74 desselben Gesetzbuches. Wird jemand außerhalb eines Vertragsverhältnisses verklagt, ergibt sich die Haftung aus dem Deliktsrecht gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Nicht jedes ungünstige Ergebnis ist ein Fehler: Ein Berufsangehöriger garantiert sorgfältiges Handeln, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis. Wir prüfen sorgfältig, ob der geltende Standard tatsächlich verletzt wurde oder ob eine zulässige berufliche Beurteilung vorliegt.
Wer einen Berufsträger haftbar machen will, muss nicht nur einen Fehler, sondern auch einen Schaden und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden nachweisen (Artikel 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Genau hier liegt oft der Schlüssel zur erfolgreichen Verteidigung: Wäre der Schaden auch ohne den Fehler entstanden, oder trägt die Gegenpartei eine Teilschuld? Auch formale Einreden spielen eine wichtige Rolle. Die Verjährungsfrist gemäß Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann einen Anspruch bereits ausschließen, und gemäß der Beschwerdepflicht nach Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss die Gegenpartei fristgerecht Einspruch erheben. Unsere Prozessanwälte und Rechtsanwälte erstellen die Akte auf Grundlage dieser Einreden oder widerlegen sie im Namen des Geschädigten.
Das Disziplinarrecht wird von den jeweiligen Berufsverbänden in ihren eigenen Gesetzen geregelt, die jeweils über eigene Disziplinarkammern verfügen. Wir unterstützen sowohl Angehörige der Berufsgruppen als auch Beschwerdeführer unter anderem in den folgenden Bereichen:
In der Praxis geht eine Disziplinarklage häufig mit einer Haftungsklage und einer Schadensersatzklage einher. Wir koordinieren beides.
Anders als bei Entschädigungsfragen konzentriert sich das Disziplinargericht auf die Qualität und Integrität der Berufsausübung. Mögliche Maßnahmen reichen von einer Verwarnung oder Rüge über eine Geldstrafe und Suspendierung bis hin zur Entlassung oder Streichung aus dem Berufsregister in extremen Fällen . Für Berufstätige steht damit nicht nur das Einkommen, sondern auch der Ruf auf dem Spiel. Wir vertreten Sie in Disziplinarverfahren, beraten Sie bei internen Untersuchungen und der Erstellung von Berichten und unterstützen Sie bei der Minimierung von Reputationsschäden.
Die meisten Freiberufler und Selbstständigen sind gegen dieses Berufsrisiko versichert; für Anwälte ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Daher betrifft ein Haftungsanspruch fast immer den Versicherer. Wir beraten Sie hinsichtlich fristgerechter und korrekter Meldung, überwachen die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschutz und vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer – auch wenn dieser den Versicherungsschutz bestreitet oder die Verteidigung selbst übernimmt.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl den beklagten Berufsträger als auch den durch berufliche Fahrlässigkeit geschädigten Dritten – vom internationalen Konzern, der seinen Berater verklagt, bis zum Bäcker um die Ecke, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Wir vereinen Expertise im Disziplinarrecht mit fundierter Prozesspraxis undgewährleisten so eine einheitliche Strategie in beiden Verfahrensschritten. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir übernehmen vielfältige Aufgaben, von der Beratung bis zur Streitbeilegung.
Haftungsansprüche und Disziplinarverfahren können gleichzeitig auftreten und sich gegenseitig verstärken. Die Folgen reichen von Schadensersatzforderungen bis hin zu Suspendierung oder Berufsverbot und haben erhebliche geschäftliche und persönliche Auswirkungen.
Wir prüfen, ob der Standard eines vernünftigerweise kompetenten und angemessen handelnden Fachmanns tatsächlich verletzt wurde und ob Verschulden, Schaden und Kausalzusammenhang bestehen. Anschließend überwachen wir die disziplinarischen und zivilrechtlichen Verfahren parallel, um sicherzustellen, dass eine Verteidigung in einem Verfahren das andere nicht beeinträchtigt.
Von der ersten Benachrichtigung bis zum Abschluss beider Verfahren.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Rechtsexperten und Anwälten ist auf Prozessführung spezialisiert. Wir bieten umfassende Rechtsberatung zu allen Fragen der Prozessführung. Wir vertreten Sie vor Gericht sowie in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Unsere Prozessrechtsabteilung verfügt über alle notwendigen Kenntnisse im Zivilprozessrecht und kann Unternehmen daher optimal vertreten. Bei Bedarf arbeitet unsere Prozessrechtsabteilung eng mit anderen Fachgruppen zusammen, um spezialisiertes juristisches Fachwissen zu ergänzen.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Berufshaftung und zum Disziplinarrecht.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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