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Über SME-AnwälteGeistiges Eigentum (IP-Recht) schützt Ihre Schöpfungen und Ihr Wissen, die Sie auszeichnen: Ihre Marke, Ihren Firmennamen, Ihre Designs, Fotos, Texte, Software und Geschäftsgeheimnisse. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke – von der Registrierung und Lizenzierung bis hin zu Verletzungsverfahren. Praxisnah und verständlich, dabei aber juristisch hochkompetent.
Geistiges Eigentum (IP-Recht) schützt Ihre Schöpfungen und Ihr Wissen, die Sie auszeichnen: Ihre Marke, Ihren Firmennamen, Ihre Designs, Fotos, Texte, Software und Geschäftsgeheimnisse. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke – von der Registrierung und Lizenzierung bis hin zu Verletzungsverfahren. Praxisnah und verständlich, dabei aber juristisch hochkompetent.
Von irreführender und vergleichender Werbung bis hin zu Marken- und Urheberrechtsfragen in Ihrer Kampagne: Wir prüfen Ihre Kommunikation im Vorfeld und handeln im Streitfall. Für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon der Sicherung der Urheberschaft und Lizenzierung bis hin zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen: Unsere Anwälte und Rechtsexperten schützen den kreativen und kommerziellen Wert Ihrer Arbeit – sowohl für den internationalen Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenIhre Geschäftsgeheimnisse stellen oft Ihren wichtigsten Wettbewerbsvorteil dar. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, dieses Wissen gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu schützen und im Falle einer Verletzung entschieden vorzugehen.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Urheberrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen und dem (halb-)öffentlichen Sektor. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenIhr Firmenname ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater schützen diesen Namen, beugen Verwechslungsgefahr vor und beraten Sie zu den Überschneidungen mit dem Marken- und Domainrecht – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon der Anmeldung und DUS-Prüfung bis hin zur Lizenzierung und Verletzung: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern helfen Züchtern, Saatgutunternehmen und Baum- und Obstbauern, ihre Sortenschutzrechte optimal zu nutzen – von internationalen Konzernen bis hin zum Obstbauern um die Ecke.
Seite anzeigenMit einem Lizenzvertrag verdienen Sie an Ihrem geistigen Eigentum, ohne es übertragen zu müssen. Wir erstellen, prüfen und setzen Verträge durch – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Markenrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu gemeinnützigen und (halb-)öffentlichen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Stakeholdern. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenDesignrechte schützen das Erscheinungsbild Ihres Produkts: Form, Linien, Farben und Textur. Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Anmeldung, Registrierung und der Verfolgung von Rechtsverletzungen – von internationalen Konzernen bis hin zum Kleinunternehmer um die Ecke.
Seite anzeigenLeistungsschutzrechte schützen die Darbietungen von Künstlern, Plattenfirmen, Filmproduzenten und Rundfunkanstalten. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen beraten zu Verwertung, Lizenzgebühren und deren Durchsetzung – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke, der in seinem Laden Musik spielt.
Seite anzeigenNFTs berühren gleichzeitig Urheber-, Marken- und Vertragsrecht. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Rechtsberatern beraten und vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten rund um NFTs, Blockchain und das Metaverse – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEin Patent schützt Ihre technische Erfindung bis zu zwanzig Jahre lang. Wir begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess, setzen Ihr Patent im Falle einer Verletzung durch und verteidigen Sie gegen Ansprüche – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEin Patent schützt Ihre technische Erfindung. MKB Juristen begleitet Sie bei der Anmeldung, Verwaltung und Durchsetzung Ihres Patents und unterstützt Sie bei Verletzungs- und Nichtigkeitsstreitigkeiten. Von internationalen Konzernen bis hin zu Erfindern mit einer einzigen wertvollen Erfindung.
Seite anzeigenWird Ihr Porträt ohne Ihre Erlaubnis verwendet, oder möchten Sie Bilder von Personen unbedenklich nutzen? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beraten Sie zu Bildrechten, von der Verzichtserklärung bis hin zu Gerichtsverfahren.
Seite anzeigenWird Ihr Produkt unverhohlen und ohne Schutzrechte kopiert? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten gehen gegen irreführende Nachahmungen vor und sichern Ihre Marktposition.
