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Über SME-AnwälteMedienrecht dreht sich um alles, was öffentlich gemacht wird: Veröffentlichungen, Bilder, Online-Äußerungen und Rezensionen – stets im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem Recht auf Ehre, Ansehen und Privatsphäre. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Medienrecht umfasst alles, was öffentlich gemacht wird: Veröffentlichungen, Äußerungen, Bilder und Töne – online wie offline. Es bewegt sich im Spannungsfeld zweier grundlegender, sich ständig überschneidender Rechte: der Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) und dem Recht auf Ehre, Ansehen und Privatsphäre (Art. 8 EMRK). Im Kern geht es stets um eine Abwägung: Darf die Veröffentlichung erfolgen, oder überwiegt der Schaden für die andere Partei?
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne und Medienunternehmen als auch lokale Unternehmer – egal ob Sie selbst veröffentlichen oder Opfer einer unzulässigen Veröffentlichung geworden sind.
Die Veröffentlichung unrichtiger oder schädigender Informationen über Sie oder Ihr Unternehmen kann eine Rechtsverletzung darstellen (Artikel 6:162 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Ob eine Aussage rechtswidrig ist, hängt von einer Abwägung der Interessen ab: der Schwere des Vorwurfs, dem Grad seiner Beweiskraft, der Art des Mediums und dem öffentlichen Interesse. Im Falle einer rechtswidrigen Veröffentlichung können Sie Berichtigung, Entfernung und Schadensersatz verlangen. Auch im Strafrecht spielen Verleumdung und üble Nachrede eine Rolle (Artikel 261 und 262 des niederländischen Strafgesetzbuches).
Wird Ihr Foto oder das Ihrer Mitarbeiter ohne Ihre Erlaubnis verwendet, greifen die Persönlichkeitsrechte. Bei einem in Auftrag gegebenen Porträt ist die Veröffentlichung ohne Genehmigung grundsätzlich unzulässig (Artikel 19 und 20 des Urheberrechtsgesetzes). Bei einem nicht in Auftrag gegebenen Porträt können Sie der Veröffentlichung widersprechen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben (Artikel 21 des Urheberrechtsgesetzes) – beispielsweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre oder, im Falle bekannter Persönlichkeiten, zur Vermarktung Ihrer Popularität. Wir prüfen, ob eine Veröffentlichung zulässig ist, und ergreifen Maßnahmen, wenn ein Bild unrechtmäßig verwendet wird.
Wer Inhalte erstellt oder erstellen lässt – Texte, Fotos, Videos, Webseiten – unterliegt dem Urheberrecht. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen (Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes). Gerade für KMU läuft es oft nicht gut mit Inhalten von Freelancern oder Agenturen: Ohne schriftliche Übertragung oder Lizenz verbleibt das Urheberrecht beim Urheber. Wir regeln dies mit einem umfassenden Lizenzvertrag oder einer Übertragung und ergreifen bei Rechtsverletzungen rechtliche Schritte. Für einen umfassenderen Schutz Ihrer Werke lesen Sie bitte mehr auf unserer Urheberrechtsseite.
Ein Großteil des Medienrechts findet heutzutage online statt: falsche oder irreführende Bewertungen, schädliche Beiträge in sozialen Medien und Suchergebnisse, die einen weiterhin verfolgen. Bei rechtswidrigen Inhalten können Sie die Entfernung sowohl von der Person, die sie veröffentlicht hat, als auch von der Plattform verlangen. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen das „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung von Suchergebnissen. Falls es in Ihrem Fall primär um Ihre personenbezogenen Daten geht, besuchen Sie bitte auch unsere zum Datenschutz.
Medienfälle sind oft dringlich: Einmal öffentlich gemacht, lässt sich der Schaden nur schwer wiedergutmachen. Deshalb sind Eilverfahren das wichtigste Instrument im Medienrecht. Mit ihnen können Sie innerhalb kurzer Zeit ein Veröffentlichungsverbot, die Entfernung oder Berichtigung durchsetzen. Eine anwaltliche Vertretung ist für ein Gerichtsverfahren unerlässlich; unser interdisziplinäres Team gewährleistet eine nahtlose Abstimmung von Beratung und Verfahren.
