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Über SME-AnwälteHaben Sie durch Vertragsbruch oder unerlaubte Handlung einen Schaden erlitten? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern setzen Ihre haftende Gegenpartei in Verzug und sichern Ihnen Ihren Schadenersatz – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Bei Nichterfüllung (auch Nichterfüllung genannt) hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn dem Geschädigten tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Erfordert der Gläubiger die Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner nicht mehr, kann er Schadensersatz verlangen.
Es ist auch möglich, Schadensersatz aufgrund einer rechtswidrigen Handlung zu verlangen. Eine rechtswidrige Handlung liegt vor, wenn ein Recht verletzt wird. Die entsprechende Bestimmung ist im Gesetz festgelegt. Sie lautet: „Wer gegen einen anderen eine rechtswidrige Handlung begeht, ist verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen.“ Im Falle einer rechtswidrigen Handlung müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind:
Der Gesetzgeber hat hierfür eine Grundregel aufgestellt. Diese lautet wie folgt: „Schaden kann nur durch Zahlung eines Geldbetrags ausgeglichen werden.“
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung vertraglicher und außervertraglicher Streitigkeiten durch Beratung, Verhandlungsführung und Prozessführung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Recht auf Schadensersatz bei Vertragsbruch ergibt sich aus Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder Vertragsbruch verpflichtet den Schuldner zum Ersatz des dem Gläubiger entstandenen Schadens, es sei denn, der Vertragsbruch ist ihm nicht zuzurechnen. Diese Ausnahme der höheren Gewalt ist in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. In der Praxis betrifft das Schuldrecht drei Kernfragen: Liegt ein dem Schuldner zurechenbarer Vertragsbruch vor? Ist ein tatsächlicher Schaden entstanden? Und besteht ein ausreichender Zusammenhang zwischen beiden?
Ein wichtiger Ausgangspunkt ist, dass der Anspruch auf Schadensersatz erst dann durchsetzbar wird, wenn die Leistung dauerhaft unmöglich ist oder sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Solange die Leistung noch möglich ist, hat der Gläubiger die Wahl: Er kann die Leistung rückwirkend verlangen oder stattdessen Ersatzschadenersatz geltend machen. Diese Regelung gilt sowohl für das international tätige Unternehmen mit einer unterbrochenen Lieferkette als auch für den Bäcker um die Ecke, dessen neuer Ofen nicht funktioniert.
Bei einer vorübergehenden Vertragsverletzung entsteht der Anspruch auf (Ersatz- oder Zusatz-)Schadensersatz in der Regel erst nach Eintritt des Verzugs. Ein Verzug tritt grundsätzlich erst nach einer schriftlichen Mahnung ein, in der dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur weiteren Vertragserfüllung eingeräumt wird (Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine ordnungsgemäße Mahnung ist daher oft der Schlüssel zu einem erfolgreichen Schadensersatzanspruch.
In einigen Fällen tritt der Zahlungsverzug kraft Gesetzes ohne vorherige Mahnung ein (Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies ist unter anderem bei befristeten Zahlungen, bei unerlaubten Handlungen und dann der Fall, wenn der Gläubiger aus einer Mitteilung auf den Zahlungsverzug des Schuldners schließen muss. Eine sorgfältige Vorprüfung verhindert, dass eine Forderung aufgrund eines Formfehlers scheitert; unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung beraten Sie kompetent und praxisnah zu diesem Thema.
Artikel 6:95 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass der erstattungsfähige Schaden aus Vermögensschäden und sonstigen Nachteilen besteht, wobei letztere nur insoweit gelten, als das Gesetz einen Anspruch darauf vorsieht. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches umfasst der Vermögensschaden sowohl den erlittenen Schaden als auch den entgangenen Gewinn. Dies schließt auch angemessene Kosten für die Schadensverhütung oder -begrenzung, angemessene Kosten für die Feststellung des Schadens und der Haftung sowie angemessene außergerichtliche Beitreibungskosten ein.
Für Unternehmer ist die Schätzung des entgangenen Gewinns oft der heikelste Aspekt. Der Richter kann den Schaden schätzen, wenn dessen Umfang nicht genau bestimmt werden kann (Artikel 6:97 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine gut dokumentierte Schadensaufstellung, gegebenenfalls einschließlich eines Sachverständigengutachtens, ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung.
