Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Anwälte und (interne) Rechtsberater für Ihre Datenschutzbeauftragtenangelegenheiten

Sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, und wie gestalten Sie diese Rolle eigenständig? Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen analysieren Ihre Situation, fungieren auf Wunsch als externer Datenschutzbeauftragter und unterstützen Ihren internen Datenschutzbeauftragten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Innerhalb eines Unternehmens muss eine Person die Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen. Diese Person wird als Datenschutzbeauftragter (DSB) bezeichnet. Einer unserer Datenschutzspezialisten aus dem Bereich Datenschutz kann die Position des DSB in einem Unternehmen übernehmen. Darüber hinaus bieten wir Rechtsberatung an, damit der DSB in einem Unternehmen weiß, welche Aufgaben von ihm oder ihr erwartet werden.

Haben Sie Fragen zur Position des Datenschutzbeauftragten? Bitte kontaktieren Sie uns.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben?

Ob Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen muss, ergibt sich aus Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein DSB ist in drei Fällen verpflichtend: (1) Sie sind eine Behörde oder eine öffentliche Einrichtung; (2) Ihre Kerntätigkeit besteht in der regelmäßigen, systematischen und umfangreichen Beobachtung von Personen; oder (3) Ihre Kerntätigkeit besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheits-, biometrische oder Strafregisterdaten). Ob ein Fall von „umfangreicher“ und „Kerntätigkeit“ vorliegt, erfordert oft eine individuelle rechtliche Beurteilung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen dies für jede Organisation persönlich – vom internationalen Konzern über die Arztpraxis bis hin zum Online-Shop um die Ecke. Auch wenn die Benennung nicht verpflichtend ist, kann ein freiwilliger DSB sinnvoll sein; stellen Sie sicher, dass ein freiwillig benannter DSB die Anforderungen der DSGVO erfüllt.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Artikel 39 DSGVO)

Die Mindestpflichten eines Datenschutzbeauftragten sind in Artikel 39 der DSGVO festgelegt. Der Datenschutzbeauftragte:

  • informiert und berät die Organisation und ihre Mitarbeiter über ihre Pflichten gemäß der DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen;
  • überwacht die Einhaltung der DSGVO, einschließlich der Zuweisung von Verantwortlichkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie der Durchführung von Audits;
  • berät auf Anfrage hinsichtlich einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und überwacht deren Durchführung;
  • arbeitet mit der niederländischen Datenschutzbehörde (AP) zusammen und fungiert als Ansprechpartner, auch im Falle von Datenschutzverletzungen.

Der Datenschutzbeauftragte ist Aufsichts- und Beratungsfunktion, nicht die Durchführung der Maßnahmen: Er oder sie ist nicht persönlich für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich – diese Verantwortung verbleibt beim Verantwortlichen.

Position, Ausstattung und Unabhängigkeit (Artikel 38 DSGVO)

Artikel 38 der DSGVO schützt die Stellung des Datenschutzbeauftragten (DSB). Das Unternehmen muss den DSB rechtzeitig und angemessen in alle Angelegenheiten des Datenschutzes einbeziehen, ihm ausreichende Ressourcen und Zugang zu den Daten gewähren und ihn nicht für die Wahrnehmung seiner Aufgaben entlassen oder bestrafen. Der DSB berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Ein wichtiges Merkmal ist die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit: Der DSB erhält keine Weisungen hinsichtlich der Art und Weise, wie er seine Aufgaben wahrnimmt. Der DSB kann weitere Aufgaben wahrnehmen, sofern dadurch kein Interessenkonflikt entsteht – beispielsweise kann jemand, der selbst über die Verarbeitungszwecke entscheidet, nicht gleichzeitig unabhängiger DSB sein. Schließlich ist der DSB zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Interner Datenschutzbeauftragter, externer Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzexperte?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) kann intern oder extern beauftragt sein; die DSGVO erlaubt beides, und Organisationen können sich auch einen gemeinsamen DSB teilen. Für viele KMU, Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen ist ein externer DSB attraktiv: Man erhält unabhängige Expertise, ohne eine permanente Stelle einrichten zu müssen. Unsere Rechtsberater und Anwälte aus dem Bereich Datenschutz können als externer DSB fungieren oder einen internen DSB rechtlich unterstützen. Der Unterschied zum Datenschutzbeauftragten: Dieser setzt die Datenschutzrichtlinie in der Praxis um (z. B. durch die Führung von Registern und die Bearbeitung von Anfragen), während der DSB eine unabhängige Aufsicht ausübt. Die Kombination beider Rollen in einer Person kann schnell zu einem Interessenkonflikt führen.