Seite anzeigenGeistiges Eigentum ist der Sammelbegriff für die Rechte, mit denen Sie Ihre Schöpfungen und Ihr Wissen schützen können: Ihre Marke, Ihren Firmennamen, Designs, Fotos, Texte, Software, Datenbanken, Erfindungen und Geschäftsgeheimnisse. Dies ist oft das wertvollste Gut eines Unternehmens, doch Unternehmer sind sich dessen keineswegs immer bewusst. Einige Rechte entstehen automatisch (Urheber- und Markenrechte), während andere zunächst registriert werden müssen (Marken, Designs und Patente).
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Sicherung und Registrierung Ihrer Rechte bis hin zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Konkret, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon.
Das Urheberrecht schützt Werke mit unverwechselbarem, originellem Charakter: Texte, Fotos, Designs, Musik, Websites und Software. Es entsteht automatisch, ohne Registrierung, gemäß Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes; Artikel 10 des Urheberrechtsgesetzes listet die geschützten Werke auf. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung können Sie unter anderem Unterlassung, Schadensersatz und die Herausgabe des erzielten Gewinns geltend machen (Artikel 27 und 27a des Urheberrechtsgesetzes). Wir beraten Sie, wem die Rechte gehören (Urheber, Arbeitgeber oder Auftraggeber) und kümmern uns um die von Ihnen benötigte Übertragung oder Lizenzierung.
Eine Marke schützt den Namen oder das Logo, mit dem Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen. Sie erhalten diesen Schutz durch die Registrierung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) oder, für die gesamte EU, beim EUIPO. Gemäß Artikel 2.20 des Benelux-Vertrags über geistiges Eigentum (BVIE) können Sie gegen die Verwendung eines ähnlichen Zeichens für ähnliche Waren vorgehen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Wir führen die Markenrecherche durch, bearbeiten die Anmeldung, legen Widerspruch gegen neuere Marken ein und ergreifen Maßnahmen bei Markenverletzungen. Wenn Sie sich eingehender mit dem Thema Markenrecht befassen möchten, lesen Sie bitte unsere Seite dazu.
Ihr Firmenname – der Name, unter dem Sie geschäftlich tätig sind – ist ab dem Zeitpunkt Ihrer Verwendung geschützt. Gegen einen neueren Namen, der Verwechslungsgefahr birgt, können Sie gemäß Artikel 5 des Gesetzes über gewerbliche Marken (GGB) vorgehen. Das Erscheinungsbild eines Produkts schützen Sie mit einem Geschmacksmusterrecht, das beim BOIP oder EUIPO eingetragen wird (Artikel 3.16 GGB). Eine technische Erfindung mit einem Patent schützen lassen, das dem Patentinhaber gemäß Artikel 53 des französischen Patentgesetzes von 1995 das ausschließliche Recht zur Verwertung der Erfindung einräumt. Wir klären mit Ihnen, welches Recht für Sie gilt, und kümmern uns um die Eintragung und Durchsetzung.
Nicht alles lässt sich registrieren. Rezepte, Kundendaten, Quellcode und Geschäftsgeheimnisse schützen Sie gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, sofern die Informationen geheim sind, einen wirtschaftlichen Wert besitzen und Sie angemessene Maßnahmen zu deren Geheimhaltung ergreifen. Wir kombinieren dies mit praxisorientierten Verträgen – einer soliden Vertraulichkeits- und IP-Klausel –, sodass Ihr Wissen auch vertraglich abgesichert ist.
Werden Ihre Rechte verletzt, können Sie eine einstweilige Verfügung, Schadensersatz oder die Herausgabe des erzielten Gewinns sowie die Vernichtung des rechtsverletzenden Warenbestands beantragen. Dies wird häufig in beschleunigten Verfahren geregelt. Bei der Nachahmung eines Produkts, das selbst nicht durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützt ist, bietet die Lehre der sklavischen Nachahmung nach Deliktsrecht (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) mitunter eine Lösung. Wir versenden ein begründetes Unterlassungsschreiben, erzielen nach Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung und führen gegebenenfalls Prozesse – und verteidigen Sie ebenso effektiv, wenn Ihnen selbst eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird.
