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Über SME-AnwälteUnsere Anwälte und internen Rechtsberater übernehmen die Rolle des externen Sicherheitsbeauftragten und setzen Artikel 32 DSGVO und NIS2 in überprüfbare Sicherheitsrichtlinien um – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
In einem externen Unternehmen kann einer unserer Datenschutzspezialisten die Rolle des Sicherheitsbeauftragten übernehmen. In dieser Funktion beraten wir Sie rechtlich zur Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens. Darüber hinaus kann eine Sicherheitsrichtlinie erstellt werden. Nach der Entwicklung der Sicherheitsrichtlinie unterstützen wir Sie bei deren Implementierung.
Haben Sie Fragen zum Sicherheitspersonal? Bitte kontaktieren Sie uns.
Unser Sicherheitsbeauftragter vereint Expertise in Informationssicherheit und Datenschutz. Diese Unterscheidung bestimmt unsere Schwerpunktsetzung. Während sich ein traditioneller (Chief) Information Security Officer primär auf Technologie und Systemkontinuität konzentriert, setzt unser Sicherheitsbeauftragter diese Maßnahmen in die rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Sicherheit personenbezogener Daten um. Sicherheit ist somit keine reine IT-Angelegenheit, sondern eine gesetzliche Verpflichtung mit rechtlichen Konsequenzen im Falle von Verstößen.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern gewährleisten, dass die Sicherheitsrichtlinie nicht nur technisch einwandfrei, sondern auch nachweislich gesetzeskonform ist. Dies funktioniert gleichermaßen für einen internationalen Konzern mit eigener IT-Abteilung wie für den Bäcker um die Ecke, der seine Kunden und Personalakten schützen möchte.
Die rechtliche Grundlage der Rolle des Sicherheitsbeauftragten bildet Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Artikel verpflichtet jeden Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Das Gesetz schreibt keine feste Checkliste vor, nennt aber unter anderem die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, die Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Systemen sowie die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Sicherheit.
Was als „angemessen“ gilt, hängt vom Stand der Technik, den Kosten, der Art der Verarbeitung und dem Risiko für die betroffenen Personen ab. Unser Datenschutzbeauftragter nimmt diese Bewertung auf Grundlage der rechtlichen Grundlagen vor, dokumentiert die getroffenen Entscheidungen und stellt sicher, dass Sie die ergriffenen Maßnahmen nachweisen können. Denn die Rechenschaftspflicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 DSGVO ist streng: Sie müssen nicht nur sicher arbeiten, sondern dies auch nachweisen können.
In der Praxis werden die Rollen oft verwechselt. Die Unterscheidung ist rechtlich relevant. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht eigenständig die Einhaltung der DSGVO und ist in einigen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet (Art. 37 DSGVO). Der CISO (Chief Information Security Officer) ist für die Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie verantwortlich. Der von uns benannte Sicherheitsbeauftragte schließt die Lücke: Er übersetzt Datenschutzanforderungen in eine konkrete, überprüfbare Sicherheitsrichtlinie und überwacht deren Umsetzung.
Es ist wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte eine unabhängige Aufsichtsfunktion innehat und daher die Sicherheitsrichtlinie, für die er die Aufsicht ausübt, nicht selbst umsetzen darf. Durch die separate Besetzung beider Rollen innerhalb unserer Organisation vermeiden Sie Interessenkonflikte und gewährleisten eine eindeutige rechtliche Beziehung.
Sicherheit ist kein isoliertes Thema. Unser Sicherheitsbeauftragter kümmert sich um die damit verbundenen Pflichten. Im Falle eines Fehlers greift die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO) und in Fällen hohen Risikos auch den betroffenen Personen selbst (Art. 34 DSGVO). Wir gestalten den bei Datenschutzverletzungen so, dass Sie diese Frist einhalten und die relevanten Überlegungen nachvollziehbar dokumentieren können.
Darüber hinaus prüft der Sicherheitsbeauftragte, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung ( DSFA gemäß Art. 35 DSGVO) erforderlich ist und ob die Vereinbarungen mit Lieferanten und IT-Dienstleistern die Anforderungen an Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (Art. 28 DSGVO) erfüllen. Dadurch werden Sicherheitsmaßnahmen, Verträge und Risikoanalysen aufeinander abgestimmt und nicht gegeneinander gerichtet.
Für immer mehr Organisationen rückt die europäische NIS2-Richtlinie zusammen mit der DSGVO, die durch das Cybersicherheitsgesetz in niederländisches Recht umgesetzt wird, in den Fokus. Diese Verordnung verpflichtet „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und Verwaltung zur Sorgfaltspflicht und zur Meldung von Vorfällen. Die Geschäftsführung trägt die persönliche Verantwortung für die Genehmigung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen.
Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten in den Mittelpunkt stellt, verfolgt NIS2 einen umfassenderen Ansatz hinsichtlich der Kontinuität und Ausfallsicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen. Unser Sicherheitsbeauftragter vereint beide Systeme und stellt sicher, dass Sie keine Arbeit doppelt erledigen und keine Pflichten vernachlässigen. NIS2 ist für den kleinen Bäcker um die Ecke in der Regel nicht relevant; für internationale Konzerne in systemrelevanten Branchen hingegen ist die Bedeutung umso größer.
Bei MKB Juristen arbeiten Sie mit interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern zusammen, die sowohl die Technologie verstehen als auch das Recht beherrschen. Wir übernehmen die Rolle des Sicherheitsbeauftragten extern, bedarfsorientiert oder für einen festgelegten Zeitraum und stimmen uns bei Bedarf direkt mit unserem Datenschutzbeauftragten (DSB) und Spezialisten für Datenschutzrecht ab. Wir bieten Ihnen keine isolierte Beratung, sondern eine fundierte Sicherheitsrichtlinie, die nachweislich der DSGVO entspricht und perfekt zu Ihrem Unternehmen passt – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Haben Sie Fragen zum Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten oder zu Ihren Sicherheitspflichten gemäß der DSGVO? Kontaktieren Sie uns gerne.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Die Stelle des Sicherheitsbeauftragten wird extern besetzt, und die damit verbundenen Datenschutzverpflichtungen werden übernommen.
Die Sicherheit personenbezogener Daten ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wird diese nicht eingehalten, hat dies rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Wir trennen die Rollen des Sicherheitsbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten, untermauern jede Maßnahme rechtlich und dokumentieren alles nachweislich gemäß der Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO.
Von der Aufnahme bis zur Zusicherung in vier Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Sicherheitsbeauftragten.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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