Sachverstand

DPIA: Datenschutz-Folgenabschätzung

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Technologische Innovationen und Daten eröffnen beispiellose Möglichkeiten. Je mehr Daten, desto besser, denn Daten steigern den Wert des Unternehmens. Aufgrund strenger Datenschutzbestimmungen haben sich die rechtlichen Risiken enorm erhöht, was schwerwiegende Folgen für den Fortbestand des Unternehmens haben kann. Große Datenmengen können zudem zu einer erhöhten Haftung führen. Unser Datenschutzteam unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die komplexen Datenschutzbestimmungen zu verstehen und anzuwenden.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

In bestimmten Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) innerhalb einer Organisation erforderlich. Die Datenschutzexperten unserer Praxisgruppe bieten Ihnen rechtliche Unterstützung bei der Durchführung einer DSFA. Die Risiken und Maßnahmen der Organisation ergeben sich aus einer DSFA. Im Anschluss an eine DSFA können Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren. Unsere Praxisgruppe berät Sie auch gerne zur Umsetzung dieser Maßnahmen.

Haben Sie Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung? Bitte kontaktieren Sie uns.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als solche bezeichnet – ist ein Instrument zur Identifizierung und Bewertung von Datenschutzrisiken vor der Datenverarbeitung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 35 der DSGVO. Eine DSFA ist keine nachträgliche Formalität: Sie wird vor Beginn der Verarbeitung durchgeführt, um Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der eine neue Kundenplattform einführt, oder der Bäcker um die Ecke, der über Videoüberwachung nachdenkt: Der Rechtsstandard ist derselbe, nur der Umfang variiert. Diese Seite fällt in unseren Datenschutz und Datensicherheit.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) obligatorisch?

Gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich, wenn die Verarbeitung – insbesondere unter Verwendung neuer Technologien – voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt. Artikel 35 Absatz 3 nennt drei Situationen, in denen eine DSFA ohnehin obligatorisch ist:

  • systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte auf der Grundlage automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, mit der rechtliche Konsequenzen verbunden sind;
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 DSGVO) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Artikel 10 DSGVO);
  • systematische und großflächige Überwachung öffentlich zugänglicher Räume.

Darüber hinaus hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) neun Kriterien festgelegt. Sind zwei oder mehr dieser Kriterien erfüllt, ist grundsätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich. Auch die niederländische Datenschutzbehörde hat eine Liste von Verarbeitungstätigkeiten erstellt, für die eine DSFA stets obligatorisch ist. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittlungen, Schwarze Listen, Betrugsprävention, Bonitätsbewertung, Verarbeitung von Gesundheits- oder genetischen Daten, Videoüberwachung, Mitarbeiterüberwachung, Standort- und Kommunikationsdaten, das Internet der Dinge, Profiling und biometrische Daten. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Datenverarbeitung unter diese Kategorien fällt? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen dies anhand Ihrer individuellen Situation.

Was muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung enthalten?

Artikel 35 Absatz 7 der Datenschutz-Grundverordnung schreibt vor, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung mindestens Folgendes enthalten muss:

  • eine systematische Beschreibung der beabsichtigten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung;
  • eine Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge im Hinblick auf diese Zwecke;
  • eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen;
  • die geplanten Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken, einschließlich Schutzvorkehrungen, Sicherheitsmaßnahmen und Mechanismen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten.

Hat Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten bestellt, müssen Sie dessen Rat gemäß Artikel 35 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung einholen. Siehe auch unsere Seite zum Datenschutzbeauftragten (DSB).

