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Über SME-AnwälteGrundsätzlich unterliegt eine Vereinbarung keinen formalen Anforderungen, und die Parteien bestimmen den Inhalt selbst. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen Sie dabei, diese Freiheit optimal zu nutzen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke – und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu wahren.
Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift für die Abfassung eines Vertrags. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Vertragsparteien selbst bestimmen können, wie der Vertrag gestaltet ist. Ebenso ist festgelegt, dass die Vertragsparteien selbst bestimmen können, was sie im Vertrag festlegen und mit wem sie ihn abschließen; dies wird auch als Vertragsfreiheit bezeichnet.
Wir unterstützen eine Vielzahl von Mandanten bei der Erstellung, Prüfung und Auslegung von Verträgen. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Konflikten aus Vertragsverhältnissen. Diese betreffen beispielsweise die Auslegung von Vertragsbestimmungen, Vertragsverletzungen (Nichterfüllung) und Schadensersatzansprüche. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, sowohl durch Verhandlungen als auch durch Gerichtsverfahren. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Vertragsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Formfreiheit ist einer der Grundpfeiler des niederländischen Vertragsrechts. Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande (Artikel 6:217 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und es ist grundsätzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine Vereinbarung per E-Mail, ein mündliches Versprechen bei einem Treffen oder ein Handschlag können daher genauso bindend sein wie ein von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke: Sobald sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig sind, kommt ein Vertrag zustande.
Diese niedrige Hürde ist zwar praktisch, hat aber auch Nachteile. Bei mündlichen oder ungenau dokumentierten Vereinbarungen entstehen schnell Streitigkeiten darüber, was genau vereinbart wurde. Die Beweislast liegt dann bei der Partei, die sich auf die Vereinbarung beruft (Artikel 150 der Zivilprozessordnung). Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen raten daher dringend dazu, wichtige Vereinbarungen stets schriftlich festzuhalten, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Eine gute Dokumentation verhindert, dass eine vorteilhafte Vereinbarung im Streitfall verloren geht.
Es gibt wichtige Ausnahmen von der allgemeinen Regel der Formfreiheit. In diesen Fällen schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor, und ein Vertrag ohne diese Form ist nichtig oder anfechtbar. Die häufigsten Beispiele sind:
Wer eine solche formale Anforderung übersieht, riskiert, dass die Vereinbarung rechtlich nicht haltbar ist. Unsere Rechtsexperten prüfen Verträge und Transaktionen auf diese formalen Anforderungen, damit Sie im Nachhinein nicht mit einer ungültigen Vereinbarung konfrontiert werden.
Vertragsfreiheit bedeutet grundsätzlich, dass die Parteien selbst bestimmen, mit wem, worüber und unter welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschließen. Diese Freiheit ist jedoch nicht unbegrenzt. Ein Vertrag, der gegen geltendes Recht, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, ist nichtig (Artikel 3:40 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus gelten viele Verbraucher-, Miet- und Arbeitsgesetze als zwingendes Recht: Sie dürfen nicht zum Nachteil der geschützten Partei abgewichen werden.
Angemessenheit und Fairness setzen der Vertragsfreiheit ebenfalls Grenzen. Gemäß Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Vertragsklausel aufgehoben werden, wenn ihre Anwendung nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness unzulässig ist. Darüber hinaus können unangemessen belastende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt werden (Artikel 6:233 und 6:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für unsere Mandanten – von börsennotierten Unternehmen bis hin zu Freiberuflern – bedeutet dies, dass ein Vertrag nur dann Wert hat, wenn er diese Grenzen einhält. Wir achten bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge auf dieses Gleichgewicht.
Die Vertragsfreiheit beginnt bereits vor der Unterzeichnung. Grundsätzlich kann eine Partei während der Verhandlungsphase zurücktreten, ein Abbruch der Verhandlungen kann jedoch rechtswidrig sein, wenn die andere Partei berechtigterweise mit einem Vertragsabschluss rechnen konnte. Eine ordnungsgemäße Dokumentation von Absichten, Vorbehalten und (vor-)vertraglichen Vereinbarungen beugt Überraschungen vor.
Entsteht später ein Streit über den Vertragsinhalt, wird ein Vertrag nicht allein nach dem Wortlaut ausgelegt. Der Richter berücksichtigt vielmehr, was die Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten konnten: den sogenannten Haviltex-Standard. Je klarer ein Vertrag formuliert ist, desto geringer ist das Risiko von Auslegungsstreitigkeiten. Unsere Anwälte und Rechtsexperten erstellen Verträge so, dass sie auch im Streitfall Bestand haben, und unterstützen Sie, sollte ein Gerichtsverfahren bezüglich Auslegung oder Vertragserfüllung notwendig werden.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Anwälte und Rechtsexperten begleiten Sie durch alle Aspekte informeller und formeller Verträge.
Gerade weil viele Vereinbarungen keinen formalen Anforderungen unterliegen, kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten. Ein mündliches Versprechen ist zwar bindend, aber schwer zu beweisen, und eine übersehene formale Anforderung kann eine Vereinbarung nichtig oder anfechtbar machen.
Wir nutzen die Vertragsfreiheit zu Ihrem Vorteil und wahren gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir dokumentieren Verträge so, dass sie im Streitfall Bestand haben, prüfen formale Anforderungen und zwingendes Recht und suchen im Konfliktfall zunächst den schnellsten Weg der Verhandlung. Sollte dies scheitern, vertreten unsere Anwälte Sie entschieden vor Gericht hinsichtlich der Auslegung oder Erfüllung des Vertrags.
Wir behalten den Überblick von der ersten Beratung bis zur endgültigen Vereinbarung oder dem endgültigen Verfahren.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Vertragsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Formfreiheit und den Grenzen der Vertragsfreiheit.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Auslegung von Verträgen sowie bei damit verbundenen Streitigkeiten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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