Datenschutz und Datensicherheit

Gesetzgebung im Gesundheitswesen und zum Datenschutz

Rechtliche Wahrung des Datenschutzes im Gesundheitswesen

Organisationen im Gesundheitswesen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten und müssen neben der DSGVO auch branchenspezifische Gesetze wie die WGBO und die Wabvpz einhalten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen nachweislich zu erfüllen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Gesundheitseinrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zusätzliche Regeln einhalten müssen. Darüber hinaus enthalten spezifische Gesetze und Verordnungen für den Gesundheitssektor zusätzliche Datenschutzbestimmungen. Beispiele hierfür sind das Gesetz über die Vereinbarung über die medizinische Behandlung, das Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen oder das Gesetz über allgemeine Bestimmungen zur Bürgerservicenummer.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Gesundheitseinrichtungen muss ordnungsgemäß erfolgen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Unsere Praxisgruppe Datenschutz berät Sie gerne in diesem Bereich.

Haben Sie Fragen zur Pflege und zum Datenschutz? Bitte kontaktieren Sie uns.

Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen: der rechtliche Rahmen

Diese Seite ist Teil unserer im Bereich Datenschutz. Innerhalb dieses Fachgebiets erfordert der Gesundheitssektor einen spezifischen Ansatz. Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem niederländischen DSGVO-Umsetzungsgesetz (UAVG) gelten im Gesundheitswesen branchenspezifische Gesetze, die strenger sind als die allgemeinen Vorschriften. Gemäß Artikel 9 DSGVO gelten Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten: Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, sofern keine Ausnahme vorliegt. Daher muss eine Einrichtung im Gesundheitswesen für jede Verarbeitungstätigkeit sowohl eine Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO) als auch eine Ausnahme vom Verarbeitungsverbot (Artikel 9 DSGVO) nachweisen können.

Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind sowohl im Datenschutzrecht als auch im Gesundheitsrecht versiert. Ob Universitätsklinikum, psychiatrische Klinik, Gesundheitskonzern oder niedergelassener Arzt bzw. Physiotherapeut: Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke – wir übersetzen komplexe Vorschriften in praktikable Richtlinien.

Ärztliche Schweigepflicht und die WGBO

Die ärztliche Schweigepflicht ist im Gesetz über den Vertrag über die medizinische Behandlung (WGBO) geregelt, das in Buch 7, Titel 7, Abschnitt 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 7:446 bis 7:468 BW) enthalten ist. Die Verschwiegenheitspflicht des Gesundheitsdienstleisters ergibt sich aus Artikel 7:457 BW: Ohne die Einwilligung des Patienten dürfen Informationen oder der Zugriff auf die Patientenakte an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus regelt das WGBO unter anderem die Pflicht zur Führung einer Patientenakte (Artikel 7:454 BW), das Auskunftsrecht des Patienten (Artikel 7:456 BW) und das Recht auf Datenlöschung (Artikel 7:455 BW).

Die ärztliche Schweigepflicht besteht neben der DSGVO und wird daher nicht geändert. Bei Überschneidungen hat die ärztliche Schweigepflicht als Spezialrecht Vorrang; die DSGVO präzisiert darüber hinaus die Regeln für die rechtmäßige Datenverarbeitung. Wir beraten Angehörige der Gesundheitsberufe und Gesundheitseinrichtungen zum Umfang der ärztlichen Schweigepflicht, zu zulässigen Ausnahmefällen (Einwilligung, gesetzliche Verpflichtung oder Interessenkonflikt) sowie zur Stellung von Honorarärzten und direkt beteiligten Angehörigen der Gesundheitsberufe.

Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte

Der Austausch von Patientendaten stellt häufig einen Engpass dar. Grundsätzlich dürfen Gesundheitsdienstleister Daten untereinander austauschen, soweit dies für die Durchführung des Behandlungsvertrags mit dem Patienten erforderlich ist; die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht für Personen, die direkt an der Behandlung beteiligt sind (Artikel 7:457 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Werden Informationen an Dritte außerhalb des Gesundheitsdienstleisters weitergegeben, ist grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Patienten erforderlich, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. die Meldung einer Infektionskrankheit). Für den elektronischen Datenaustausch sieht das Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Wabvpz) zusätzliche Anforderungen vor, darunter die gesonderte Einwilligung zur Bereitstellung von Daten über ein elektronisches Austauschsystem und die Verwendung der Bürgerservicenummer (BSN) gemäß dem Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen und dem Gesetz über die Bürgerservicenummer. Wir bewerten Partnerschaften, integrierte Versorgungssysteme und Register anhand dieser Regeln und dokumentieren entsprechende Vereinbarungen.

Verpflichtungen für Gesundheitsorganisationen

Die DSGVO legt Gesundheitsorganisationen konkrete Verpflichtungen auf, die wir in der Praxis umsetzen:

  • Datenschutzbeauftragter (DSB) – obligatorisch für die Verarbeitung großer Mengen an Gesundheitsdaten, was in der Praxis unter anderem für Krankenhäuser, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen und ärztliche Bereitschaftsdienste gilt. Lesen Sie mehr über den Datenschutzbeauftragten (DSB).
  • Datenschutz-Folgenabschätzung – Bei Verarbeitungen mit hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung obligatorisch. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Datenverarbeitungsvereinbarungen – wir schließen die entsprechenden Vereinbarungen mit ICT-Anbietern, EHR-Anbietern und anderen Auftragsverarbeitern ab.
  • Richtlinien und Protokolle – Datenschutzrichtlinie, Berechtigungsverwaltung und Aufbewahrungsfristen.
  • Datenschutzverletzungen – Einrichtung des Melde- und Registrierungsprozesses. Siehe Datenschutzverletzungen.

Mit einem Datenschutz-Audit ermitteln wir, wo Ihre Organisation in puncto Datenschutz steht.

Aufsicht: Niederländische Datenschutzbehörde und IGJ

Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) überwacht die Einhaltung der DSGVO und des UAVG und kann bei Verstößen erhebliche Bußgelder verhängen. Im Gesundheitswesen überwacht die Gesundheits- und Jugendinspektion (IGJ) zusätzlich Qualität und Sicherheit, einschließlich Informationssicherheit. Wir unterstützen Gesundheitsorganisationen bei aufsichtsrechtlichen Untersuchungen, der Durchsetzung von Vorschriften und meldepflichtigen Datenschutzverletzungen und vertreten sie gegebenenfalls in Widerspruchs- und Berufungsverfahren.

Neue Entwicklungen: elektronischer Austausch und KI

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt neue Verpflichtungen mit sich. Das Gesetz über den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen (Wegiz) schreibt die schrittweise Einführung eines standardisierten, sicheren elektronischen Datenaustauschs zwischen Gesundheitsdienstleistern vor. Zudem werden KI-Anwendungen immer häufiger zur Unterstützung von Diagnose und Therapie eingesetzt; in diesem Zusammenhang sind neben der DSGVO die europäische KI-Verordnung und, für Medizinprodukte, die Medizinprodukteverordnung (MDR) relevant. Wir beobachten diese Entwicklungen und beraten Sie zu einer zukunftssicheren Infrastruktur.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesundheitswesen und Datenschutzgesetzgebung

Hat die ärztliche Schweigepflicht Vorrang vor der DSGVO?

Die ärztliche Schweigepflicht gemäß WGBO (Artikel 7:457 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt weiterhin neben der DSGVO und wird durch diese nicht geändert. In der Praxis ergänzen sich beide Regelungen; im Falle einer Überschneidung hat die ärztliche Schweigepflicht als Sonderbestimmung Vorrang.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen vorgeschrieben?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang verarbeitet werden. Dies betrifft in der Regel unter anderem Krankenhäuser, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen und ärztliche Bereitschaftsdienste.

Darf ich Patientendaten mit einem anderen Gesundheitsdienstleister teilen?

Wenn Gesundheitsdienstleister direkt in die Behandlung eingebunden sind, ist dies im Rahmen Ihrer Behandlungsvereinbarung zulässig. Für darüber hinausgehende Maßnahmen ist grundsätzlich Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine Rechtsgrundlage erforderlich.

Haben Sie Fragen zum Gesundheitswesen und zur Datenschutzgesetzgebung?

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Gesundheitsorganisationen jeder Größe dabei, ihre Datenverarbeitung nachweislich zu optimieren. Datenschutz und Datensicherheit sind unser Kerngeschäft; für den Gesundheitssektor bieten wir maßgeschneiderte Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was wir für Sie tun

Wir verbinden Datenschutzrecht und Gesundheitsrecht in praxisorientierter Beratung.

  • Erstellung von Datenschutzrichtlinien, Protokollen und Autorisierungsmanagement
  • Datenverarbeitungsvereinbarungen mit EHR- und ICT-Anbietern
  • Leitlinien für die Ernennung durch die Bundesregierung und die Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenaustausch
  • Leitfaden zu Datenschutzverletzungen und aufsichtsrechtlichen Untersuchungen

Risiken unzureichender Einhaltung

Der sorglose Umgang mit Gesundheitsdaten beeinträchtigt unmittelbar die Privatsphäre der Patienten und deren Vertrauen in Ihre Organisation. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sind erheblich.

  • Bußgelder der niederländischen Datenschutzbehörde wegen Verstößen gegen die DSGVO
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und disziplinarische Konsequenzen
  • Maßnahmen des IGJ bei unzureichender Informationssicherheit
  • Reputationsschaden und Vertrauensverlust der Patienten infolge einer Datenschutzverletzung
  • Haftung für unrechtmäßige Datenverarbeitung

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse Ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten und prüfen diese anhand der DSGVO und branchenspezifischer Gesetze im Gesundheitswesen. Anschließend entwickeln wir daraus praktikable Richtlinien, verbindliche Vereinbarungen und klare, auf die Größe Ihres Unternehmens zugeschnittene Protokolle. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern arbeiten bei Bedarf eng mit Experten für Gesundheits- und Arbeitsrecht zusammen.

So arbeiten wir

Von der Lagerhaltung bis hin zu einer nachweislich konformen Organisation.

01

Aufnahme

Wir besprechen Ihre Organisation, Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Ihre Fragestellung und prüfen bestehende Vereinbarungen und Protokolle.

02

Analyse

Wir beurteilen Ihre Situation im Hinblick auf die DSGVO, die UAVG und Gesundheitsgesetze wie die WGBO und die Wabvpz und ermitteln die rechtlichen Grundlagen und Risiken.

03

Ausführung

Wir entwerfen Richtlinien, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Protokolle und begleiten die Ernennung des Datenschutzbeauftragten und die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung.

04

Hilfe

Wir unterstützen Sie bei Datenschutzverletzungen und der Aufsicht durch die niederländische Datenschutzbehörde oder das IGJ.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Fragen, die uns Organisationen im Gesundheitswesen häufig stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Ist der Schutz der Privatsphäre im Gesundheitswesen rechtlich zulässig?

Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach.

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Jaime Boogaers

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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