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Über SME-AnwälteBei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Gläubiger Sie für die gesamte Schuld haftbar machen, selbst wenn Sie nur teilweise beteiligt sind. Unsere Vertragsanwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob die gesamtschuldnerische Haftung rechtlich zulässig ist, bereiten eine Verteidigung vor und sichern Ihr Regressrecht.
Gesamtschuldnerische Haftung kann sowohl gesetzlich als auch durch ein Urteil entstehen. In diesem Fall haften mehrere Schuldner für dieselbe Schuld. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jeder Einzelne persönlich zur Erfüllung der gesamten Verbindlichkeit verpflichtet werden kann.
Wenn jemand für eine unerlaubte Handlung oder einen Vertragsbruch haftbar gemacht werden soll, bedeutet dies, dass diese Person die begangene Handlung ebenfalls mitverantwortlich gemacht hat. Es ist auch möglich, jemanden für den Schaden haftbar zu machen, der ihn aber nicht selbst verursacht hat. Dies wird auch als „qualitative Haftung“ (Gefährdungshaftung) bezeichnet. Beispielsweise könnte dies bedeuten, dass der Arbeitgeber für den vom Arbeitnehmer verursachten Schaden haftet.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung vertraglicher und außervertraglicher Streitigkeiten durch Beratung, Verhandlungsführung und Prozessführung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Die gesamtschuldnerische Haftung stellt eine Ausnahme von der allgemeinen Regel dar, dass eine Schuld unter den Schuldnern aufgeteilt wird. Gemäß Artikel 6:6 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) haften Schuldner gesamtschuldnerisch, wenn dies aus dem Gesetz, der Handelsbräuche oder einem Rechtsakt folgt oder wenn die Leistung unteilbar ist. Besteht gesamtschuldnerische Haftung, kann der Gläubiger gemäß Artikel 6:7 BW jeden Schuldner für den gesamten Betrag haftbar machen; zahlt oder erbringt ein Schuldner die Leistung, werden die übrigen Schuldner gegenüber dem Gläubiger von ihrer Haftung befreit.
In der Praxis entsteht eine gesamtschuldnerische Haftung unter anderem in folgenden Situationen:
Ob es sich um einen internationalen Konzern mit Joint Venture oder den Bäcker an der Ecke handelt, der eine offene Handelsgesellschaft mit einem Partner führt: Die Frage, ob Sie für die gesamte Schuld oder nur für Ihren Anteil haften, bestimmt Ihr finanzielles Risiko. Unsere Vertragsanwälte und Unternehmensjuristen prüfen diese Situation sorgfältig.
Dass Sie dem Gläubiger für den gesamten Betrag haften, bedeutet nicht, dass Sie den Schaden allein tragen müssen. Bei einer Gesamtschuldnerschaft besteht gemäß Artikel 6:10 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine Mitschuldnerschaft: Jeder trägt entsprechend seinem Anteil. Haben Sie mehr als Ihren Anteil gezahlt, steht Ihnen ein Rückgriffsrecht gegen Ihre Mitschuldner hinsichtlich des Überschusses zu (Artikel 6:10 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), einschließlich der angemessenen Kosten (Absatz 3). Im Falle eines Schadens aufgrund einer rechtswidrigen Handlung oder eines Vertragsbruchs erfolgt die interne Verteilung grundsätzlich im Verhältnis zum jeweiligen Anteil, wobei der Grundsatz der Mitverschuldung gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet.
Darüber hinaus kann der Mitschuldner gegen den Regressanspruch die Einreden geltend machen, die ihm zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs gegenüber dem Gläubiger zustanden (Art. 6:11 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und der zahlende Schuldner tritt durch Subrogation in die Rechte des Gläubigers ein (Art. 6:12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir sichern den Regressanspruch, führen die Verhandlungen oder das Verfahren und stellen die korrekte interne Verteilung sicher.
