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Über SME-AnwälteIhre Geschäftsgeheimnisse stellen oft Ihren wichtigsten Wettbewerbsvorteil dar. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, dieses Wissen gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu schützen und im Falle einer Verletzung entschieden vorzugehen.
Ein Geschäftsgeheimnis ist exklusives, unternehmensinternes Wissen über Produktionsprozesse, Technologien oder Daten. Dieses Wissen und diese Daten besitzen einen enormen wirtschaftlichen Wert und können die Wettbewerbsposition maßgeblich beeinflussen. Geschäftsgeheimnisse sind durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen geschützt. Um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, müssen die Geschäftsinformationen eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die Informationen müssen geheim sein, d. h. nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich. Darüber hinaus müssen die Informationen einen Wert darstellen, nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für andere im Rahmen von Geschäftstransaktionen. Schließlich müssen angemessene Maßnahmen ergriffen worden sein, um die Geheimhaltung der Informationen zu gewährleisten. Sobald bestimmte Informationen innerhalb eines Unternehmens als Geschäftsgeheimnis gelten, sind diese Informationen vor unrechtmäßiger Nutzung, unrechtmäßiger Veröffentlichung und unrechtmäßigem Erwerb geschützt. Es ist nicht immer einfach, eine Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses nachzuweisen. Wird eine Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses nachgewiesen, entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf ein Geschäftsgeheimnis kann zu einer noch größeren unerwünschten Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses führen. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, wurden eine Reihe von Schutzmechanismen im Gesetz verankert. Unter anderem schützt die berufliche Schweigepflicht von Anwälten vor einer (weiteren) Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen während eines Gerichtsverfahrens.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Geschäftsgeheimnisse spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Geschäftsgeheimnisse bilden eine eigenständige Säule des Rechts des geistigen Eigentums. Streng genommen ist ein Geschäftsgeheimnis kein klassisches Schutzrecht wie ein Patent oder eine Marke, sondern eine ergänzende Schutzform. Während ein Patent die Offenlegung und Registrierung erfordert, entsteht ein Geschäftsgeheimnis durch Geheimhaltung. Die Schutzbereiche überschneiden sich häufig: Technisches Know-how, Quellcode oder ein Rezept können gleichzeitig urheberrechtlich geschützt sein und als Geschäftsgeheimnis gelten. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen ermitteln für jeden Fall den optimalen Weg: Registrierung über Patent- und Urheberrecht, Geheimhaltung nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder eine Kombination aus beidem. Dies gilt für internationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsabteilung ebenso wie für den Bäcker um die Ecke mit seinem einzigartigen Rezept.
Seit Oktober 2018 ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im niederländischen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Wbb) geregelt. Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von nicht offengelegtem Know-how und Geschäftsinformationen um. Gemäß diesem Gesetz ist es verboten, ein Geschäftsgeheimnis ohne die Zustimmung des Inhabers zu erlangen, zu verwenden oder offenzulegen. Das Gesetz harmonisiert den Schutz in der gesamten Europäischen Union, was für international tätige Unternehmen von großer Bedeutung ist. Wir beraten Sie zum Anwendungsbereich des Gesetzes, prüfen, ob Ihre Informationen unter den Schutz fallen, und stellen sicher, dass Ihre Vertraulichkeit grenzüberschreitend gewahrt bleibt.
Nicht alle vertraulichen Informationen sind ein geschütztes Geschäftsgeheimnis. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Trade Secrets Protection Act) legt drei kumulative Anforderungen fest, die alle drei gleichzeitig erfüllt sein müssen:
Insbesondere die dritte Anforderung wird in der Praxis oft unterschätzt. Ohne nachweisbare Maßnahmen ist der Schutz unzureichend, egal wie wertvoll die Informationen sind. Wir prüfen Ihre Informationen anhand dieser drei Anforderungen und helfen Ihnen, Ihre Akte so zu strukturieren, dass Sie den Schutz im Streitfall tatsächlich nachweisen können.
Das Gesetz bietet nur dann Schutz, wenn Sie selbst angemessene Maßnahmen ergreifen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist hierfür das bekannteste Beispiel. Eine NDA ist doppelt nützlich: Sie belegt, dass Sie angemessene Maßnahmen getroffen haben, und begründet im Falle eines Verstoßes neben dem gesetzlichen Anspruch einen eigenständigen vertraglichen Anspruch, oft verstärkt durch eine Vertragsstrafe. In einer guten NDA legen Sie fest, welche Informationen vertraulich sind, zu welchem Zweck sie verwendet werden dürfen, wer Zugriff darauf erhält und wie lange die Vertraulichkeit gilt. Darüber hinaus beraten wir Sie zu ergänzenden Maßnahmen: Vertraulichkeits- und Abwerbeverbotsklauseln in Arbeitsverträgen, das Need-to-know-Prinzip, Zugriffssicherheit und Verschlüsselung sowie eine klare interne Richtlinie. Für die kommerzielle Nutzung Ihres Know-hows unter bestimmten Bedingungen erstellen wir Lizenzverträge , die die Vertraulichkeit gewährleisten.
