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Über SME-AnwälteDas Schuldrecht regelt Ihre gegenseitigen Ansprüche bei Nichterfüllung einer Vereinbarung oder bei Schadensfällen – von Vertragsbruch und unerlaubter Handlung bis hin zu Schadensersatz und Verjährungsfristen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Schuldrecht regelt Ihre gegenseitigen Ansprüche bei Nichterfüllung einer Vereinbarung oder bei Schadensfällen – von Vertragsbruch und unerlaubter Handlung bis hin zu Schadensersatz und Verjährungsfristen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Gläubiger Sie für die gesamte Schuld haftbar machen, selbst wenn Sie nur teilweise beteiligt sind. Unsere Vertragsanwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob die gesamtschuldnerische Haftung rechtlich zulässig ist, bereiten eine Verteidigung vor und sichern Ihr Regressrecht.
Seite anzeigenWurde Ihr Vertrag unter Zwang, Betrug oder Missbrauch unrechtmäßiger Umstände geschlossen? In diesem Fall ist er möglicherweise anfechtbar. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie bei der Anfechtung oder Verteidigung des Vertrags.
Seite anzeigenWird ein Vertrag nicht eingehalten? Unsere Anwälte und Unternehmensberater helfen Ihnen, den Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen und Ihren Schadenersatz geltend zu machen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon der Erstellung und Prüfung von Verträgen bis zur Durchsetzung der Vertragserfüllung: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie in allen Phasen einer Vereinbarung.
Seite anzeigenHaben Sie durch Vertragsbruch oder unerlaubte Handlung einen Schaden erlitten? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern setzen Ihre haftende Gegenpartei in Verzug und sichern Ihnen Ihren Schadenersatz – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenHält sich Ihr Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen? Unsere Vertragsanwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie von der Mahnung bis hin zu Schadensersatzansprüchen und Kündigung – sowohl für internationale Konzerne als auch für Einzelunternehmer.
Seite anzeigenDas Schuldrecht regelt die Pflichten und Ansprüche der Vertragsparteien, wenn zwischen ihnen eine Verpflichtung besteht. Eine Verpflichtung kann aus einem Vertrag, aber auch direkt aus dem Gesetz entstehen – beispielsweise aus einer unerlaubten Handlung oder aus ungerechtfertigter Bereicherung. Während das Vertragsrecht mit der Ausarbeitung und Auslegung von Verträgen befasst, beschäftigt sich das Schuldrecht primär mit den Folgen der Nichterfüllung von Verträgen oder mit Schäden, die außerhalb eines Vertrags entstehen.
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: von der unbezahlten Rechnung bis hin zu komplexen Schadensersatzklagen. Pragmatisch, wo möglich, durchsetzungsstark, wo nötig.
Im niederländischen Recht liegt ein Vertragsbruch vor, wenn die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht, zu Recht, aber nicht fristgerecht nachkommt (Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Erfüllt Ihre Vertragspartei den Vertrag nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß und ist dies auf ihr Verschulden zurückzuführen, können Sie die Vertragserfüllung verlangen, den Vertrag auflösen oder Schadensersatz geltend machen – oft auch in Kombination. Ein Vertragsbruch liegt nicht vor, wenn höhere Gewalt vorliegt (Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
In vielen Fällen ist ein Verzug Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatz. Bei einer Vereinbarung mit einer festen Frist tritt der Verzug kraft Gesetzes ein (Art. 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Besteht keine solche Frist, muss die andere Partei zunächst schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung eingeräumt werden (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine ordnungsgemäße Inverzugsanzeige ist oft der entscheidende Punkt: Ohne Verzug entsteht in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn Ihnen durch jemanden, mit dem Sie keinen Vertrag haben, ein Schaden entsteht, bietet das Deliktsrecht eine Lösung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Voraussetzungen hierfür sind rechtswidriges Verhalten, Zurechenbarkeit, Schaden, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden sowie die Relativität: Die verletzte Norm muss darauf abzielen, Sie vor dem entstandenen Schaden zu schützen (Artikel 6:163 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Stellen Sie sich einen Wettbewerber vor, der sich durch Vertragsbruch, irreführende Aussagen oder Sachbeschädigung unrechtmäßig bereichert. Für KMU-Unternehmer ist dies der richtige Weg in Bezug auf unlauteren Wettbewerb, die Haftung von Geschäftsführern gegenüber Dritten und die Haftung von Lieferanten.
Das Gesetz sieht eine vollständige Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden vor: sowohl für den Vermögensschaden als auch, in den gesetzlich festgelegten Fällen, für sonstige Nachteile (Art. 6:95 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Vermögensschaden umfasst entstandene Verluste und entgangenen Gewinn (Art. 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gericht bemisst den Schaden nach dessen Art und kann ihn schätzen, wenn er nicht genau bestimmt werden kann (Art. 6:97 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Haben Sie selbst zum Schaden beigetragen, kann die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens gekürzt werden (Art. 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus sind Sie zur Schadensminderung verpflichtet. Wir erstellen die Akte so, dass Ihr Schaden belegt und nachvollziehbar ist – dies ist in der Regel der entscheidende Faktor für den Erfolg einer Klage.