Der Markt für Top-Unternehmen konzentriert sich oft auf Verlage, Rundfunkanstalten und große Medienkonzerne. Nicht so bei uns: Unser Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt genauso kompetent Online-Shops mit gefälschten Bewertungen, Bauunternehmer, die in den sozialen Medien unberechtigt verleumdet werden, oder den Bäcker um die Ecke, dessen Fotos ohne Erlaubnis verwendet werden. Unkompliziert und praxisnah, dabei aber juristisch versiert – von internationalen Konzernen bis hin zum Unternehmer von nebenan.
Ob Sie selbst veröffentlichen oder sich gegen eine Veröffentlichung verteidigen müssen – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Medienrechts.
Bei einer Veröffentlichung zählt jede Stunde: Einmal öffentlich, ist der Schaden schwer wieder gutzumachen. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr können Sie verhindern. Wenn Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Im Medienrecht hängt das Ergebnis vom Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und dem Recht auf Ehre, Ansehen und Privatsphäre ab. Bevor wir eine Unterlassungserklärung versenden oder ein Eilverfahren einleiten, prüfen wir die Veröffentlichung, die Fakten und Ihre Position. So wählen wir den Weg – Unterlassungserklärung, Verhandlung oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, und nicht den erstbesten, der uns in den Sinn kommt.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen die Veröffentlichung oder Ihren Plan, die Fakten und Ihr Ziel und prüfen die verfügbaren Beweise.
Wir prüfen die Aussage im Hinblick auf das Gesetz und die Abwägung der Interessen und analysieren Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, formelle Aufforderung, Verhandlung oder summarisches Verfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir setzen Folgendes um: von Unterlassungsaufforderungen und Lizenzen bis hin zu summarischen Verfahren zur Einstellung der Veröffentlichung.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Medienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Sie können aufgrund einer rechtswidrigen Handlung Berichtigung, Entfernung und Schadensersatz verlangen (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob eine Äußerung rechtswidrig ist, hängt von einer Abwägung der Interessen zwischen der Meinungsfreiheit (Artikel 10 EMRK) und Ihrem Recht auf Ehre und Ansehen (Artikel 8 EMRK) ab. Da es oft auf Schnelligkeit ankommt, erfolgt dies in der Regel im Eilverfahren.
Nicht immer. Bei einem in Auftrag gegebenen Porträt ist die Veröffentlichung ohne Genehmigung grundsätzlich nicht zulässig (Artikel 19 und 20 des Urheberrechtsgesetzes). Bei einem nicht in Auftrag gegebenen Porträt können Sie der Veröffentlichung widersprechen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, beispielsweise den Schutz Ihrer Privatsphäre (Artikel 21 des Urheberrechtsgesetzes).
Bei rechtswidrigen Inhalten können Sie die Entfernung sowohl von der Person, die diese veröffentlicht hat, als auch von der Plattform verlangen. Ist dies nicht freiwillig möglich, kann die Entfernung gerichtlich durchgesetzt werden. Bezüglich der Suchergebnisse bietet unter Umständen das „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß DSGVO eine Lösung.
Grundsätzlich liegt das Urheberrecht beim Urheber, also dem Freelancer oder der Agentur – auch wenn Sie dafür bezahlen. Das Urheberrecht wird nur durch eine schriftliche Übertragungsurkunde übertragen, oder Sie erwerben das Nutzungsrecht durch eine Lizenz. Dokumentieren Sie daher alles sorgfältig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Bewertung einer Publikation, die Erstellung von Lizenzen und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren, wie beispielsweise ein Eilverfahren gegen eine Publikation, ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über beides: interne Rechtsberatung und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne und Medienunternehmen als auch Existenzgründer. Gerade für kleinere Unternehmen können gefälschte Bewertungen oder unzulässige Beiträge schwerwiegende Folgen haben – und schnelles Eingreifen kann erheblichen Schaden verhindern.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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