Wird Ihr Geschäftsgeheimnis unrechtmäßig erlangt, verwendet oder offengelegt, bietet das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein umfassendes Maßnahmenpaket. Das Gericht kann unter anderem Folgendes anordnen:
In der Praxis ist der Nachweis einer Rechtsverletzung oft der schwierigste Teil. Wo nötig, kombinieren wir Beweissicherung, gerichtliche Verwahrung und Sachverständigengutachten, um die Rechtsverletzung zu belegen, und entscheiden dann zwischen einem Eilverfahren zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung oder einem Hauptverfahren auf Schadensersatz.
Eine berechtigte Sorge in Verfahren um Geschäftsgeheimnisse besteht darin, dass das Geheimnis gerade durch den Rechtsstreit öffentlich bekannt werden könnte. Der Gesetzgeber hat dies in den besonderen Verfahrensregeln des Titels 15a des Buches III der Zivilprozessordnung (Artikel 1019ia bis 1019ie) berücksichtigt. Der Richter kann den Zugang zu vertraulichen Verfahrensdokumenten auf einen kleinen Kreis beschränken, beispielsweise auf die Anwälte und je einen Vertreter pro Partei, und die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abhalten. Darüber hinaus gelten die anwaltliche Schweigepflicht und die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts, die einen zusätzlichen Schutz vor weiterer Offenlegung bieten. Wir gestalten das Verfahren so, dass Ihr Geheimnis geschützt bleibt, während Sie Ihr Recht erhalten.
Viele Verstöße gehen nicht von außen, sondern von innen aus: Ausscheidende Mitarbeiter nehmen Kundendaten, Preislisten oder technisches Wissen mit zu einem Konkurrenten oder in ihr eigenes Unternehmen. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bietet zwar Schutz in diesem Bereich, doch in der Praxis ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich: eine wasserdichte Vertraulichkeitsklausel, gegebenenfalls eine Wettbewerbs- oder Abwerbeklausel und ein sorgfältiges Austrittsverfahren. Sollte es zu Problemen kommen, handeln wir umgehend mit Unterlassungserklärungen, summarischen Verfahren oder Pfändungen. Dabei vertreten wir die Interessen sowohl des Arbeitgebers, dessen Geschäftsgeheimnisse durchsickern, als auch des Unternehmers oder Mitarbeiters, der zu Unrecht eines Verstoßes beschuldigt wird.
Nicht ganz. Ein Geschäftsgeheimnis ist kein eingetragenes Schutzrecht wie ein Patent oder eine Marke, sondern eine zusätzliche Schutzform im Rahmen des Rechts des geistigen Eigentums. Es kann jedoch Überschneidungen mit dem Urheber- oder Patentrecht geben.
Anders als ein Patent (maximal zwanzig Jahre) hat ein Geschäftsgeheimnis keine feste Laufzeit. Der Schutz besteht so lange, wie die Information geheim bleibt und die drei gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Das Gesetz bietet nur dann Schutz, wenn Sie selbst angemessene Maßnahmen ergreifen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung belegt diese Maßnahmen und verschafft Ihnen im Falle eines Verstoßes neben dem gesetzlichen Schutz einen zusätzlichen vertraglichen Anspruch.
Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der seine Forschungs- und Entwicklungsposition schützen möchte, oder der Bäcker um die Ecke mit einem einzigartigen Rezept – unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen Sie dabei, Geschäftsgeheimnisse lückenlos zu schützen und im Falle einer Verletzung entschieden zu handeln. Von der Erstellung einer Geheimhaltungsvereinbarung und einer internen Vertraulichkeitsrichtlinie bis hin zu Verfahren unter Wahrung der Vertraulichkeit. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich des geistigen Eigentums oder kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Prävention bis zur Durchführung: Wir unterstützen Sie in jeder Phase, wenn es um Ihre Geschäftsgeheimnisse geht.
Wer keine nachweisbaren Maßnahmen ergreift, verliert den Rechtsschutz seines Geschäftsgeheimnisses, unabhängig davon, wie wertvoll die Informationen sind. Folgende Risiken decken wir für Sie ab:
Wir beginnen mit Prävention: Handelt es sich bei Ihren Informationen um Geschäftsgeheimnisse, und sind die erforderlichen Maßnahmen angemessen? Anschließend wählen wir für jede Situation den optimalen Weg im Rahmen des Urheberrechts: Vertraulichkeit, Registrierung oder eine Kombination aus beidem. Im Falle einer Rechtsverletzung handeln wir umgehend mit der richtigen Mischung aus Abmahnungen, Beschlagnahme und gerichtlichen Schritten, wobei wir stets die Vertraulichkeit wahren und Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick behalten.
Ein klarer Fahrplan von der ersten Analyse bis zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich des Geschäftsgeheimnisrechts. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Rechts des geistigen Eigentums spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Geschäftsgeheimnissen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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