Der Schritt-für-Schritt-Plan: So funktioniert eine Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine gründliche Datenschutz-Folgenabschätzung folgt einer festgelegten Struktur. Wir begleiten diesen Prozess von Anfang bis Ende:

  1. beschreiben Sie die Verarbeitung, die Datenflüsse, die beteiligten Parteien und die Zwecke der Verarbeitung;
  2. prüfen, ob eine Rechtsgrundlage vorliegt und ob die Verarbeitung notwendig und verhältnismäßig ist;
  3. Identifizierung und Bewertung der Risiken für die Interessengruppen;
  4. Festlegung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Minderung der Risiken;
  5. die Ergebnisse protokollieren und gegebenenfalls die beteiligten Parteien oder deren Vertreter konsultieren;
  6. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig, wenn sich das Verarbeitungsrisiko ändert.

Wir passen den Umfang der Analyse an Ihre Organisation an – von einer umfassenden Bewertung für einen internationalen Konzern bis hin zu einem praktikablen und angemessenen Ansatz für den Inhaber eines kleinen Unternehmens.

Vorherige Konsultation mit der niederländischen Datenschutzbehörde

Ergibt die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), dass ein Verarbeitungsvorgang ein hohes Risiko birgt, das Sie nicht durch angemessene Maßnahmen mindern können, sind Sie gemäß Artikel 36 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, vor Beginn der Verarbeitung die Datenschutzbehörde zu konsultieren. Unsere Anwälte übernehmen diese Vorabkonsultation, führen die Gespräche mit der Aufsichtsbehörde und setzen die Antwort in konkrete nächste Schritte um.

Risiken des Weglassens einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Die fahrlässige Unterlassung einer obligatorischen Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist an sich schon mit einer Geldbuße belegt. Gemäß Artikel 83 Absatz 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die niederländische Datenschutzbehörde eine Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro oder, für Unternehmen, bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen – zusätzlich zu einer möglichen Haftung gegenüber den betroffenen Personen und einem möglichen Reputationsschaden. Darüber hinaus ist eine gut dokumentierte DSFA ein wichtiger Nachweis für die Rechenschaftspflicht (Artikel 5 Absatz 2 DSGVO). Eine DSFA geht häufig mit einem umfassenderen Datenschutz-Audit und einem detaillierten Protokoll für den Umgang mit Datenschutzverletzungen einher

Wie MKB Juristen Sie bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterstützt

Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So erhalten Sie sowohl eine fundierte juristische Beratung als auch praxisnahe, umsetzbare Unterstützung. Wir helfen Ihnen festzustellen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, führen diese gemeinsam mit Ihnen durch, beraten Sie zu den zu ergreifenden Maßnahmen und begleiten Sie bei deren Umsetzung. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke – wir übersetzen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung in die für Ihr Unternehmen und Ihre Branche relevanten Rahmenbedingungen.

Häufig gestellte Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung für jede Organisation verpflichtend?

Nein. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist nur dann verpflichtend, wenn ein Verarbeitungsvorgang voraussichtlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen birgt oder wenn der Verarbeitungsvorgang auf der Liste der niederländischen Datenschutzbehörde steht. Für viele kleinere Verarbeitungsvorgänge ist eine DSFA nicht erforderlich, es empfiehlt sich jedoch, die Bewertung zu dokumentieren.

Wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch?

Der Verantwortliche ist für die Datenschutz-Folgenabschätzung zuständig. Sofern ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, wird dessen Rat eingeholt. Wir bieten rechtliche und inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung.

Wie oft muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung überprüft werden?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird überprüft, wenn sich das Risiko der Datenverarbeitung ändert, beispielsweise aufgrund neuer Technologien, neuer Verarbeitungszwecke oder eines geänderten Datenflusses.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und einem Datenschutz-Audit?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) konzentriert sich auf die Risikobewertung einer spezifischen (beabsichtigten) Verarbeitungstätigkeit, während ein Datenschutz-Audit die umfassendere DSGVO-Konformität Ihres Unternehmens prüft. Beide ergänzen sich.

Haben Sie Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung?

Sie können sich jederzeit an uns wenden. Unsere Datenschutzexperten unterstützen Sie gerne – von der ersten Einschätzung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.

Häufig gestellte Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung: Prüfung der Datenschutzauswirkungen

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

Kontaktieren Sie uns

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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