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Über SME-AnwälteDas Urheberrecht schützt kreative Werke – von Logos, Websites und Fotoserien bis hin zu Software, Designs und Texten – vor unerlaubter Nutzung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte, der Erstellung von Lizenzen und der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen. Wir betreuen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Urheberrecht ist das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, dieses Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen (Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes). Es schützt unter anderem Texte, Fotografien, Software, Websites, Musik, Designs und Gebäude. Das Recht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes; eine Anmeldung oder ein Antrag ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass das Werk einen unverwechselbaren, originellen Charakter besitzt und die persönliche Handschrift des Urhebers trägt.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Sicherung der Rechte an einer neuen Marke oder einem Softwareprodukt bis hin zum Kampf gegen einen Fotografen, dessen Werk ohne Erlaubnis kopiert wird.
Grundsätzlich ist der Urheber auch der Rechteinhaber. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Erstellt ein Angestellter ein Werk im Rahmen seiner Tätigkeit für seinen Arbeitgeber, ist dieser kraft Gesetzes Inhaber des Urheberrechts (Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes). Wird ein Werk unter dem Namen eines Unternehmens veröffentlicht, gilt dieses Unternehmen als Urheber (Artikel 8 des Urheberrechtsgesetzes). Anders verhält es sich bei Auftragnehmern, Selbstständigen und Freiberuflern: Ohne schriftlichen Vertrag behält der Auftragnehmer die Rechte, selbst wenn Sie bezahlt haben. Wir ermitteln für Sie den Rechteinhaber und sorgen dafür, dass die Rechte an die richtige Person übergehen.
Neben den Verwertungsrechten besitzt der Urheber auch Urheberpersönlichkeitsrechte (Artikel 25 des Urheberrechtsgesetzes). Dazu gehören das Recht auf Namensnennung und das Recht, Änderungen oder Bearbeitungen des Werkes zu widersprechen, die seine Ehre oder seinen Ruf schädigen könnten. Diese Rechte bleiben auch nach der Übertragung der Urheberrechte beim Urheber und können nur in begrenztem Umfang abgetreten werden. Beim Kauf eines kreativen Werkes ist es ratsam, diesbezügliche Vereinbarungen im Voraus zu treffen.
Wenn Sie ein Werk nutzen oder nutzen lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten. Mit einer Lizenz erteilt der Urheber die Erlaubnis zur Nutzung in einem bestimmten Gebiet und für eine bestimmte Laufzeit, während das Urheberrecht bei ihm verbleibt. Bei einer Übertragung werden die Rechte dauerhaft an einen Dritten übertragen. Sowohl eine Übertragung als auch eine ausschließliche Lizenz erfordern eine Urkunde: ein vom Urheber unterzeichnetes Dokument (Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes). Eine mündliche Vereinbarung oder eine einzelne Rechnung genügen daher nicht. Wenn Sie die Rechte an Ihre Bedürfnisse anpassen möchten, werfen Sie bitte auch einen Blick auf unsere Lizenzvereinbarung.
Wird Ihr Werk ohne Ihre Erlaubnis kopiert, veröffentlicht oder vervielfältigt, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Sie können die Unterlassung der Nutzung verlangen und Schadensersatz oder die Herausgabe der aus der Rechtsverletzung erzielten Gewinne fordern (Art. 27 und 27a Urheberrechtsgesetz). Darüber hinaus kann das Gericht die Herausgabe oder Vernichtung der rechtsverletzenden Kopien anordnen (Art. 28 Urheberrechtsgesetz). In dringenden Fällen bieten Eilverfahren eine schnelle einstweilige Verfügung. Eine Besonderheit des Rechts des geistigen Eigentums ist, dass die unterlegene Partei grundsätzlich die vollen angemessenen Anwaltskosten der obsiegenden Partei trägt (Art. 1019h niederländische Zivilprozessordnung) – dies macht eine Klage auch für kleinere Unternehmer möglich.
