EXZELLENT ★★★★★ Google-Rezensionen
Expertenteam für Medienrecht

Medienrecht

Für Unternehmer und Unternehmen, die publizieren oder sich gegen eine unzulässige Veröffentlichung verteidigen müssen.

Medienrecht dreht sich um alles, was öffentlich gemacht wird: Veröffentlichungen, Bilder, Online-Äußerungen und Rezensionen – stets im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem Recht auf Ehre, Ansehen und Privatsphäre. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.

Anwälte und Unternehmensjuristen für Medienrecht in einem Team. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: unerlaubte Veröffentlichungen, Persönlichkeitsrechte, Online-Bewertungen und Eilverfahren. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachkundige Beratung im Medienrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Transparenz hinsichtlich Ablauf, Vorgehensweise und nächster Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte

Was ist Medienrecht?

Das Medienrecht umfasst alles, was öffentlich gemacht wird: Veröffentlichungen, Äußerungen, Bilder und Töne – online wie offline. Es bewegt sich im Spannungsfeld zweier grundlegender, sich ständig überschneidender Rechte: der Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) und dem Recht auf Ehre, Ansehen und Privatsphäre (Art. 8 EMRK). Im Kern geht es stets um eine Abwägung: Darf die Veröffentlichung erfolgen, oder überwiegt der Schaden für die andere Partei?

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne und Medienunternehmen als auch lokale Unternehmer – egal ob Sie selbst veröffentlichen oder Opfer einer unzulässigen Veröffentlichung geworden sind.

Rechtswidrige Veröffentlichungen und Rufschädigung

Die Veröffentlichung unrichtiger oder schädigender Informationen über Sie oder Ihr Unternehmen kann eine Rechtsverletzung darstellen (Artikel 6:162 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Ob eine Aussage rechtswidrig ist, hängt von einer Abwägung der Interessen ab: der Schwere des Vorwurfs, dem Grad seiner Beweiskraft, der Art des Mediums und dem öffentlichen Interesse. Im Falle einer rechtswidrigen Veröffentlichung können Sie Berichtigung, Entfernung und Schadensersatz verlangen. Auch im Strafrecht spielen Verleumdung und üble Nachrede eine Rolle (Artikel 261 und 262 des niederländischen Strafgesetzbuches).

Bildrechte und Bildnutzung

Wird Ihr Foto oder das Ihrer Mitarbeiter ohne Ihre Erlaubnis verwendet, greifen die Persönlichkeitsrechte. Bei einem in Auftrag gegebenen Porträt ist die Veröffentlichung ohne Genehmigung grundsätzlich unzulässig (Artikel 19 und 20 des Urheberrechtsgesetzes). Bei einem nicht in Auftrag gegebenen Porträt können Sie der Veröffentlichung widersprechen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben (Artikel 21 des Urheberrechtsgesetzes) – beispielsweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre oder, im Falle bekannter Persönlichkeiten, zur Vermarktung Ihrer Popularität. Wir prüfen, ob eine Veröffentlichung zulässig ist, und ergreifen Maßnahmen, wenn ein Bild unrechtmäßig verwendet wird.

Urheberrecht an Texten, Bildern und Inhalten

Wer Inhalte erstellt oder erstellen lässt – Texte, Fotos, Videos, Webseiten – unterliegt dem Urheberrecht. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen (Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes). Gerade für KMU läuft es oft nicht gut mit Inhalten von Freelancern oder Agenturen: Ohne schriftliche Übertragung oder Lizenz verbleibt das Urheberrecht beim Urheber. Wir regeln dies mit einem umfassenden Lizenzvertrag oder einer Übertragung und ergreifen bei Rechtsverletzungen rechtliche Schritte. Für einen umfassenderen Schutz Ihrer Werke lesen Sie bitte mehr auf unserer Urheberrechtsseite.

