Sachverstand

Copyright

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Mit unserer umfassenden Expertise im Urheberrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen und dem (halb-)öffentlichen Sektor. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Das Urheberrecht wird üblicherweise durch das bekannte Copyright-Symbol © gekennzeichnet. Urheberrecht ist jedoch dasselbe wie Urheberschaft. In den Niederlanden ist daher kein Copyright-Symbol erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu genießen. Schließlich entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werkes.

Das Urheberrecht schützt schriftliche, akustische oder visuelle Werke wie Fotografien, Videos, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten. Es entsteht kraft Gesetzes; das heißt, das Werk muss nicht registriert werden, um die Rechte gegenüber Dritten geltend zu machen. Das Urheberrecht schützt vor unerlaubter Vervielfältigung. Um Schutz zu genießen, muss das Werk unter anderem originell sein, also einen unverwechselbaren Charakter besitzen und dem Urheber persönlich zuzuordnen sein. Darüber hinaus muss es als geistige Schöpfung erkennbar sein. Bei einer Urheberrechtsverletzung können unter anderem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Urheberrechtsbereich steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Urheber- und geistiges Eigentumsrecht im Rahmen des IP-Rechts

Nach niederländischem Recht ist das Urheberrecht gleichbedeutend mit der Urheberschaft und bildet eine der Säulen des Rechts des geistigen Eigentums. Anders als beim Marken- oder Patentrecht ist für das Urheberrecht keine Registrierung erforderlich: Der Schutz entsteht automatisch, sobald ein Werk mit unverwechselbarem, originellem Charakter geschaffen wird. Daher spielt das Urheberrecht für praktisch jedes Unternehmen eine Rolle, sei es ein internationaler Konzern mit eigener Content-Abteilung oder der Bäcker um die Ecke, der ein Logo, eine Website oder Produktfotos erstellen lässt. Unsere Anwälte und unsere internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, genau zu bestimmen, was geschützt ist und wer die Rechteinhaber sind.

Wer ist der Berechtigte? Auftragsarbeiten und Beschäftigung

Der Urheber eines Werkes ist grundsätzlich der Urheberrechtsinhaber, in der Praxis ist die Eigentumsfrage jedoch oft komplexer. Erstellt ein Arbeitnehmer ein Werk im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit, so liegt das Urheberrecht gemäß § 7 des Urheberrechtsgesetzes beim Arbeitgeber (Arbeitgeberurheberrecht). Veröffentlicht eine juristische Person ein Werk als ihr eigenes, ohne einen natürlichen Urheber zu nennen, so gilt diese juristische Person gemäß § 8 des Urheberrechtsgesetzes als Urheber.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass dieselben Regeln für Selbstständige oder externe Agenturen gelten. Ein Auftragnehmer arbeitet nicht „in einem Angestelltenverhältnis“, daher verbleibt das Urheberrecht – sofern nichts anderes vereinbart ist – beim Freiberufler, und der Auftraggeber hat lediglich ein Nutzungsrecht. Wir gestalten Verträge so, dass das Urheberrecht an Websites, Software, Designs und Kampagnen tatsächlich bei Ihnen liegt.

Übertragung und Lizenzierung von Urheberrechten

Das Urheberrecht ist übertragbar, doch gemäß Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes bedarf eine Übertragung (Urkunde) eines schriftlichen, vom Urheber unterzeichneten Dokuments; mündliche Vereinbarungen genügen nicht. Möchten Sie ein Werk nicht übertragen, aber dessen Nutzung gestatten, benötigen Sie eine Lizenz: einen ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Nutzungsrechtsvertrag, in dem Sie Gebiet, Dauer und Nutzungsarten festlegen. Für die Gestaltung solcher Verträge verweisen wir auf unsere Seite zu Lizenzverträgen . Bei Werken im Zusammenhang mit Aufführungen, Aufnahmen oder Sendungen spielen oft zusätzlich verwandte Schutzrechte eine Rolle