Das Urheberrecht besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Artikel 37 des Urheberrechtsgesetzes). Liegt das Recht bei einem Unternehmen, gilt es 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Nach Ablauf dieser Frist wird das Werk gemeinfrei und kann frei genutzt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Werk noch urheberrechtlich geschützt oder gemeinfrei ist, prüfen wir dies gerne für Sie.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf großen Rechteinhabern und internationalen Fällen. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke mit einem kopierten Logo. Verständlich und praxisorientiert, dabei aber juristisch kompetent – ohne unnötigen Fachjargon und mit einem klaren Weg zu Ihrem Ziel.
Wenn es nicht nur um Urheberrechte, sondern auch um Marken, Designs, Handelsnamen oder eine Kombination davon geht, besuchen Sie bitte unsere zum Thema Geistiges Eigentum. Wenn es speziell um die Registrierung und den Schutz einer Marke beim BOIP oder EUIPO geht, kann Ihnen unser Markenrechtsteam . Diese Seite befasst sich mit Werken: Urheberschaft, Lizenzen, Übertragung und Verletzung.
Von der Sicherung Ihrer Rechte bis zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Aspekten des Urheberrechts.
Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Urheberrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir ein Schreiben versenden oder ein Verfahren einleiten, ermitteln wir den Rechteinhaber, ob tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt und eine Urheberrechtsverletzung besteht sowie welche Beweise verfügbar sind. So wählen wir den Weg – sei es eine Unterlassungserklärung, die Aushandlung einer Lizenz oder ein summarisches Verfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Arbeit, deren Verwendung und Ihren Zweck und prüfen die relevanten Dokumente und Vereinbarungen.
Wir prüfen, ob ein urheberrechtlich geschütztes Werk existiert, wer der Rechteinhaber ist und ob eine Rechtsverletzung vorliegt.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Lizenzierung, Unterlassungserklärung oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen folgende Aufgaben: von der Erstellung von Lizenzen und Urkunden bis hin zur Prozessführung bei Rechtsverletzungen.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Urheberrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Rechts des geistigen Eigentums konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Entwickler und Unternehmer am häufigsten stellen.
Nein. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Originalwerks (Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes). Sie müssen nichts beantragen oder registrieren lassen, und es gilt international. Es ist jedoch ratsam, einen Nachweis über das Entstehungsdatum und den Urheber aufzubewahren, um Ihre Urheberschaft später belegen zu können.
Nicht automatisch. Die Zahlung überträgt Ihnen nicht automatisch das Urheberrecht. Ohne eine schriftliche Übertragungsurkunde (Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes) behält der Freiberufler die Rechte, und Sie haben grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht. Wir kümmern uns um die Übertragung oder eine entsprechende Lizenz, damit Sie genau wissen, was Sie tun dürfen.
Sie können die Unterlassung der Nutzung verlangen und Schadensersatz oder die Herausgabe erzielter Gewinne fordern (Artikel 27 und 27a des Urheberrechtsgesetzes) sowie gegebenenfalls die Herausgabe oder Vernichtung der rechtsverletzenden Kopien (Artikel 28 des Urheberrechtsgesetzes). In dringenden Fällen kann im Eilverfahren eine schnelle einstweilige Verfügung erwirkt werden. In Fällen des geistigen Eigentums trägt die unterlegene Partei in der Regel die vollen angemessenen Anwaltskosten (Artikel 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung).
Grundsätzlich gilt: Die Schutzfrist endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Artikel 37 des Urheberrechtsgesetzes). Liegen die Rechte bei einem Unternehmen, gelten sie 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Danach wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann frei genutzt werden.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Erstellung von Lizenz- und Übertragungsurkunden sowie Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren, wie beispielsweise Eilverfahren oder Hauptverfahren bei Rechtsverletzungen, ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über beides im Haus und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was am besten geeignet ist.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmen. Gerade für kleinere Betriebe beugt die ordnungsgemäße Dokumentation von Rechten und Nutzungsrechten späteren Problemen vor, und die Regelungen zu Prozesskosten machen ein Vorgehen gegen Rechtsverletzungen oft wirtschaftlich sinnvoll.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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