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Über SME-AnwälteHält sich Ihr Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen? Unsere Vertragsanwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie von der Mahnung bis hin zu Schadensersatzansprüchen und Kündigung – sowohl für internationale Konzerne als auch für Einzelunternehmer.
Wenn ein Schuldner eine Verpflichtung nicht (vollständig oder ordnungsgemäß) erfüllt hat, stellt dies eine Nichterfüllung dar. Eine Nichterfüllung wird auch als „Nichterfüllung“ bezeichnet. Demnach hat eine Partei im Falle einer Nichterfüllung ihre Vereinbarung(en) nicht eingehalten. Die geschädigte Partei hat Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann jedoch nur geltend gemacht werden, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Denken Sie beispielsweise an einen finanziellen Schaden (in Form von Geld).
Die geschädigte Partei muss der anderen Partei jedoch Gelegenheit geben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dies wird auch als „Mängelanzeige“ bezeichnet. Nach Ablauf der angemessenen Frist und ohne dass der Schuldner die Mängel behoben hat, kann der Gläubiger eine schriftliche Zahlungsaufforderung senden. Diese muss klar darlegen, warum der Schuldner für den entstandenen Schaden haftet.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung vertraglicher und außervertraglicher Streitigkeiten durch Beratung, Verhandlungen oder Prozessführung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen. Kann der Gläubiger die Erfüllung der Verpflichtung des Schuldners nicht mehr erwarten, kann er Schadensersatz geltend machen.
Nicht jede Nichterfüllung berechtigt den Schuldner sofort zu Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Entscheidend ist, ob die Leistung noch möglich ist. Bei dauerhafter Unmöglichkeit (die Leistung kann nicht mehr erbracht werden) entsteht der Anspruch auf Schadensersatz sofort. Ist die Leistung noch möglich, beispielsweise bei verspäteter Lieferung oder einem behebbaren Mangel, muss der Schuldner zunächst in Verzug sein (Art. 6:81 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Verzug tritt grundsätzlich erst nach ordnungsgemäßer Mahnung gemäß Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ein, in der dem Schuldner schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt wird. In bestimmten Fällen tritt Verzug kraft Gesetzes ohne Mahnung ein (Art. 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), beispielsweise bei Ablauf einer festen Frist. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung prüfen für Sie, ob eine Mahnung erforderlich ist und formulieren diese gegebenenfalls korrekt, damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren.
Ein Schuldner haftet nur dann für Schäden, wenn ihm die Nichterfüllung zuzurechnen ist (Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Kann sich der Schuldner erfolgreich auf höhere Gewalt (Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), besteht keine Schadensersatzpflicht. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Nichterfüllung weder dem Schuldner zuzurechnen ist noch ihm aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Ansichten zuzurechnen ist. Darüber hinaus werden Risiken in Verträgen häufig durch Klauseln zu höherer Gewalt und Haftungsbeschränkung verteilt. Wir prüfen, ob ein Anspruch auf höhere Gewalt oder eine Haftungsbeschränkung begründet ist, und beraten sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker an der Straßenecke hinsichtlich einer starken Verhandlungs- oder Prozessposition.
Im Falle eines Vertragsbruchs stehen dem Geschädigten verschiedene Rechtsbehelfe zu. Sie können die Vertragserfüllung verlangen (Art. 3:296 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), Schadensersatz fordern (Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder den Vertrag auflösen (Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein Vertragsbruch rechtfertigt die Auflösung, es sei denn, seine besondere Art oder geringe Bedeutung rechtfertigt die Auflösung nicht. Nach der Auflösung können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (Art. 6:277 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Solange die andere Partei im Verzug ist, können Sie Ihre eigenen Leistungen häufig aussetzen (Art. 6:52 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Lesen Sie mehr über Vertragsauflösung und Schadensersatzansprüche.
Wer einen Mangel geltend machen möchte, muss dies fristgerecht tun. Gemäß der Rügepflicht (Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) müssen Sie innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels bzw. nachdem Sie ihn hätten entdecken müssen, beim anderen Vertragspartner Einspruch erheben. Verspäten Sie sich, können Sie Ihre Rechte verlieren, selbst bei einem offensichtlichen Mangel. Daher ist es wichtig, Ihre Rüge, den entstandenen Schaden und die getroffenen Vereinbarungen sorgfältig zu dokumentieren. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Unterlagen und der Sicherung Ihrer Ansprüche, unabhängig davon, ob Sie Lieferant, Kunde oder Auftraggeber sind.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So können wir juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis verbinden: Wir prüfen nicht nur die rechtliche Machbarkeit, sondern auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Wir beginnen mit einer klaren Analyse Ihres Vertrags und des Vertragsbruchs, erstellen gegebenenfalls eine Mahnung und wählen dann den effektivsten Weg – sei es eine gütliche Einigung, eine Verhandlung oder ein Gerichtsverfahren. Ob internationaler Konzern oder Start-up-Unternehmen: Wir bieten Ihnen erstklassigen Service zu transparenten Preisen.
Die Nichterfüllung eines Vertrags ist ein Kernbereich des Schuldrechts. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechte und Pflichten aus Verträgen und dem Gesetz. Eine Nichterfüllung berührt fast immer verwandte Themen wie die Auflösung des Vertrags und den Anspruch auf Schadensersatz. Unsere Spezialisten im Schuldrecht prüfen Ihren Fall in diesem umfassenden Kontext und stellen sicher, dass Sie die richtigen Entscheidungen nicht nur hinsichtlich der Nichterfüllung selbst, sondern im gesamten Streitfall treffen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Beratung bis zum Gerichtsverfahren: Wir begleiten Sie durch jede Phase einer Streitigkeit wegen Vertragsbruchs.
Wer zu schnell oder zu spät handelt, kann seine Rechte verlieren. Ohne eine wirksame Mahnung gerät die andere Partei nicht in Verzug, und Sie können weder Schadensersatz noch die Auflösung des Ehevertrags geltend machen. Auch die Beschwerdepflicht (Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) stellt strenge Anforderungen. Wir vermeiden diese Fallstricke.
Wir verbinden juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis. Zunächst analysieren wir Ihre Position und die bestehenden Schwächen; anschließend wählen wir den Weg, der das beste Verhältnis zwischen Ergebnis, Kosten und Beziehung bietet: eine gütliche Einigung, wo immer möglich, und eine konsequente gerichtliche Auseinandersetzung, wo sie notwendig ist.
Ein klarer Schritt-für-Schritt-Plan, damit Sie immer wissen, wo Sie stehen.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Leistungsversagen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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