Online-Aussagen, Rezensionen und das „Recht auf Vergessenwerden“

Ein Großteil des Medienrechts findet heutzutage online statt: falsche oder irreführende Bewertungen, schädliche Beiträge in sozialen Medien und Suchergebnisse, die einen weiterhin verfolgen. Bei rechtswidrigen Inhalten können Sie die Entfernung sowohl von der Person, die sie veröffentlicht hat, als auch von der Plattform verlangen. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen das „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung von Suchergebnissen. Falls es in Ihrem Fall primär um Ihre personenbezogenen Daten geht, besuchen Sie bitte auch unsere zum Datenschutz.

Zusammenfassung des Verfahrens: Schnelles Eingreifen nach Veröffentlichung

Medienfälle sind oft dringlich: Einmal öffentlich gemacht, lässt sich der Schaden nur schwer wiedergutmachen. Deshalb sind Eilverfahren das wichtigste Instrument im Medienrecht. Mit ihnen können Sie innerhalb kurzer Zeit ein Veröffentlichungsverbot, die Entfernung oder Berichtigung durchsetzen. Eine anwaltliche Vertretung ist für ein Gerichtsverfahren unerlässlich; unser interdisziplinäres Team gewährleistet eine nahtlose Abstimmung von Beratung und Verfahren.

Medienrecht für KMU und Konzerne

Der Markt für Top-Unternehmen konzentriert sich oft auf Verlage, Rundfunkanstalten und große Medienkonzerne. Nicht so bei uns: Unser Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt genauso kompetent Online-Shops mit gefälschten Bewertungen, Bauunternehmer, die in den sozialen Medien unberechtigt verleumdet werden, oder den Bäcker um die Ecke, dessen Fotos ohne Erlaubnis verwendet werden. Unkompliziert und praxisnah, dabei aber juristisch versiert – von internationalen Konzernen bis hin zum Unternehmer von nebenan.

Wobei wir helfen

Ob Sie selbst veröffentlichen oder sich gegen eine Veröffentlichung verteidigen müssen – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Medienrechts.

  • Vorgehen gegen rechtswidrige Veröffentlichungen und Rufschädigung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Nachfragekorrektur und -beseitigung, online und offline
  • Bildrechte: Vorgehen gegen oder Beurteilung der Verwendung von Bildern (Artikel 19-21 des Urheberrechtsgesetzes)
  • Urheberrecht an Texten, Fotos und Inhalten: Lizenzen und Übertragung
  • Lassen Sie gefälschte Bewertungen und schädliche Social-Media-Beiträge entfernen
  • Berufung auf das „Recht auf Vergessenwerden“ in Bezug auf Suchergebnisse
  • Zusammenfassendes Verfahren zur Erwirkung eines Verbots der Veröffentlichung, Entfernung oder Berichtigung
  • Fälle von Verleumdung und übler Nachrede (Artikel 261 und 262 des Strafgesetzbuches)

Wann binden Sie dieses Team ein?

Bei einer Veröffentlichung zählt jede Stunde: Einmal öffentlich, ist der Schaden schwer wieder gutzumachen. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr können Sie verhindern. Wenn Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.

Es gibt eine falsche oder schädigende Veröffentlichung über Sie oder Ihr Unternehmen im Internet

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erhalten gefälschte Bewertungen oder werden in den sozialen Medien verleumdet

Schildern Sie Ihre Situation

Ihre Fotos oder die Ihrer Mitarbeiter werden ohne Ihre Erlaubnis verwendet

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten sich selbst veröffentlichen und wissen, ob das rechtlich möglich ist

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Freelancer oder eine Agentur beansprucht Rechte an Inhalten, für die Sie bezahlt haben

Schildern Sie Ihre Situation

Diese Anfrage bezieht sich auf eine Erklärung oder Veröffentlichung

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten schädliche Suchergebnisse über Sie entfernen lassen

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im Medienrecht hängt das Ergebnis vom Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und dem Recht auf Ehre, Ansehen und Privatsphäre ab. Bevor wir eine Unterlassungserklärung versenden oder ein Eilverfahren einleiten, prüfen wir die Veröffentlichung, die Fakten und Ihre Position. So wählen wir den Weg – Unterlassungserklärung, Verhandlung oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, und nicht den erstbesten, der uns in den Sinn kommt.