Haben Sie ohne Rechtsgrundlage gezahlt – beispielsweise durch eine Doppelzahlung oder eine Überweisung auf das falsche Konto –, können Sie den Betrag als unberechtigte Zahlung zurückfordern (Artikel 6:203 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus gibt es die ungerechtfertigte Bereicherung: Wer sich auf Kosten eines anderen ungerechtfertigt bereichert hat, muss den Schaden bis zur Höhe der Bereicherung ersetzen (Artikel 6:212 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für Unternehmer sind diese Regelungen oft der Weg, um Geld zurückzuerhalten, das nicht auf einem Vertrag oder Vertragsbruch beruht.
Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren (Art. 3:307 und 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Frist beginnt im Schadensfall mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Schaden und dem haftenden Dritten erlangen. Sie können die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Aufforderung oder Mitteilung unterbrechen (Art. 3:317 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), wodurch eine neue Frist zu laufen beginnt. Wer zu lange wartet, verliert einen ansonsten berechtigten Anspruch. Wir überwachen Fristen und unterbrechen sie gegebenenfalls rechtzeitig.
Im Streitfall ist die Versuchung groß, sofort einen verärgerten Brief zu schreiben. Doch Ihre Ausgangslage bestimmt den Ausgang. Wir erfassen zunächst die Fakten, die Vereinbarungen und die Beweislage und wählen dann den Weg, der Ihren Interessen am besten dient: Verhandlung, Mahnung, Vergleich oder Gerichtsverfahren. Für ein Gerichtsverfahren beauftragen wir einen Anwalt; für Beratung, Verhandlung und Korrespondenz genügt oft ein interner Rechtsberater. Wir verfügen über beides im Haus.
Von einer unbezahlten Rechnung bis hin zu einer komplexen Schadensersatzklage – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts.
Oftmals besteht ein zugrundeliegendes Problem schon länger, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen und desto stärker ist Ihre Beweislage. Sollten Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.
Im Schuldrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir eine Mahnung versenden oder ein Verfahren einleiten, ermitteln wir den Sachverhalt, die getroffenen Vereinbarungen und vor allem Ihre Beweislage. So wählen wir den Weg – Verhandlung, Mahnung, Vergleich oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einen ersten Schritt zu unternehmen, der Ihnen später Probleme bereiten könnte.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Situation, die getroffenen Vereinbarungen und Ihr Ziel und gehen die Dokumente durch.
Wir beurteilen Ihre Rechtslage, werten die Beweislage aus und analysieren Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Mahnung, Verhandlung oder Gerichtsverfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir führen folgende Tätigkeiten aus: von der Zustellung von Mahnungen und Verhandlungen bis hin zur Prozessführung vor Gericht.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt wird (Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Er basiert auf einem Vertrag. Eine unerlaubte Handlung (Art. 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) hingegen liegt außerhalb eines Vertrags vor, beispielsweise wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zufügt. Manchmal überschneiden sich beide Rechtsgrundlagen; wir prüfen, welche Ihnen die besten Erfolgsaussichten bietet.
Oft ja. Für einen Schadensersatzanspruch ist in der Regel ein Zahlungsverzug erforderlich. Fehlt eine feste Frist, tritt dieser erst nach einer schriftlichen Mahnung mit angemessener Frist ein (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wurde eine feste Frist vereinbart, tritt der Zahlungsverzug automatisch ein (Art. 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine fehlerhafte oder fehlende Mahnung ist ein häufiger Fehler, der zum Verlust des Anspruchs führen kann.
Grundsätzlich verjährt ein Schadensersatzanspruch fünf Jahre, nachdem Sie Kenntnis vom Schaden und dem Verantwortlichen erlangt haben (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), in jedem Fall jedoch zwanzig Jahre nach dem Schadensereignis. Sie können die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Mitteilung unterbrechen (Artikel 3:317 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Warten Sie nicht zu lange: Fristen verstreichen schneller, als Sie denken.
Ja, grundsätzlich berechtigt jede Vertragsverletzung den Auftraggeber zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, die Verletzung ist aufgrund ihrer geringen Bedeutung nicht gerechtfertigt (Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für die Auflösung ist in der Regel ein Verzug erforderlich. Sie können die Auflösung mit einer Schadensersatzklage verbinden. Wir prüfen, ob eine Auflösung in Ihrem Fall ratsam ist oder ob die Vertragserfüllung oder eine außergerichtliche Einigung für Sie vorteilhafter wäre.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Beurteilung Ihrer Lage, Mahnungen und Verhandlungen reicht oft ein interner Rechtsberater aus. Für Gerichtsverfahren ist in vielen Fällen ein Anwalt erforderlich. Unsere Kanzlei verfügt über beides im Haus, sodass wir – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern – stets den richtigen Experten für Ihren Fall einsetzen.
Fachberatung ist ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. möglich. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und erstellen eine Einschätzung der Möglichkeiten, der Vorgehensweise und der zu erwartenden Kosten, damit Sie vor weiteren Investitionen eine fundierte Entscheidung treffen können.
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