Nicht jeder Schaden, der nach einem Vertragsbruch entsteht, berechtigt zu Schadensersatz. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen, und der Schaden muss dem Haftenden nachweislich zuzurechnen sein (Artikel 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Hat der Geschädigte zum Schadenseintritt beigetragen, kann der Schadensersatz wegen Mitverschuldens gekürzt werden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Darüber hinaus ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet: Wer zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen kann, muss dies tun. Ferner können aus demselben Ereignis entstandene Vorteile vom Schadenersatz abgezogen werden (Zurechnung von Vorteilen, Art. 6:100 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In Ausnahmefällen kann das Gericht die Schadensersatzpflicht mindern (Art. 6:109 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Unsere Rechtsexperten erläutern diese Rechtsgrundsätze frühzeitig, sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Verteidigung von Ansprüchen.
Besteht der Schaden in einer Zahlungsverzögerung, hat der Gläubiger Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen für den Zeitraum des Zahlungsverzugs. Für nichtkommerzielle Geschäfte gilt Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); für kommerzielle Verträge zwischen Unternehmen gelten die (höheren) gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a BGB. Viele Verträge enthalten zudem eine Vertragsstrafenklausel für den Fall eines Vertragsbruchs. Eine solche Vertragsstrafe kann anstelle des Schadensersatzes oder zusätzlich zu diesem erhoben werden; das Gericht kann eine unangemessen hohe Vertragsstrafe gemäß Artikel 6:94 BGB reduzieren.
Ein Anspruch auf Entschädigung kann auch außerhalb eines Vertrags, nämlich aufgrund einer rechtswidrigen Handlung, entstehen (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Voraussetzungen hierfür sind ein dem Täter zuzurechnendes rechtswidriges Verhalten, ein entstandener Schaden, ein ursächlicher Zusammenhang und die Tatsache, dass die verletzte Norm dem Schutz vor dem erlittenen Schaden dient (Relativitätserfordernis des Artikels 6:163 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Manchmal bestehen sowohl eine vertragliche als auch eine außervertragliche Grundlage; wir prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall die stärkste Position bietet. Im Hinblick auf den vertraglichen Aspekt arbeiten wir eng mit unserem Vertragsrechtsteam.
Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährungsfrist. Die allgemeine Frist beträgt fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens und des haftenden Dritten durch den Geschädigten, mit einer Höchstfrist von zwanzig Jahren (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wer zu lange wartet, kann seinen Anspruch auf Schadensersatz verlieren. Schnelles Handeln und gegebenenfalls die Unterbrechung der Verjährungsfrist sind daher unerlässlich. Wir überwachen diese Fristen für Mandanten – von internationalen Konzernen bis hin zu Einzelunternehmern.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Diese Kombination ermöglicht Ihnen eine fundierte juristische Analyse und eine realistische Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung vertraglicher und außervertraglicher Streitigkeiten: Wir beraten Sie, erstellen Mahnungen, führen Verhandlungen und vertreten Sie, falls erforderlich, vor Gericht. Ob es sich um eine Millionenforderung eines börsennotierten Unternehmens oder einen Streit zwischen dem Bäcker um die Ecke und einem Lieferanten handelt – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die effektivste Strategie. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch über die Möglichkeiten.
Habe ich immer Anspruch auf Schadensersatz bei Vertragsbruch?
Nein. Es muss ein dem Vertragsbruch zurechenbares Versäumnis, ein tatsächlicher Schaden und ein ursächlicher Zusammenhang vorliegen. Außerdem muss der Schuldner in der Regel zunächst durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden.
Welchen Schadenersatz kann ich geltend machen?
Sachschaden (erlittener Verlust und entgangener Gewinn), angemessene Kosten und, soweit gesetzlich zulässig, immaterieller Schaden. Der Umfang des Schadens muss so konkret wie möglich begründet werden und kann vom Richter geschätzt werden.
Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?
Grundsätzlich fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens und des haftenden Dritten, maximal jedoch zwanzig Jahre. Warten Sie nicht zu lange und behalten Sie die Fristen stets im Blick.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Einschätzung Ihres Anspruchs bis hin zu Gerichtsverfahren: Wir unterstützen Sie in jeder Phase.
Eine Schadensersatzklage scheitert oft nicht inhaltlich, sondern an Verfahrensfehlern und Fristüberschreitungen. Häufige Fehler:
Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse der Grundlage, des Schadens und der Beweislage. Anschließend wählen wir bewusst zwischen Vertragserfüllung und Schadensersatz sowie zwischen einem vertraglichen und einem außervertraglichen Vorgehen. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und internen Rechtsberatern behalten wir sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Interessen klar im Blick und streben das beste Ergebnis zu den geringstmöglichen Kosten an.
Von der Problemstellung zur Lösung in vier klaren Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Recht auf Entschädigung.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung prüfen gerne Ihre Erfolgsaussichten bei einer Schadensersatzklage oder Ihrer Verteidigung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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