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Über SME-AnwälteLeistungsschutzrechte schützen die Darbietungen von Künstlern, Plattenfirmen, Filmproduzenten und Rundfunkanstalten. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen beraten zu Verwertung, Lizenzgebühren und deren Durchsetzung – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke, der in seinem Laden Musik spielt.
Das Leistungsschutzrecht regelt die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Es stellt sicher, dass diejenigen geschützt sind, die zu einem urheberrechtlich geschützten Werk beigetragen haben. Nehmen wir beispielsweise eine Plattenfirma. Diese besitzt ein Leistungsschutzrecht am Urheberrecht des Musikers. Anders ausgedrückt: Das Leistungsschutzrecht sichert die vertragliche Exklusivität und die ausschließlichen Verwertungsrechte des urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies gilt auch für andere Berufsfelder, etwa die Fernsehbranche oder Künstler. Bei einer Verletzung des Leistungsschutzrechts können unter anderem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf das Verwandtschaftsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Leistungsschutzrechte schützen die Leistungen von ausübenden Künstlern, Produzenten und Sendern. Sie werden als „Leistungsschutzrechte“ bezeichnet, da sie dem Urheberrecht zwar ähneln, aber nicht das Originalwerk selbst schützen. Das Urheberrecht schützt das Werk (die Komposition, das Drehbuch, den Text); das Leistungsschutzrecht schützt die Aufführung, durch die dieses Werk hörbar oder sichtbar gemacht wird: die Darbietung des Musikers, die Aufnahme der Plattenfirma, die Ausstrahlung des Senders. Beide Rechte können gleichzeitig für eine einzelne Tonaufnahme oder einen Film gelten und müssen daher in der Praxis gemeinsam verwaltet werden.
Dieser Schutz ist im Gesetz über die Rechte verwandter Werke (Neighbouring Rights Act, WNR) von 1993 verankert und steht im Einklang mit internationalen Verträgen wie dem Römischen Übereinkommen und dem WPPT sowie europäischen Richtlinien. Ob Sie ein internationales Plattenlabel oder eine lokale Band sind, die ihre erste Aufnahme veröffentlicht – das Gesetz gibt Ihnen die Kontrolle über die Verwertung Ihrer Darbietung und das Recht auf eine angemessene Vergütung für die kommerzielle Nutzung.
Die WNR erkennt vier Kategorien von Rechteinhabern an, von denen jede ihren eigenen rechtlichen Ausgangspunkt hat:
Ob Sie nun einen börsennotierten Medienkonzern beraten oder einen freiberuflichen Studiomusiker, der wissen möchte, ob er die Rechte an einer Aufnahme besitzt – Ausgangspunkt ist immer die Frage, in welche Kategorie jemand fällt und welche Handlungen unter diese Kategorie fallen.
Die Schutzdauer ist in Artikel 12 der WNR festgelegt und variiert je nach Kategorie:
In der Praxis ist der genaue Beginn der Schutzfrist oft entscheidend für Wiederveröffentlichungen, Remasterings und die erneute Nutzung alten Materials. Wir berechnen dies für Sie, damit Sie wissen, ob eine Aufnahme noch urheberrechtlich geschützt ist oder nun frei verwendet werden kann.
Für kommerziell veröffentlichte Tonträger gilt eine Sonderregelung (Artikel 7 WNR): Die Sendung oder sonstige öffentliche Wiedergabe ist ohne vorherige Genehmigung zulässig, sofern eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Diese Vergütung steht sowohl dem/der Interpret/in als auch dem/der Produzenten/in zu. In der Praxis wird diese Vergütung von Verwertungsgesellschaften eingezogen und verteilt: Sena für die Sendung und öffentliche Aufführung von Musikaufnahmen und Organisationen wie Norma unter anderem für die Lizenzgebühren für die Vervielfältigung und Verleih von Tonträgern.
Für Radiosender, Gastronomiebetriebe, Einzelhändler, Fitnessketten und Streamingdienste wirft dies konkrete Fragen auf: Wann ist eine Gebühr fällig, wie wird deren Höhe ermittelt und was fällt nicht unter die Regelung? Vom internationalen Streamingdienst bis zum kleinen Café mit laufendem Radio: Wir beraten zu Haftung, Tarifen und Streitigkeiten mit Verwertungsgesellschaften.
Nachbarschaftsrechte sind Vermögensrechte: Sie sind vererbbar und können ganz oder teilweise übertragen werden (Artikel 9 WNR). Für eine rechtsgültige Übertragung ist eine eigens dafür aufgesetzte Urkunde erforderlich. Wer die Rechte nicht übertragen, aber die Nutzung gestatten möchte, handelt mittels einer Lizenz. Ein sorgfältig formulierter Vertrag legt fest, welche Rechte, für welches Gebiet und für welchen Zeitraum, ob exklusiv oder nicht-exklusiv, und gegen welche Gegenleistung gewährt werden.
In der Musik-, Film- und Medienbranche überschneiden sich Urheberrechte und verwandte Schutzrechte häufig; eine einzelne Aufnahme kann mehrere Rechteinhaber haben. Wir erstellen und prüfen Künstler-, Produzenten- und Verwertungsverträge in Verbindung mit unserer Lizenzierungspraxis, um sicherzustellen, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Wird Ihre Aufführung, Aufnahme oder Sendung ohne Ihre Erlaubnis kopiert, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Die WNR erklärt, dass ein Großteil der Durchsetzungsinstrumente des Urheberrechtsgesetzes analog anwendbar ist. Sie können unter anderem eine einstweilige Verfügung (gegebenenfalls im Eilverfahren), Schadensersatz oder die Herausgabe der aus der Rechtsverletzung erzielten Gewinne sowie die Erstattung der Kosten gemäß Artikel 1019h der Zivilprozessordnung geltend machen. Darüber hinaus kann eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt werden.
Umgekehrt verteidigen wir auch Parteien, die zu Unrecht der Rechtsverletzung beschuldigt werden. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern wechseln je nach Bedarf zwischen Verhandlungen, der Zustellung von Forderungen und der Prozessführung.
Leistungsschutzrechte stehen selten isoliert da. Sie sind Teil des umfassenderen Rechts des geistigen Eigentums und berühren in der Praxis Urheberrecht, Vertragsrecht, Persönlichkeitsrechte und Medienrecht. Daher betrachten wir Ihre Frage ganzheitlich: von der Verwertung eines Musikkatalogs bis hin zu Streitigkeiten über unerlaubte Samples. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke, der in seinem Laden Musik spielt – wir übersetzen das Recht in eine praktikable Lösung.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Beratung und Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung: Wir unterstützen Rechteinhaber und Nutzer in allen Phasen im Zusammenhang mit verwandten Rechten.
Bei verwandten Rechten liegt das Problem oft in den Details: Wer ist der Rechteinhaber, wurde die Rechteübertragung wirksam beurkundet und ist eine Aufnahme noch geschützt? In der Praxis beobachten wir am häufigsten folgende Fallstricke.
Wir beginnen mit den Fakten: Welche Aufführung, welche Aufnahme, welcher Rechteinhaber? Anschließend wählen wir den Weg, der Ihre Interessen am besten vertritt – Beratung, Vertragsgestaltung oder Durchsetzung. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern agieren nahtlos zwischen Verhandlungstisch und Gerichtssaal und behalten Ihre Verwertungs- und Vergütungsrechte stets im Blick.
Ein klarer Prozess, von der ersten Analyse bis zur Nachsorge.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich der verwandten Schutzrechte. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Immaterialgüterrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich direkt an die für ihren Fall zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen betreffen Nachbarrechte.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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