Persönlichkeitsrechte (moralische Rechte)

Neben den Verwertungsrechten besitzt der Urheber sogenannte Persönlichkeitsrechte oder Urheberpersönlichkeitsrechte, die in Artikel 25 des Urheberrechtsgesetzes geregelt sind. Diese Rechte gewähren das Recht auf Namensnennung und das Recht, Änderungen, Verstümmelungen oder sonstige Eingriffe in das Werk zu untersagen, die die Ehre oder den Ruf des Urhebers beeinträchtigen könnten. Diese Rechte bleiben auch nach der Übertragung des Urheberrechts beim Urheber bestehen und können nicht vollständig abgetreten werden. Bei der Gestaltung oder Bearbeitung von Inhalten berücksichtigen wir dies, damit Sie im Nachhinein nicht mit Ansprüchen seitens des Designers konfrontiert werden.

Urheberrechtsverletzung: Maßnahmen und Durchsetzung

Wird Ihr Werk ohne Ihre Erlaubnis kopiert, veröffentlicht oder vervielfältigt, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Wir beginnen in der Regel mit einer Unterlassungserklärung oder, im Falle einer Online-Urheberrechtsverletzung, mit einer Aufforderung zur Entfernung des urheberrechtlich geschützten Materials, die die Gegenseite zur Unterlassung der Nutzung verpflichtet. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können wir im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung und im Hauptverfahren eine endgültige Unterlassungsverfügung beantragen. Zur Sicherung von Beweismitteln ist eine vorläufige Beschlagnahme möglich. Werden Sie selbst wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verklagt, prüfen wir, ob es sich um ein Originalwerk handelt, ob eine Lizenz oder Ausnahme greift, und übernehmen die Verteidigung.

Entschädigung und Herausgabe von Gewinnen bei Urheberrechtsverletzungen

Im Falle einer erfolgreichen Urheberrechtsverletzungsklage können Sie Schadensersatz geltend machen. Gemäß § 27a UrhG kann der Urheber oder dessen Rechtsnachfolger neben dem Schadensersatz auch die Herausgabe der aus der Rechtsverletzung erzielten Gewinne verlangen. Der Schadensersatz bemisst sich unter anderem nach entgangenen Lizenzgebühren, Umsatzeinbußen und der Wertminderung des Werkes. Darüber hinaus kann in Fällen des geistigen Eigentums die volle Kostenerstattung beantragt werden, was die Hemmschwelle für eine Klageerhebung senkt. Wir begründen die Ansprüche sorgfältig und gewährleisten die Verhältnismäßigkeit, sodass sich unser Vorgehen sowohl für große Medienunternehmen als auch für kleine Unternehmer eignet.

Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz?

Das Urheberrecht ist nicht ewig gültig. Gemäß Artikel 37 des Urheberrechtsgesetzes erlischt es in der Regel siebzig Jahre nach dem 1. Januar des Jahres, das auf den Tod des Urhebers folgt. Danach wird das Werk gemeinfrei und kann frei genutzt werden. Für Werke juristischer Personen oder Werke ohne bekannten Urheber gelten abweichende Fristen. Wir prüfen, ob ein Werk noch geschützt ist, bevor Sie in die Durchsetzung oder umgekehrt in die (Wieder-)Nutzung investieren.

Urheberrecht im Rahmen der umfassenderen IP-Strategie

Das Urheberrecht steht selten isoliert da. Ein Logo kann gleichzeitig urheberrechtlich geschützt und als Marke eingetragen sein (siehe Markenrecht ), und auch Persönlichkeitsrechte spielen eine Rolle, wenn Personen in Bildern abgebildet werden . Für einen detaillierteren Einblick in das Urheberrecht verweisen wir Sie auf unsere Urheberrechtsseite . Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen bündeln diese Rechte in einer einheitlichen Strategie – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Urheberrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Urheberrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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Jaime Boogaers

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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