Unser Ansatz

Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen die Veröffentlichung oder Ihren Plan, die Fakten und Ihr Ziel und prüfen die verfügbaren Beweise.

2

Analyse

Wir prüfen die Aussage im Hinblick auf das Gesetz und die Abwägung der Interessen und analysieren Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir entscheiden über den Weg – Beratung, formelle Aufforderung, Verhandlung oder summarisches Verfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir setzen Folgendes um: von Unterlassungsaufforderungen und Lizenzen bis hin zu summarischen Verfahren zur Einstellung der Veröffentlichung.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im Medienrecht

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Medienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Medienrecht

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.

Was kann ich gegen eine unrechtmäßige Veröffentlichung über mein Unternehmen unternehmen?

Sie können aufgrund einer rechtswidrigen Handlung Berichtigung, Entfernung und Schadensersatz verlangen (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob eine Äußerung rechtswidrig ist, hängt von einer Abwägung der Interessen zwischen der Meinungsfreiheit (Artikel 10 EMRK) und Ihrem Recht auf Ehre und Ansehen (Artikel 8 EMRK) ab. Da es oft auf Schnelligkeit ankommt, erfolgt dies in der Regel im Eilverfahren.

Darf jemand einfach ein Foto von mir oder einem meiner Angestellten veröffentlichen?

Nicht immer. Bei einem in Auftrag gegebenen Porträt ist die Veröffentlichung ohne Genehmigung grundsätzlich nicht zulässig (Artikel 19 und 20 des Urheberrechtsgesetzes). Bei einem nicht in Auftrag gegebenen Porträt können Sie der Veröffentlichung widersprechen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, beispielsweise den Schutz Ihrer Privatsphäre (Artikel 21 des Urheberrechtsgesetzes).

Wie kann ich eine gefälschte Bewertung oder einen schädlichen Beitrag entfernen lassen?

Bei rechtswidrigen Inhalten können Sie die Entfernung sowohl von der Person, die diese veröffentlicht hat, als auch von der Plattform verlangen. Ist dies nicht freiwillig möglich, kann die Entfernung gerichtlich durchgesetzt werden. Bezüglich der Suchergebnisse bietet unter Umständen das „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß DSGVO eine Lösung.

Wem gehören die Urheberrechte an Inhalten, die ein Freelancer für mich erstellt?

Grundsätzlich liegt das Urheberrecht beim Urheber, also dem Freelancer oder der Agentur – auch wenn Sie dafür bezahlen. Das Urheberrecht wird nur durch eine schriftliche Übertragungsurkunde übertragen, oder Sie erwerben das Nutzungsrecht durch eine Lizenz. Dokumentieren Sie daher alles sorgfältig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Bewertung einer Publikation, die Erstellung von Lizenzen und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren, wie beispielsweise ein Eilverfahren gegen eine Publikation, ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über beides: interne Rechtsberatung und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.

Gilt Medienrecht auch für Kleinunternehmer?

Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne und Medienunternehmen als auch Existenzgründer. Gerade für kleinere Unternehmen können gefälschte Bewertungen oder unzulässige Beiträge schwerwiegende Folgen haben – und schnelles Eingreifen kann erheblichen Schaden verhindern.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Medienrecht. Unsere Medienanwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl große Unternehmen als auch kleine Betriebe, egal ob Sie selbst veröffentlichen oder sich verteidigen müssen. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb einer einzigen Sitzung, wie Ihre Rechtslage aussieht.
Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns

Jaime Boogaers

Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.

Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung