Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteOrganisationen im Gesundheitswesen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten und müssen neben der DSGVO auch branchenspezifische Gesetze wie die WGBO und die Wabvpz einhalten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen nachweislich zu erfüllen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Gesundheitseinrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zusätzliche Regeln einhalten müssen. Darüber hinaus enthalten spezifische Gesetze und Verordnungen für den Gesundheitssektor zusätzliche Datenschutzbestimmungen. Beispiele hierfür sind das Gesetz über die Vereinbarung über die medizinische Behandlung, das Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen oder das Gesetz über allgemeine Bestimmungen zur Bürgerservicenummer.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Gesundheitseinrichtungen muss ordnungsgemäß erfolgen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Unsere Praxisgruppe Datenschutz berät Sie gerne in diesem Bereich.
Haben Sie Fragen zur Pflege und zum Datenschutz? Bitte kontaktieren Sie uns.
Diese Seite ist Teil unserer im Bereich Datenschutz. Innerhalb dieses Fachgebiets erfordert der Gesundheitssektor einen spezifischen Ansatz. Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem niederländischen DSGVO-Umsetzungsgesetz (UAVG) gelten im Gesundheitswesen branchenspezifische Gesetze, die strenger sind als die allgemeinen Vorschriften. Gemäß Artikel 9 DSGVO gelten Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten: Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, sofern keine Ausnahme vorliegt. Daher muss eine Einrichtung im Gesundheitswesen für jede Verarbeitungstätigkeit sowohl eine Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO) als auch eine Ausnahme vom Verarbeitungsverbot (Artikel 9 DSGVO) nachweisen können.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind sowohl im Datenschutzrecht als auch im Gesundheitsrecht versiert. Ob Universitätsklinikum, psychiatrische Klinik, Gesundheitskonzern oder niedergelassener Arzt bzw. Physiotherapeut: Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke – wir übersetzen komplexe Vorschriften in praktikable Richtlinien.
Die ärztliche Schweigepflicht ist im Gesetz über den Vertrag über die medizinische Behandlung (WGBO) geregelt, das in Buch 7, Titel 7, Abschnitt 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 7:446 bis 7:468 BW) enthalten ist. Die Verschwiegenheitspflicht des Gesundheitsdienstleisters ergibt sich aus Artikel 7:457 BW: Ohne die Einwilligung des Patienten dürfen Informationen oder der Zugriff auf die Patientenakte an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus regelt das WGBO unter anderem die Pflicht zur Führung einer Patientenakte (Artikel 7:454 BW), das Auskunftsrecht des Patienten (Artikel 7:456 BW) und das Recht auf Datenlöschung (Artikel 7:455 BW).
Die ärztliche Schweigepflicht besteht neben der DSGVO und wird daher nicht geändert. Bei Überschneidungen hat die ärztliche Schweigepflicht als Spezialrecht Vorrang; die DSGVO präzisiert darüber hinaus die Regeln für die rechtmäßige Datenverarbeitung. Wir beraten Angehörige der Gesundheitsberufe und Gesundheitseinrichtungen zum Umfang der ärztlichen Schweigepflicht, zu zulässigen Ausnahmefällen (Einwilligung, gesetzliche Verpflichtung oder Interessenkonflikt) sowie zur Stellung von Honorarärzten und direkt beteiligten Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Der Austausch von Patientendaten stellt häufig einen Engpass dar. Grundsätzlich dürfen Gesundheitsdienstleister Daten untereinander austauschen, soweit dies für die Durchführung des Behandlungsvertrags mit dem Patienten erforderlich ist; die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht für Personen, die direkt an der Behandlung beteiligt sind (Artikel 7:457 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Werden Informationen an Dritte außerhalb des Gesundheitsdienstleisters weitergegeben, ist grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Patienten erforderlich, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. die Meldung einer Infektionskrankheit). Für den elektronischen Datenaustausch sieht das Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Wabvpz) zusätzliche Anforderungen vor, darunter die gesonderte Einwilligung zur Bereitstellung von Daten über ein elektronisches Austauschsystem und die Verwendung der Bürgerservicenummer (BSN) gemäß dem Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen und dem Gesetz über die Bürgerservicenummer. Wir bewerten Partnerschaften, integrierte Versorgungssysteme und Register anhand dieser Regeln und dokumentieren entsprechende Vereinbarungen.