Geistige Eigentumsrechte generieren nur dann Einnahmen, wenn sie effektiv genutzt werden. Mit einer Lizenz erteilen Sie einem Dritten gegen Entgelt die Erlaubnis, Ihr Recht zu nutzen; mit einer Übertragung übertragen Sie das Recht selbst. Definieren Sie Umfang, Geltungsbereich, Laufzeit und Vergütung sorgfältig – alles, was nicht ausdrücklich übertragen wird, verbleibt beim Urheber. Wir erstellen Ihren Lizenzvertrag oder prüfen einen bereits eingereichten Vertrag, damit Sie genau das erhalten, wofür Sie bezahlen.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf großen Marken und internationalen Portfolios. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen berät sowohl Großkonzerne als auch die Bäckerei um die Ecke. Verständlich und praxisnah, mit allen relevanten Gesetzen und Artikeln – damit Sie immer wissen, woran Sie sind. Bei Fragen zu Werken und Urheberschaft besuchen Sie bitte unsere zum Urheberrecht.
Von der Sicherung und Registrierung Ihrer Rechte bis hin zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Rechts des geistigen Eigentums.
Oftmals bestehen bereits Probleme, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen und desto stärker sind Ihre Rechte. Sollten Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.
Im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir eine Unterlassungserklärung versenden oder ein Eilverfahren einleiten, ermitteln wir genau Ihre Rechte, deren Stärke und ob eine Registrierung oder weitere Nachweise erforderlich sind. Erst dann wählen wir den Weg – Verhandlung, Vergleich oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, und nicht den erstbesten, der uns in den Sinn kommt.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihr Unternehmen, Ihre Kreationen und Ihr Ziel und prüfen, welche Rechte und Beweise vorliegen.
Wir beurteilen Ihre Position im Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz, das BVIE, das Handelsnamensgesetz und das nationale Patentgesetz und ermitteln die Stärke Ihrer Rechte.
Wir entscheiden über den Weg – Registrierung, Beratung, Verhandlung, Einigung oder Rechtsstreit – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen alle Aufgaben: von der Markenanmeldung und Vertragsgestaltung bis hin zu Unterlassungserklärungen oder summarischen Verfahren bei Markenrechtsverletzungen.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus internen Rechtsberatern und Anwälten ist auf den Bereich des geistigen Eigentums spezialisiert. Der Schutz des wirtschaftlichen Werts von Schutzrechten ist für Unternehmen unerlässlich. Unsere internen Rechtsberater und Anwälte betreuen ein breites Kundenspektrum und verfügen daher über umfassende praktische Erfahrung. Wir bieten Ihnen Beratung, Prozessvertretung und Unterstützung bei der Streitbeilegung.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Nein. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes mit unverwechselbarem, originellem Charakter (Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes); eine Registrierung ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, einen Nachweis über den Zeitpunkt der Entstehung aufzubewahren, beispielsweise durch datierte Versionen oder ein i-DEPOT, um später nachweisen zu können, dass das Werk Ihnen gehört.
Ein Firmenname ist der Name, unter dem Sie geschäftlich tätig sind; er ist ab dem Zeitpunkt seiner Verwendung geschützt (Artikel 5 des Firmennamengesetzes). Eine Marke kennzeichnet Ihre Produkte oder Dienstleistungen und erhält erst nach der Eintragung beim BOIP oder EUIPO Schutz. Es empfiehlt sich oft, beides anzumelden, um sowohl Ihren Firmennamen als auch Ihren Produktnamen zu schützen.
Grundsätzlich liegt das Urheberrecht beim Urheber, nicht beim Auftraggeber. Ein beauftragter Fotograf, Designer oder Entwickler behält das Urheberrecht, sofern es Ihnen nicht schriftlich übertragen wurde. Eine Lizenz oder Übertragung im Auftragsvertrag schützt Sie davor, für eine Arbeit zu bezahlen, deren Rechte bei jemand anderem verbleiben.
Sie können unter anderem eine einstweilige Verfügung, Schadensersatz oder die Herausgabe des erzielten Gewinns sowie die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte geltend machen, was häufig in einem beschleunigten Eilverfahren erfolgt. Üblicherweise beginnt das Verfahren mit einer begründeten förmlichen Mitteilung. Für Marken gilt Artikel 2.20 des BVIE; für Urheberrechte die Artikel 27 und 27a des Urheberrechtsgesetzes.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Registrierung, Lizenzerstellung und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren, wie beispielsweise Eilverfahren wegen Rechtsverletzungen, ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch Existenzgründer. Gerade für kleinere Unternehmen beugt die rechtzeitige Registrierung von Marke, Firmenname und Nutzungsrechten späteren, kostspieligen Problemen vor.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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