In der Praxis wird die gesamtschuldnerische Haftung oft mit einer Bürgschaft verwechselt, obwohl die Folgen erheblich unterschiedlich sind. Bei gesamtschuldnerischer Haftung haften Sie persönlich für die gesamte Verbindlichkeit. Bei einer Bürgschaft (Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und nachfolgende Artikel) verpflichten Sie sich gegenüber dem Gläubiger, die Schuld eines anderen zu begleichen. Der Bürge genießt verschiedene Schutzbestimmungen, und im Falle einer privaten Bürgschaft ist häufig die Zustimmung des Ehegatten erforderlich (Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wer als gesamtschuldnerischer Mitschuldner unterschreibt, genießt diesen Schutz nicht und kann sofort für den vollen Betrag haftbar gemacht werden. Da Kredit- und Sicherungsdokumente diese Unterscheidung nicht immer klarstellen, sind Unternehmer in dieser Hinsicht erheblichen Risiken ausgesetzt. Wir prüfen den genauen Wortlaut vor der Unterzeichnung.
Viele gesamtschuldnerische Haftungen lassen sich durch geeignete vertragliche Vereinbarungen vermeiden oder beschränken: eine klare Aufteilung der Zahlungslast, eine Freistellungsvereinbarung, eine Begrenzung des eigenen Anteils oder eine ausdrückliche Wahlmöglichkeit zwischen Bürgschaft und gesamtschuldnerischer Haftung. Sollten Sie dennoch verklagt werden, sollten Sie ohne Rechtsberatung kein Haftungsgeständnis abgeben: Oftmals besteht Spielraum, die Grundlage, den Umfang des Schadens oder Ihren Anteil anzufechten. Unsere Anwälte und Rechtsexperten prüfen, ob die gesamtschuldnerische Haftung rechtmäßig entstanden ist, ob der Gläubiger die richtige Partei verklagt und welche Rechtsbehelfe und Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen – ebenso gründlich für Einzelunternehmer wie für börsennotierte Unternehmen.
Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Gläubiger jeden Schuldner für die gesamte Schuld haftbar machen kann (Artikel 6:7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), selbst wenn Sie nur teilweise beteiligt sind. Sie können die Überzahlung von Ihren Mitschuldnern im Wege des Regresses zurückfordern (Artikel 6:10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Ja. Wenn Sie mehr gezahlt haben, als Ihnen im Rahmen der gegenseitigen Schuld obliegt, haben Sie ein Regressrecht gegen die anderen Gesamtschuldner für den übersteigenden Betrag (Artikel 6:10 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Bei gesamtschuldnerischer Haftung haften Sie persönlich für den gesamten Betrag; bei einer Bürgschaft haften Sie für die Schulden eines anderen und genießen zusätzlichen Schutz (Artikel 7:850 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Unterscheidung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen und ist in Verträgen nicht immer eindeutig geregelt.
Die gesamtschuldnerische Haftung ist Teil unserer umfassenden Spezialisierung im Schuldrecht. Ob es um vertragliche Haftung, Vertragsbruch oder außervertragliche Schadensersatzansprüche geht: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen – von der Beratung und Verhandlung bis hin zur Prozessführung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation und die Möglichkeiten zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Haftungsfeststellung bis zur Rückforderung Ihres Anteils.
Die gesamtschuldnerische Haftung wird oft unterschätzt. Wer als gesamtschuldnerischer Mitschuldner unterschreibt, genießt keinen Schutz durch einen Bürgen und haftet sofort für den gesamten Betrag.
Wir prüfen zunächst, ob eine gesamtschuldnerische Haftung rechtlich begründet ist und ob die richtige Partei verklagt wird. Anschließend entscheiden wir uns, je nach Ihren Interessen, für eine Beratung, eine Verhandlung oder eine Klageerhebung und stellen sicher, dass die interne Zahlungs- und Regresslast korrekt geregelt wird.
Von der ersten Einschätzung bis zur Abwicklung des Rechtsstreits.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Wenden Sie sich an unsere Vertragsrechtsexperten und unsere interne Rechtsabteilung. Wir analysieren Ihre Situation und besprechen die Optionen.
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