Die DSGVO legt Gesundheitsorganisationen konkrete Verpflichtungen auf, die wir in der Praxis umsetzen:
Mit einem Datenschutz-Audit ermitteln wir, wo Ihre Organisation in puncto Datenschutz steht.
Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) überwacht die Einhaltung der DSGVO und des UAVG und kann bei Verstößen erhebliche Bußgelder verhängen. Im Gesundheitswesen überwacht die Gesundheits- und Jugendinspektion (IGJ) zusätzlich Qualität und Sicherheit, einschließlich Informationssicherheit. Wir unterstützen Gesundheitsorganisationen bei aufsichtsrechtlichen Untersuchungen, der Durchsetzung von Vorschriften und meldepflichtigen Datenschutzverletzungen und vertreten sie gegebenenfalls in Widerspruchs- und Berufungsverfahren.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt neue Verpflichtungen mit sich. Das Gesetz über den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen (Wegiz) schreibt die schrittweise Einführung eines standardisierten, sicheren elektronischen Datenaustauschs zwischen Gesundheitsdienstleistern vor. Zudem werden KI-Anwendungen immer häufiger zur Unterstützung von Diagnose und Therapie eingesetzt; in diesem Zusammenhang sind neben der DSGVO die europäische KI-Verordnung und, für Medizinprodukte, die Medizinprodukteverordnung (MDR) relevant. Wir beobachten diese Entwicklungen und beraten Sie zu einer zukunftssicheren Infrastruktur.
Die ärztliche Schweigepflicht gemäß WGBO (Artikel 7:457 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt weiterhin neben der DSGVO und wird durch diese nicht geändert. In der Praxis ergänzen sich beide Regelungen; im Falle einer Überschneidung hat die ärztliche Schweigepflicht als Sonderbestimmung Vorrang.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang verarbeitet werden. Dies betrifft in der Regel unter anderem Krankenhäuser, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen und ärztliche Bereitschaftsdienste.
Wenn Gesundheitsdienstleister direkt in die Behandlung eingebunden sind, ist dies im Rahmen Ihrer Behandlungsvereinbarung zulässig. Für darüber hinausgehende Maßnahmen ist grundsätzlich Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine Rechtsgrundlage erforderlich.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Gesundheitsorganisationen jeder Größe dabei, ihre Datenverarbeitung nachweislich zu optimieren. Datenschutz und Datensicherheit sind unser Kerngeschäft; für den Gesundheitssektor bieten wir maßgeschneiderte Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir verbinden Datenschutzrecht und Gesundheitsrecht in praxisorientierter Beratung.
Der sorglose Umgang mit Gesundheitsdaten beeinträchtigt unmittelbar die Privatsphäre der Patienten und deren Vertrauen in Ihre Organisation. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sind erheblich.
Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse Ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten und prüfen diese anhand der DSGVO und branchenspezifischer Gesetze im Gesundheitswesen. Anschließend entwickeln wir daraus praktikable Richtlinien, verbindliche Vereinbarungen und klare, auf die Größe Ihres Unternehmens zugeschnittene Protokolle. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern arbeiten bei Bedarf eng mit Experten für Gesundheits- und Arbeitsrecht zusammen.
Von der Lagerhaltung bis hin zu einer nachweislich konformen Organisation.
Wir besprechen Ihre Organisation, Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Ihre Fragestellung und prüfen bestehende Vereinbarungen und Protokolle.
Wir beurteilen Ihre Situation im Hinblick auf die DSGVO, die UAVG und Gesundheitsgesetze wie die WGBO und die Wabvpz und ermitteln die rechtlichen Grundlagen und Risiken.
Wir entwerfen Richtlinien, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Protokolle und begleiten die Ernennung des Datenschutzbeauftragten und die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Wir unterstützen Sie bei Datenschutzverletzungen und der Aufsicht durch die niederländische Datenschutzbehörde oder das IGJ.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team bietet juristische und strategische Beratung im Bereich Datenschutz. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten, von Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Die fundierten Kenntnisse unserer Experten im Datenschutzrecht ermöglichen uns eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung. Neben der Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens unterstützen unsere Anwälte und Rechtsexperten Sie auch bei der Umsetzung der Empfehlungen in Ihrer Organisation.
Antworten auf Fragen, die uns Organisationen im Gesundheitswesen häufig stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.