Meldepflichten gegenüber der AP und Risiken der Nichteinhaltung

Wenn Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt hat, müssen Sie diesen bei der niederländischen Datenschutzbehörde registrieren und seine Kontaktdaten veröffentlichen (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Der DSB prüft aktiv, ob die betroffenen Organisationen einen DSB benannt haben. Die Nichtbestellung oder fehlerhafte Registrierung eines DSB stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ein gut positionierter, unabhängiger DSB ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern begrenzt auch Ihr Haftungsrisiko. Gerne kombinieren wir diese Prüfung mit einem Datenschutz-Audit, um Ihr gesamtes Datenschutzmanagement zu optimieren.

Unser Ansatz: von Konzernen bis zum Bäcker an der Ecke

MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So können wir nahtlos zwischen strategischer Datenschutzberatung für internationale Konzerne und praktischer, kostengünstiger Unterstützung für kleine Unternehmen wechseln. Wir prüfen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigen, übernehmen diese Rolle auf Wunsch als externer DSB, unterstützen Ihren internen DSB und helfen Ihnen bei der Einrichtung Ihrer umfassenden Datenschutz-Compliance. Diese Seite ist Teil unserer im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Sie können sich auch bei verwandten Themen wie Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und Datenschutz-Audits an uns wenden.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Unsere Datenschutzspezialisten unterstützen Sie in jeder Phase in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten.

  • Beurteilung, ob ein Datenschutzbeauftragter für Ihre Organisation obligatorisch oder ratsam ist
  • Als unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter tätig
  • Rechtliche Unterstützung für Ihren internen Datenschutzbeauftragten
  • Strukturierung der Position, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit des Datenschutzbeauftragten
  • Registrierung bei der niederländischen Datenschutzbehörde und umfassendere Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Risiken im Zusammenhang mit einem fehlenden oder schlecht positionierten Datenschutzbeauftragten

Die unterlassene Bestellung oder Registrierung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar, für den die niederländische Datenschutzbehörde ein Bußgeld verhängen kann. Ein nicht unabhängiger DSB oder ein DSB mit Interessenkonflikten erhöht zudem Ihr Haftungsrisiko.

  • Geldstrafe der AP wegen fehlender oder nicht registrierter Datenschutzbeauftragter
  • Interessenkonflikt, da der Datenschutzbeauftragte auch über Verarbeitungsvorgänge entscheidet
  • Datenschutzbeauftragter ohne ausreichende Ressourcen, Zugang oder Unabhängigkeit
  • Reputationsschäden infolge eines Datenlecks ohne angemessene Aufsicht

Unser Ansatz

Mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen bieten wir strategische Datenschutzberatung für Konzerne und praktische, kostengünstige Unterstützung für Kleinunternehmer. Wir prüfen die Datenschutzbeauftragtenpflicht, übernehmen die Funktion oder unterstützen Sie dabei und gewährleisten einen unabhängigen, kompetent aufgestellten Datenschutzbeauftragten.

So arbeiten wir

Ein klarer Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Einrichtung Ihres Datenschutzbeauftragten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Datenschutzbeauftragten.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Ein Problem mit FG einreichen?

Kontaktieren Sie unverbindlich unsere Datenschutzexperten. Wir analysieren Ihre Situation und helfen Ihnen, schnellstmöglich weiterzukommen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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